Mein Kennzeichen wurde 10 Jahre gesperrt
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich mußte mein Auto abmelden und wollte es im Frühling wieder anmelden. Hab ich schon mehrmals gemacht. Doch diesmal meinte die sehr unfreundliche Dame beim Straßenverkehrsamt, dass mein Kennzeichen 10 Jahre gesperrt ist weil die Siegel fehlen. Klar fehlen die, sonst kann ich ja nicht abmelden. Hat sie nicht interessiert. Normalerweise geht man erst zu der AbmeldeTante, dann die Siegel abkratzen und dann wieder zu ihr alles fertig machen. Um mir und ihr Zeit zu sparen kratze ich die Siegel kurz vorher ab in der Warteschlange. Doch diesmal mußte ich etwas länger warten und die Siegel könnte ich komplett vom Nummernschild entfernen. TÜV Siegel hab ich drauf gelassen. Ich hab ihr sogar die kaputten Siegel gezeigt. Hat sie überhaupt nicht interessiert. Was mache ich jetzt?
Beste Antwort im Thema
Alles richtig gemacht von der Zulassungsstelle. Steht auch so im Gesetz, zur Abmeldung sind die ZB I und die gesiegelten Kennzeichen vorzulegen. Du konntest nur ungesiegelte Kennzeichen vorlegen -> leider verloren, neue Kombination suchen. Weil du Zeit sparen wolltest, 20 Sekunden oder was? 😁
81 Antworten
Einfach mal nachlesen und die richtigen Begriffe verwenden, nichts erfinden. Deine Begriffe "mitbringen" und "mitnehmen" kommen da nicht vor, stattdessen "vorlegen" und "aushändigen".
Im Zusammenhang steht da "Kennzeichen zur Entstempelung vorlegen". Du musst dich jetzt fragen: Wer? Wem?
Und dann heißt es "händigt die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus". Wer? Wem?
Dein Hirn darfst du schon gerne auch selber einschalten bevor du mich blöd anmachst.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:19:00 Uhr:
Einfach mal nachlesen und die richtigen Begriffe verwenden, nichts erfinden. Deine Begriffe "mitbringen" und "mitnehmen" kommen da nicht vor, stattdessen "vorlegen" und "aushändigen".
Ich habs versucht für dich zu übersetzen damit auch du es verstehst.
Vorlegen = Mitbringen und dem Sachbearbeiter zur Begutachtung vorlegen.
Aushändigen = Nach dem Amtsakt wird das Dokument/Kennzeichen nicht eingezogen und darf die Behörde in deinen Händen wieder verlassen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:19:00 Uhr:
Im Zusammenhang steht da "Kennzeichen zur Entstempelung vorlegen". Du musst dich jetzt fragen: Wer? Wem?
Du der Behörde natürlich, was ist daran nicht zu verstehen?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:19:00 Uhr:
Und dann heißt es "händigt die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus". Wer? Wem?
Die Behörde dir natürlich, wem denn auch sonst?
Wo steht jetzt das die Behörde auch entstempeln muss?
Hier steht nur das du vor der Abmeldung vorlegen musst und es dir nach der Abmeldung wieder ausgehändigt wird. Es wird kein Wort über den Zeitraum dazwischen verloren.
Frohe Weihnachten
Alexander
Zitat:
@Destructor schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:31:04 Uhr:
Wo steht jetzt das die Behörde auch entstempeln muss?
Wo steht denn, dass es der Kunde machen muss?
Also dann mal ganz ernsthaft: Die FZV schreibt weder vor, noch verbietet sie es, dass der Kunde selbst die Plakette abkratzt. Die FZV äußert sich zu der Frage, wer die Plakette eigenhändig abkratzen muss, gar nicht.
Der Grund dürfte sein, dass die Sachbearbeiter ihren Arbeitsplatz nicht verschmutzen wollen. Da liegt ein Kennzeichen, das mit Insektenleichen übersäht ist und beim manuellen Abkratzen entstehen noch viele kleinste Plastikteile. Also stellt man etwas abseits einen Tisch mit Kratzer auf.
Sollte aber nun tatsächlich ein Querulant oder Sturkopf erscheinen, der sich weigert, die Plakette selbst abzukratzen, dann bin ich mir doch sehr sicher, dass die Zulassungsstelle nicht im Gegenzug die Abmeldung des Fahrzeugs verweigern darf. Für die Verweigerung dieser Amtshandlung würde jede Rechtsgrundlage fehlen.
Herrlich, wie hier wieder mit Wortklauberei und gezieltem Missverstehen ein Problem bis zur Unkenntlichkeit aufgebauscht wird. Dabei gibt es zum Erlebnis vom TE nur eine Bemerkung: dumm gelaufen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:34:49 Uhr:
...
Sollte aber nun tatsächlich ein Querulant oder Sturkopf erscheinen, der sich weigert, die Plakette selbst abzukratzen, dann bin ich mir doch sehr sicher, dass die Zulassungsstelle nicht im Gegenzug die Abmeldung des Fahrzeugs verweigern darf. ...
...schwierige Sache, ich vermute, dass der "Kunde" selbst abkratzen darf um eben nicht in die Verlegenheit zu kommen beim Abkratzen abzurutschen und damit das Kennzeichen / Eigentum des Kunden zu beschädigen.
Kratzt der Kunde selbst, isser selbst schuld, wenn er dabei sein Schild dabei beschädigt.
Aber sollten sich solche Querulanten häufen, gibts bestimmt bald eine Lösung... z.B. indem man die Schilder nicht mehr selbst mitbringt sondern zu einer einheitlich (hohen) Gebühr bei der Zulassungsstelle erwirbt und dazu die Vorgabe, dass die Schilder bei jeder Zulassung generell neu müssen...
Also nix mehr mit Siegel abkratzen und bei Zulassung wieder draufkleben, sondern Siegel abkratzen, komplettes Schild entsorgen / schreddern und bei der erneuten Zulassung neues Schild.
Der heutige Zustand, Kunde kratzt Siegel selbst von seinem Eigentum ab ist ein Kompromiss... funktioniert der wegen irgendwelcher Querulanten nicht mehr, kann man drauf warten -wie eben immer in solchen Situationen-, dass eben eine einwandfreie Lösung kommt... kost uns alle dann halt ein paar Euro mehr - dafür haben wir dann immer neue picobello Kennzeichen an den Autos und kratzen müssen auch nicht mehr. 😉
Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:44:00 Uhr:
Herrlich, wie hier wieder mit Wortklauberei und gezieltem Missverstehen ein Problem bis zur Unkenntlichkeit aufgebauscht wird. Dabei gibt es zum Erlebnis vom TE nur eine Bemerkung: dumm gelaufen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.Grüße vom Ostelch
Manche hier haben vermutlich sonst keine Hobbys. 😁
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:34:49 Uhr:
Zitat:
@Destructor schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:31:04 Uhr:
Wo steht jetzt das die Behörde auch entstempeln muss?Wo steht denn, dass es der Kunde machen muss?
Also dann mal ganz ernsthaft: Die FZV schreibt weder vor, noch verbietet sie es, dass der Kunde selbst die Plakette abkratzt. Die FZV äußert sich zu der Frage, wer die Plakette eigenhändig abkratzen muss, gar nicht.Der Grund dürfte sein, dass die Sachbearbeiter ihren Arbeitsplatz nicht verschmutzen wollen. Da liegt ein Kennzeichen, das mit Insektenleichen übersäht ist und beim manuellen Abkratzen entstehen noch viele kleinste Plastikteile. Also stellt man etwas abseits einen Tisch mit Kratzer auf.
Sollte aber nun tatsächlich ein Querulant oder Sturkopf erscheinen, der sich weigert, die Plakette selbst abzukratzen, dann bin ich mir doch sehr sicher, dass die Zulassungsstelle nicht im Gegenzug die Abmeldung des Fahrzeugs verweigern darf. Für die Verweigerung dieser Amtshandlung würde jede Rechtsgrundlage fehlen.
Endlich hast du es verstanden.
Da steht nirgends wer es tun muss.
Ich bin mir jedoch sicher das die Behörde bei Weigerung die Kennzeichen zu entstempeln die Abmeldung versagen kann. Wird sie wohl aber i.d.R. nicht tun.
Ein Recht darauf das der Sachbearbeiter die Arbeit aber für dich übernimmt ergibt sich aus dem Gesetz heraus nicht.
Grüße
Alexander
PS: Prinzipiell bist erstmal du für dein Eigentum verantwortlich, und die Kennzeichen sind dein Eigentum. Demnach könnte man auch argumentieren das du für die Entstempelung zu sorgen hast.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:34:49 Uhr:
...
Sollte aber nun tatsächlich ein Querulant oder Sturkopf erscheinen, der sich weigert, die Plakette selbst abzukratzen, dann bin ich mir doch sehr sicher, dass die Zulassungsstelle nicht im Gegenzug die Abmeldung des Fahrzeugs verweigern darf. Für die Verweigerung dieser Amtshandlung würde jede Rechtsgrundlage fehlen.
Ich würde ihm folgendes anbieten:
Entweder er kratzt das Siegel jetzt selbst ab oder ich mache das abends, wenn der letzte durch ist. Er kann dann am nächsten Morgen seine Papiere und Kennzeichen gerne abholen. 🙂
Und nun? 😎 😕
PS:
Wenn das noch nicht angezeigt wurde und man noch alle Einzelteile hat, kann man sicherlich versuchen, beim Amtsleiter vorzusprechen und/oder sich zu entschuldigen oder man geht mit Kennzeichen und Siegel zur Polizei oder wo auch immer sonst hin... spricht ja letztlich auch nichts dagegen und wenn letztere sich bloß denken was das für ein dummer Vogel ist und zu faul sind (bzw. keine Notwendigkeit erkennen), eine Anzeige aufzunehmen, weil Siegel und Kennzeichen vorliegen und kurz bei der Zulassungsstelle anrufen, dass mit den Kennzeichen alles in Ordnung ist... also seid mal etwas erfinderisch, spielt den Schwachsinn gedanklich durch...
Und ja, ich habe den Thread gelesen und ja, wenn sich nichts machen lässt, dann:
Ist´s eben wie´s ist. Kennzeichen gesperrt, neue Kennzeichen erforderlich und etwas Papierkram. Wieder etwas gelernt. 🙂
Zitat:
@Destructor schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:52:24 Uhr:
Endlich hast du es verstanden.
Ich hatte das schon längst verstanden. Wann verstehst du eigentlich mal den Unterschied zwischen "das" und "dass"? Es ist doch absurd, dass du mich zu Rechtsvorschriften belehren willst, aber nicht mal eine simple Rechtschreibregel beherrschst.
Was ist eigentlich mit der Verletzungsgefahr beim Abkratzen der Plakette? Dieses Risiko würde ich lieber dem Sachbearbeiter der Zulassungsstelle überlassen ... 😛
Diese Diskussion macht sicher selbst Hochleistungsbürokraten sprachlos. Es fehlt einfach eine mindestens einhundertseitige Kennzeichenentsiegelungsverordnung einschließlich Regelungen zur Unfallverhütung und zur geregelten Entsorgung der Stempelplakettenreste.
Grüße vom Ostelch