Mein armer GTC

Opel Astra H

Hi Leute,

muss hier mal was nicht so erfreuliches loslassen. Bin letzte Woche nichtsahnend abends zum Auto gelaufen, als ich doch eine Klarsichthülle mit dem typischen "Parken verboten" Symbol sah. Ich schaute mich kurz um und konnte keine Ordnungswidrigkeit erkennen. Also packte ich den Zettel und fiel zugleich fast in Ohnmacht. Verkehrsunfall !!!, obwohl ich das Auto keinen Meter bewegt hatte. Ich natürlich gleich ums Auto und dann sah ich das Elend. Spiegel komplett umgeknickt und zerstört. Die ganze Fahrertür von vorne bis hinten eingebeult und zerkratzt sowie der Kotflügel und die schöne 18" Felge zertrümmert.

Auf dem Zettel stand dann nur noch drauf, am 26.04.2006 gegen 11:50Uhr Unfall auf der und der Strasse. Kein Unfallgegner, nichts. Ich sofort am nächsten Tag zur Polizei und nachgefragt. Die meinte nur. "Ach der blaue war das, richtig? Da ist ein polnischer LKW-Fahrer (Fahrer, Firma, Versicherung bekannt) hängen geblieben und kam nicht mehr weg".

Naja gut ich meinen Foh angerufen und gleich zu Ihm hin. Dort heißt es erstmal: "Da haben Sie sich ja was vorgenommen mit der polnischen Versicherung" Toll, konnte irgendwie nicht drüber lachen. Das ganze läuft jetzt über einen Anwalt und ich bekomme dann von Ihm Bescheid, wie der aktuelle Stand ist.

Was mich ehrlich gesagt ankotzt ist, dass solange nicht festgestellt wurde, wer den Schaden übernimmt, auch kein Ersatzwagen gestellt wird. Das heißt, ich darf nun die ganze Zeit mit dem kaputten Auto rumfahren. Ich sehe aber auch nicht ein, den Schaden erstmal selber zu tragen, mich hochstufen zu lassen und am Ende evtl. auf meinem Ausgaben sitzen zu bleiben.

Hat jemand Erfahrung mit ausländischen Versicherungen?
Bzw. wie ich an dennoch an einen Leihwagen herankomme?

19 Antworten

Mein Beileid. Das ist wirklich das letzte, was man gebrauchen kann. Ich hoffe, Du kriegst den Schaden ersetzt. *daumendrück*

Hallo cella,

mein Beileid! Das was du da schilderst hört sich garnicht so gut an. Mir tun immer die Leute leid, die mit einem Ami-Fahrzeug oder mit einem ausländischen Fahrzeug/ LKW einen Unfall haben!
Kenne mich da nicht so aus, aber die ausländischen LKWs müssen doch auch gegen Unfälle in anderen Ländern versichert sein und bei einem Unfall auch bezahlen! Habe von solchen Fällen leider immer nur schlechtes gelesen!

Hat dein FOH was gesagt, wie hoch der Schaden in etwa ist?

Dein Anwalt wird sicherlich sein bestmöglichtes tun. Du bist ja im Recht und nicht für den Schaden verantwortlich!

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, das das ganze für dich gut ausgeht!

gruss hoegi

Ich hatte mal fast das gleiche Malör bin zu meiner Versicherung und habe die das regeln lassen. Die sache war sehr schnell erledigt.Versicherungen haben meist Partner im Ausland und bekommen die Angelegenheit besser geregelt wie ein Anwalt.

Gruß Thomas

Der Schaden beträgt ca. 2500-3000EUR

Ich werd meine Versicherung auch nochmal kontaktieren, mal sehen was der dazu sagt.

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Selbst wenn die Versicherung des Unfallgegners den Schaden nicht übernehmen würde, dann würde den Schade Deine Kasko (ich nehme mal an, Du hast eine) den Schaden regulieren. Eine Höherstufung hättest Du nicht zu erwarten, da Du denn Schaden nicht zu verantworten hast.

Zitat:

Original geschrieben von LimaFox20


Selbst wenn die Versicherung des Unfallgegners den Schaden nicht übernehmen würde, dann würde den Schade Deine Kasko (ich nehme mal an, Du hast eine) den Schaden regulieren. Eine Höherstufung hättest Du nicht zu erwarten, da Du denn Schaden nicht zu verantworten hast.

Das ist so nicht richtig. Der Kasko ist es egal wer Schuld ist. Sobald man per Kasko einen Schaden abwickelt wird man hochgestuft. Ausnahmen sind sogenannte Verträge wo man trotz Inanspruchnahme nicht gleich hochgestuft wird.

Also ich habe bisher zwei Schäden über meine Kasko regulieren lassen. Einen Marderbiß, der den Austausch des Kabelbaums im Motor nötig machte (600 € Schaden davor 150 Selbstbeteiligung) und einen Steinschlag auf der Autobahn (bei Carglas ohne Selbstbeteiligung - Schadensumme weiß ich nicht). Und ich wurde nicht höher gestuft. Mein Kundenbetreuer von der Versicherung sagte mir, dass eine Höherstufung nicht erfolgt, da ich die Schäden nicht zu vertreten habe. Denke mal das ist bei allen Versicherungen so.

@ Cella2: Erstmal mein Beileid. Wenn du willst, kannst dich ja mal an diesen Anwalt wenden:

http://www.dr-petereit-armbruester.de/hussmann.html

Herr Hussmann ist spezialisiert auf deutsch-polnischen Rechtsverkehr.

also ich hatte mal ein unfall in monaco mit nem einheimischen der war schuld. hatte auch die polizei bestätigt. ich habe dann alles meiner versicherung gegeben und die hat sich drum gekümmert. weis net wie gut du mit deinem versicherungsverträter klar kommst aber er hat das bei mir in die hand genommen und ich musste mich um nix mehr kümmern denn die wollen ja ihr geld sonst muss es ja deine versicherung zahlen udn auf verlust sind die net scharf!

Zitat:

Original geschrieben von LimaFox20


Also ich habe bisher zwei Schäden über meine Kasko regulieren lassen. Einen Marderbiß, der den Austausch des Kabelbaums im Motor nötig machte (600 € Schaden davor 150 Selbstbeteiligung) und einen Steinschlag auf der Autobahn (bei Carglas ohne Selbstbeteiligung - Schadensumme weiß ich nicht). Und ich wurde nicht höher gestuft. Mein Kundenbetreuer von der Versicherung sagte mir, dass eine Höherstufung nicht erfolgt, da ich die Schäden nicht zu vertreten habe. Denke mal das ist bei allen Versicherungen so.

Redest du jetzt von der Teilkasko oder Vollkasko? Marderbiß und Steinschlag macht doch die Teilkasko. Und in der wirste ja nicht höher gestuft. Er hat aber den Unfall mit ca. 3000 Euro schaden. Da greift keine Teilkasko...sondern die Vollkasko. Und dann wird er auf jeden Fall höhergestuft es sei denn er hat einen Freischuss...

Die Aussage du hättest den Schaden nicht zu vertreten hat dein Kundenbetreuer deshalb gemacht weil du bei einem Steinschlag und Marderbiß ja überhaupt keinen Einfluss drauf nehmen kannst. Is ja bei Teilkasko meistens so...Hagelschaden usw...natürlich zahlen die auch andere Sachen...aber is ja nicht Thema hier.

Bei dem Unfall allerdings ist es der Vollkasko wurscht, ob er schuld ist oder net.

Ich würde die Angelegenheit aber auch mit der Versicherung klären. Die machen das doch in null komma nix...

MfG

@ Cella²,
wenn Dein Auto noch fährt und Du kein Problem damit hast warte bis die Versicherung zahlt.
Bei mir hatte sich auch mal ein polnischer LKW bei 100km/h in mein Auto eingeparkt. Ich bin dann auch noch bis nach Hause gefahren, aber der Reifen war total Schrott, weil der Kotflügel ein neues Profil rein geschnitten hatte. Da ich das Auto dringend brauchte habe ich es über die Vollkasko abgewickelt und als der Schaden von der polnischen Versicherung bezahlt wurde, habe ich den Betrag wieder an die Versicherung überwiesen. Dann wurde auch die Kasko nicht hoch gestuft.
Generell dürfte es aber auch mit polnischen Autos in der heutigen Zeit keine Probleme mehr geben. Ist aber trotzdem Scheiße.
Viel Erfolg
der Klugscheißer

Hi,

schau auch mal hier....

http://www.motor-talk.de/t872617/f237/s/thread.html

+++
die Versicherung zahlte nur einen Teil des Mietwagens, trotz RA.
Der 🙂 hat die Sache dann ohne RA geklärt und der Schaden wurde übernommen.

Gruß

vielen dank für eure antworten, ich werde euch auf dem laufenden halten

Zitat:

Original geschrieben von LimaFox20


Also ich habe bisher zwei Schäden über meine Kasko regulieren lassen. Einen Marderbiß, der den Austausch des Kabelbaums im Motor nötig machte (600 € Schaden davor 150 Selbstbeteiligung) und einen Steinschlag auf der Autobahn (bei Carglas ohne Selbstbeteiligung - Schadensumme weiß ich nicht). Und ich wurde nicht höher gestuft. Mein Kundenbetreuer von der Versicherung sagte mir, dass eine Höherstufung nicht erfolgt, da ich die Schäden nicht zu vertreten habe. Denke mal das ist bei allen Versicherungen so.

Das waren beide Teilkaskoschäden, da gibt es keine Stufen. Zu zahlst immer einen gleich bleibenden Festbetrag. Außer die Preise ändern sich natürlich.

In der Vollkasko sieht das anders aus. Sobald diese Regulieren muß, wirst du auch hochgestuft. (unter Berücksichtigungen etweiliger Sonderklauseln)

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