Medizinisches Fahrverbot hinfällig?

Hallo,

aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.

Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.

Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!

Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄

Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

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Zitat:

Original geschrieben von FredMM



Wenn der Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, der TE das weis, es feststeht, dass er kein Eptileptiker ist, er keine Pillen mehr nimmt die die Fahrtüchtigkeit einschränken, dann hat der Arzt sich einfach getäuscht oder eine falsche Diagnose gestellt!

Wer ist der Arzt? Gott?

Der verbietet mir dann garnix, auch Ratschläge dahingehend kann ich dann wohl nicht für Ernst nehmen.

Um bei Deiner Wortwahl zu bleiben:

Dann hält sich der TE für Gott, weil der für sich die garantiert korrekte Diagnose schon gestellt und Epilepsie sicher ausgeschlossen hat.

Wenn Du empfielst auch noch die Sachkunde der BASt und Vorgaben der FEV zu ignorieren, möchtest Du damit wohl sagen, dass etwas göttliches in jedem von uns ist?

Ich verstehe langsam, warum so viele Patienten mit Epilepsie trotz objektiver Fahruntauglichkeit trotzdem am Steuer sitzen. Der "Todesfahrer von Eppendorf" hat auch im Prozess noch für sich reklamiert er sei gesundheitlich in keiner Weise beeinträchtigt gewesen. Leider ist der Patient immer derjenige, der zur Einschätzung seiner eigenen Fahrtauglichkeit am wenigsten in der Lage ist.

@Gleiterfahrer:
Dann sind sämtliche Obliegenheiten eines Fahrzeugführers allesamt unverbindlich und müssen nicht beachtet werden?

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann



Der TE wurde vom Arzt nach amtlichen Kriterien für die Dauer von 3 Monaten für fahruntauglich erklärt. Das ist hier das Problem.
Er wurde nach medizinischen Kriterien für fahruntüchtig erklärt. Da der Arzt aber an seine Schweigepflicht gebunden ist, kann er es auch nicht weitersagen.
Es liegt hier also in der Vernunft des TE, ob er das ,,Fahrverbot,, befolgt oder nicht.
Ein Patient kann sich auch selbst aus einem Krankenhaus entlassen, obwohl im der Arzt womöglich gesagt hat, dass er noch drin bleiben solle.
Es sind alles Empfehlungen. Gesetzlich bin ich nicht dran gebunden. Wenn aber was passiert, kann ich sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden.

Genau.

Es ist kein Fahrverbot, sonder ein Ratschlag eines Arztes nicht Autozufahren. Das klingt einleuchtend in dem Zustand der TE vorgefunden wurde und solange noch keine abschließende Diagnose feststand.

Die Feststellung des Arztes scheint aber hinfällig. Somit...

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


@Gleiterfahrer:
Dann sind sämtliche Obliegenheiten eines Fahrzeugführers allesamt unverbindlich und müssen nicht beachtet werden?

Solange diese Einschätzungen vom behandelnden Arzt kommen, ist es so. Selbst die Gegenanzeigen zu Medikamenten müssen rein juristisch gesehen nicht befolgt werden.

Man bleibt aber deswegen immer noch verantwortlich. Und falls etwas passiert, wird der Richter keineswegs mildernde Umstände walten lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


@Gleiterfahrer:
Dann sind sämtliche Obliegenheiten eines Fahrzeugführers allesamt unverbindlich und müssen nicht beachtet werden?

Solange diese Einschätzungen vom behandelnden Arzt kommen, ist es so. Selbst die Gegenanzeigen zu Medikamenten müssen rein juristisch gesehen nicht befolgt werden.
Man bleibt aber deswegen immer noch verantwortlich. Und falls etwas passiert, wird der Richter keineswegs mildernde Umstände walten lassen.

Auch richtig. Der Arzt nimmt sich nur aus der Haftpflicht, denn passiert was, könnte der Patient immer noch sagen: Mein Arzt hats mir nicht geraten das Auto stehen zu lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


@Gleiterfahrer:
Dann sind sämtliche Obliegenheiten eines Fahrzeugführers allesamt unverbindlich und müssen nicht beachtet werden?

Solange diese Einschätzungen vom behandelnden Arzt kommen, ist es so. Selbst die Gegenanzeigen zu Medikamenten müssen rein juristisch gesehen nicht befolgt werden.
Man bleibt aber deswegen immer noch verantwortlich. Und falls etwas passiert, wird der Richter keineswegs mildernde Umstände walten lassen.

Die Gegenanzeigen sind eine Warnung, dass ein Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit eintreten könnte. Natürlich müssen die nicht befolgt werden, solange der Patient keine Anzeichen bemerkt, die Anhaltspunkte für eine Fahruntauglichkeit sein können.

Wer sonst soll dem TE sonst sagen, dass er einen Anfall hatte, aufgrund der Bewusstlosigkeit konnte er die selbst gar nicht mitbekommen. Es handelt sich medizinisch um eine Standardsituation.

Mir ist nicht bewusst, das bei Obliegenheiten zwischen selbst- und fremd eingeschätzt unterschieden werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann



Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Solange diese Einschätzungen vom behandelnden Arzt kommen, ist es so. Selbst die Gegenanzeigen zu Medikamenten müssen rein juristisch gesehen nicht befolgt werden.
Man bleibt aber deswegen immer noch verantwortlich. Und falls etwas passiert, wird der Richter keineswegs mildernde Umstände walten lassen.

...

Mir ist nicht bewusst, das bei Obliegenheiten zwischen selbst- und fremd eingeschätzt unterschieden werden darf.

Darf es, wenn er mittlerweile keine Diagnose hat und diese auch bestätigt ist.

Er ist gesund.

Damit kann er auch wieder fahren und alle vorherigen Aussagen und Ratschläge sind Schall und Rauch

Nun wir sollten alle hoffen, daß wegen TE und anderen wie ihm z. B. dem aus Eppendorf doch mal eine gesetzliche Regelung kommen wird sowas zu melden.

Denn es geht um unser aller Sicherheit.

@Fred:
Wüßte die Fahrerlaubnisbehörde von TE dann hätte er momentan keine Fahrerlaubnis - für mehr als die empfohlenen 3 Monate und bräuchte mindestens 1 ärztliches Gutachten - das er selbst zahlen darf.

Aber gut, wenn hier der Großteil diesen Vorteil den Deutschland hat aufgeben will, nämlich
- die Fahrerlaubnisbehörde erfährt nichts
- man hat den Führerschein immer noch in der Tasche
- nach den empfohlenen Monaten fährt man einfach weiter
- es kostet nichts

dann bitte.

Aber nicht jammern.

TE ist ein steter Tropfen der den Stein höhlt.

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann



Mir ist nicht bewusst, das bei Obliegenheiten zwischen selbst- und fremd eingeschätzt unterschieden werden darf.

Man appelliert hier an deine Vernunft. Bestimmte Handlungen den Empfehlungen zum Trotz mögen moralisch verwerflich sein, juristisch sind sie nicht von Belang. Natürlich nur unter der Prämisse, dass nichts passiert.

Ist hingegen bereits etwas gesetzlich verboten( wie z.B. unter Alkohol -oder Drogeneinfluss zu fahren) , wirst sehr wohl auch ohne Eintreten eines Unfalles zur Verantwortung gezogen . Logischerweise hier nur, wenn man erwischt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wüßte die Fahrerlaubnisbehörde von TE dann hätte er momentan keine Fahrerlaubnis - für mehr als die empfohlenen 3 Monate und bräuchte mindestens 1 ärztliches Gutachten - das er selbst zahlen darf.

Du meinst, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wüßte, daß TE kerngesund ist, dann wüde sie ein Fahrverbot verhängen und ein ärztliches Gutachten verlangen? Eine etwas gewagte Vermutung ... 😁

Nein, die FEB würde sich an die Anlage 4 halten.

Entweder würde TE üblicherweise 1 Jahr Anfallsfreiheit nachweisen dürfen. Und natürlich ein äG...
oder
nach üblicherweise 3 Monaten und einem äG wieder fahren dürfen.
Auf seine Kosten.

Je nachdem ob man jetzt von Hirnverletzung oder von Epilepsie ausgeht.
Und in der Zeit natürlich ohne Fahrerlaubnis sein.

Es beweist gar nichts, daß es TE momentan gut geht.

Die Idee, daß sich TE selbst (oder jemand der ihn hier kennt?) bei der FEB anschwärzt finde ich immer noch sehr gut.

Dann wüßten wir definitiv wer Recht hat.

Zitat:

Original geschrieben von nansenbach



Du meinst, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wüßte, daß TE kerngesund ist, dann wüde sie ein Fahrverbot verhängen und ein ärztliches Gutachten verlangen? Eine etwas gewagte Vermutung ... 😁

Wie kommst du darauf ?

Wie sollte die Behörde wissen, dass der TE gesund oder krank ist ? Das kann sie nur, wenn der Arzt seine Schweigepflicht verletzt.

Ich gehe zumindest mal davon aus, dass der TE nicht von sich aus zur Behörde rennt und Bescheid stösst.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nein, die FEB würde sich an die Anlage 4 halten.

Entweder würde TE üblicherweise 1 Jahr Anfallsfreiheit nachweisen dürfen. Und natürlich ein äG...

Richtig, die FEB hält sich an die Anlage 4.

Jetzt die Frage: Muß jemand wie der TE, der noch nie einen Anfall hatte, Anfallsfreiheit nachweisen? Bitte einmal nachlesen ... 😁

Zitat:

Die Idee, daß sich TE selbst (oder jemand der ihn hier kennt?) bei der FEB anschwärzt finde ich immer noch sehr gut.

Denunzieren finde ich eigentlich nicht sehr gut, aber die Ansichten gehen offensichtlich auch in der Frage auseinander.

Seine Ärzte waren sich beim Anfall nicht sicher...

Und die Sicherheit von uns allen ist der FEB einiges wert.

Die 3 Monate "Empfehlung" seiner Ärzte sind natürlich völlig aus der Luft gegriffen.

Ja, die Ansichten gehen auseinander. 😉

Ich bin durchaus für ne Meldung.
Denn der angesprochene "Vorteil" den Deutschland momentan noch hat - das ist ein Vorteil rein für TE. Ein Vorteil für die Allgemeinheit ist das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Seine Ärzte waren sich beim Anfall nicht sicher...

Nach der Aussage des TE waren sämtliche Befunde negativ. Da ich ihn bisher noch nicht selbst untersuchen konnte muß ich das so hinnehmen.

Zitat:

Die 3 Monate "Empfehlung" seiner Ärzte sind natürlich völlig aus der Luft gegriffen.

Keineswegs. Der Arzt entzieht sich mit seiner Empfehlung etwaigen Haftungsansprüchen für den Fall, daß doch etwas passieren sollte.

Zitat:

Denn der angesprochene "Vorteil" den Deutschland momentan noch hat - das ist ein Vorteil rein für TE. Ein Vorteil für die Allgemeinheit ist das nicht.

Natürlich ist das ein Vorteil für die Allgemeinheit - und auch für Dich. Und zwar dann, wenn Du einmal in die gleiche Situation wie der TE kommen solltest und man Dir völlig grundlos für mehrer Monate das Autofahren verbietet. Du kannst mir glauben, daß dann auch bei Dir ein Umdenken einsetzen wird - aber solange es nur die anderen betrifft ... 🙁

Wie hier ohne jede Sachkenntnis, die Epileptologie betreffend, Behauptungen aufgestellt werden ist schon faszinierend.
Die medizinische Seite habe ich schon mehr als einmal versucht darzulegen. Mein Stil liegt vielleicht nicht jedem, aber egal.
Was der TE hier öffentlich beschrieben hat, ist vollständig im Einklang mit einem sog. Grand mal mit vorgelagerter sog. (heftigen) epigastrischen Aura. Jede hier geäußerte Mutmaßung einer Fehldiagnose ist vollständig unhaltbar. Folglich unterliegt der TE dem Risiko eines erneuten Anfalls innerhalb von 3 Monaten, egal wie er sich fühlt. Völlig egal was hier noch jemand vermutet.
Wäre einer der Befunde positiv gewesen, dann wäre die Pause nicht nur bei 3 Monaten angesiedelt. Schlafentzugs-EEG steht zur vollständigen Entkräftung noch aus. Ob der/die Neurologe/in überhaupt die Sachkunde gemäß FEV hat, um über 3 Monate vs. 1 Jahr zu entscheiden ist eine weitere zu klärende Fragestellung.
Die beschönigende Schilderung des TE ist im übrigen symptomatisch für die Angst vor Stigmatisierung als Epileptiker, was einer konstruktiven Aufarbeitung entgegen steht.
Es ist sehr bequem, dem Arzt zu unterstellen, es ging ihm nur darum, den eigenen A.... zu retten. Hat der etwa keinerlei Sorge um den Patienten?

Eine Antwort sind mir die juristisch vorgebildeten MT Teilnehmer noch schuldig: Sind die Obliegenheiten des Fzg-Führers wirklich so unverbindlich wie dauernd behauptet wird?

Patienten mit evtl. auch nur mutmaßlichem Anfallsleiden genießen immer noch einen Behindertenbonus. Für das Problem mit der Stigmatisierung ist das nicht förderlich. Es ist nur noch eine Frage der Zeit und Unfalltoten, bis auch hier eine verschärfte Verfolgung einsetzt - leider der fehlenden Einsicht geschuldet. Die hier vielfach geäußerte Unverbindlichkeitsvermutung passt da gut ins Bild.

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