Medizinisches Fahrverbot hinfällig?
Hallo,
aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.
Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.
Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!
Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.
Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄
Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
209 Antworten
Dann bräuchte er die Unterschrift ja garnicht einfordern sondern würde eben direkt vermerken, dass ich informiert wurde - ohne mich zu bitten zu unterschreiben.
Warum bittet er mich das zu unterschreiben? Weil es eben nicht das selbe ist. Es ist vermutlich ähnlich - aber wenn ich was unterschreibe, das ich nicht akzeptiere, stehe ich im Zweifel immer schlechter da, als wenn ich es nicht unterschreibe.
Ich kenn mich mit dem ganzen juristischen Kram nicht aus, und weiß nicht warum Ärzte hier was wann wo wie machen können / dürfen / müssen. Der Grundtenor war hier, dass sich der Arzt mit der Unterschrift absichert, andere waren der Meinung, er kann ein Fahrverbot aussprechen oder von Amtswegen durchsetzen lassen - ich weiß es nicht besser.
Das Einzige was ich sicher weiß: ich unterschreib nichts, das ich nicht verstanden habe und schon 2 x nichts, mit dem ich nicht einverstanden bin.
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Warum bittet er mich das zu unterschreiben?
Es erspart Dir (Patient) mögliche Enttäuschungen, weil Du dann nicht mal mehr auf die Idee kommst, hier irgendwas gegen den Arzt starten zu können.
Zitat:
Weil es eben nicht das selbe ist. Es ist vermutlich ähnlich - aber wenn ich was unterschreibe, das ich nicht akzeptiere, stehe ich im Zweifel immer schlechter da, als wenn ich es nicht unterschreibe.
Hier nicht, das hier ist das Selbe, wie wenn Du bei einer Ordnungswidrigkeit wie einem Geschwindigkeitsvorwurf nicht unterschreibst, dass Du angehört wurdest. Da macht dann auch der Polizist einen Vermerk, dass Anhörung erfolgt ist.
Das hat einfach nur etwas mit der Dokumentationspflicht bei Polizei, Ärzten, ... zu tun. Hier sollte vorrangig schon unterschrieben werden, aber ist statt der Unterschrift ein entsprechender Vermerk vorhanden, ist der Dokumentationspflicht nachgekommen und gilt als nicht weniger glaubwürdig.
Zitat:
Der Grundtenor war hier, dass sich der Arzt mit der Unterschrift absichert,
Richtig
Zitat:
andere waren der Meinung, er kann ein Fahrverbot aussprechen oder von Amtswegen durchsetzen lassen
Falsch,
ein Arzt hat nicht die Befugnis und würde sich bei einer Meldung an die entsprechende Behörde sowohl strafrechtlich (§203 StGB), wie auch berufsrechtlich (§9 Berufsordnung) ganz mächtig ein Ei auf den eigenen Kragen nageln. Sich durch den Straftatbestand dann auch noch schadensersatzpflichtig gegenüber dem "verpetzten" Patienten machen.
Zitat:
Das Einzige was ich sicher weiß: ich unterschreib nichts, das ich nicht verstanden habe und schon 2 x nichts, mit dem ich nicht einverstanden bin.
Musst Du nicht, und es ist auch keine Einverständniserklärung oder eine Erklärung über einen freiwilligen Verzicht. Ausschließlich, dass Du darüber informiert wurdest.
Der Arzt (...) ist vom Gesetz dazu verpflichtet, Patienten über Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit aufzuklären. Eine behördliche Meldung erfolgt entsprechend der ärztlichen Schweigepflicht nicht. In Ausnahmefällen kann diese jedoch vom Arzt ausgesetzt werden und eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde (...) erfolgen.
Quelle: Uni-Klinikum München
Für den Arzt existiert keine generelle Meldepflicht jedoch ein Melderecht gegenüber den Straßenverkehrsbehörden bei uneinsichtigen Patienten, die eindeutig zu erkennen geben, dass sie die ärztlich festgestellten Fahruntauglichkeit nicht akzeptieren und dennoch ein Kfz führen werden.
Evtl. kann auch eine Meldepflicht nach §§ 138 und 139 StGB hergeleitet werden.
Die Verweigerung der Unterschrift durch den Patienten kann als Uneinsichtigkeit ausgelegt werden, was die Führerscheinbehörde auch zum Anlass für die sofortige Einziehung der Fahrerlaubnis nehmen kann.
Bitte bleibt bei der offiziellen Terminologie - Ärzte verhängen keine Fahrverbote aber urteilen über die Fahrtüchtigkeit. Jeder Fahrer hat sich vor Fahrtantritt von seiner eigenen Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ist er von Arzt entsprechend informiert worden, kann er nicht davon ausgehen, dass seine Fahrtüchtigkeit dennoch gegeben ist. Auf welcher Grundlage auch? Und nochwas: Ärzte sind keine Behörden, das Rechtsmittel des Widerspruches ist nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Die Verweigerung der Unterschrift durch den Patienten kann als Uneinsichtigkeit ausgelegt werden, was die Führerscheinbehördeauch zum Anlass für die sofortige Einziehung der Fahrerlaubnis nehmen kann.
zum Anlass nehmen kann, ein ärztliches Gutachten zu fordern, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Bei Nicht-Bestehen würde die Fahrerlaubnis entzogen werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
zum Anlass nehmen kann, ein ärztliches Gutachten zu fordern, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Bei Nicht-Bestehen würde die Fahrerlaubnis entzogen werden.Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Die Verweigerung der Unterschrift durch den Patienten kann als Uneinsichtigkeit ausgelegt werden, was die Führerscheinbehördeauch zum Anlass für die sofortige Einziehung der Fahrerlaubnis nehmen kann.
Stimmt für viele Fälle, nicht jedoch für Akutindikationen, wie die vom Themenstarter erlebte Situation. Hier gibt es nur die Dokumentation des Krankenhauses - die ist dann allein massgeblich. Ein Gutachter kann nun mal keine Zeitreise machen...
Wenn es dem Sachbearbeiter beliebt, ist die Fahrerlaubnis dann evtl. wg. Uneinsichtigkeit trotzdem weg.
Ich denke das Thema Fahruntauglichkeit hätten wir geklärt. Nochmal zu Erinnerung, ich muss zur Zeit verschiedene Antibiotika nehmen, diese können (so steht es im Beipackzettel) unter Umständen Krampfanfälle auslösen. War heute bei meinem Hausarzt (nicht der Arzt, der mir das Teufelszeug verschrieben hat), der hat mir das nochmal bestätigt.
Dieses Antibiotikum muss ich aber nur bis zu einem festgelegten Datum einnehmen. Danach geht es mit (harmlosen) Vitamintabletten weiter.
Nach diesem Datum sollte meiner Meinung nach die Fahruntauglichkeit nicht mehr gelten, da mein Krampfanfall (sofern er als solcher zu bezeichnen ist, die Untersuchungen sprechen dagegen, weshalb ich von einem normalen Kreislaufkollaps ausgehe) auf diese Medikamente zurückzuführen ist (steht ja auch dick und fett im Beipackzettel).
Zu meiner Info was ich beruflich mache...meinen Beruf könnte ich auch ohne Lappen ausführen, nur bin ich herzlich wenig motiviert, morgens 35km mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren (wohne aufm Kaff).
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
das stimmt aber nur zum teil, das kommt ganz auf den Arbeitsplatz an, wenn [...] , und er [...] weil er z.B. Bus- oder LKW- Fahrer ist, [...] würde/könnte er seinen Job verlieren, aber wenn er [...]
Hi, in deinem Beitrag sind viele Sachen geschrieben, die mit klarem Menschenverstand nicht erwähnenswert sind.
Der Rest ist mir etwas zu sehr konstruiert und im Konjunktiv 😉
Hätte hätte ..... (der TE) einen Beruf wie Kraftfahrer hätte hätte 😉 er das bestimmt im ersten Post erwähnt.
Ich belasse es mal dabei. Ich denke wir wissen beide wie das jeweils andere gemeint war 😉
Edit:
Uns siehe da..... direkt im Post über mir steht, dass er nicht (wie konstruiert) Kraftfahrer ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Zu meiner Info was ich beruflich mache...meinen Beruf könnte ich auch ohne Lappen ausführen, nur bin ich herzlich wenig motiviert, morgens 35km mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren (wohne aufm Kaff).
Auch wenn es eigentlich nicht ganz das Thema ist, mir geht's genauso.
Habe gerade mal geschaut wie lange ich brauchen würde wenn ich mit Öffentlichen Verkerhsmittel zur Arbeit müsste: 4h 2min!! 😁
Mit dem Auto brauche ich 20-25Minuten für die 30km. In 4h könnte ich das auch zu Fuß schaffen.
Der Tag hat 24h - 2x4h Fahrt - 8h Arbeit - 1h Mittagspause blieben mir also noch 7h für Schlafen + Frühstück und Mittagessen.
Hätte man in so einem Fall einfach pech gehabt? Ich meine ich könnte mit 'nem gebrochenen Fuß durchaus arbeiten, aber ich würde da nur mit dem Taxi hinkommen (da kann ich dann aber gleich daheim bleiben, da sowieso nix vom Gehalt übrig bliebe).
Gruß Metalhead
Mofa 1 Stunde oder Fahrrad. Manch Rentner würde einen gerne fahren für 10.- € die Stunde. Schlimmstenfalls unter der Woche eine Pension am Arbeitsort.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Auch wenn es eigentlich nicht ganz das Thema ist, mir geht's genauso.Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Zu meiner Info was ich beruflich mache...meinen Beruf könnte ich auch ohne Lappen ausführen, nur bin ich herzlich wenig motiviert, morgens 35km mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren (wohne aufm Kaff).
Habe gerade mal geschaut wie lange ich brauchen würde wenn ich mit Öffentlichen Verkerhsmittel zur Arbeit müsste: 4h 2min!! 😁
Mit dem Auto brauche ich 20-25Minuten für die 30km. In 4h könnte ich das auch zu Fuß schaffen.Der Tag hat 24h - 2x4h Fahrt - 8h Arbeit - 1h Mittagspause blieben mir also noch 7h für Schlafen + Frühstück und Mittagessen.
Hätte man in so einem Fall einfach pech gehabt? Ich meine ich könnte mit 'nem gebrochenen Fuß durchaus arbeiten, aber ich würde da nur mit dem Taxi hinkommen (da kann ich dann aber gleich daheim bleiben, da sowieso nix vom Gehalt übrig bliebe).Gruß Metalhead
Soll auch Arbeitskollegen geben, in manchen Fällen und die fahren dann eben 30 km Umweg...
Sind dann im schlimmsten Fall eben eine halbe Stunde, morgens und abends für den Arbeitskollegen, aber wenn man ihm den Sprit zahlt? Alternativ eine Fahrgemeinschaft mit einem anderen "Hinterweltler", der vielleicht auch im "Dorf" arbeitet und nicht gar so einen langen Umweg fahren muss.
Führerschein kannst du immer verlieren, ob nun krankheitsbedingt oder auch einfach blöd gelaufen im Straßenverkehr, rote Ampel übersehen etc.
Sollte nicht passieren, kann aber und dass mancheiner absolut keinen Ausweg sieht außer einem Taxifahrer morgens und abends jeweils 30 € zuzustecken.
Zur Not fragt man in einem Forum...
Ich glaube die A9 könnte morgens - nach München rein (!) - fließen, aber da steht man lieber mit den Kollegen 1 h im Stau (der eine am Anfang, der andere in der Mitte, der andere am Ende), anstatt seine Arbeitszeit etwas unflexibler zu gestalten und dafür mit den Kollegen zusammen zu fahren.
Irgendwie herrlich hier... was man da alles zu lesen bekommt und von wegen "Motivation"... zwingt einen doch keiner zu arbeiten... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Hätte man in so einem Fall einfach pech gehabt? Ich meine ich könnte mit 'nem gebrochenen Fuß durchaus arbeiten, aber ich würde da nur mit dem Taxi hinkommen (da kann ich dann aber gleich daheim bleiben, da sowieso nix vom Gehalt übrig bliebe).
Möbliertes Zimmer in der Nähe des Arbeitsplatzes mieten und die Ausgaben als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Was anderes würde Dir wohl im Falle einer mehrmonatigen Führerscheinlosigkeit (aus welchen Gründen auch immer) gar nicht übrig bleiben...
Das Problem der Ärzte war, dass sie nicht 100%ig wussten woher der Anfall kam. Alle Untersuchungen haben nichts ergeben, daher habe ich das auf meinen Kreislauf geschoben, was den Ärzten aber nicht genug war.
Vor ein paar Tagen war ich bei meinem Hausarzt und habe mit ihm über die Sache gesprochen. Dieser konnte mir aus Erfahrung sagen, dass 2 der Medikamente welche ich nehmen muss, Krampfanfälle auslösen können. Nicht jedes einzelne, sondern beide zusammen. Das ist so auch nicht im Beipackzettel beschrieben.
Das sollte meiner Meinung nach genügen.
Tja, hätte man im Krankenhaus mal die Zähne auseinander bekommen, hätte man nicht 6 Seiten lang rätseln müssen.
Aber die Ärzte sind ja alle doof, wie einige hier treffend festgestellt haben.
Der Marburger Bund zahlt meines Wissens nach sogar Prämien an den Arzt, der im letzten Geschäftsjahr die meisten Personen nachweislich (Arbeitsplatzverlust, Fahrverbote, usw.) schikaniert hat. Ein Skandal, welchen User wie Bieman oder BlauerFlitzer mal aufklären sollten...
Ich weiß ja nicht, was du in diese Aussage des TE hinein interpretierst, aber ich sehe meine Aussage bestätigt. Den Ärzten im Krankenhaus war scheinbar die Wechselwirkung der Medikamente nicht bekannt (Er wird die eingenommenen Medikamente wohl kaum verschwiegen haben.). Der Hausarzt hat es nun erkannt und somit dürfte das angeratene Fahrverbot hinfällig sein. Das ist genau das was ich meinte, eine zweite Meinung einholen. Wenn es nach dir gegangen wäre, hätte er es einfach hingenommen und würde nun ohne Grund zu Fuß gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Der Hausarzt hat es nun erkannt und somit dürfte das angeratene Fahrverbot hinfällig sein. Das ist genau das was ich meinte, eine zweite Meinung einholen. Wenn es nach dir gegangen wäre, hätte er es einfach hingenommen und würde nun ohne Grund zu Fuß gehen.
Augenscheinlich nimmt er diese Medikamente aber noch. Demzufolge die Empfehlung, kein KFZ zu führen, immer noch aufrecht erhalten wird.