Mein Schaden, Meine Entscheidung ??
Hallo Community
Ich hätte da mal ein kleines Problem, was hier vielleicht nicht umbedingt zu lösen ist, jedoch hätte ich mir
gerne mal ein paar Meinungen eingeholt.
Ich war letzte Woche an der Shell Tanke, habe Reifendruck nachgebessert als ein Shell Mitarbeiten vorbeikam. Mit
so einem Schiebewagen vor sich her, diesen hat er abgestellt, welcher dann aber von alleine losgerollt ist......
jetzt hab ich nen datscher am Auto. Hinten Stoßstange.
Der ist nicht groß, auch nicht weltbewegend, jedoch habe ich das Auto neu (Audi A3 1.8t).
Ist natürlich gebraucht, aber super zustand deswegen stört mich dieser nun einfach.
Naja hin oder her, theoretisch gesehen müsste ich mich ja garnicht dafür rechtfertigen 😁
Ich zur Audi Werkstatt, Kostenvoranschlag.... 600€
woow für so nen kleinen Kratzer/Datscher, naja was solls mir eigentlich egal. Stoßstange muss wohl komplett lackiert werden.
Ich wieder zur shell, fangen die an mich da druffzubabbeln.
Hin und her, und erstmal mit Schleifpolitur versuchen, weil sie sind ja der Meinung das wär nur farbe von dem Wagen
der an mein Auto gedotzt ist.
Habs gestern mit Schleifpolitur probiert, geht nicht ab !
Schließlich meinte er noch, es wäre ja so auch vieel einfacher, weil es würde ja natürlich die Haftpflicht von Shell zahlen,
aber dann würde ja erst n Gutachter kommen, und die würden dann die Werkstatt aussuchen und entscheiden usw usw.
Also irgendwie wollten die das einfach nicht mein Ding sein lassen.
Meine eigentlich Frage ist nun^^: Stimmt das überhaupt ? Kann ich in diesem Fall nicht selber entscheiden wo ich
das machen lasse? Ich meine es war sein Verschulden. Ich hab direkt nen Kostenvoranschlag machen lassen und fertig.
Ich wills Geld haben und mir selber aussuchen wo das gemacht wird...ist mein Auto, und jetzt mein Schaden!!
Zur Info, ich hab auch ne Rechtsschutz.....falls das Irgendwie noch was ändert ^^
Danke für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
KV der Haftpflicht von der Shell einreichen und gut. Bei nem Haftpflichtschaden hat man immer die Freiheit, was man machen will!
21 Antworten
In der privaten und auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung besteht kein Direktanspruch des Geschädigten. Das ist das erste Problem. Wenn der Versicherungsnehmer also nicht möchte, dass der Schaden durch seine Versicherung reguliert wird, wird in der Richtung nichts rauskommen.
Definitiv bei der Schadenhöhe und beim jetzigen Stand der Sache keinen Gutachter beauftragen! Auf den Kosten würdest du ob mit Versicherung oder ohne sehr wahrscheinlich sitzen bleiben. Es besteht ja auch keine zeitliche Dringlichkeit, da es sich "nur" um einen Schönheitsfehler handelt, durch den die Nutzbarkeit des Fahrzeuges nicht eingeschränkt wird. Kostenvoranschlag wird zur Geltendmachung der Schadenhöhe hier wohl ausreichen.
Du kannst dem Tankstellenbetreiber (Pächter?) schriftlich mit Kostenvoranschlag deine Ansprüche belegen und zum Schadenersatz unter Fristsetzung auffordern. Sollte das ergebnislos verlaufen, bleibt dir nur der Klagweg.
Ich bin sonst ganz sicher kein Fan von übereifrigen Mandatserteilungen, aber hier liegt der Fall anders und da Rechtsschutz besteht, würde ich den RA sicher beauftragen.
Gruß
traumzauber
Nur so als Tip: Wir reden hier nicht (!!) über einen KFZ-Haftpflichtschaden. 😉
Würde mich jedenfalls sehr wundern wenn so ein Schiebewagen ein Versicherungskennzeichen hätte 😛
Heißt u.a. dass du normalerweise deinen Schaden bei dem Verursacher geltend machen musst und nicht direkt bei der Versicherung wie bei KFZ-Schäden. Und hier würde ich als erstes so vorgehen: Kostenvoranschlag per Einschreiben mit Rückschein zur Tanke und darin eine Zahlungsaufforderung dir den Schaden binnen 2 Wochen zu begleichen. Und dann weitersehen wenn nichts kommt. Ob die dass dann zu ihrer Versicherung weitergeben ist deren Bier.
Mit dem Versuch des selber "wegpolierens" kann ich gut nachvollziehen. Bei Nicht-KFZ-Haftpflichtversicherungen sind Selbstbeteiligungen nicht unüblich, die will man logischerweise vermeiden.
Gruß Meik
Edit: Ich trink noch nen Kaffee, das letzte Post hab ich glatt überlesen ... moin moin 🙄
Zitat:
Original geschrieben von patti106
...Wenn man am Unfall nicht schuld ist (und das hier ist ja ein Unfall), ...
Wir reden hier von einem Schadensfall und NICHT von einem Unfall!
Hier liegt eindeutig kein Unfall vor uns somit dürften die Regulierungsregeln für einen Betriebshaftpflichschaden vorliegen. IN diesem Fall wäre ich ganz vorsichtig mit nem Gutachter und so weiter. Am besten einfach jemanden fragen, der sich damit auskennt!
Achso, ein Unfall liegt also nur vor, wenn ein KfZ in ein anderes fährt.
Warum aber muss ich denn bitte aufpassen, was ich meinen Versicherern erzähle, wenn ich mit dem Einkaufswagen beim Supermarkt gegen des Nachbarn Fahrzeugs fahre?😉
Oder war es Absicht vom Shell-Menschen?😰
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Zitat:
Original geschrieben von patti106
Warum aber muss ich denn bitte aufpassen, was ich meinen Versicherern erzähle, wenn ich mit dem Einkaufswagen beim Supermarkt gegen des Nachbarn Fahrzeugs fahre?😉
Ganz einfach: Das Be- und Entladen gehört zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges dazu. Wenn dir der Einkaufswagen beim Einladen wegrollt ist es ein Schaden für die KFZ-Haftpflicht. Wenn du weit weg vom Auto deinen Einkaufswagen gegen ein anderes Auto schiebst einer für die Privathaftpflicht.
Mit Gutachter wäre ich bei der Summe eh vorsichtig, Stichwort Schadenminderungspflicht.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Achso, ein Unfall liegt also nur vor, wenn ein KfZ in ein anderes fährt.
...
Nicht ganz: hier mal die Definition von Verkehrsunfall (wenn ich sie noch richtig zusammen bekomme😕):
"Ein Unfall ist ein plötzliches unerwartetes Ereignis das mit den Gefahren des Straßenverkehrs in Zusammenhang steht."
Und nicht nur Kfz können somit Unfälle bauen!
Und deine Absichtsunterstellung beim Werkstattangestellten passt auch nicht, das wäre ja dann eine Sachbeschädigung!😁
also der tankstellen wart kam zufällig mit diesem schiebewagen bei mir vorbei. Ich hab grade Reifendruck ausgebessert, also das "Gerät" angefangen hat rumzupiepen.
Er stellte den wagen ab um mir zu zeigen was ich beachten muss, als der wagen dann von alleine losgerollt ist und an mein Auto dotzte !