Mehrkilometer zählen günstiger als Mehrkilometer von Anfang an?
Hi,
Der Titel ist etwas unklar. Um was es mir geht: ich habe gerade einen Wagen für einen Mitarbeiter geleast und hier ist mir aufgefallen, dass es um einiges günstiger ist, wenn ich am Ende die Mehrkilometer zahle und den Vertrag bei den 10000 p. A. lasse anstatt gleich zB. 25000 zu vereinbaren.
Ist das so üblich?
38 Antworten
Zitat:
@Seatflo1104 schrieb am 29. November 2020 um 22:19:10 Uhr:
Er meint es wie folgt:Fährst du 2000 km mehr als vereinbart, kostet es nichts. Fährst du 10.000 km mehr als vereinbart, musst du die vollen 10.000 km bezahlen und nicht nur 7.500.
Achso, ja, das ist bei VW auch so. Ist nicht kritisch, ich verzweifle aber, dass alles tatsächlich durch Mehrkilometerpreis ausgeglichen ist.. Gibt es Leute, die das probiert haben?
Nein, das ist nicht so. Ich habe selbst überzogen Passat Sonderleasing seinerzeit.
Die 2.500km gelten für alle Laufzeiten nach oben und nach unten. Es ist ein pauschale Toleranz, die nach oben (Mehrkilometer) und nach unten (Minderkilometer) in Abzug gebracht wird. So stehts in den Bedingungen und so wurde auch abgerechnet. Es dient einfach nur der Vereinfachung um nicht Kleinstbeträge gerade im Firmenbereich abrechnen zu müssen.
Also konkret: 0/36/10.000 km Leasing.
Mehrkilometer 10 cent / Minterkilometer 5 Cent (um es einfach zu halten)
Bei Abgabe:
25.000 km = 30.000 - 2.500 = 27.500 - 25.000 = 2.500 x 0,05€ =125€ Erstattung
28.000 km = 30.000 - 2.500 = 27.500 < 28.000 = keine Erstattung (Toleranzbereich)
32.000 km = 30.000 + 2.500 = 32.500 > 32.000 = keine Nachzahlung (Toleranzbereich)
34.000 km = 30.000 + 2.500 = 32.500 - 34.000 = -1.500km = 150€ Nachzahlung
Kann das von @SCR_190iger auch bestätigen. In der VW-Gruppe wurden mir die 2.500km noch nie in Rechnung gestellt und ich war auch mehrfach deutlich darüber.
Bei Volvo auch so wie im Beispiel. Die 2500 km werden quasi nicht berührt.
Ähnliche Themen
So sollte es auch sein und so steht es auch in meinem Leasingvertrag bei Seat drin.
Mein LV der Mobility Concept unterscheidet hier ganz klar zwischen zwei unterschiedlichen Begriffen:
a) Mehrkilometer = FreiGRENZE
b) Minderkilometer = FreiBETRAG
Werden bei a) also die vereinbarten Kilometer überschritten, sind diese zzgl. der weiteren Km zu vergüten. Innerhalb der Freigrenze entstehen keine extra Kosten.
Bei b) werden erst die Kilometer rückerstattet, die jenseits der vereinbarten Kilometer liegen, jedoch max. 10.000 Km.
Das war bei meinem VW T6.1 auch so. Minderkilometer wurden nur bis maximal 10.000 km erstattet.
Das war bei mir so, weil sich herausgestellt hat, dass der T6.1 (Baujahr 2016) mit dem großen Benziner säuft wie ein Loch. Verbräuche von 15 l / 100 km waren absolut normal. Außerdem wäre ich wegen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses mit den vereinbarten gesamt 75000 km in 4 Jahren sowieso nicht hingekommen. Also habe ich mir einen kleinen 118d geholt für alle Solofahrten etc., der T6.1 wurde nur noch verwendet zum einkaufen oder wenn wir alle (Frau, ich und 5 Kinders) mal wegfuhren.
Der T6.1 wurde mit 48000 km zurückgegeben, erstattet wurden nur 10.000 km. Hat mich nicht gejuckt, wusste ich ja...
War übrigens ein originales VW-Leasing über den örtlichen VWN-Händler.
Ja, dann gilt mal wieder. Wer nicht wacht, was in den Bedignungen stehen, ist am Ende des Gekniffene.
Bestätigt mich nur im meinem Verhalten, dass die AGB bzw. den Vertrag bei solche kostenintensiven Entscheidungen tatsächlich lese. Gerade wenn man nicht direkt vom Hersteller least, was ich im übrigen nie machen würde.
Hier steckt man sich wohl im Zwischenhandel was in die Tascher, was der Hersteller wohl so nicht vorsieht.
@SCR_190iger Da gehst Du aber von den Bedingungen und Fußnoten aus, nehme ich an. Denn warum soll ein Drittanbieter unter Umständen nicht ein besseres Angebot(nach Zahlen) machen können. Grüße
Natürlich kann ein Drittanbieter ein besseres Angebot haben. Das habe ich garnicht in Frage gestellt. Es gibt immer Sondersituationen.
Ich habe nur gesagt, dass man heuer sehr genau lesen muss, was man unterschreibt. Mehr wollte ich garnicht zum Ausdruck bringen und das dies meiner Erfahrung umso mehr gilt, wenn man nicht direkt vom Hersteller least à la VW Leasing, da die eine gewisse Reputation haben und für sich auch in Anspruch nehmen; zumindest in heutiger Zeit. Das war früher mal anders...
Ich geh daher von den Standardbedingung von VAG aus. Also VW, Audi, Seat, Skoda, Cupra, Porsche, etcc.. Andere kenne ich auch ehrlich gesagt nicht. Und die kenne ich entsprechend gut, weil ich sie gelesen habe und daher dann mit Angeboten vergleichen kann.
Wohl sind mir da dann aber schon mehrfach bei Drittanbieter merkwürdige Leasingbedignungen negativ aufgefallen, bei denen wohl versucht wird, das zunächst günstig anmutende Angebot über andere Kostenpositionen wieder attraktiv zu machen - natürlich aus Leasinggeber-Sicht
Sei es mit
- überhöhten Leasingmehrbeiträge für Zusatzausstattung, insbes. bei Farbe und Assistenten
- überhöhten Überführungspauschalen (bis zu 1400€ schon gesehen)
- Bereitstellungspauschalen bei GW-Leasing (bis 800€ schon gesehen für ein Fahrzeug was schon auf dem Hof steht...)
- ominöse Sonderzahlungen / Aktionssonderzahlungen (sprich 0€ Anzahlung ausgewiesen, aber irgendeine zusätzlich Zahlung vereinbaren wollen)
- Hoher Mehrkilometerpreise
- Abzocke bei Rückgabe
- Klausel, dass Schäden immer noch Reparaturkosten abgerechnet werden. In den Original-AGB wird das günstigste aus Reparaturkosten, Smart-Repair oder Wertminderung für Schäden bei Rückgabe angesetzt.
- Keine Wartungspakete, die der Hersteller zur gleicher Zeit im Angebot zu Schnappern (z.B. 9,99€ W&V Paket) hat.
- uvm...
Kann aber auch sein, dass ich nicht neutral bin, da ich bisher nur gute Erfahrung gemacht habe, direkt beim Hersteller zu leasen. Will ich nicht ausschließen.
Zitat:
@Seatflo1104 schrieb am 29. November 2020 um 22:19:10 Uhr:
Er meint es wie folgt:Fährst du 2000 km mehr als vereinbart, kostet es nichts. Fährst du 10.000 km mehr als vereinbart, musst du die vollen 10.000 km bezahlen und nicht nur 7.500.
Genau so war es gemeint 😉
Ich greif das mal auf weil ich gerade den selben Gedanken hatte und bei meinem Angebot der Preis für vereinbarte Kilometer vs. Zusatzkilometer regelrecht absurd ist.
Mit einer neuen E-Klasse komme ich ohne Servicepaket auf 57ct pro Kilometer (Nettoleasingrate * Laufzeit in Monaten / Gesamtlaufleistung) und für überzogene Kilometer (1500km Toleranz) zahle ich - laut Kleingedruckten im Angebot - "0,00025% des Netto-Listenpreises" was in der Konfiguration 22ct wären, also deutlich weniger als die Hälfte... hä??
Habe kürzlich von einem BMW-Fahrer gelesen, der die km massiv überzogen hat. Dem wurde deshalb vorzeitig der Vertrag gekündigt. Gab wohl eine Klausel dazu.
Okay, den eigentlichen Vertrag schau ich mir eh noch mal genau an, das war ja jetzt nur das Angebot. Bei einem Jahreswagen ist der Unterschied sogar noch größer, 47ct pro vereinbarten Kilometer und 11ct für überzogene.
Würde gern wissen um wie viel der überzogen hat dass sie ihm den Vertrag kündigen dürfen. Wenn jemand 10tkm vereinbart und dann aufgrund veränderter Lebensumstände 20tkm fährt - passiert, würde ich sagen. Aber wenn ein Aussendienstler 10 vereinbart und dann 60 fährt, kommt das Auto ja auch mit rund 200 zurück statt erwarteten 30-40.