Mein Auto - Abwrackprämie für Freundin - Wie?
Hallo,
Mein uralter Zossen wir diesen Monat durch einen Firmenwagen ersätzt.
Nun braucht meine Freundin ein neues Auto, und möchte die Abwrackprämie für meinen alten bekommen.
Meine Frage: kann ich das folgendermaßen machen:
Das Auto kaufe ich, lasse es auf mich zu. Schreibe einen Kaufvertrag, in dem steht, dass ich das Auto an meine Freundin verkauft habe, Sie bekommt die Papiere.
Der Wagen ist dann auf mich zugelassen (Nur ein Eintrag im Brief).
und versicherungsnehmerin ist ihre Mutter,
Besitzerin meine Freundin.
Gibt es da irgendwas bei zu bedenken?
Danke MFG
Beste Antwort im Thema
Hör doch mal auf, so einen gequirlten Dünnpfiff zu verbreiten. Das ganze ist völlig legal und kann so problemlos abgewickelt werden.
Davon, dass Du den gleichen Blödsinn immer wieder behauptest, wird er auch nicht wahr.
Koreaner
21 Antworten
Dann lese nochmal den ersten Beitrag. Dann wird Dir auffallen, dass hier kein Strohmanngeschäft vorliegt und vorliegen kann.
Der Themenstarter will das Auto kaufen (und sein altes verschrotten), auf sich zulassen und anschließend an seine Freundin weiterverkaufen. Das ist völlig legal und die Personenidentität ist, wie in der Verordnung zur Umweltprämie verlangt, eindeutig gewahrt. Der anschließende Verkauf des Fahrzeugs an die Freundin hat mit dem geförderten Fahrzeugkauf absolut nichts mehr zu tun und berührt das erste Rechtsgeschäft in keiner Weise.
Also sind die von cng-lpg getroffenen Behauptungen genau das, als was ich sie bezeichnet habe: irreführend, hirnrissig und rechtlich nicht haltbar.
Und auch Deine Ausführungen sind leider nur eines: völlig unzutreffend. Ich bin nämlich, ganz im Gegensatz zu Dir, bestens zum Thema informiert. Aber Hauptsache man kann ein paar schlaue Sprüche ablassen.
Selbst wenn der Kauf des Neuwagens direkt durch die Freundin erfolgen würde (Kaufvertrag auf ihren Namen) wäre das völlig legal. In den FAQ des BAFA heißt es dazu, übrigens gut lesbar:
Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?
ANTWORT: Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.
Also ist ein "Strohmanngeschäft" in diesem Falle sogar ausdrücklich im Sinne der Regelungen zur Umweltprämie und damit völlig legal.
Wenn man seinen Grips etwas anstrengt, kommt man vielleicht selber zu der Erkenntnis, dass es dem Staat bei einem Konjunkturprogragramm logischerweise völlig Wurst ist, wer die Autos kauft. Hauptsache es kauft überhaupt jemand.
Ich hoffe, das ganze ist jetzt ein für alle mal klar und cng-lpg unterläßt sein offensichtlich unsinniges Geschwafel zum Thema.
Koreaner
Zitat:
Original geschrieben von Koreaner
Dann lese nochmal den ersten Beitrag. Dann wird Dir auffallen, dass hier kein Strohmanngeschäft vorliegt und vorliegen kann.
Stimmt. In diesem speziellen Fall wohl nicht. Da hab ich wohl nicht richtig gelesen.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Koreaner
Dann lese nochmal den ersten Beitrag. Dann wird Dir auffallen, dass hier kein Strohmanngeschäft vorliegt und vorliegen kann.
Hallo,
wahrscheinlich benutzt Du einen anderen Browser als ich, aber wenn ich den ersten Beitrag aufrufe, dann erläutert der Fragesteller, warum und wie er als Strohmann für seine Freundin ein Auto kaufen will.
Der Wechsel vom alten Auto zum Dienstwagen begründet keinen Prämienanspruch. Der nötige Autokauf der Freundin auch nicht. Also mauschelt man sich einen zurecht, indem der Fragesteller den Wagen auf sich zuläßt und somit zum Strohmann wird. Die tatsächlich nicht gegebene Personenidentität ist scheinbar erfüllt, das Bafa zahlt die Prämie.
Gruß Michael
Genau. Und deswegen ist es legal was der Threadstarter vorhat.
Ob es dir passt oder nicht!
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Wenn man hier mitliest stellt sich mal wieder die Frage ob manche Leute es nicht kapieren können oder wollen.
@ cng-lpg
Ich hab ja im Web schon viele "eigenartige Gestalten" getroffen, aber Du bist echt herausragend "lernresistent". 🙄
Ganz unabhängig vom verwendeten Browser, bist Du absolut nicht in der Lage, eine Sachverhalt halbwegs sauber zu erfassen.
Ich glaube, Dir ist immer noch nicht begreiflich, das es bei der Personenidentität absolut nicht um deren faktisches Vorhandensein geht. Es geht lediglich um die Erfüllung formaler Bedingungen.
Zum einen schreibt der TE eindeutig, das ER ein Auto kaufen will und auf SICH zulassen möchte, mit ANSCHLIESSENDEM Verkauf an die Freundin. Das ist weder ein "Strohmanngeschäft" noch widerspricht es den Regeln der Umweltprämie. Das der TE einen Firmenwagen bekommt und das Auto am Ende bei der Freundin landet, ist in dem Falle nur eines: Irrelevant für die Umweltprämie. Punkt und aus.
Und zweitens ist selbst ein offensichtliches "Strohmanngeschäft" ausdrücklich durch die Umweltprämie gedeckt. Siehe FAQ des BAFA.
Von "Mauschelei" oder "moralisch verwerflichem Verhalten" keine Spur.
Das begreift selbst meine 2-jährige Tochter.
Bevor es noch peinlicher für Dich wird, würde ich mal lieber den Mund zumachen. Den Spruch hörst Du ja sicher öfter: "Wenn man keine Ahnung hat, ..."
Koreaner
Genau dieselbe Diskussion gab es doch kürzlich schon einmal in einem anderen Thread... cng-lpg hat auch gleich nach Strafen gerufen, wobei das ganze geplante Vorgehen des unmittelbaren Weiterverkaufs absolut legal gewesen wäre (wenn auch in gewissem Sinne unmoralisch - aber das ist wohl etwas anderes als "strafbar"...)
Wie auch schon vom BAFA in den FAQ beschrieben ist, kann sogar der Kaufvertrag auf eine andere Person lauten (es sollte aber z.B. die Fahrgestellnummer drinstehen, damit die Fahrzeugidentität mit dem angemeldeten Fahrzeug deutlich ist), solange der HALTER derselbe ist wie der des zu verschrottenden Altfahrzeugs.
In diesem Fall könnte also die Freundin das Auto kaufen (im Kaufvertrag stehen), das Fahrzeug auf den Threadstarter erstzugelassen werden und die Umweltprämie beantragt werden. Personenidentität (alter Halter = neuer Halter) ist dann einwandfrei gegeben.
Später kann man dann ja auf die Freundin ummelden, um weitere Probleme (z.B. bei Trennung) auszuschließen.
Die Versicherungsnehmerin ist dabei ohne Belang - das kann ohne weiteres die Mutter der Freundin sein.
Wie gesagt, es ist vielleicht nicht ganz moralisch und fair den anderen 599.999 (minus Verwaltungskosten...) Abwrackern gegenüber, aber immerhin ist ein altes Auto weg und ein neues gekauft worden und damit das Ziel der Umweltprämie erreicht.
Strafbar ist hier überhaupt nichts, lieber Michael...