mein erster "unfall" .... ärgerlich

hallo,

ich hätt heut morgen einfach nich aufstehen dürfen, nix lief wie ich wollte ..... und dazu hatte ich auch noch das glück einem hinten drauf zu "fahren".

naja, das ganze klingt übler als es wirklich ist. die situation war folgende:
ich stand an einem zebrastreifen, vor mir ein etwas älterer silberer ford ka. die straße ist minimal abfällig, ich hab leider nich bemerkt wie ich langsam anfing nach vorn zu rollen... wirklich langsam (deutlich weniger als schrittgeschwindigkeit...)
auf einmal merk ich nur noch wie ich meinem vordermann drauf"rolle...
ich dann ausgestiegen, sie auch (war eine etwas ältere frau) ich hab an meinem kennzeichen vorn geguckt, aber sogut wie nix zu sehen, nur ne minimale eindellung, aber wirklich nur sichtbar wenn man direkt davorhängt und mit der hand drüberfasst...
bei ihr das gleiche, kaum was zu sehen, nur das kennzeichen ganz leich eingebeult, sonst nix. wir haben dann adressen und tel. nummer und ausgetauscht und sie sagte sie meldet sich nochmal.

dann vor ca 1 stunde. so etwa 2 stunden nach dem "unfall" steht sie bei mir vor der tür und meint zu meiner mutter (ich war nicht zu haus) dass sie bei pitstop und ford gewesen wäre. und ford verlang ca. 200€ um die teile hinten abzubauen und nachzusheen ob wirklich nichts kaputt ist....

kann das denn sein?
dass es meine schuld war , dass ich ihr drauf"gerollt" bin sehe ich ja vollkommen ein, dass ich ihr n neues kennzeichen hätte bezahlen müssen auch... aber doch keine 200€ ???

hoffe ihr könnt mir helfen
ich sag schonmal danke,

mfg,
flxx

92 Antworten

Zitat:

nochmal: ja, genau das meinte ich: würdest du wirklich 500€ zahlen, für ein nummernschild und rahmen, wenn du dir sicher bist, dass der schaden nicht größer sein kann?!

Nein, allerdings weiß niemand wie hoch der schaden ist und man verschätzt sich immer! Daher hätte ich es meiner versicherung gemeldet mit dem Hinweis es die Höhe sei seltsam da nur das Nummernschild verbogen.

Zitat:

und da sie ihm nicht durch ein eigenes gutachten entgegenkommt, bleibt ihm ja nichts anderes!

Du hast das Prinzip nicht verstanden: SIE hat durch einen KV (Schadensminderungspflicht) Ihren Anspruch beziffert, das ist sogar NETTER als einen eigenen Gutachter zu beauftragen (wenn auch nicht besonders klug in diesem Fall). Es liegt an dem Verursachen nachzuweisen dass die Forderung der Höhe nach unberechtigt ist. Dies geht nur mit einem GUTACHTEN. Zweckmäßigerweise von SEINER Versicherung, da die ein Interesse daran hat möglichst wenig zu zahlen. Der Anwalt bringt garnichts und ist im vorliegenden Fall mit Kannonen auf Spatzen geschossen, dazu noch vorbei! Die typsich deutsche Haltung.

Ein klarer Fall, aber nein es muss erst prozessiert werden bis zum Exodus. Was wird die Dame jetzt wohl tun? Na rate mal!

Vielleicht sollte er noch die Werkstatt wegen Betrugsversuchs anzeigen? Die Dame wegen arglistiger Täuschung und uns wegen Rechtsberatung?

also ich glaube dass die meisten die hier ihre "meinung" schreiben mich noch immer nicht verstanden haben.

es geht mir nicht darum wie die versicherungen denken würden und wie es heißt "ich würde bei kostenminimirung jämmerlich versagen" ...... hab ich damit irgendwas zu tun? - MEINER meinung nach NICHT ....

ich bin noch auszubildener, kein unternehmer mit nem einkommen dass ich ma eben 500euro der frau "schenken" kann .... und selbst wenn es so wäre, würde ich mein geld nicht dieser frau hinterherschmeißen....
übrigens sagen hier sehr sehr viele, hättest besser bezahlt , kommste günstiger bei weg .... ich könnt wetten dass 75% von diesen selbst nicht einfach so 500euro gelöhnt hätten .....

mfg,
flxx

Zitat:

Original geschrieben von -f-l-l-x-


also ich glaube dass die meisten die hier ihre "meinung" schreiben mich noch immer nicht verstanden haben.

Du scheinst es nicht zu verstehen! Hättest du das alles an deine KFZ-Haftpflicht gegeben und dabei angegeben, das die Schadenshöhe nicht zum Unfallhergang passen kann, dann wären die der Sache nachgegangen. Aber gleich zum Anwalt zu rennen, ohne das es ein Gutachten gibt ist völlig übertrieben. Du denkst zwar, das dich der Anwalt, dank Rechtsschutz nix kostet, aber schau mal in deinen Vertrag, da ist meistens eine Selbstbeteiligung von 100-200€pro Rechtstreit mit drin.

Ach ja, und noch vielen Dank, das wegen Leuten wie dir die Prämien zur Rechtsschutzversicherung ständig steigen.

CU Markus

Würde man wegen solchen Sachen _nicht_ klagen, hätten einige Anwälte weniger bis gar nichts zu tun, es würde ein paar Arbeitslose mehr geben. Aber hast schon recht, die zahlt dann die Allgemeinheit. Ne Versicherung nur die, die es wollen.

Linke Tasche, rechte Tasche.

Außerdem ist das Leben nicht so perfekt, dass man alles nach einer ToDo-Liste abhaken kann. Manchmal gibt es eben Abweichungen. Kannst du bestimmen, ob das so richtig/falsch ist? Ich glaube nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Meld den Schaden deiner Versicherung und auch deine Bedenken. Diese wird dann ein Kutzgutachten anfertigen lassen. Wenn der Schaden sich auf das Kennzeichen und dessen Rahmen beschränkt, wird es im Gutachten so vermerkt. Wenn auch nur ein einziger winziger Kratzer an dem Stoßfänger ist, hat die Frau das Recht ihn wechseln zu lassen!!! Ich würde mich als Geschädigter auch nicht noch wochenlang mit dem Verursacher rumärgern, sondern alles einer Vertragwerkstatt übergeben. Du hast nicht das Recht dich in die Schadensabwicklung einzumischen und die Frau braucht Dir den Schaden nicht nachzuweisen, sondern nur deiner Versicherung.

Was soll es dir bringen einen Anwalt einzuschalten. Du hast eine Haftpflichtversicherung!!! Allein mit dieser wird der Schaden geregelt. Eine Regelung ohne Versicherung ist nicht dein Recht sondern kann bei gegenseitigem Einverständnis erfolgen! Frag mal bei deiner Versicherung nach, ob schon ein Gutachten erstellt wurde und die Versicherung schon reguliert hat. Das teilt sie dir nämlich nicht mit! Wenn kein Schaden entstanden ist, kann auch ein Schaden von 0€ im Gutachten stehen.

Zitat:

ich bin noch auszubildener, kein unternehmer mit nem einkommen dass ich ma eben 500euro der frau "schenken" kann .... und selbst wenn es so wäre, würde ich mein geld nicht dieser frau hinterherschmeißen....

Du scheinst es nicht zu verstehen: DU hast einen Schaden verursacht! Du schenkst der faru also nicht, und sie hat auch keinen finanziellen vorteil davon (allenfalls die Werkstatt) Dabei ist es völlig unabhängig wieviel geld Du hast, glücklicherweise. Der Anwalt nutzt Dir nichts, kostet nur Geld und beide Parteien viel Ärger. Aber gut, Du weißt es besser.

Schreib doch bitte was der gutachter an schadenshöhe ermittelt hat. HP Schäden müssen übrigens der versicherung gemeldet werden, die hötte dann schon Deine Rechte durchgesetzt. So wird kompliziert, viel Spass!

was hättest du denn gemacht wenn due Dir reingefahren wäre:
meine Vermutung: Gleich ab zum Anwalt und alle evantualitäten ins Gutachten gepackt!

So kommt übrigens noch berechtigterweise wertminderung und Nutzungsausfall drauf, gratuliere!

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Was soll es dir bringen einen Anwalt einzuschalten. Du hast eine Haftpflichtversicherung!!! Allein mit dieser wird der Schaden geregelt. Eine Regelung ohne Versicherung ist nicht dein Recht sondern kann bei gegenseitigem Einverständnis erfolgen! Frag mal bei deiner Versicherung nach, ob schon ein Gutachten erstellt wurde und die Versicherung schon reguliert hat. Das teilt sie dir nämlich nicht mit! Wenn kein Schaden entstanden ist, kann auch ein Schaden von 0€ im Gutachten stehen.

na so ein quatsch! klar KANN er die haftpflicht einschalten, nur, wenn die zahlt, wird er hochgestuft! er KANN aber auch selber zahlen, was er ja will und nochmal: anscheinend können die meisten hier nicht lesen: sein wagen ist aus wenigen metern, unbemerkt aus dem stand raufgerollt!!! da muss man nun aber mal auf dem teppich bleiben und diesen märchenschwachsinn von "kann man sich sehr verschätzen" sein lassen: er hat hier um rat gefragt und die meisten vergraulen ihn hier mit gequirlter horrorscheiße! sorry, aber bei soviel müll und realitätsabwesenheit platzt mir schonmal der kragen!

ES MUSS SICH ABER KEINER PERSÖNLICH ANGEGRIFFEN FÜHLEN! 😁

gruß, heiko

Zitat:

Original geschrieben von heikosh


na so ein quatsch! klar KANN er die haftpflicht einschalten, nur, wenn die zahlt, wird er hochgestuft! er KANN aber auch selber zahlen, was er ja will und nochmal: anscheinend können die meisten hier nicht lesen: sein wagen ist aus wenigen metern, unbemerkt aus dem stand raufgerollt!!! da muss man nun aber mal auf dem teppich bleiben und diesen märchenschwachsinn von "kann man sich sehr verschätzen" sein lassen: er hat hier um rat gefragt und die meisten vergraulen ihn hier mit gequirlter horrorscheiße! sorry, aber bei soviel müll und realitätsabwesenheit platzt mir schonmal der kragen!

ES MUSS SICH ABER KEINER PERSÖNLICH ANGEGRIFFEN FÜHLEN! 😁

gruß, heiko

Wenn ich als Geschädigter den Schaden über die Versicherung abwickeln will, ist das mein gutes Recht. Der Schädiger kann den Schaden von der Versicherung zurückkaufen, mehr nicht. Wenn ich den Schaden zurückkaufe, werde ich auch nicht hochgestuft!

Schau dir mal den KA genauer an! Das Kennzeichen sitzt in einer Vertiefung im Stoßfänger. Wenn ich das Kennzeichen treffe, habe ich automatisch auch den Stoßfänger mitgetroffen.

Der erfragten Rat hat der -f-l-l-x- mehrfach bekommen, nur ist er absolut beratungsresistent!

Du scheinst auch absolut keine Ahnung von Unfallschäden und deren Abwicklung zu haben, sonst würdest du nicht immen so einen Mist posten.

Genau wegen solchen Leuten wickel ich unverschuldete Schäden nur noch über die Versicherung ab.

Auto in der Werkstatt abgeben - Leihwegen nehmen - Auto wieder abholen - fertig

Hallo zusammen

Sorry, dass ich mich so spontan zu Wort melde. Die Angelegenheit ist relativ einfach:

Auf der einen Seite würde ich auch niemandem Geld "verschenken". Deswegen hat man ja die Haftpflicht-Versicherung, welche unter anderem den passiven Rechtsschutz beinhaltet, was soviel heisst wie: Abwehren unberechtigter Forderungen!

Desweiteren kann man, wenn die Schadensumme klar ist, immernoch mit der Versicherung verhandeln wer den Schaden nun bezahlt.

Ich würd mir da keinen Kopf machen, die Versicherung ist auch nicht dran interessiert mehr Geld als nötig zu bezahlen, genauso wie keiner von uns!

Deswegen mein Tipp bei einem Unfall: Haftpflicht-Versicherung informieren, Schadenhöhe abwarten, entscheiden ob man selbst bezalt oder Versicherung zahlen lässt!

So, und nun noch viel Spass und einen schönen Tag euch allen!🙂

@ heikosh -> danke nochmals dass du verstehst was ich sage...

@ alle andere -> sorry aber mir ist's einfach zu dämlich hier 5mal das gleiche zu posten und mir danach immer noch anhören zu müssen "hätteste lieber dies und das getan" und "ich sei schuld an den hohen versicherungsprämien" .....

ich hab bloß nach nem guten rat gefragt, aber wenn mir hier die meisten sagen ich solle einfach zahlen (oder die versicherung einfach zahlen lassn - was letztlich mein geld ist) kann den rat nicht anwenden.

schönen tag

mfg,
flxx

Flix:
Schau doch mal bitte in Deine Versicherungsbedingugen der HP. Normalerweise sind alle Schäden meldepflichtig (sonst Obliegenheitsverletzung). warum wohl? Eben den Rat die Versicherung zu Rate zu ziehen geben hier ja alle. Andernfalls musst DU ja den Gutachter zahlen (auf jeden Fall, da die Dame ja den von ihm verursachten Schaden nachweisen muss, was nicht auf ihr sitzen bleiben kann),...
Die Hochstufung erfolgt nur wenn er den Schaden nicht zurückkauft. Da es ja nur 20,€ schaden sind also kein Problem. Beauftragt die Versicherung den gutachter muss er ihn auch nicht bezahlen sondern nur den eigentlichen Schaden.
Selbst wenn die Dame nur eine reparaturrechnung einreicht und der werkstattmeister zeuge ist stehen bei einer verhandlung Deine chancen minimal.
Nee, er macht alles richtig, is ja nix passiert und wir sind weltfremd, schon klar.
Tu uns bitte den Gefallen zu posten wie es ausgegangen ist. wann kommt denn der Gutachter?

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Wenn ich als Geschädigter den Schaden über die Versicherung abwickeln will, ist das mein gutes Recht. Der Schädiger kann den Schaden von der Versicherung zurückkaufen, mehr nicht. Wenn ich den Schaden zurückkaufe, werde ich auch nicht hochgestuft!
Schau dir mal den KA genauer an! Das Kennzeichen sitzt in einer Vertiefung im Stoßfänger. Wenn ich das Kennzeichen treffe, habe ich automatisch auch den Stoßfänger mitgetroffen.
Der erfragten Rat hat der -f-l-l-x- mehrfach bekommen, nur ist er absolut beratungsresistent!
Du scheinst auch absolut keine Ahnung von Unfallschäden und deren Abwicklung zu haben, sonst würdest du nicht immen so einen Mist posten.
Genau wegen solchen Leuten wickel ich unverschuldete Schäden nur noch über die Versicherung ab.
Auto in der Werkstatt abgeben - Leihwegen nehmen - Auto wieder abholen - fertig

nee is klar...ich sag nix mehr 😁

gruß, heiko

Zitat:

Original geschrieben von heikosh


nee is klar...ich sag nix mehr 😁

gruß, heiko

besser ists😁

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


besser ists😁

...für dich 😁😁😁

gruß, heiko

Is gut Kinder,...
Nochmal die Bitte uns mitzuteilen was denn bei dem Gutachten rauskam. Und in 6 Monaten falls sich die Anwälte um 50€ streiten :-)

Ach ja:

Bei Haftpflichtschäden ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne vorherige
Zustimmung des Versicherers einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen
oder zu befriedigen. Das gilt nicht, falls der Versicherungsnehmer nach den
Umständen die Anerkennung oder Befriedigung nicht ohne offenbare Unbilligkeit
verweigern konnte.
...
(3) Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat der Versicherungsnehmer die Führung
des Rechtsstreites dem Versicherer zu überlassen, auch dem vom Versicherer
bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben.

dasheißt im vorliegenden Fall besteht theoretisch bereits leistungsfreiheit des versicherers!

Deine Antwort
Ähnliche Themen