Mein GTI wurde geklaut - wer macht sowas ?
Guten Morgen Forum und Golf Gemeinde.
Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mein geliebter GTI ist einfach weg. Er stand heut früh um 5 einfach nicht mehr auf seinem Platz. Um 3 Uhr stand er noch da.
Ein "bescheiden" beleuchteter Parkplatz....
Ich weiss gar nicht wie ich es sagen soll. Da standen zig andere Autos und irgend so nen Arschloch klaut meinen Golf der ja nun absolut nicht mehr der Beste war.
Viel Rost, große Beule im Kotflügel 323.000KM runter, keine großartige Ausstattung, keine großartige Anlage drin. Nichts das irgendwie Wertvoll sein könnte.
Die Polizei hat jetzt erstmal die Fandung aufgenommen und ich werd mich auch mal nen bissle in diversen kreisen umhören.
Vielleicht entdeckt einer von euch ja rein zufällig irgendwas.
Ist ein GTI, Rovalblau , hat ne Anhängerkupplung. Rost an den Türen und am Scheibenrahmen. Nürnburgring Aufkleber am Heck.
BBS Felgen vom Golf 3, Toyo Proxes als Reifen und eine Felge hat nen starken Bordsteinrempler.
Orginalscheinwerfer mit Fadenkreuz hat er noch und joo
im Anhang ein Aktuelles Bild
MFG
Beste Antwort im Thema
Herzliches Beileid, Glückwunsch, toi toi toi - hier gehts ja besser ab als im richtigen Leben! Das entwickelt sich in meinen Augen zum thread des Jahres😁
@ weberli
Ein paar juristische Gedanken noch zu dem Fall:
Der Strafanspruch liegt in unserem Rechtssystem allein beim Staat. Im Strafprozeß wird ein Strafurteil gefällt. Im Schuldspruch kann eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) oder Geldstrafe festgesetzt werden.
Hiervon unberührt bleiben Deine zivilrechtlichen Ansprüche (aus dem BGB), die gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (wegen des geringen Streitwertes) vor dem Amtsgericht festgestellt werden müssten.
Das Eigentum an dem GTI und allen seinen Teilen bleibt in jedem Fall bei Dir. Es kann halt nur eine Weile dauern, bis Dir das, was noch vorhanden ist, von der Justiz wieder herausgegeben werden kann.
Vom Eigentumsanspruch zu unterscheiden sind die Ansprüche auf Schadensersatz.
Diese ermitteln sich nicht anders als wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall. Die Schadenssumme dürfte einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen. Die Berechnung des Schadens erfolgt abstrakt: zugrundegelegt werden die Kosten, die entstehen würden, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt wieder in seinen fahtüchtigen Ursprungszustand vor Begehung der Straftat zurückversetzt werden sollte. Niemand kann von Dir verlangen, daß Du (obwohl Du es könntest - und wohl, so wie wir Dich kennen, auch machen wirst) Deinen Wagen selber wieder zusammenschraubst. Ebenso zu berücksichtigen sind Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) und Kosten für die Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständiger, Telefonate, Anwalt, etc.)
Unkompliziert wäre das für Dich, wenn Dein Schaden von Deiner Versicherung gedeckt wird. Dann schlägt sich die Versicherung nachher mit den Tätern herum. Also abklären!
Kompliziert ist das ganze hingegen, wenn Du im Anschluß an das Strafverfahren noch selber den Schadensersatz einklagen müsstest. Schlimmstenfalls ist bei denen nichts zu holen und Du bleibst auf Deinen Prozesskosten und womöglich auf den Kosten eines gescheiterten Vollstreckungsversuchs hängen. Hast Du eine Rechtsschutzvericherung? Ist der Fall vielleicht noch von KFZ-Vericherung oder Schutzbrief abgedeckt? -> klären!
Naheliegend ist für mich folgender Weg:
Konfrontiere die Täter umgehend mit Deiner Schadenssersatzforderung, solange sie noch in U-Haft sind. Psychologisch sind die eh down. Setz sie jetzt unter Druck! Konfrontiere sie mit einer realistischen Forderung (2000-2500€) als Schadenssumme. Drohe mit täglich steigenden Mietwagenkosten sowie Anwalts- und Prozesskosten, die im Fall der Nichterfüllung Deiner Forderung weiter auf sie zukommen. Die Täter haften im übrigen höchstwahrscheinlich eh gesamtschuldnerisch (Bande), also einer für alle! Wenn sie angeben, nicht über solche Barmittel zu verfügen, so versuche ein Schuldanerkenntnis zu erwiken, das Du Dir anschliessend in einer notriellen vollstreckbaren Urkunde unterschreiben lässt.
Durch ein Schuldanerkenntnis verpflichtet sich der Schuldner, auf alle Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung zu verzichten. Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.
Womöglich haben die zwar kein Bargeld, jedoch (geerbtes) Wohnungseigentum oder Autos (Computer ,Playstation etc), in die Du dann umgehend per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst. Das tut denen meist eh mehr weh, als eine Bewährungstrafe. Und womöglich findet der Gerichtsvollzieher bei denen unter der Matrazze ja auch noch Geld unbekannter Herkunft, das die sich viellecht mit anderen "Nebentätigkeiten" dazuverdienen.
Laß dich in jedem Fall rechtlich beraten oder hol dir sonstwo die nötigen Informationen ein!
Gruß
PS: Von dem Geld holst Du Dir dann einen gut erhaltenen Editon ONE, schlachest den und baust Dir dann aus den Teilen Deinen alten wieder auf 😁 - nach dem PF ist vor dem PF!
266 Antworten
Wenn die Verhandlung nicht am A... der Welt ist wär es fast eine Überlegung wert! Wenn nicht auf alle Fälle berichten!
es sollte doch möglich sein, unbemerkt
mit einer entsprechenden speicherkarte,
ein handyvideo von dem prozess zu
machen, für die, welche nicht kommen
können.
Es kann eine Verhandlung geben oder auch nicht. Das hängt davon ab, ob die Kerle vorbestraft sind oder sonst noch einiges auf dem Kerbholz haben. Aber *das-weberli* wird uns schon unterrichten.
Wenn das mit der versteckten Kamera herauskommt, kriegt der eine härtere Strafe als die Täter. Das ist wie beim Fußball. Wer etwas zum Schiedsrichter sagt, bekommt die rote Karte.
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nur für mich:
eine verhandlung sehen.
ich will sehen, daß er eine strafe bekommt.
eine angemessene. vergeltung.
er hat fremdes, liebgewonnenes, eigentum
zerstört. will wissen, wie er sich dem urteil
stellt. will wissen, ob er es wieder halbwegs
gutmachen kann/will.
das ist mir einen urlaubstag wert.
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
Wenn das mit der versteckten Kamera herauskommt, kriegt der eine härtere Strafe als die Täter. Das ist wie beim Fußball. Wer etwas zum Schiedsrichter sagt, bekommt die rote Karte.
das ist mir klar.
aber wen will man anklagen?
glaubst du, daß ich meinen namen drunter schreiben würde?
ich oder sonst wer?
Wen will man anklagen ?
Die Cops haben den Typen doch schon. Er hat gestanden meinen GTI und 4 weitere Autos geklaut zu haben. Die Polizei hat haufenweise Teile bei ihm gefunden.
Er ist übrigens bekannt bei den Cops.
Er hat auch gestanden mein Auto ausgeschlachtet zu haben und er hat gestanden den Kram vertickt zu haben.
Das ist genug für ne Gerichtsverhandlung !
Zitat:
Original geschrieben von das-weberli
Bis jetzt gibts noch nix neues.
Ich weiss nur das mein Motor irgendwo hinter Gera in ner Halle oder so steht und noch nicht in nem Auto verbaut wurde.Hab ja zu dem Käufer Kontakt.
Warte noch aus seine Telefonnummer und dann klär ich wie´s nu weiter geht !
Ich dachte, der Motor ist bei ebay wieder aufgetaucht???? Häää, wie jetzt
Du hast zu dem Käufer DEINES Motors Kontat???
Also Anzeige!!!
Dann is doch alles klar....oder wie, oder was???
kann man jeden käufer nachvollziehen?
wann kannst du deinen motor holen?
wann bekommst du den rest zurück?
----
zum thema kamera:
no risk, no film.
schaun mer mal...
Auch ohne Verhandlung bekommen die Täter natürlich eine Strafe. Sie sitzen mit ihrem Verteidiger beim Staatsanwalt im Büro und werden über das Unrecht belehrt. Der Staatsanwalt spricht die Strafe aus. Wenn der Täter damit nicht einverstanden ist, gibt es eine öffentliche Verhandlung mit einem Richter.
Hier in Würzburg wurde ein Pärchen, das sich im Gerichtssaal geküsst hatte, wegen ungebührlichen Verhaltens sofort in die Zelle abgeführt und durfte dort getrennt übernachten.
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
Auch ohne Verhandlung bekommen die Täter natürlich eine Strafe. Sie sitzen mit ihrem Verteidiger beim Staatsanwalt im Büro und werden über das Unrecht belehrt. Der Staatsanwalt spricht die Strafe aus. Wenn der Täter damit nicht einverstanden ist, gibt es eine öffentliche Verhandlung mit einem Richter.Hier in Würzburg wurde ein Pärchen, das sich im Gerichtssaal geküsst hatte, wegen ungebührlichen Verhaltens sofort in die Zelle abgeführt und durfte dort getrennt übernachten.
Das macht man auch nicht im Gerichtssaal! also echt!
Nachdem ich schon eine ganze Weile still mitgelesen habe, meldeich mich jetz mal zu Wort...Weberli wird ja sicher durch die ganzen Ermittlungen usw. wissen, wie die Typen heißen usw.
Ich würde mal abwarten, was da jetzt bei rauskommt und wenn die laufengelasen werden, können wir sicherlich ein Treffen Der eingefleischten G2-Fans und Liebhaber zu einer gemütlichen Grillrunde mit technischem Eerfahrungsaustausch dort in der Nähe auf anderem Wege verabreden, oder? Wenn's nicht zu weit ist, bin ich gerne dabei und bringe sehr gefrorene und dementsprechend feste Würstchen mit...!
Wir können ja versuchen das Baseballspiel zu lernen und wenn da durch Zufall so ein Schläger das falsche Ziel trifft.....😁😁😁