Mein Kennzeichen wurde 10 Jahre gesperrt
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich mußte mein Auto abmelden und wollte es im Frühling wieder anmelden. Hab ich schon mehrmals gemacht. Doch diesmal meinte die sehr unfreundliche Dame beim Straßenverkehrsamt, dass mein Kennzeichen 10 Jahre gesperrt ist weil die Siegel fehlen. Klar fehlen die, sonst kann ich ja nicht abmelden. Hat sie nicht interessiert. Normalerweise geht man erst zu der AbmeldeTante, dann die Siegel abkratzen und dann wieder zu ihr alles fertig machen. Um mir und ihr Zeit zu sparen kratze ich die Siegel kurz vorher ab in der Warteschlange. Doch diesmal mußte ich etwas länger warten und die Siegel könnte ich komplett vom Nummernschild entfernen. TÜV Siegel hab ich drauf gelassen. Ich hab ihr sogar die kaputten Siegel gezeigt. Hat sie überhaupt nicht interessiert. Was mache ich jetzt?
Beste Antwort im Thema
Alles richtig gemacht von der Zulassungsstelle. Steht auch so im Gesetz, zur Abmeldung sind die ZB I und die gesiegelten Kennzeichen vorzulegen. Du konntest nur ungesiegelte Kennzeichen vorlegen -> leider verloren, neue Kombination suchen. Weil du Zeit sparen wolltest, 20 Sekunden oder was? 😁
81 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:33:29 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:31:53 Uhr:
Da du es ja immer gerne wortwörtlich willst: das steht wo?Das habe ich gerade ein paar Beiträge weiter vorne geschrieben (in einem meiner bekannt sinnvollen Beiträge).
Das ist vielleicht deine unsinnvolle Interpretation, die du gerne als Faktum verkaufen würdest...
Aber das wird mir zu blöd hier...wie immer im Netz machen alle auf dicke Hose und haben ne riesen Klappe, aber im RL macht’s doch jeder selbst runter. Daher bin ich raus, bis einer wieder was sinnvolles beitragen kann...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:35:26 Uhr:
Aber das wird mir zu blöd hier...wie immer im Netz machen alle auf dicke Hose und haben ne riesen Klappe, aber im RL macht’s doch jeder selbst runter. Daher bin ich raus, bis einer wieder was sinnvolles beitragen kann...
Für mich war es nur ein Spaß, ein Gedankenexperiment, eine philosophische Diskussion. Kein Grund beleidigt zu sein. Die Gesetzeslage gibt deine Ansicht jedenfalls nicht her:
Der Abmelder hat das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Steht so wörtlich in § 14 Abs. 1 FZV. Danach händigt die Zulassungsstelle die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Steht ebenfalls wörtlich im selben Absatz.
ICH lege also die Kennzeichen vor, danach händigt die Zulassungsstelle die Kennzeichen ohne Siegel wieder aus - dazwischen passiert laut FZV nichts.
Ich bin ja nicht verrückt und nehme einfach eine hoheitliche Aufgabe wahr, eine Amtshandlung sozusagen. Für die Gebühr, die ich zu entrichten habe, hat die Zulassungsstelle selbstverständlich selbst zu kratzen.
😛
Ich denke ich mache mich hier nicht lächerlich. Gibt Leute hier die mich verstehen.
Ich habe das immer so gemacht. Min 20 mal. Siegel entfernt ohne Kennzeichen zu beschädigen, zur Abmeldung gegangen, bezahlen direkt bei der Tante mit Karte, und weg. Anstelle mühsam mit dem blöden Gerät die Siegel abkratzen (dabei wird das Kennzeichen definitiv beschädigt und mach das 10 mal am selben Kennzeichen = Schweizer Käse) und dann schon wieder anstellen und locker 15-20min warten.
Ich habe doch die kaputten Siegel vorgelegt....
Naja jetzt kann ich wohl nix mehr machen als 10 Jahre zu warten. Frohe Weihnachtszeit
Zitat:
@ludo2005 schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:56:50 Uhr:
Naja jetzt kann ich wohl nix mehr machen als 10 Jahre zu warten. Frohe Weihnachtszeit
Da hast du für 2028 schon ein Weihnachtsgeschenk.
Frohe weihnachten.
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Mal angenommen, ich lasse mir neue Kennzeichen machen, gehe damit mein Auto anmelden und mit die originalen fahre ich weiter, spare ich doch Steuern und Versicherung. Meine Kennzeichen haben doch ein Siegel und niemand wird sich daran stören. Also logisch das jetzt dieses Kennzeichen gesperrt ist und zur Fahndung ausgeschrieben wird.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 24. Dezember 2018 um 07:14:11 Uhr:
Mal angenommen, ich lasse mir neue Kennzeichen machen, gehe damit mein Auto anmelden und mit die originalen fahre ich weiter, spare ich doch Steuern und Versicherung. Meine Kennzeichen haben doch ein Siegel und niemand wird sich daran stören. Also logisch das jetzt dieses Kennzeichen gesperrt ist und zur Fahndung ausgeschrieben wird.
Dieses Steuersparmodel begreife ich nicht wirklich.
Musst du mal erklähren.
Ist das eine Buchhaltermethode mit anderen Kostenstellen?
Moorteufelchen
Vermutlich Autokorrektur und es sollte "abmelden" heißen. Oder man fährt auf einmal das Kennzeichen auf 2 Fahrzeugen.
Abmelden ,richtig, ich hasse diese Autokorrektur , aber so kann ich mein angemeldetes Auto kostengünstig weiter fahren mit Zulassungsplakette
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 24. Dezember 2018 um 10:49:09 Uhr:
Abmelden ,richtig, ich hasse diese Autokorrektur , aber so kann ich mein angemeldetes Auto kostengünstig weiter fahren mit Zulassungsplakette
Man sollte vor dem Abschicken lesen was man geschrieben hat. 😎
Und ob das auf Dauer kostengünstig ist bestreite ich einfach mal.
Da kann dann einiges auf der Rechnung auflaufen was so nicht eingeplant war.😁
Moorteufelchen
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 24. Dezember 2018 um 07:14:11 Uhr:
Mal angenommen, ich lasse mir neue Kennzeichen machen, gehe damit mein Auto anmelden und mit die originalen fahre ich weiter, spare ich doch Steuern und Versicherung. Meine Kennzeichen haben doch ein Siegel und niemand wird sich daran stören. Also logisch das jetzt dieses Kennzeichen gesperrt ist und zur Fahndung ausgeschrieben wird.
Die Gefahr des "schwarz fahrens" sehe ich jetzt nicht.
Man kann sich auch ein neues Auto kaufen, dann durchs Land maschieren, und sich ein schönes Kennzeichen eines identischen Fahrzeugs aneignen. Dank der billigen Kennzeichenhalter geht sowas sehr schnell. So zahlt jemand anderes die Steuer, Versicherrung, und kommt für Knöllchen auf.
Dieser Schutz ist wohl für Leute gemacht, die nach einem Diebstahl umbedingt ihr Kennzeichen behalten wollen. Auch wenn es viele Nachteile bringt. Da fallen mir gerade die Leute mit den kurzen Kennzeichen ein.
Zitat:
@ludo2005 schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:53:12 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:45:01 Uhr:
Und wie ist es nun ausgegangen? Hast Du schon kapituliert?
Ich würde ansonsten den Dienststellenleiter aufsuchen und probieren daß unbürokratisch in seinem Ermessensspielraum zu regeln. 🙂Die unfreundliche Dame hat mir mit Anzeige und Gefängnisstrafe gedroht. Was soll ich da machen ohne Grundwissen? Bin so schnell wie möglich abgehauen. Mir geht’s nicht um das Geld, sondern meine Kennzeichen.
Was! Du bist abgehauen?
Du bist aber ängstlich!
Ich wäre da nicht weggegangen und hätte sie die Polizei rufen lassen ... wenn sie denn wirklich gewollt hätte.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:41:47 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:35:26 Uhr:
Aber das wird mir zu blöd hier...wie immer im Netz machen alle auf dicke Hose und haben ne riesen Klappe, aber im RL macht’s doch jeder selbst runter. Daher bin ich raus, bis einer wieder was sinnvolles beitragen kann...Für mich war es nur ein Spaß, ein Gedankenexperiment, eine philosophische Diskussion. Kein Grund beleidigt zu sein. Die Gesetzeslage gibt deine Ansicht jedenfalls nicht her:
Der Abmelder hat das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Steht so wörtlich in § 14 Abs. 1 FZV. Danach händigt die Zulassungsstelle die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Steht ebenfalls wörtlich im selben Absatz.
ICH lege also die Kennzeichen vor, danach händigt die Zulassungsstelle die Kennzeichen ohne Siegel wieder aus - dazwischen passiert laut FZV nichts.
Ich bin ja nicht verrückt und nehme einfach eine hoheitliche Aufgabe wahr, eine Amtshandlung sozusagen. Für die Gebühr, die ich zu entrichten habe, hat die Zulassungsstelle selbstverständlich selbst zu kratzen.
😛
Du hast da das Gesetz leider falsch verstanden.
Dort steht lediglich das du das Kennzeichen zur Abmeldung mitzubringen hast und es nach der Abmeldung wieder mitnehmen darfst (dass es nicht eingezogen wird). Dort steht nirgendwo wer die Kennzeichen physisch zu entstempeln hat. Dort steht auch nirgends was zwischen vorlegen und wieder aushändigen geschieht oder das dies in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu stehen hat.
Grüße
Alexander