Mein Unfall Gestern
Hallo Zusammen
Eine Dame ha mir gestern die Vorfahrt genommen . Sie hat mich bei tief stehender Sonne nicht gesehen. Bin dann mit 50 fast ungebremst in sie rein . Keine Chance gehabt laut Polizei , die auch sagten das ich froh sein sollte im Golf zu sitzen ...
Meinen Kindern und mir ist Gott sei dank außer ein paar Schrammen nicht passiert. Das andere Auto war mal ein Skoda..
Beste Antwort im Thema
Ich bin nicht stolz drauf, auf sowas ist keiner Stolz.
Wollte nur damit zeigen das wir im alten Golf immer noch ein gutes Auto haben..
Aber war ja wieder klar, das sowas geschrieben wird.
Euch allen eine Gute Fahrt.
27 Antworten
Wieder gerne einen 2 türer , mindestens 100 PS , aber gerne 2. Liter oder mehr. Vernünftige Ausstattung sollte er schon haben, und vor allem keine Bastelbude...
Mal sehen vielleicht finde ich ja wieder einen.
Habe einen 2.3 Liter V5 (AQN), leider aber nicht zu verkaufen. 😁
Doch der V5 und V6 hat häufig eine gute Ausstattung.
Der 2.0 Liter Motor wird eher nicht empfohlen
Mein herzliches Beileid, das war ein schöner Golf, Selbs habe ich einen ähnlichen und bin ziemlich stolz darauf. Gut das deine Familie und Du dabei unverletzt herausgekommen sind wie schon oft gesagt wurde ein Totalschaden, es ist leider bei 4Golf so wenn dir Reparatur über 1500 Euro sei.
Na ja wir werden sehen was dabei rauskommt . Das wichtigste ist das wir alle halbwegs gesund sind. Auch die Dame die es verursacht hat .
Alles weitere klärt sich schon . Bin nur mal gespannt wie viel er noch wert war / ist. Gutachter war ja gestern da .
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Zitat:
@JulHa schrieb am 12. November 2015 um 15:57:32 Uhr:
Doch der V5 und V6 hat häufig eine gute Ausstattung.
Sind aber keine V Motoren sondern VR Motoren 😁
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 12. November 2015 um 22:05:32 Uhr:
Sind aber keine V Motoren sondern VR Motoren 😁Zitat:
@JulHa schrieb am 12. November 2015 um 15:57:32 Uhr:
Doch der V5 und V6 hat häufig eine gute Ausstattung.
Klugscheißer 😁 (bitte nicht falsch verstehen, ist nett gemeint 🙂)
Das Model heißt trotzdem V und nicht VR 😛
Die Bezeichnung V oder VR bei den Fünfzylindern ist abhängig vom Motorkennbuchstaben.
Zitat:
@Vroomm schrieb am 13. November 2015 um 11:31:54 Uhr:
Die Bezeichnung V oder VR bei den Fünfzylindern ist abhängig vom Motorkennbuchstaben.
Die Embleme (Heck und Grill) zeigen trotzdem immer nur V5.
Der AGZ hat ein Chrom farbenes, beim AQN ist das V rot.
Sind trotzdem VR .. also das V eigentlich völlig daneben.
Aber kennt man ja im Marketing nicht anders. LCD Fernseher mit LED Backlight heißen ja auch fälschlicher weise LED TV obwohl das wieder was ganz anderes ist was es auch noch gibt.
Hallo Zusammen
Kleines Update falls es einen interessiert.
2 Woche krank mit HWS.
Gutachten ergab 2800€ wert vor dem Unfall
Rest wert 30€-- super.
Auto verkauft für 200€ an den Schrottplatz.
Zudem habe ich Post bekommen von der Polizei ,wo wir als Zeugen aussagen sollen. Die Frau wird angeklagt wegen schwerer Und fahrlässiger Körperverletzung . Zudem kann ich und meine Kinder zusätzlich Strafantrag stellen.
Das machen wir aber nicht, weil ich meine das sie das mit Sicherheit nicht extra gemacht hat.
Schönen Tag Euch allen und vor allem Unfallfrei
Denk an das Schmerzensgeld. Das steht dir zu. Dafür gibt es Regelsätze und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Außerdem wird dir auch bei Bedarf ein Anwalt bezahlt. (unabhängig von der Schadenhöhe)
Zudem kannst du km-Pauschalen für deine aufgewendeten Fahrten geltend machen. (Wege zum Arzt, Wege zur Polizei, Wege zum Anwalt usw.)
Außerdem steht dir eine Ausfallentschädigung zu, falls du auf das Fahrzeug angewiesen bist.
Und wenn ich mich richtig erinnere, muss/wird deine Krankenversicherung nicht einspringen, da diese Kosten auch die gegnerische KFZ Versicherung zahlen muss. (bei Schuld)
Grundsätzlich gilt, durch einen unverschuldeten Unfall darf man keinesfalls schlechter dastehen als vorher.
Ansonsten: Gute Erholung und in Zukunft eine unfallfreie Fahrt.
Ja, ein Strafantrag wäre nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten sinnvoll! Mindestens fahrlässig hat ein Unfallverursacher immer gehandelt, wenn er gegen ein Gesetz (auch die StVO) verstoßen hat.
Zitat:
@dicker74 schrieb am 17. November 2015 um 07:21:45 Uhr:
Die Frau wird angeklagt wegen schwerer Und fahrlässiger Körperverletzung
Wird sie im Moment nicht eher nur "beschuldigt"? Eine Anklage dagegen würde sicher vor Gericht landen.
Markus hat ja schon was zum Thema Anwalt usw. geraten. Ich kann mich dem nur anschließen.
Hast Du schon einen Anwalt?
Falls nein, dann wird es höchste Zeit!
Viele Menschen sagen, "Für diese Bagatelle brauche ich doch keinen Anwalt! Das sieht ja dann so aus, als wollte ich noch Kapital aus der Sache schlagen."
FALSCH!
Als unbedarftes Unfallopfer kann man in der gesamten Abwicklung aus Ahnungslosigkeit viele Fehler machen. Geschädigte haben weitaus mehr einzelne Ansprüche, als man meinen könnte.
Wie Markus schon schrieb:
Zitat:
@das-markus schrieb am 17. November 2015 um 07:49:17 Uhr:
Grundsätzlich gilt, durch einen unverschuldeten Unfall darf man keinesfalls schlechter dastehen als vorher.
Das ist der rechtliche Grundsatz!
Ein Anwalt berät die Geschädigten, regelt alles und der Geschädigte braucht sich um fast gar nichts zu kümmern. Außerdem muß die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Der Anwalt sendet denen dann die Rechnung zu.
Zitat:
@das-markus schrieb am 17. November 2015 um 07:49:17 Uhr:
Außerdem steht dir eine Ausfallentschädigung zu, falls du auf das Fahrzeug angewiesen bist.
Es steht dem Geschädigten in der Regel (also fast immer) ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu! Näheres dazu kann der Anwalt sagen.
Vorab kann man sich auch im Internet darüber informieren. Beispielsweise auf der ADAC-Seite.
Anwalt habe ich sofort eingeschaltet.
Das läuft alles. Denke mal der weis was zu tuen ist.
Aber danke für die Ratschläge
Grus frank