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Stuerrückerstattung Kaltlaufregler

Themenstarteram 18. Januar 2006 um 21:02

Hab schon ne weile einen kaltlaufregler drin.

Bin aber noch nicht dazu gekommen den eintragen zulassen.

Wie schaut das aus, wenn ich damit jetzt zur Zulassung gehe?

Bekomme ich noch das Geld von den letzen Monaten zurück oder zählt das erst ab dem tag, wo ich das Teil bei Der Zulassung vorführe?

Da ich ja noch für das letzte Jahr die kompletten Steuern ohne Kaltlaufregler bezahlt habe

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16 Antworten

Hi!

Tja, pech gehabt. Leider gilt die Steuerermäßigung erst ab Tag der Eintragung. Sonst könntest du ja auch hinfahren und sagen, du hast das Ding schon seit Jahren eingebaut, hast bloß vergessen es einzutragen.

Grüße aus dem Norden

hi

da man ja normal den einbau durch eine au-berechtigte werkstatt bestätigen muss und da das einbaudatum draufsteht...... is das eigentlich kein problem.

wenn du ihn allerdings selbst eingebaut hast und keine bestätigung hast, dann sag ich mal PECH.

hab bei meim tdi nen euro2 kat einbauen lassen.. (da geht ohne bestätigung garnichts) und habs erst nach 3 wochen oder so eintragen lassen... ich hab se zurückbekommen.....

 

mfg

Zitat:

ich hab se zurückbekommen.....

aber bestimmt doch nur bis zum Zeitpunkt VOR 3 WOchen, oder?

am 19. Januar 2006 um 5:54

Also mir hat man beim Strassenverkehrsamt gesagt, dass man die Steuern ab Umschreibungsdatum zurück erhalt. Das Datum der Werkstatt zählt da nicht. Aber ich sag jetzt mal, die können sich auch vertan haben. ;)

Ich habe zweimal nen Audi umschlüsseln lassen, aber es lagen immer nur 1-2 Tage dazwischen, und ich habe nicht drauf geschaut, welches Datum die Damen oder Herren vom Finanzamt dafür geltend gemacht haben.

Zitat:

Original geschrieben von educatdcc

aber bestimmt doch nur bis zum Zeitpunkt VOR 3 WOchen, oder?

klar

alles andere wäre ja unlogisch.

da ich ihn ja erst vor drei wochen eibauen hab lassen.... vorher hat er die norm ja nicht erfüllt......

mfg

ups, sorry, falsch ausgedrückt. wollte eigentlich sagen, dass du die nun verstrichenen 3 WOchen nicht zurückerstatt bekommst.

klar bekomm bzw. hab ich die 3 wochen oder wieviel das waren zurückbekommen!!!!

die freudliche dame bei der zulassungsstelle hat mich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ab datum des einbaus also der bestätigung gültig ist und auch rückwirkend (bis datum des einbaus) gültigkeit hat!!!!!

-----> steuervergünstigung ab bestätigungs-/einbaudatum!!!

Themenstarteram 19. Januar 2006 um 21:14

So habe ich mir das eigentlich auch gedacht.

Hab ja ne Einbaubestätigung von der werkstatt, die zeigt wann ich das hab einbauen lassen.

Das Ding mit der Werkstatt trickst am datum ist nicht so ganz logisch.

Dann kannst du auch sagen die sollen dir ne Einbaubestätigung schreiben und dir keinen Einbauen.

Da die Zulassung ja nicht die Abgaswerte überprüft.

Also von dem Punkt wäre es unlogisch.

Hoffe das stimmt mit der Rückerstattung, dann gibts wieder ein paar Euros zurück *freu*

hi

also wleche werkstatt nimmt das bitte für einen fremden auf sich, das datum zu fälschen bzw. überhaupt nix einzubauen?? der in der werkstatt bestätigt ja den korrekten einbau und haftet somit auch für seine aussage/bestätigung.

das wär ja beihilfe zur steuerhinterziehung und was weis ich noch alles..... gut gibts mit sicherheit aber spätestens bei der nächsten asu muss dann das drin sein. und das ein und ausgebaue wär mir zu blöd..... (auch wenns nur 5 min dauert, dann hast das teil rumliegen und was bringts? nix) und rückwirkend is ja auch net grad viel drin, da die werte bei der letzten asu noch die alten waren.......

ich musste bei der eintragung abe, und das beim kat beigelegte formular (3fach) unterschrieben und mit nem roten stempel abgestempelt abgeben......

HI!

Habe mir vorletzte woche einen TwinTec KLR eingebaut (Ist wenn man ein bischen ahnung hat echt ein Kinderspiel). Ab zu ner Werkstatt die AU machen, AU gemacht und freundlich gefragt ob man mir nicht auch den KLR bestätigen könnte das der ordnungsgemäss eingebaut is. (Muss dazu sagen ist ein bekannter von nem bekannten) Hat er mir dann auch alles ausgefüllt und unterschrieben. Dann danach die Woche zur kfz zulassung und papiere umschlüsseln lassen. Und da wurde mir das Datum des "einbauens" also zumindest das was in der Bestätigung drin stand in die papiere eingetragen. Und mir wurde gesagt das ich nur bis zum tag des umbaus die alte steuer zahlen muss und ab dem tag de neue.

Und für die AU ist so ein KLR total uninteressant. Wie der name schon sagt KALTlaufregler läuft er auch nur solange wie der Motor noch nicht warm ist. Da wird zwischen den kühlerschlauch ein Thermoventil geschaltet der das erkennt. Sobald der motor warm ist verschließt das ventil und es ist so als wenn kein KLR eingebaut wäre. Und bei der AU muss der Wagen betriebstemeratur von glaube mindestens 80°??? haben. Bei nem Nachrüst Kat um auf ne andere Steuerklasse zu kommen kann das natürlich anderes aussehen da habe ich mich nicht mit beschäftigt. Wobei ich mal vermute das es ähnlich ist, da ja die gleichen werte wie vor der umrüstung bei der AU erreicht werden müssen. Im Grunde genommen steht e2 und d3 bei den umgerüsteten Wagen nur dafür das der Kat schneller nach dem anlassen arbeitet.

Kollege von mir hat noch einen ganz alten im GOLF 2 der arbeitet noch elektrisch. Allerdings trotzdem das gleiche prinzip der fragt über nen sensor oder sowas die temeratur ab und ändert nur was im kalten zustand. Der ist jetzt seit 2 AU´s kaputt (man hat vorher im kalten zustand gehört wie ne spulle anzieht und es ist eine kleine led am blinken wärend der motorläuft und noch nciht auf Temeratur ist) Wichtig ist im grunde genommen nur das er eingetragen ist und das was eingebaut ist. Ob richtig oder falsch oder nur optisch was gemacht worden ist(Ventil vorne rein und schläuche/Kabel nach irgendwohin laufen lassen wo sie nur versteckt werden) ist dabei im prinzip egal da man nicht prüfen kann ob der KLR ordnungsgemäss arbeitet. (ausser das er im kalten zustand luft über ein ventil ablässt) Hoffe habe alle Fragen beantwortet.

Habe mich da erst kürzlich wegen meines umbaus gründlich schlau gemacht *ggg* daher das ganze wissen

hi

ich hab mich auf schlau gemacht :-)

ich hab nen euro2 kat nachgerüstet.

bei mir musste keine AU gemacht werden (steht extra so in der ABE). beim benziner is das mit dem kaltlaufregler schon richtig. dass der nur regelt, dass der motor/kat schneller warm wird und früher sauber arbeiten kann. hab ja nie was anderes behauptet (bin von meinem nachrüstkat ausgegangen).

in diesem sinne.

du bekommst also deine steuern zu 99,9% zurück bzw. angerechnet.

mfg

am 20. Januar 2006 um 22:13

Hallo Jungs,

habe letztens einen Bericht im TV gesehn über Kaltlaufregler. Dem Finanzamt ist sogar egal ob das Ding funktioniert oder auch nicht, es muss nur eingebaut und eingetragen sein!

Was kostet so ein Ding und wo kriegt man die günstig?

Vielleicht mache ich das auch, euro 2 hab ich schon seit ein paar Jahren drin, hat ich bereits mehrfach bezahlt gemacht.

Wenn du schon euro 2 hast lohnt sich das bis jetzt noch nicht. Der unterschied zwischen euro2 und d3 sind ca. 1€ pro 100ccm.

Habe meinen über ebay ersteigert. kosten da so um die hundert euro + versand. allerdings kommen hin und wieder auch ein paar günstigere rein. Habe meinen durch warten und suchen für 88€ + versand bekommen. Einbauen ist echt nicht schwer. Es muss nur ein schlauch durchgeschnitten werden und der ist gut erreichbar (zumindest ausgegenagen von nem Audi Coupe 2.0E ABK) aber denke mal das es bei anderen auch nciht viel schwerer sein dürfte. Ich habe mal gefragt als ich das eingetragen ahbe ob man das auch selber machen darf. Da meinte die Frau: Ja aber dann muss man zum TÜV fahren und sich den ordungsgemäsen einbau bestätigen lassen. Was das kostet wusste sie aber leider nicht. Ansonsten musste halt mal ne kleinere Werkstatt anfahren und einfach mal nachfragen ob die dir das eintragen wenn du da gleich auch ne AU machen lässt. Schiebst dem dann nachher nen 20 mehr rüber dann kannste da sowas immer wieder machen *ggg*

am 21. Januar 2006 um 11:48

ab 2006 gibts kein D3 mehr....

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