Meine Erfahrung mit "geblitzt.de"

Hallo,

ich hatte mich nach einem Verkehrsproblem (Kein Fahrverbot aber Punkte) an Geblitzt.de gewand, da dort ja gesagt wird, man Prüfe das Verfahren auf Fehler, da ja meistens irgendwas nicht eingehalten wird und dadurch das Verfahren eingestellt werden kann, vorweg: das ist in meinem Fall nicht geschehen.

ich zitiere geblitzt de:
"Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Ebenfalls müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Ein Großteil der Verfahren weist Formfehler auf, die zu einer Einstellung führen können.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe, die eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben können."

Ich hatte erst keine RS angegeben, darauf hin wurde ich mehrfach per Mail aufgefordert diese anzugeben.
Dann hörte ich Wochen nichts und bekam dann eine Mail von einer Anwaltskanzlei dass sie jetzt den Fall Prüfen.
Dann kam der Bussgeldbescheid, da wurde dann umgehen Einspruch eingelegt. Nun vergingen Monate in denen ich immer mal wieder nachgefragt habe, es wurde dann nur geantwortet "Noch in Klärung" etwas Geduld...

Um so verwunderter war ich dann, als ich eine Vorladung vom Amtsgericht bekam. Darauf hin habe ich mich erneut an die Kanzlei gewand und das Schreiben vom AG beigefügt. Nach 2 tagen bekam ich ne Antwort, daß die Anwälte die Sachlage geprüft hätten es aber für mich nicht positiv auswirken würde und ich können ja den Einspruch zurückziehen.
Das habe ich dann auch getan, hat nochmal 18,50 € gekostet.
Angeblich bekomme ich die Gebühren zurückerstattet, habe da aber noch keine Antwort seit einer Woche erhalten.

Fazit:
Ich würde bei klaren Sachlagen die Finger von geblitzt.de lassen, da sich dahinter wie vermutet ganz normale Anwälte verbergen, die auf diese Weise versuchen Geschäft zu genieren und augenscheinlich nur auf RS-Versicherte aus sind.
Wenn es um Strittige Fragen, bzw. vermeiden von Fahrverbote etc. geht dann nehmt euch einen lokalen renommierten Anwalt, hört euch im Bekanntenkreis um, da hat sicher der eine oder andere schon Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt.

Hoffe das hilft ggf. dem einen oder anderen weiter...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich hatte mich nach einem Verkehrsproblem (Kein Fahrverbot aber Punkte) an Geblitzt.de gewand, da dort ja gesagt wird, man Prüfe das Verfahren auf Fehler, da ja meistens irgendwas nicht eingehalten wird und dadurch das Verfahren eingestellt werden kann, vorweg: das ist in meinem Fall nicht geschehen.

ich zitiere geblitzt de:
"Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Ebenfalls müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Ein Großteil der Verfahren weist Formfehler auf, die zu einer Einstellung führen können.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe, die eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben können."

Ich hatte erst keine RS angegeben, darauf hin wurde ich mehrfach per Mail aufgefordert diese anzugeben.
Dann hörte ich Wochen nichts und bekam dann eine Mail von einer Anwaltskanzlei dass sie jetzt den Fall Prüfen.
Dann kam der Bussgeldbescheid, da wurde dann umgehen Einspruch eingelegt. Nun vergingen Monate in denen ich immer mal wieder nachgefragt habe, es wurde dann nur geantwortet "Noch in Klärung" etwas Geduld...

Um so verwunderter war ich dann, als ich eine Vorladung vom Amtsgericht bekam. Darauf hin habe ich mich erneut an die Kanzlei gewand und das Schreiben vom AG beigefügt. Nach 2 tagen bekam ich ne Antwort, daß die Anwälte die Sachlage geprüft hätten es aber für mich nicht positiv auswirken würde und ich können ja den Einspruch zurückziehen.
Das habe ich dann auch getan, hat nochmal 18,50 € gekostet.
Angeblich bekomme ich die Gebühren zurückerstattet, habe da aber noch keine Antwort seit einer Woche erhalten.

Fazit:
Ich würde bei klaren Sachlagen die Finger von geblitzt.de lassen, da sich dahinter wie vermutet ganz normale Anwälte verbergen, die auf diese Weise versuchen Geschäft zu genieren und augenscheinlich nur auf RS-Versicherte aus sind.
Wenn es um Strittige Fragen, bzw. vermeiden von Fahrverbote etc. geht dann nehmt euch einen lokalen renommierten Anwalt, hört euch im Bekanntenkreis um, da hat sicher der eine oder andere schon Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt.

Hoffe das hilft ggf. dem einen oder anderen weiter...

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2018 um 08:56:13 Uhr:


Logisch. Andererseits soll man sich ja ständig darauf einrichten, dass temporäre Änderungen ständig neu aufgestellt werden können. Ist irgendwie auch ein Widerspruch. Ortskenntnisverfechter sind daher Hellseher.

Irgendwo schon richtig, aber wenn das Ding schon seit Jahrzehnten so steht?

Habe auch so ein Ding auf dem Arbeitsweg: Bundesstraße mit Ampel und ich biege von der Nebenstraße ein.
Auf der Bundesstraße gilt im Ampelbereich 70, danach kommt eine Tankstelle und die ist noch im 70-Bereich.
Daher ist der 70-Bereich knappe 500m lang. Hab ich mich schon öfter gefragt was passiert wenn da ein Blitzer steht.
Einerseits könnte man sagen ich kenne die Strecke und müsste das wissen. Dahingehend könnte ich argumentieren daß das zwar stimme, die 70 aber wegen der Ampel da gelten würden und ihre Berechtigung für Einbieger verlieren würde.
Dann wäre da noch die Tankstelle.

Keine Ahnung wie das ausgehen würde.

Gruß Metalhead

Man kann ja auch teilweise schweigen. Eine klare Regelung, wie sie in § 6 Abs.4a) StVO (DDR) getroffen war (grundsätzlich gültig nur bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung), ist nunmal eindeutig. Daher war im Osten alles besser ... o.k. das war ein Witz. 🙂 Aber in manchen Gesetzes- und Verordnungswerken mit Relevanz für die tägliche Anwendung hat man es dort schon mal besser verstanden, weniger konfliktträchtig zu formulieren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2018 um 00:47:35 Uhr:


Nach Kreuzungen / Einmündungen sollen Streckenverbote wiederholt werden, da mit Einbiegenden VT zu rechnen ist, die das Streckenverbot nicht sehen / kennen können. Wurde es nicht wiederholt ergibt sich naheliegenderweise der Widerspruch, dass Einbiegende sich mangels Bekanntgabe des TL nicht dran halten müssen, Geradeausfahrende hingegen schon; also verschiedene zHG auf der selben Strecke für gleiche Fahrzeugarten. Wer bei sowas "erwischt" wird und einfach bezahlen will, kann das gerne machen. Sich dagegen zur Wehr zu setzen ist aber erfolgversprechend. Diese Widersprüchlichkeit darf nämlich nicht zu Lasten des VT gehen.

Mit einer RS-Versicherung erhält man bei diesen vermeintlich kostenlosen Werbeauftritten sicherlich eine andere Empfehlung als ohne.

Wenn Dir bewiesen wird, dass Du auf der "alten" Strasse geblieben bist, bist Du dran.

peso

Der Beschuldigte darf sogar lügen und ich bin nie dran. 🙂

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Hi zusammen,
Ich würde gerne kurz meine Erfahrung mit geblitzt.de einwerfen.
Also aus meiner Sicht ist es ein drecks Verein!!!
Haben mich zu einem Gerichtsprozess gedrängt. Die haben keinerlei Informationen durchgeben. Und sind NICHT zum Gerichtstermin erschienen!!! Ich rate davon ab den Dienst dieses Unternehmens zu nutzen!! @geblitzt.de

Ohne Informationen ist diese Meldung Zar nett zu lesen, aber dich relativ nutzlos.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 14. September 2018 um 14:31:01 Uhr:


Ohne Informationen ist diese Meldung Zar nett zu lesen, aber dich relativ nutzlos.

Und was für weiter Infos möchtest du haben?

Um was es da genau gegangen ist.

Habe den Dienst leider beantragt.

Das erste was Geblitz.de gemacht hat, war meine Rechtschutzverischerung auf Deckungsübernahme anzuschreiben.
Von wegen Kostenlos.
Danach wollten sie das Aktenzeichen und die Unterlagen anfordern.

Finger weg.
Da gehe ich lieber zum RA um die ecke. Da weis man was man hat und es werden die Schritte auch wirlich abgestimmt.

War bei mir auch so. Als ich nicht reagiert habe, kamen noch einige Fristen, und dann der Schrieb, dass sie den Fall schließen.

Idee: ganz viele Anfragen schicken, aber nie die Rechtsschutzversicherung. Mal sehen, wie lange sie die Methode weiter fortführen.

Bei mir ging es um 15 Euro. Ich dachte, ich checke mal, was die können. Ergebnis: nichts, was mich überzeugt.

RSV wurde bei mir auch angeschrieben, kam aber nie etwas daß die auch was gezahlt hätte.
Kannst natürlich auch einfach keine angeben.

Zitat:

@xis schrieb am 26. September 2020 um 11:03:38 Uhr:


Bei mir ging es um 15 Euro. Ich dachte, ich checke mal, was die können. Ergebnis: nichts, was mich überzeugt.

Die übernehmen doch erst ab dem Punktebereich (das steht auch auf der Webseite).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. September 2020 um 21:50:36 Uhr:


RSV wurde bei mir auch angeschrieben, kam aber nie etwas daß die auch was gezahlt hätte.
Kannst natürlich auch einfach keine angeben.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. September 2020 um 21:50:36 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 26. September 2020 um 11:03:38 Uhr:


Bei mir ging es um 15 Euro. Ich dachte, ich checke mal, was die können. Ergebnis: nichts, was mich überzeugt.

Die übernehmen doch erst ab dem Punktebereich (das steht auch auf der Webseite).

Gruß Metalhead

Gerade im Verkehr & Sicherheit Forum wird soviel gelogen, dass sich die Balken biegen.

Bei mir hat das gut geklappt.
Nur war das Blitzen am Ende leider wasserfest.

Hallo Zusammen,
ich möchte Euch meine Erfahrung mit geblitzt.de und meiner Rechtsschutzversicherung schildern:

Ich bin letztes Jahr geblitzt worden und habe mich dann an geblitzt.de gewandt, weil die Werbung machen, dass es kostenlos ist und ich einen Punkt in Flensburg vermeiden wollte.

Als der Bußgeldbescheid über 148,50 € und 1 Punkt kam, habe ich diesen sofort an geblitzt.de weitergeleitet.

Sie haben sich dann umgehend bei mir gemeldet und mir die Vertretung für den Fall angezeigt. Bei der Frage nach meiner RSV wurde ich zuerst stutzig. Mir wurde das aber damit erklärt, dass dann eventuelle Auslagen die ich habe von der RSV erstattet werden.

Ich wurde in unregelmäßigen Abständen über den Stand informiert und fühlte mich gut vertreten.

Kurz nachdem ich die Vorladung zum Gerichtstermin erhalten hatte, kam ein Schreiben von geblitzt.de, dass die Anwälte keine Chance auf Einstellung des Verfahrens sehen und mir empfehlen den Einspruch zurück zu ziehen.

Nach dem ich meine Einwilligung erteilt hatte, war der Fall für geblitzt.de abgeschlossen.

Ich habe daraufhin eine Rechnung über 18,50 € über die Zurücknahme des Einspruchs vom Gericht erhalten. Diese habe ich bezahlt, das Bußgeld überwiesen und den Punkt kassiert.

Die RSV hat, wie von geblitzt.de angekündigt, anstandslos meine Auslagen von 18,50 € erstattet.

Der Aufwand war zwar umsonst, aber bis hierhin ist alles gut.

Jetzt habe ich allerdings vom meiner RSV erfahren, dass ihr von geblitzt.de 530,58 € in Rechnung gestellt wurden.

Also von wegen kostenlos!

Sauber! Also doch Abzocke, oder?
Und damit meine ich ausdrücklich nicht den Blitzer und die Behörden.

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