Mein Golf hatte eine unsanfte Begegnung mit einem Ford...
Hallo Leute,
am Samstag hatte ich eine Unfall auf einem Parkplatz. Folgender Sachverhalt: Der Unfallgegner fuhr mir vorraus auf den Parkplatz. Dann wechselte er ohne Blinker die Strassenseite bzw fuhr auf die Gegenfahrbahn und wurde langsamer. Ich dachte er wollte anhalten. Als ich dann an ihm vorbeifahren wollte, lenkte er voll ein und fuhr mir in die Seite - er wollte in den Parkplatz der neben mir war... Alles ohne Blinker oder zu schauen und das mit einem Ausholradius bei dem denken hätte können er fährt einen LKW.
Wer hat hier Schuld? Die dazugerufene Polizei konnte auch noch nichts sagen und will sich diese Woche bei mir melden.
Schaden: Kotflügel, G60-Verbreiterungen, Tür, Radkasten, polierte Estoril-Felgen 🙁
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ichmitngolf
Es wird wahrscheinlich jeder auf seinem Schaden sitzenbleiben, weil auf Parkplätzen die gegenseitige Rücksichtsnahme Zählt,
bingo....
das trifft den nagel auf den kopf.....ne teislchuld wird für jeden drinn sein.....dem te wird dabei wohl vorgeworfen werden, das er auf einem parkplatz mit einem solchen verhalten rechnen muss....
im übrigen wird die polizei sich nicht dazu äußern wer schuld ist und wer nicht (die können lediglich "unter der ladentheke" eine persönliche meinung abgeben).....dafür ist ein richter zuständig.....
35 Antworten
Also ich hatte genau diesen Fall nur andersrum
prinzipiell hast du eine 15 % gefahrenhaftung oder auch Risikohaftung dadurch das du dich der gefahren des Straßenverkehrs aussetzt.
bei mir war es das mich einer auf einer nicht Fahrtrichtungsgebundenen Straße also ohne mittelstreifen überholen wollte und ist mir beim abbiegen in die Seite geknallt
Er musste zahlen da der überholende der sorgfaltspflicht verpflichtet ist und sich freihalten muss .
sehrwahrscheinlich musst du zahlen wenn er nicht zugibt das er nicht geblinkt hat .
sowas ist aber manchmal festellbar weil dann der Blinker durchbrennt bei betätigung und wenn er beschädigt wurde und der kolben gebrochen ist . war bei mir so da er behauptete ich hätte nicht geblinkt . haben die trachtenheimer direkt gesichert und wiederlegt .
innerorts gibt es außer auf Kraftfahrstraßen und Stadtautobahnen kein überholverbot für die rechte Spur . beim Führerschein untericht besser aufpassen
Mit fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer incl abrupter Bremsmanöver und absurde richtungsänderungen , von der Seite reinspringende Fußgängwer etc etc muss mann immer rechnen deshalb der Gefahrenhaftungs paragraph .
prinzipiell musst du bei allen Eventualitäten in der lage sein dein fahrzeug zum stehen zu bekommen . Sonst unangepasste Geschwindigkeit .
Ist zwar link und mann dürfte gar nicht fahren um das immer gewährleisten zu können aber ist leider so . also 15% schon mal für beide . und den rest bezahlst DU.
bin gespannt wie es ausgeht aber vieleicht findest du ja jemanden 😉(wink mit zaunfahl)oder er ist ehrlich dann zahlt er
Zitat:
Original geschrieben von GTI-Coburg85
Sooooo mal den neuesten stand.Hab heute einen Brief von der gegnerischen Versicherung bekommen. Sie übernehmen den Schaden und schicken nen Gutachter vorbei der festlegt ob Totalschaden oder reparabel...........
@ aixcessive
...bitte noch mal Lesen, besonders das Fette....😉
sorry habe ich wohl überlesen danke sklavenmeister ääähm slavenmeister 😁
und es gilt weiterhin
wer lesen kann ist klar im Vorteil 😁 auch für mich 😛
dann war der typ ne ehrliche haut schön das es die noch gibt
Naja warten wir erstmal ab. Bin erst zufrieden wenn bezahlt wurde. Da mir die Polizei auch ein Verwarngeld von 35€ aufgedrückt hat - da ich "rechts überholt habe". Wenn er gestanden wäre - wäre ich vorbeigefahren und ich hätte nichts bekommen. Das er nicht geblinkt hat - hat er zugegeben und der Fahrbahnwechsel ist auch verkehrswidrig weil es keinen Grund für den Fahrspurwechsel gegeben hat. Die gegnerische Versicherung sagt sich halt das es bei meinem "alten" Auto keinen Grund für einen Rechtsstreit gibt. Weil wenn überhaupt können se mich auf 30% Mitschuld drücken.
Und wusstet ihr wenn ihr rechts überholt und der auf der linken spur euch reinfährt ihr keine Teilschuld bekommt? Habe ein Gerichtsurteil gelesen (leider link verschmissen) das der Rechtsüberholende keine Sorgfalspflicht gegenüber der linken Spur hat, da immer der der die Spur wechselt den nachfolgenden Verkehr beachten muss.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von GTI-Coburg85
Und wusstet ihr wenn ihr rechts überholt und der auf der linken spur euch reinfährt ihr keine Teilschuld bekommt? Habe ein Gerichtsurteil gelesen (leider link verschmissen) das der Rechtsüberholende keine Sorgfalspflicht gegenüber der linken Spur hat, da immer der der die Spur wechselt den nachfolgenden Verkehr beachten muss.
...und warum hast du dir dann 35€ von der Rennleitung abnehmen lassen? Das hätte ich erst mit meinem Anwalt geklärt und vor Ort die Zahlung verweigert bzw mir ne Zahlkarte geben lassen.
Mein Post dreht sich darum das wenn einer einem beim Rechts-überholen reinfährt man nicht die volle Schuld bekommt - nicht das es erlaubt wäre und man damit nicht mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen muss. Rechtlich hab ich rechts überholt weil er nicht stand und keine Pfeile auf der Fahrbahn aufgezeichnet waren.