Mehrverbrauch mit Kaltlaufregler?
Moin,
Ich wollte mal wissen ob die Kaltlaufregler z.b. wie D3 oder Euro2 einen Mehrverbrauch bei der Kurzstreckenfaht verursacht.
Habt ihr Ahnung davon?
Gruss
Tmhs911
39 Antworten
Ich hab auch damals beim Einbau vom Minikat keine neue AU machen lassen. Hab das damals von ner befreundeten freien Werkstatt einbauen lassen, da auch noch was anderes gemacht werden musste und die haben einfach diese mitgelieferten Papiere ausgefüllt und sich über das Teil schrottgelacht 😁
Die beim Amt haben dann bei mir auch nur die Schlüsselnummern im Teil II (neuer Fzgbrief) geändert und mir nen komplett neuen Teil I (neuer Fzgschein) mit nen neuen Schlüsselnummern gegeben. Da is auch nirgendwo was eingetragen von wegen hochrüstung der Abgasnorm ect..
Beim Mini-Kat steht auch in den Papieren nix drin, dass man ne AU machen muss.....zumindest nicht direkt. Meinen Mini-Kat habe ich aber auch im Schein eingetragen bekommen.
Es ging nicht darum, das in den Papieren zum Fahrzeug etwas eingetragen wird, sondern das in den Papieren zu den KLR Geräten etwas vermerkt ist, das nur ein Gerät steuermindernd aktiviert werden kann. Und zum Thema ASU bleibt nur der Hinweis auf die KLR -Page:
Vor dem Einbau: AU
Nach dem Einbau: keine AU
http://www.twintec.de/index.php?area=klr&link=faq
Die AU die vor dem Einbau gemacht werde muss ist keine normale AU. Auf dem extra dem KLR beigelegtem Formular müssen über die normale AU hinaus noch andere Werte bei erhöhten Drehzahlen gefahren werden.
Was sollte das für eine Sinn haben das Gerät nur einmal steuermindernd aktivieren zu können? Hat der Staat doch nicht wirklich interesse dran. Der KLR wird normalerweise in den Papieren eingetragen und wenn man ihn ausbaut, dann erlischt die Zulassung. So einfach ist das. Und das unsere Behörden auch noch die Nummern überprüfen glaub ich nicht. Die schaffen es ja nicht einmal Mehrfachbeziehern von Hartz IV auf die Schliche zu kommen.
Machen wir es uns doch einfach und warten ab, was Twin-Tec auf eine Anfrage schreibt oder gar zuschickt.
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Zitat:
Original geschrieben von Schokar
Moderne Lambdasonden erreichen ihre Betriebstemperatur schon nach wenigen Sekunden da sie beheizt sind.Zu dem Zeitpunkt ist dann auch das Kuehlwasser noch nicht warm und somit der KLR noch im Betrieb
Da hier nach einem Kaltlaufregler gefragt, und nicht dazugeschrieben wurde, welche BJ und Modell, ist anzunehmen, dass er nen ABK, NG, ABC.. etc, haben muss, welche das Lambdasignal erst ab einer bestimmten Kühlmitteltemperatur in die Berechnung der Einspritzmenge hinzuzieht. Das hat nichts damit zu tun, wie modern die Lambdasonde ist, und wie schnell sie ihre Betriebstemperatur erreicht, da es hier vermutlich um keinen "modernen" Motor handelt.
Der KLR dient dazu, durch den Luftüberschuss in der Kaltlaufphase die Abgastemperatur und folglich die Temperatur des Katalysators zu erhöhen, damit dieser sie früher erreicht, und auch früher mit der umwandlung der Abgase beginnen kann -->weniger HC und CO (auch schon in der Kaltlaufphase mit Luftüberschuss durch den KLR).
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Verleihnix
Die AU die vor dem Einbau gemacht werde muss ist keine normale AU. Auf dem extra dem KLR beigelegtem Formular müssen über die normale AU hinaus noch andere Werte bei erhöhten Drehzahlen gefahren werden.
Das stand auch bei meinem Kat auf einem Extrazettel.
Aber das stand eben nicht in den ganzen Unterlagen die für
die Eintragung wichtig sind, und darum muss man keine AU
machen. Man sollte sie wohl machen um die Funktion beim
Einbau überprüfen zu können. Aber man muss es nicht!!
Zitat:
Original geschrieben von Verleihnix
Was sollte das für eine Sinn haben das Gerät nur einmal steuermindernd aktivieren zu können? Hat der Staat doch nicht wirklich interesse dran. Der KLR wird normalerweise in den Papieren eingetragen und wenn man ihn ausbaut, dann erlischt die Zulassung. So einfach ist das. Und das unsere Behörden auch noch die Nummern überprüfen glaub ich nicht.
Ganz einfach, ich bau mit einen KLR ein, lass ihn eintragen,
bau ihn aus geb ihn meinem Kumpel, er baut ihn ein, lässt
ihn eintragen, baut ihn aus gibt ihn weiter usw.
Darum kann man den einmal eintragen lassen, einmal
gleichzeitig, das heist nicht wenn das erste Auto den Unfalltot
stirbt und nicht mehr zugelassen ist das man den nicht nochmal
eintragen lassen kann.