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Mein Kennzeichen wurde 10 Jahre gesperrt

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 20:25

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich mußte mein Auto abmelden und wollte es im Frühling wieder anmelden. Hab ich schon mehrmals gemacht. Doch diesmal meinte die sehr unfreundliche Dame beim Straßenverkehrsamt, dass mein Kennzeichen 10 Jahre gesperrt ist weil die Siegel fehlen. Klar fehlen die, sonst kann ich ja nicht abmelden. Hat sie nicht interessiert. Normalerweise geht man erst zu der AbmeldeTante, dann die Siegel abkratzen und dann wieder zu ihr alles fertig machen. Um mir und ihr Zeit zu sparen kratze ich die Siegel kurz vorher ab in der Warteschlange. Doch diesmal mußte ich etwas länger warten und die Siegel könnte ich komplett vom Nummernschild entfernen. TÜV Siegel hab ich drauf gelassen. Ich hab ihr sogar die kaputten Siegel gezeigt. Hat sie überhaupt nicht interessiert. Was mache ich jetzt?

Beste Antwort im Thema

Alles richtig gemacht von der Zulassungsstelle. Steht auch so im Gesetz, zur Abmeldung sind die ZB I und die gesiegelten Kennzeichen vorzulegen. Du konntest nur ungesiegelte Kennzeichen vorlegen -> leider verloren, neue Kombination suchen. Weil du Zeit sparen wolltest, 20 Sekunden oder was? :D

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Zum Dienststellenleiter gehen und ............................

MfG kheinz

am 23. Dezember 2018 um 20:37

Die Dame hat völlig richtig gehandelt.

Im übrigen darfst das Zulassungssiegel gar nicht selber entfernen ,kann sogar als Straftat zur Anzeige gebracht werden.

Watt kanste machen ? nix ,die alten Kennzeichen sind jetzt zur "Fahndung ausgeschrieben.

Da bekommste aber noch Post.

B 19

Jetzt ist erstmal Feiertagsruhe ne Zeitlang...

Wann war denn die ganze Sache?

Am Freitag, 21.12.18 ?

Und was hast Du danach weiter unternommen?

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 23. Dezember 2018 um 21:37:40 Uhr:

Die Dame hat völlig richtig gehandelt.

Im übrigen darfst das Zulassungssiegel gar nicht selber entfernen ,kann sogar als Straftat zur Anzeige gebracht werden.

Watt kanste machen ? nix ,die alten Kennzeichen sind jetzt zur "Fahndung ausgeschrieben.

Da bekommste aber noch Post.

B 19

Bist Du sicher? Straftat?

Das scheint mir aber etwas sehr weit hergeholt!

Ausserdem darf man die schon selber abschaben.

Man muss sogar! Jedenfalls hat mir diese Arbeit noch kein Beamter oder Mitarbeiter der Zul.stelle bisher abgenommen.

Bei uns muss man das Siegel auch selbst entfernen, dazu gibt es extra einen Tisch mit einem "Kratzer". Mir wäre auch nicht bekannt, dass man vorher noch mal das Kennzeichen MIT Siegel vorzeigen muss und es danach erst abkratzen darf.

Ich verstehe aber auch die Logik der Mitarbeiterin nicht: Selbst wenn jemand das Siegel in rechtswidriger Absicht abgenommen hätte und selbst wenn ihm das zerstörungsfrei gelungen wäre - was würde es nützen, wenn man deswegen das Kennzeichen sperrt? Die Nummernkombination hat doch mit dem Siegel gar nichts zu tun.

Aber vorher guggen die immer drauf, ob's denn auch die passenden (und gültigen, also mit Siegel) Kennzeichen sind ---> dann darfst sie abmachen. Und hinterher nochmal Kontrollblick (also meist jedenfalls ;-) )

Sonst könnt ja jemand mit alten Kennzeichen (gleicher Buchstaben-/Zahlenkombination) kommen und quasi nur den Schein abmelden, und die Kennzeichen liegen noch mit Siegeln daheim . . . oder fahren sonstwo rum . . .

Dumm gelaufen, auch wenn's keine Absicht war.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 23. Dezember 2018 um 21:52:03 Uhr:

Aber vorher guggen die immer drauf, ob's denn auch die passenden (und gültigen, also mit Siegel) Kennzeichen sind ---> dann darfst sie abmachen.

Wie gesagt, bei uns nicht. Da wird nach dem Betreten der Zulassungsstelle als erstes gekratzt.

Alles richtig gemacht von der Zulassungsstelle. Steht auch so im Gesetz, zur Abmeldung sind die ZB I und die gesiegelten Kennzeichen vorzulegen. Du konntest nur ungesiegelte Kennzeichen vorlegen -> leider verloren, neue Kombination suchen. Weil du Zeit sparen wolltest, 20 Sekunden oder was? :D

Vielleicht sollte man am "Kratztisch" darauf hinweisen. Bei uns vertraut man wohl dem Abmelder bzw. man sieht die HU-Plakette als ausreichenden Nachweis an, dass es sich um die "richtigen" Kennzeichen handelt.

Nichts liegt mir ferner, als irgendwem irgendwelche Arbeitsweisen in einem anderen Bereich vorzuschreiben. Ich gebe nur die gesetzliche Grundlage wieder. Was irgendwer daraus macht, ist mir ziemlich egal, weil ich keine Konsequenzen daraus tragen muss. Der TE wollte wissen was er machen kann: nix.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:02:12 Uhr:

Steht auch so im Gesetz, zur Abmeldung sind die ZB I und die gesiegelten Kennzeichen vorzulegen.

Wörtlich steht das so nicht in § 14 FZV. Man kann es allenfalls schlussfolgern, da der Wortlaut "Kennzeichen zur Entstempelung" verlangt, was ja nur bei noch vorhandener Plakette geht. Ich würde dann aber als kleines Dankeschön auch nicht mehr selbst kratzen, nur damit der Schreibtisch des Sachbearbeiters sauber bleibt. Dass der Halter oder der Abmelder selbst kratzen muss, steht in der FZV nämlich nicht. Nach dem Wortlaut händigt die Zulassungsstelle "die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus". Also soll die Sachbearbeiterin mal schön selbst kratzen.

Die hat bestimmt Bock mit dir zu diskutieren.

Das ist für die sicher eine ganz neue Erfahrung und vor lauter Schreck wird dir sicherlich jeglicher Wunsch direkt erfüllt.

 

Bei uns natürlich auch erst zeigen und dann kratzen.

Zitat:

@mk4x schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:28:01 Uhr:

Die hat bestimmt Bock mit dir zu diskutieren.

Was macht sie denn, wenn ich die Amtshandlung "Außerbetriebsetzung nach § 14 FZV" verlange und die Gebühren dafür entrichte?

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 21:36

Steht das wirklich so im Gesetz? Auch wenn ich die kaputten Siegel zeige?

Also wenn die bösen Nachbarskinder die Siegel von fremden Autos abkratzen, muss der Halter definitiv damit rechnen dass das Kennzeichen 10 Jahre gesperrt wird?!?!? LOL!

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