Mehrwertsteuer bei Verkauf ins Ausland
Hallo zusammen,
ich bin Freiberufler und bin gerade dabei meinen Firmenwagen zu verkaufen. Da ich als Selbstständiger die Mehrwertsteuer ausweisen kann werde ich mit Anfragen von Händlern die ins Ausland exportieren überrollt. Es scheint sich bei den meisten um Händler zu handeln, die zwar in Deutschland eine Firma haben, aber ins Ausland exportieren wollen. Jetzt fragen mich einige an, ob ich das Auto auch ohne die Mehrwertsteuer (also Netto) verkaufen kann, da das Auto ins Ausland geht. Jetzt wollte ich eure Meinung hören ob das eine klevere Idee ist und wenn ja, was ich als Nachweis alles brauche (Exportbescheinigung, etc.)
Gruß und Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Umsatzsteuer liegt in Deutschland mittlerweile bei 19%...Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
So kann man immerhin 16% sparen.
Haha! Reingefallen. Prozentrechnung - setzen - sechs!
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Xedos1
Falls das Thema noch aktuell ist, man unterscheidet Export in EU-Länder und außerhalb EU-Länder.Das sind 2 verschiedene Verfahren, auf die ich gerne zurück komme.
Hallo zusammen, habe dieses alte (?) Thema noch mal ausgegraben .
Vielleicht kann hier jemand mal erklären wie es beim Verkauf eines Fahrzeugs außerhalb der EU abgeht. (best. Formulare etc.)
Gruss Vino
Ich wollte das Thema noch einmal auffrischen und möchte dringend davon abraten, i.welchen in Deutschland ansässigen Küchentischhändlern Fahrzeuge netto für den "Innergemeinschaftlichen" Erwerb zu überlassen.
Was da teilweise läuft ist Betrug und ihr werdet bei einer Prüfung zur Kasse gebeten.
Vorsicht ist geboten.
Grüße
Hallo zusammen,
ich würde das Thema gerne noch mal unter Berücksichtigung der Änderung zum 01.10.2013 aufleben lassen.
Kann mir jemand erklären, auf was ich nun zu achten habe? Kann ich als Unternehmen ein Auto Mwst-frei an jemanden verkaufen, der mir sagt, dass er das Auto abholt und ins Ausland schaft?
Welchen Nachweis muss er mir bringen, so dass ich dem Finanzamt nichts erstatten muss.
Danke
Rico
Also ich habe das schon einmal gemacht, an einen Unternehmer aus Schweden ein Fahrzeug verkauft. Ich hatte sämtliche Legitimationen des Käufers, also Nachweis des Gewerbes, Umsatzsteuer-ID, Ausweiskopie und so weiter.
War bei einer BP gar kein Problem und wurde durchgewunken. Du selbst musst aber auch die Identität prüfen und an einen Händler mit Sitz hier in Deutschland zu verkaufen heisst, dass Du Umsatzsteuer vereinnahmen und abführen musst.
Auf die Rechnung muss noch der Vermerk der inner- bzw. außergemeinschaftlichen Lieferung:
"Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerbefreit gem. § 4 Nr. 1b UStG
ID-Warenempfänger: **********
Steuerpflicht beim Warenempfänger."
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Ich sags mal ganz einfach:
19% MwSt ist recht wenig in der EU.
Wenn wer die MwSt rausgerechnet haben will, muss im Importland MwSt blechen.
Wenn das Importland 25% MwSt erhebt zahlt der Käufer drup.
Da fast alle Osteuropäer 25% MwSt haben fällt das für die aus der legalität wenn sie dabei sparen wollen.
Könnte sich nur um zB einen Luxemburger handeln, da sind MwSt unter 19%.
So ein Geschwätz, ein Freiberufler ist kein Exporthändler. Solche sinnnfreien Besserwisser-Antworten kannst Du dir sparen, wenn Du noch nicht mal weißt, was ein Freiberufler ist. Er ist z.B. freiberuflicher Redakteur und möchte gern seinen Geschäftswagen verkaufen und wünscht sich eine Antwort auf eine völlig nachvollziehbare Frage bezüglich eines ihm fremden Geschäftsablaufes.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. Juni 2008 um 18:54:33 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von maxx134
Jetzt fragen mich einige an, ob ich das Auto auch ohne die Mehrwertsteuer (also Netto) verkaufen kann, da das Auto ins Ausland geht.
Wenn ein Exporthändler diesbezüglich seine Kunden um Rat fragen muß, dann kann es sich nur um einen blutigen Amateur handeln, der ersteinmal eine Ausbildung machen sollte, bevor er sich als Selbstständiger in dieses Metier begibt.
Zitat:
@larsend schrieb am 18. Februar 2018 um 20:37:31 Uhr:
So ein Geschwätz, ein Freiberufler ist kein Exporthändler. Solche sinnnfreien Besserwisser-Antworten kannst Du dir sparen, wenn Du noch nicht mal weißt, was ein Freiberufler ist. Er ist z.B. freiberuflicher Redakteur und möchte gern seinen Geschäftswagen verkaufen und wünscht sich eine Antwort auf eine völlig nachvollziehbare Frage bezüglich eines ihm fremden Geschäftsablaufes.
Zitat:
@larsend schrieb am 18. Februar 2018 um 20:37:31 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. Juni 2008 um 18:54:33 Uhr:
Wenn ein Exporthändler diesbezüglich seine Kunden um Rat fragen muß, dann kann es sich nur um einen blutigen Amateur handeln, der ersteinmal eine Ausbildung machen sollte, bevor er sich als Selbstständiger in dieses Metier begibt.
Schau bitte aufs Datum bevor du antwortest, der Beitrag ist fast 10 Jahre alt
Zitat:
@larsend schrieb am 18. Februar 2018 um 22:16:42 Uhr:
Was hat das Alter des Beitrages mit meiner Antwort zu tun?
Vermutlich hat der TE den Wagen inzwischen verkauft
Ob er das Auto verkauft hat und ob er das bereits vor 100 Jahren tat, spielt doch bei seinen Fragen gar keine Rolle.
Die Fragen waren: Kann mir jemand erklären, auf was ich nun zu achten habe? Kann ich als Unternehmen ein Auto Mwst-frei an jemanden verkaufen, der mir sagt, dass er das Auto abholt und ins Ausland schaft? Welchen Nachweis muss er mir bringen, so dass ich dem Finanzamt nichts erstatten muss.
Diese Fragen galt es zu beantworten und für weitere 100 Jahre für alle zu veröffentlichen. Das Geschwätz vom freiberuflichen Exporthändler war keine Antwort sondern nur heiße Luft ohne Mehrwert für den Beitrag. Vielleicht aber kann jemand die Fragen beantworten? Vielleicht auch erst in 100 Jahren. Wie auch immer, von Interesse wird es auch in Zukunft sein.
Hier geht es aber nicht um einen freiberuflichen Exporthändler, sondern einen Freiberufler der AN einen Exporthändler verkaufen will. Lies nochmal den Eröffnungsthread und du bemerkst, dass du vollkommen auf dem Holzweg bist.
Zitat:
@larsend schrieb am 18. Februar 2018 um 22:34:02 Uhr:
Ob er das Auto verkauft hat und ob er das bereits vor 100 Jahren tat, spielt doch bei seinen Fragen gar keine Rolle.
Du bist erst seit ein paar Tagen hier angemeldet und bereits zweimal auf deinen unangemessenen Ton hingewiesen worden. Hier könnte man es schon wieder machen!
Zitat:
@larsend schrieb am 18. Februar 2018 um 22:34:02 Uhr:
Ob er das Auto verkauft hat und ob er das bereits vor 100 Jahren tat, spielt doch bei seinen Fragen gar keine Rolle.Die Fragen waren: Kann mir jemand erklären, auf was ich nun zu achten habe? Kann ich als Unternehmen ein Auto Mwst-frei an jemanden verkaufen, der mir sagt, dass er das Auto abholt und ins Ausland schaft? Welchen Nachweis muss er mir bringen, so dass ich dem Finanzamt nichts erstatten muss.
Diese Fragen galt es zu beantworten und für weitere 100 Jahre für alle zu veröffentlichen. Das Geschwätz vom freiberuflichen Exporthändler war keine Antwort sondern nur heiße Luft ohne Mehrwert für den Beitrag. Vielleicht aber kann jemand die Fragen beantworten? Vielleicht auch erst in 100 Jahren. Wie auch immer, von Interesse wird es auch in Zukunft sein.
Glaubst du wirklich, dass in 100 Jahren noch die gleichen Gesetze Gültigkeit haben wie heute?
Und wenn du nun hier eine falsche Antwort bekommst, wen willst du dann dafür haftbar machen?
Frage einen Steuerberater. Falls du deinen Steuerkram ansonsten selber erledigst, musst du halt Kohle auf den Tisch legen. Oder arbeitest du als Unternehmer ohne dafür bezahlt zu werden?