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Mehr Licht!

Themenstarteram 5. September 2005 um 21:38

Kann mir jemand sagen, welche Lampen mehr Licht bringen? Sie sollten natürlich auch nach der StVO erlaubt sein!

Jetzt wo die dunkle Jahreszeit langsam aber sicher beginnt, wollte ich da was neues einsetzen...

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31 Antworten
am 8. September 2005 um 5:02

Zitat:

Original geschrieben von Doschi

ein Jahr ist ja super! und dafür hast du 5? bezahlt? echt stark! ich hab halt 14? bezahlt und meine ist schon 5 Jahre drin. (und ich fahr viel Nachts) irgendwie kommt es mir so vor als ob die teuerere ein bischen kostengünstiger auf längere Zeit her gesehen ist.

ach ja und des mit XENON Gas! wer ein bischen Ahnung von den unterschiedlichen Lampen hat weiß das bei ner Glühfadenlampe es schei. egal ist was da für ein Schutzgas drin ist. die richtigen Xenon sind Gasentladungslampen, etwas föllig anderes!

Mfg björn

und wer wirklich bescheid weiß schreibt "föllig" mit "v" ...

 

ich hab die Blue Vision drin und bin zufrieden. Ist auf jedenfall weißeres Licht und auch heller...

könnt ihr mir erzählen was ihr wollt :-)

Themenstarteram 8. September 2005 um 7:11

Ich hab mir gestern die PHILIPS power2night H4 GT150 gekauft und gestern Nacht gleich mal getestet!

Licht ist um einiges besser als vorher, das kann ich zu 100% versichern!

Allerdings haben mich ein paar Leute, die mir entgegenkamen angeblinkt, könnte natürlich sein, dass meine Schweinwerfer mal wieder eingestellt werden müssen.

Aber in dem Bericht, den ytna verlinkt hat, steht ja auch:

Zitat:

Unter Strom erzielt sie tatsächlich einen kleinen Xenon-Touch, bei allerdings 80 Prozent der erlaubten Blendung. Tadellose Ausleuchtung der Straße, auch im Fernlicht. Paarpreis: 22,95 Euro. Wertung: empfehlenswert.

Ich bin aber sehr zufrieden!

gut ich hab auch gemerkt das da ein rechtschreibfehler drin war. du meine Güte geil dich halt dran auf!

Nur so zur info die blue Vision haben keine Xenongasfüllung. hab nur was gegen die Xenonimitate gesagt ( des sind die, die damit werben Xenongas drin zu haben und es deswegen besser sein soll) des trifft bei den Blue Vision von Philips nicht zu.

weiß nicht was dein Beitrag sollte????

Mfg björn

am 8. September 2005 um 16:36

Die Power2Night blenden schon bissel mehr als "standardlampen", merk ich wenn der b corsa vom kumpel hinter mir is.

Aber wie gesagt und von autobild und mir bestätigt sinds schon gute Leuchtmittel die auch noch ne nette Optik haben.

@submach

schön, dass noch jemand die gleiche erfahrung gemacht hat.

muss noch zur verteidigung meiner ex-lampen sagen, dass bei uns in der schweiz immer mit licht gefahren wird: motto: motor an, licht ein...

 

grüsseee

Themenstarteram 8. September 2005 um 17:02

Ich fahr auch immer mit Licht!

Ich habe die Osram Allseason (leicht gelblich) drin - ich bin damit persönlich sehr zufrieen (sehr gute Ausleuchtung und Fernlicht ohne grosse Gegenreflexionen im Regen oder leichtem Nebel).

Nur die Lebensdauer - die ist extrem kurz (spätestens nach 10 Monaten ist Game-Over mit den Birnen - fahre auch immer mit Abblendlicht).

10 Monate für ne H7 is nich wenig ;)

ist mir bis jetzt unbekannt, dass die BLUE LASER LIGHT nich mehr in der STVZO sind ... aber trotzdem danke, werde mich mal erkundigen ...

BassSuchti

habs dir noch schnell rausgesucht

Im Bereich der Lichttechnik hat sich ja in letzter Zeit einiges getan. Nicht nur Xenon, auch das "normale" Halogenlicht ist in den letzten Jahren spürbar verbessert worden. Neben den Halogenbirnen, die weißeres Licht mit höherer Leuchtdichte abstrahlen, gibt es aber auch Halogenlampen, die nur darauf abzielen, durch eine Blaufärbung Xenonlicht zu imitieren. Alles scheinbar völlig legal, da mit e-Prüfzeichen. Hierzu folgendes:

 

Zitat:

Unzulässige H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen (Blue Laser Light)

 

Version 1

Publikationsdatum #######

Ihr Ansprechpartner ist ####### Dokumenten-Nr. ########

 

Inhalt

Kurzinhalt: Keine der Glühlampen der Kategorie H4 (ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U, DAWOO H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, H4 12V 100/80W UV Kobalt II) erfüllt die Anforderungen der ECE-R 37.

Quelle:

Schreiben der Autobahnpolizei Karlsruhe (####/####, PM) vom 27.02.2003 in Verbindung mit einem Prüfbericht des Lichttechnischen Instituts der Univ. Karlsruhe, vom 14.02.2003 -----------------------------------------------------------------------

Betreff: Kenntnismitteilung / hier: H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen, die den geltenden ECE-Regelungen Nr. 37 nicht entsprechen

Bezug: Prüfbericht Nr. 02.2003-1 des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen

Anlage: Prüfbericht des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe

-----------------------------------------------------------------------

[...] wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, deren nach vorne abstrahlendes Licht bläuliche Verfärbungen aufwies.

Ebenfalls auffällig war die erhebliche Blendwirkung dieser Leuchtmittel.

Bei verschiedenen Kontrollen wurde festgestellt, daß es sich bei den im Hauptscheinwerfer verwendeten H4-Leuchtkörpern nicht um durch die jeweiligen Fahrzeughersteller eingebauten Originalleuchtkörper handelte.

Bei den verwendeten H4-Glühlampen handelte es sich ausnahmslos um im Fahrzeugzubehör erworbene Austauschteile, welche von verschiedenen Herstellern als "Blue Laser Light" bezeichnet werden.

Bei diesen H4-Lampen handelte es sich zum einen um vom Hersteller blau eingefärbte und zum anderen um interferenzbeschichtete Leuchtkörper.

Zudem weisen alle festgestellten H4-Glühbirnen ein E-Prüfzeichen auf.

Das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe prüfte die o.g.

Leuchtkörper auf ihre Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der bestehenden ECE-Regelung 37.

Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, daß keine der zur Prüfung vorgelegten H4-Glühlampen die Anforderungen der ECE-Regelung 37 erfüllte.

Die Prüfergebnisse ergaben, daß das Fernlicht bis zu vier mal weniger Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn liefert. Das Abblendlicht erreicht noch die Hälfte an Leuchtwirkung, verglichen mit der Lichtabgabe einer nicht interferenzbeschichteten, ungefärbten H4-Glühlampe.

In gleichem Maße wurden bei den zur Prüfung vorgelegten H4-Leuchten wesentlich höhere Blendwerte festgestellt.

Bericht Nr. ##########

Gegenstand : Glühlampen für Kraftfahrzeuge

Auftraggeber: Autobahnpolizei Karlsruhe Aue

76227 Karlsruhe

Gegenstand der Prüfung:

-----------------------

5 Glühlampen der Kategorie H4 und ein blauer Überkolben.

Die Glühlampen tragen folgende Bezeichnungen

1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252

2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252

3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U 4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252

5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II

Die Lampen sollen ein leicht bläuliches Licht erzeugen. Zu diesem Zwecke tragen die Lampen 1 bis 4 eine Interferenzbeschichtung. Die Lampe Nr. 5 ist bläulich eingefärbt.

Prüfung und Prüfergebnisse:

---------------------------

[...]

Der eigentliche Bericht, den ich hier nicht abdrucken darf, der aber zu dem Ergebnis kommt, dass diese Lampen nicht zulässig sind

[...]

Die Ursache für diese Abweichungen von den Anforderungen der ECE- Regelung 20 sind zum einen durch den erheblich niedrigeren Lichtstrom der Lampen gegeben, zum anderen trägt aber auch die Lage der Glühwendeln und der Abdeckkappe im inneren der Lampen zum schlechten Abschneiden bei. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der erheblich geringeren Fahrbahnausleuchtung die Beleuchtungsstärke an jenem Punkt der Lichtverteilung, der als Maß für die Blendung des Gegenverkehrs (Punkt B50L) dient, nicht in gleichem Maße abnimmt und sogar teilweise über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegt. Bei Lampe Nr. 3 ist dieser gegenläufige Effekt besonders ausgeprägt. Obwohl der Lichtstrom nur etwa 50 % des Nennwertes beträgt ergibt sich eine um 25% höhere Blendbeleuchtungsstärke als zulässig. Damit ist davon auszugehen, dass Scheinwerfer die mit dieser Lampe bestückt werden eine erheblich e Blendwirkung des Gegenverkehrs aufweisen.

Die besten Lampen, die ich bisher hatte waren (unzulässige) 100Watt Birnen, die waren hell wie ein Suchscheinwerfer, aber ich glaub die anderen Verkehrsteilnehmen waren nicht so begeistert. Zudem werden die Dinger recht warm, man muss also für zusätzliche Kühlung sorgen. Im Abblendlicht hat man dann nahezu die Ausleuchtung des Fernlichts ;-)

nicht minder schlimm die idioten welche am hell lichten tag (und/oder nacht) mir nebelscheinwerfer fahren...

Also,wenn ich mehr Licht will ,mach ich mein Fernlicht an.Da ich aber eh meistens nur in der Stadt fahr reicht das normale aus,da die Straßen gut beleuchtet sind :D

Würd an Eurer stelle mal zum Augenarzt gehen,dann sieht man auch mehr wenn er eine Brille verschreibt ;)

Also Speedsta

danke für das raussuchen dieses Textes ... werde morgen mal zum TÜV fahren und mich nochmal erkundigen ... nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber die TÜV_Stelle ist sowieso in der Nähe und da wollte ich ohnehin noch was erfragen ...

wie gesagt, danke für deine Mühe ... sollte die wirklich nicht zulässig sein, fliegen sie raus ... am besten mit entsprechendem Auftreten direkt zurück ins Geschäft

MfG

BassSuchti

okay leute ... heute offiziell vom TÜV erfahren

 

BLUE LASER LIGHT sind laut StVZO NICHT ZULÄSSIG

man kommt damit nicht durch den TÜV und bei ner Polizeikontrolle kann es zum Bußgeld kommen ...

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