Mein GTI wurde geklaut - wer macht sowas ?
Guten Morgen Forum und Golf Gemeinde.
Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mein geliebter GTI ist einfach weg. Er stand heut früh um 5 einfach nicht mehr auf seinem Platz. Um 3 Uhr stand er noch da.
Ein "bescheiden" beleuchteter Parkplatz....
Ich weiss gar nicht wie ich es sagen soll. Da standen zig andere Autos und irgend so nen Arschloch klaut meinen Golf der ja nun absolut nicht mehr der Beste war.
Viel Rost, große Beule im Kotflügel 323.000KM runter, keine großartige Ausstattung, keine großartige Anlage drin. Nichts das irgendwie Wertvoll sein könnte.
Die Polizei hat jetzt erstmal die Fandung aufgenommen und ich werd mich auch mal nen bissle in diversen kreisen umhören.
Vielleicht entdeckt einer von euch ja rein zufällig irgendwas.
Ist ein GTI, Rovalblau , hat ne Anhängerkupplung. Rost an den Türen und am Scheibenrahmen. Nürnburgring Aufkleber am Heck.
BBS Felgen vom Golf 3, Toyo Proxes als Reifen und eine Felge hat nen starken Bordsteinrempler.
Orginalscheinwerfer mit Fadenkreuz hat er noch und joo
im Anhang ein Aktuelles Bild
MFG
Beste Antwort im Thema
Herzliches Beileid, Glückwunsch, toi toi toi - hier gehts ja besser ab als im richtigen Leben! Das entwickelt sich in meinen Augen zum thread des Jahres😁
@ weberli
Ein paar juristische Gedanken noch zu dem Fall:
Der Strafanspruch liegt in unserem Rechtssystem allein beim Staat. Im Strafprozeß wird ein Strafurteil gefällt. Im Schuldspruch kann eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder Geldstrafe festgesetzt werden.
Hiervon unberührt bleiben Deine zivilrechtlichen Ansprüche (aus dem BGB), die gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (wegen des geringen Streitwertes) vor dem Amtsgericht festgestellt werden müssten.
Das Eigentum an dem GTI und allen seinen Teilen bleibt in jedem Fall bei Dir. Es kann halt nur eine Weile dauern, bis Dir das, was noch vorhanden ist, von der Justiz wieder herausgegeben werden kann.
Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte. Niemand kann von Dir verlangen, daß Du (obwohl Du es könntest - und wohl, so wie wir Dich kennen, auch machen wirst) Deinen Wagen selber wieder zusammenschraubst. Ebenso zu berücksichtigen sind Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) und Kosten für die Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständiger, Telefonate, Anwalt, etc.)
Unkompliziert wäre das für Dich, wenn Dein Schaden von Deiner Versicherung gedeckt wird. Dann schlägt sich die Versicherung nachher mit den Tätern herum. Also abklären!
Kompliziert ist das ganze hingegen, wenn Du im Anschluß an das Strafverfahren noch selber den Schadensersatz einklagen müsstest. Schlimmstenfalls ist bei denen nichts zu holen und Du bleibst auf Deinen Prozesskosten und womöglich auf den Kosten eines gescheiterten Vollstreckungsversuchs hängen. Hast Du eine Rechtsschutzvericherung? Ist der Fall vielleicht noch von KFZ-Vericherung oder Schutzbrief abgedeckt? -> klären!
Naheliegend ist für mich folgender Weg:
Konfrontiere die Täter umgehend mit Deiner Schadenssersatzforderung, solange sie noch in U-Haft sind. Psychologisch sind die eh down. Setz sie jetzt unter Druck! Konfrontiere sie mit einer realistischen Forderung (2000-2500€) als Schadenssumme. Drohe mit täglich steigenden Mietwagenkosten sowie Anwalts- und Prozesskosten, die im Fall der Nichterfüllung Deiner Forderung weiter auf sie zukommen. Die Täter haften im übrigen höchstwahrscheinlich eh gesamtschuldnerisch (Bande), also einer für alle! Wenn sie angeben, nicht über solche Barmittel zu verfügen, so versuche ein Schuldanerkenntnis zu erwiken, das Du Dir anschliessend in einer notriellen vollstreckbaren Urkunde unterschreiben lässt.
Durch ein Schuldanerkenntnis verpflichtet sich der Schuldner, auf alle Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung zu verzichten. Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.
Womöglich haben die zwar kein Bargeld, jedoch (geerbtes) Wohnungseigentum oder Autos (Computer ,Playstation etc), in die Du dann umgehend per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst. Das tut denen meist eh mehr weh, als eine Bewährungstrafe. Und womöglich findet der Gerichtsvollzieher bei denen unter der Matrazze ja auch noch Geld unbekannter Herkunft, das die sich viellecht mit anderen "Nebentätigkeiten" dazuverdienen.
Laß dich in jedem Fall rechtlich beraten oder hol dir sonstwo die nötigen Informationen ein!
Gruß
PS: Von dem Geld holst Du Dir dann einen gut erhaltenen Editon ONE, schlachest den und baust Dir dann aus den Teilen Deinen alten wieder auf 😁 - nach dem PF ist vor dem PF!
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Herzliches Beileid, Glückwunsch, toi toi toi - hier gehts ja besser ab als im richtigen Leben! Das entwickelt sich in meinen Augen zum thread des Jahres😁
@ weberli
Ein paar juristische Gedanken noch zu dem Fall:
Der Strafanspruch liegt in unserem Rechtssystem allein beim Staat. Im Strafprozeß wird ein Strafurteil gefällt. Im Schuldspruch kann eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder Geldstrafe festgesetzt werden.
Hiervon unberührt bleiben Deine zivilrechtlichen Ansprüche (aus dem BGB), die gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (wegen des geringen Streitwertes) vor dem Amtsgericht festgestellt werden müssten.
Das Eigentum an dem GTI und allen seinen Teilen bleibt in jedem Fall bei Dir. Es kann halt nur eine Weile dauern, bis Dir das, was noch vorhanden ist, von der Justiz wieder herausgegeben werden kann.
Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte. Niemand kann von Dir verlangen, daß Du (obwohl Du es könntest - und wohl, so wie wir Dich kennen, auch machen wirst) Deinen Wagen selber wieder zusammenschraubst. Ebenso zu berücksichtigen sind Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) und Kosten für die Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständiger, Telefonate, Anwalt, etc.)
Unkompliziert wäre das für Dich, wenn Dein Schaden von Deiner Versicherung gedeckt wird. Dann schlägt sich die Versicherung nachher mit den Tätern herum. Also abklären!
Kompliziert ist das ganze hingegen, wenn Du im Anschluß an das Strafverfahren noch selber den Schadensersatz einklagen müsstest. Schlimmstenfalls ist bei denen nichts zu holen und Du bleibst auf Deinen Prozesskosten und womöglich auf den Kosten eines gescheiterten Vollstreckungsversuchs hängen. Hast Du eine Rechtsschutzvericherung? Ist der Fall vielleicht noch von KFZ-Vericherung oder Schutzbrief abgedeckt? -> klären!
Naheliegend ist für mich folgender Weg:
Konfrontiere die Täter umgehend mit Deiner Schadenssersatzforderung, solange sie noch in U-Haft sind. Psychologisch sind die eh down. Setz sie jetzt unter Druck! Konfrontiere sie mit einer realistischen Forderung (2000-2500€) als Schadenssumme. Drohe mit täglich steigenden Mietwagenkosten sowie Anwalts- und Prozesskosten, die im Fall der Nichterfüllung Deiner Forderung weiter auf sie zukommen. Die Täter haften im übrigen höchstwahrscheinlich eh gesamtschuldnerisch (Bande), also einer für alle! Wenn sie angeben, nicht über solche Barmittel zu verfügen, so versuche ein Schuldanerkenntnis zu erwiken, das Du Dir anschliessend in einer notriellen vollstreckbaren Urkunde unterschreiben lässt.
Durch ein Schuldanerkenntnis verpflichtet sich der Schuldner, auf alle Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung zu verzichten. Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.
Womöglich haben die zwar kein Bargeld, jedoch (geerbtes) Wohnungseigentum oder Autos (Computer ,Playstation etc), in die Du dann umgehend per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst. Das tut denen meist eh mehr weh, als eine Bewährungstrafe. Und womöglich findet der Gerichtsvollzieher bei denen unter der Matrazze ja auch noch Geld unbekannter Herkunft, das die sich viellecht mit anderen "Nebentätigkeiten" dazuverdienen.
Laß dich in jedem Fall rechtlich beraten oder hol dir sonstwo die nötigen Informationen ein!
Gruß
PS: Von dem Geld holst Du Dir dann einen gut erhaltenen Editon ONE, schlachest den und baust Dir dann aus den Teilen Deinen alten wieder auf 😁 - nach dem PF ist vor dem PF!
weberli, ich bin ja so froh, daß es endlich lichtblicke
gibt und du endlich gewissheiten hast.
sicherlich ist noch nicht alles wieder gut.
es gibt keine gerechtigkeit. nur urteile.
ich glaube, im namen aller, reden zu können,
wenn ich sage:
wir hoffen auf ein glückliches ende.
befolge die rechtsbeiträge in diesem thread.
sie klingen allesamt sehr vernünftig.
...und ich stellte mir dabei die ganze zeit vor:
was wäre, wenn es eva gewesen wäre.
die burschen sollten für eine lange haftstrafe plädieren.
das könnte die chancen steigern, daß ich nicht mehr
ganz so sauer bin wenn sie raus kommen.
nein, eigentlich wäre es egal, wann sie raus kommen.
ich habe zeit. ich kann warten. ich kenne ihre identität.
ich würde schon erfahren, wo J E D E S teil verblieben
ist. was über bleibt, könnten meine anwälte in der luft
zerreißen. ja, so denke ich wirklich. genau so.
weil ich meine eva ganz dolle lieb habe. ganz dolle.
das könnte ich nie verzeihen. nie!
für jeden, der diese zeilen liest und uns unsere
lieblinge nimmt:
Ein trauriges Herz, vergisst nie.
Es heilt in Vergeltung.
Zitat:
Original geschrieben von 2erlei
für jeden, der diese zeilen liest und uns unsere
lieblinge nimmt:Ein trauriges Herz, vergisst nie.
Es heilt in Vergeltung.
Amen Bruder... 😉
Nein mal ganz im Ernst was Websifus da geschrieben hat, klingt ganz vernünftig. Ich würde an solche möglichkeiten gar nicht denken. Da kann man froh sein, das einem geholfen wird. Egal ob hier im Forum mit Tips oder sonst wie. Ich würde auf jedenfall zum Anwalt und das mal klären.
Und viel Glück und eine gute Ausdauer noch...
Zitat:
Original geschrieben von websifus
Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte.
Bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher.
Grundsätzlich besteht bei Schadensersatz Anspruch auf alle (nachweisbar) entstandenen Kosten.
Daher kann man in diesem Fall vermutlich mehr als den Zeitwert laut Liste ansetzen, wenn man die Umbauten und Neuteile nachweisen kann
(Für die gleichwertige Herstellung eines Golf 2 sind folgende Arbeiten von der Fachwerkstatt durchzuführen...).
Hier hilft der Fachanwalt weiter.
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Ist ja mal echt der Oberhammer, richtig spannend....
Ich wünsche dir weberli auch weiterhin viel Mut, dass dein Baby nun gefunden wird und die Täter geschnappt werden.
Ich würde auch nicht wissen, was ich mit denen anstellen würde, wenn die mein Auto klauen !!
Gruß Stepke
Hoffentlich findet sich noch mehr, vor allem das Auto... am ende haben die Deppen den kleingeschnitten und als Blechschrott entsorgt, da fragt kein Schrotti nach der Herkunft 🙁
Die Bewertungen des Motorverkäufers sind echt der Hammer- 6!! Funkschlüssel hat der innerhalb eines Monats ersteigert. Link
Lassen sich die Dinger denn so einfach umcodieren?
Hey!Erstmal herzliches Beileid.Ich glaub das ist wirklich so ziemlich das allerschlimmste was einem passieren kann.Also,ich denke das waren Kiddies die mal ne Spritztour machen wollten oder wirklich welche die den Golf schlachten wollten.Kennste doch bestimmt(klauen auf Bestellung).Es gibt doch noch genug leute die auch einen (alten) Golf klauen.Vor allem GTIs.Ich wünsche Dir jedenfalls,daß Du dein Baby bald heil wieder bekommst.Aber mach Dir keine großen Hoffnungen.Gruß an alle denen so etwas schonmal passiert ist!Lasst den Kopf nicht hängen😉😎
Zitat:
Original geschrieben von Aslan01
Hey!Erstmal herzliches Beileid.Ich glaub das ist wirklich so ziemlich das allerschlimmste was einem passieren kann.Also,ich denke das waren Kiddies die mal ne Spritztour machen wollten oder wirklich welche die den Golf schlachten wollten.Kennste doch bestimmt(klauen auf Bestellung).Es gibt doch noch genug leute die auch einen (alten) Golf klauen.Vor allem GTIs.Ich wünsche Dir jedenfalls,daß Du dein Baby bald heil wieder bekommst.Aber mach Dir keine großen Hoffnungen.Gruß an alle denen so etwas schonmal passiert ist!Lasst den Kopf nicht hängen😉😎
lese dir den beitrag mal durch! Der hat den motor bei Ebay schon wieder gefunden!!!!
Moin Moin...
bisher gibts nix neues.
Wir haben den Ebay Kram zur Polizei gebracht und jo. Polizei hat sich gemeldet, der Typ hat gestanden den Motor verkauft zu haben und momentan sind sie dabei den wieder zu beschaffen 🙂
Ah, die hübschen Fadenkreuzscheinwerfer sind auch wieder da !
Mal sehen was des noch gibt.
Ich halt euch auf dem Laufenden Jungs
Hi,
na Glückwunsch, dass du viele Teile schon wieder bekommen hast.
Ist mittlerweile irgendwas über den Verbleib der Karosserie rausgekommen?
Ich wünsdche dir Glück, dass du alles wieder bekommst.
Zum Glück hab ich meinen Golf relativ Diebstahlsicher gemacht.
Zwar kann jeder da einbrechen und ihn Kurz-Schließen, aber er wird nicht anspringen 😉
Nur ein KFZ-Mechaniker oder jemand mit guten Techniuk-Kenntnissen mit viel Zeit bekommt den zum Laufen.
War das erste was ich an meinem Wagen umgebaut habe 😉
ich wünsche dir echt das ALLES wieder bekommst.
Viel Glück weiterhin
Und wir wollen jede Kleinigkeit erfahren! 🙂
Wenns vor gericht geht sag mal bescheid wenn es ne Offene Verhandlung ist wäre zu gern dabei 😁
das wäre eine gute aktion.
offene verhandlung.
nur 2er-fahrer im zuschauerraum.
jeder sieht ihn an, als wäre es das
eigene auto gewesen. auf dem
parkplatz stehen nur 2er.
er wird kein gutes gefühl im rücken haben.
und alle kennen sein gesicht.
was er sehr wohl weiß.
ich würde an dem tag nicht mit ihm tauschen wollen.