Mehr-Kilometer am Ende nachzahlen günstiger als höhere Jahresfahrleistung wählen?
Ich habe ein Leasingangebot vorliegen, das zwei verschiedene Jahresfahrleistungen unterscheidet.
Bei 10.000 km im Jahr sind es 182 Euro im Monat, also 4.368 Euro in 24 Monaten.
Bei 15.000 km im Jahr sind es 219 Euro im Monat, also 5.256 Euro in 24 Monaten.
Die höhere Fahrleistung würde mich also in den 24 Monaten 888 Euro kosten.
Wähle ich nun die niedrigere Fahrleistung (10.000 km/a), fahre aber tatsächlich die höhere Fahrleistung (15.000 km/a), dann hätte ich nach den 24 Monaten 10.000 Mehr-Kilometer. Die werden mit 8 Cent je Kilometer berechnet, sodass ich am Ende nur 800 Euro nachzahlen müsste. Da auch noch 2.500 km nicht berücksichtigt werden, sind es sogar nur 7.500 km x 8 Cent = 600 Euro.
Habe ich einen Denkfehler oder warum ist es günstiger, wenn man Mehrkilometer erst am Ende der Leasingdauer nachzahlt als von vornherein eine höhere Jahresfahrleistung anzugeben? Den "psychologischen Effekt", dass man am Ende der Laufzeit noch mal zahlen muss, lasse ich mal außen vor. Aber aus Sicht des Leasinggebers ist doch die zweite Variante (nachzahlen am Ende) eigentlich eine Art zinsloser Kredit. Und zu verschenken hat die Bank bestimmt nichts.
49 Antworten
Manchmal passt es halt, rechnet sich aber nicht immer.
Bitte beachte, ob alle Werte gleich sind. Brutto/netto. Und welche genaue Regelung der Karenz-Kilometer im Leasingvertrag steht. Auch da gibt es Unterschiede.
Danke. Bei den Mehrkilometern heißt es:
"Berechnungsfreie Mehrkilometer: 2500 km"
Ich verstehe das so, dass von den Mehrkilometern immer 2500 abgezogen werden, dass also beispielsweise bei 10.000 Mehrkilometern nur 7.500 zu zahlen sind. Oder verstehe ich die Formulierung falsch und es müssten dann die ganzen 10.000 Mehrkilometer bezahlt werden?
Falls relevant: Es ist ein Angebot von VW Leasing.
Sind dann die 7.500km so wie du es geschrieben hast. Es gibt aber manchmal Einschränkungen in Hinsicht der maximalen Überschreitung oder zumindest eine Klausel die vorschreibt während des Leasings darüber zu informieren
Edit
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Einen kleinen Denkfehler hast Du schon.😉
Die 2500 Frei Kilometer hast Du in beiden Fällen.
Dh in einem Fall kannst Du 22500 km fahren, im anderen Fall 32500. Also netto bleiben es 10t km Unterschied für 888.- EUR Die 2500 könntest Du nur dann zusätzlich rausrechnen, wenn Du tatsächlich nur 30t km fahren würdest, denn dann wären es nur 7500 km zu viel und nachzubezahlen.
Hast Du ein Wartungspaket dabei? Wenn ja, dann gäbe es noch weitere Dinge zu beachten
Wenn man nur wenige Mehrkilometer hat, dann passt das und es ist tatsächlich günstiger, so wie Du schreibst.
Mir ist aber ein Fall bekannt, wo die Überschreitung nach 2 von 3 Jahrrn bei über 80000km lag und da wurde der Vertrag von der Leasing-Bank dann kurzfristig gekündigt und das war auch rechtens.
Wie bekommt die Leasingbank denn die tatsächliche Laufleistung vor der Rückgabe mit? Habe noch nie einen „Zwischenstand“ mitteilen müssen.
Ich habe auch schon gehört, dass in manchen Leasingverträgen bei Überschreitung der mehr-km diese dann voll in Rechnung gestellt werden, es also so ausgelegt wird, dass die mehr km nur frei sind, wenn sie nicht voll ausgenutzt werden.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 23. März 2025 um 08:55:40 Uhr:
Ich habe auch schon gehört, dass in manchen Leasingverträgen bei Überschreitung der mehr-km diese dann voll in Rechnung gestellt werden, es also so ausgelegt wird, dass die mehr km nur frei sind, wenn sie nicht voll ausgenutzt werden.
Würde a) im Vertrag stehen und b) käme so eine mögliche Ausstiegsklausel bei 10-15t km mehr sicherlich nicht zum tragen.
Wie gesagt wäre eher das Thema Wartungspaket ggf noch zu beachten, da dies nur innerhalb der Nenn-Km greift und selbst die Kulanz Mehr-KM davon nicht mehr gedeckt sind
Hier wurde viel Falsches geschrieben. Berechnungsfreie 2.500 Kilometer bedeutet, dass bis zu einer Überziehung von 2.500 km nichts nachzubezahlen ist. Aber ab 2.501 km sind alle überzogenen km zu bezahlen. Es handelt sich bei VW um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.
Tatsächlich ist es gar nicht selten, dass günstiger ist, weniger km zu vereinbaren und die Mehr-km nachzuzahlen. Man muss das in jedem Einzelfall nachrechnen. Dabei aber immer genau darauf achten, dass man beim Vergleich entweder immer mit Netto- oder immer mit Bruttobeträgen rechnet. Dazu kommt, dass man - wie bereits festgestellt - in dem Fall, dass man Versicherungs- oder Wartungsverträge im Leasing inkludiert hat, bei Überschreitungen auch für diese nachbezahlen muss.
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 22. März 2025 um 18:46:32 Uhr:
Einen kleinen Denkfehler hast Du schon.😉
Die 2500 Frei Kilometer hast Du in beiden Fällen.
Dh in einem Fall kannst Du 22500 km fahren, im anderen Fall 32500. Also netto bleiben es 10t km Unterschied für 888.- EUR Die 2500 könntest Du nur dann zusätzlich rausrechnen, wenn Du tatsächlich nur 30t km fahren würdest, denn dann wären es nur 7500 km zu viel und nachzubezahlen.
Das ist falsch.
Zitat:
@GTDennis schrieb am 22. März 2025 um 18:36:30 Uhr:
Sind dann die 7.500km so wie du es geschrieben hast. Es gibt aber manchmal Einschränkungen in Hinsicht der maximalen Überschreitung oder zumindest eine Klausel die vorschreibt während des Leasings darüber zu informieren
Das ist auch falsch.
Zitat:
@Rockville schrieb am 22. März 2025 um 18:02:46 Uhr:
Danke. Bei den Mehrkilometern heißt es:
"Berechnungsfreie Mehrkilometer: 2500 km"Ich verstehe das so, dass von den Mehrkilometern immer 2500 abgezogen werden, dass also beispielsweise bei 10.000 Mehrkilometern nur 7.500 zu zahlen sind. Oder verstehe ich die Formulierung falsch und es müssten dann die ganzen 10.000 Mehrkilometer bezahlt werden?
Falls relevant: Es ist ein Angebot von VW Leasing.
Ja, du verstehst es falsch. Es sind die gesamten 10.000 km nachzubezahlen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 24. März 2025 um 10:00:04 Uhr:
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 22. März 2025 um 18:46:32 Uhr:
Das ist falsch.
Wenn Du damit recht hast, dann habe ich etwas dazugelernt.
Beim erneute darüber nachdenken tendiere ich dazu Dir zuzustimmen. Es wird von „berechnungsfreie Kilometertoleranz„ gesprochen.
Danke für die Aufklärung. Schwarmwissen rules 🙂