Medizinisches Fahrverbot hinfällig?
Hallo,
aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.
Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.
Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!
Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.
Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄
Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
209 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Beide Ärzte werden ja ihre Meinung erklären. Wenn sie abweichen, muss man Risiken bewerten und dann entscheiden, ob man sich ans Steuer setzt oder nicht.
und das kann man auch objektiv gegen sich selbst, weil man nicht durch den Einfluss von dafür unerheblichen Dingen, wie zB. Kundentermine manipuliert wird.
Weil immer derjenige Arzt mit einer persönlich "schlechteren" Analyse eher falsch liegt, weshalb man auch eine zweite Meinung benötigt.
Holst Du Dir auch immer eine zweite Meinung, wenn die erste Meinung ein "alles harmlos, volle Pulle weitermachen" lautet oder ist eine solche Meinung (Arzt) prinzipiell richtiger als eine persönlich unangenehme, einschränkende Diagnose?
Wie war das mit ärztlicher Unfehlbarkeit und naiv?
Zitat:
Die Verantwortung dafür, auch strafrechtlich, kann einem niemand nehmen.
Dafür braucht man aber keine zweite Meinung einholen.
Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!
Das eigentliche Problem sehe ich in der Konstellation Arbeitsfähig - JA, Fahren - NEIN.
Der Arzt bzw. die Krankenkasse sehen keinen Grund, einen Krankenstand zu verordnen, fahren ist aber tabu (wegen möglicher Anfälle, ...).
Ich hab zwar keine Ahnung, wie der TE sein Geld verdient, jedoch kenne ich jede Menge Berufe, wo ein Anfall während der Arbeit schwerwiegende Folgen haben könnte. Ich z.B. als Elektrotechniker arbeite immer wieder mal an bespannten Anlagen, weil ein Ausschalten der Stromversorgung einfach nicht möglich ist (da sollte man dann immer wissen, wohin man fassen darf, und wo es ungemütlich wird).
Auf jeden Fall wäre schon mal die ganze Baubranche ausgeschlossen, da man meistens wo runterfallen kann. Weiters wären Produktionsbetriebe ausgeschlossen, da es sicher immer irgendwo Maschinen gibt, wo man sich verletzen könnte.
@TE: von Arbeitsunfähigkeit hat aber niemand gesprochen, oder?
Darf man fragen, wie Du Dein Geld verdienst?
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Ärzte haben Verantwortung und wissen idR, was sie tun. Du als AN hast jedes Recht der Welt, krank zu sein. Wenn dein AG das ned kapiert, dann wechsle den Job. Was ist denn, wenn du im Auto mit der Rübe irgendwo gegenschlägst?
Bin ich der Einzige, der das gelesen hat?
Wenn irgendwer (
unterstellenwir gerade mal kurz) zu Recht ein Fahrverbot ausspricht, heisst das noch lange nicht, dass man arbeitsunfähig ist. Dann muss man halt sehen wie man zur Arbeit kommt.
Ein Anspruch auf eine motorisierte Anreise zur Arbeit gibt es (noch) nicht 😁
Und wenn ich mir die Blechlawinen vor dem Fenster ansehe, gehe ich auch davon aus, dass diesen Anspruch niemand ins Spiel bringen wird 🙂
Wenn ich das richtig verstehe, hast du genau einen Fehler begangen. Du hast den Zettel unterschrieben - dumm gelaufen. Damit is belegt, dass du zur Kentniss genommen hast, dass dir ein Arzt gesagt hat, du sollst nicht mehr Auto fahren. Jetzt einen Arzt zu finden, der die attestiert dass du trotzdem fahren darfst, wird vermutlich schwierig werden.
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Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Wenn ich das richtig verstehe, hast du genau einen Fehler begangen. Du hast den Zettel unterschrieben - dumm gelaufen. Damit is belegt, dass du zur Kentniss genommen hast, dass dir ein Arzt gesagt hat, du sollst nicht mehr Auto fahren. Jetzt einen Arzt zu finden, der die attestiert dass du trotzdem fahren darfst, wird vermutlich schwierig werden.
Der TE hat zur Kenntnis genommen, dass er für eine gewisse Zeit nicht mehr autofahren
soll.
Möglicherweise muß er Medikamente einnehmen die zu einer besonders starke Verkehrsbeinträchtigung führen können.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Der TE hat zur Kenntnis genommen, dass er für eine gewisse Zeit nicht mehr autofahren soll.Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Wenn ich das richtig verstehe, hast du genau einen Fehler begangen. Du hast den Zettel unterschrieben - dumm gelaufen. Damit is belegt, dass du zur Kentniss genommen hast, dass dir ein Arzt gesagt hat, du sollst nicht mehr Auto fahren. Jetzt einen Arzt zu finden, der die attestiert dass du trotzdem fahren darfst, wird vermutlich schwierig werden.
Möglicherweise muß er Medikamente einnehmen die zu einer besonders starke Verkehrsbeinträchtigung führen können.
Du meinst dasselbe "
soll", das auch bezüglich Genuss von Alkohol und psychoaktiven Substanzen gilt und nicht mit der aktiven Teilnahme am Strassenverkehr im Einklang steht?
Der Arzt hat die Fahruntauglichkeit gemäß FEV festgestellt. Ohne Unterschrift des TE hätte er die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Von einem Fehler des TE wie von Mr. Tall behauptet kann nicht die Rede sein.
Entweder ich akzeptiere, dass ich Fahruntauglich bin und unterschreibe, oder ich akzeptiere es nicht und unterschreibe somit auch nicht und versuche gegen den Arzt vorzugehen! Also Fehler, so einfach ist das.
Zitat:
Original geschrieben von pokalgolf
Bin ich der Einzige, der das gelesen hat?
Wenn irgendwer (unterstellen wir gerade mal kurz) zu Recht ein Fahrverbot ausspricht, heisst das noch lange nicht, dass man arbeitsunfähig ist. Dann muss man halt sehen wie man zur Arbeit kommt.
das stimmt aber nur zum teil, das kommt ganz auf den Arbeitsplatz an, wenn die Ärztin ihn wegen einer Erkrankung oder starken Medikamente als Fahruntauglich einstuft, und er ist auf den Führerschein beruflich angewiesen weil er z.B. Bus- oder LKW- Fahrer ist, ist er auch Arbeitsunfähig und muss Krank geschrieben werden, (er muss natürlich dem Arzt mitteilen was er für einen Beruf ausübt, schmecke können die es nicht) ansonsten würde/könnte er seinen Job verlieren, aber wenn er einen Bürojob hat kommt es auf die Erkrankung an, z.B. ein gebrochenes Bein, (was besseres ist mir gerade nicht eingefallen) der Büromensch kann damit Arbeiten, der Dachdecker, Maurer, Bus-u. LKW- Fahrer wohl kaum, und wie der Büromensch zur Arbeit kommt ist dann natürlich sein Problem,
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Entweder ich akzeptiere, dass ich Fahruntauglich bin und unterschreibe, oder ich akzeptiere es nicht und unterschreibe somit auch nicht und versuche gegen den Arzt vorzugehen! Also Fehler, so einfach ist das.
und wie möchtest du gegen einen Arzt vorgehen, ?
das wird ein sehr langer anstrengender weg, den der TE nur verlieren kann, den die Ärztin hat ein einfaches aber wirkungsvolles Argument, "zu der Zeit wo ich den Patienten XY untersucht habe, bestand durch die Untersuchungen und die Verabreichung der Medikamente KKX kein Zweifel an seiner Fahruntauglichkeit,"
und schon ist es für die Ärztin erledigt, kein Arzt der Welt kann nachweißen ob der TE vor 4 Wochen wirklich Fahruntauglich war oder nicht, der Gesundheitszustand eines jeden Menschen kann sich jederzeit verändern, vor allem wenn man wegen einer Erkrankung Medikamente einnimmt, dann sollte der Gesundheitszustand besser werden,
und außerdem nimmt der TE Antibiotikum in hoher Dosis ein, das alleine reicht vermutlich schon für die Fahruntauglichkeit, Beipackzettel lesen und man ist schlauer,
wenn er natürlich auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, (z.B. Bus- LKW- Fahrer) muss er natürlich durch den Arzt zusätzlich arbeitsunfähig geschrieben werden, und da wird (hoffe ich) kein Arzt nein sagen,
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
und versuche gegen den Arzt vorzugehen!
Bei dir hört sich das so an, als hätte die Ärztin einen Kunstfehler begangen.. Mein Gott, er sollte eben 3 Monate kein Fahrzeug führen. Allemal besser, als wenn er ein Fahrzeug fährt, damit einen Unfall hat und anschliessend gestehen muss, dass er hätte gar nicht fahren dürfen. Die Auszeit vom Führerschein wird dann länger dauern als die 3 Monate.
Natürlich steht es ihm frei, einen weiteren Arzt aufzusuchen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, kann niemand voraussehen. Und selbst, wenn dieser Arzt dann sagt, dass er wieder fahren könne, hättest nun zwei gegensätzliche Meinungen.
Ehe das geklärt werden könnte, sind die 3 Monate rum.
Und sollte die Ärztin (zum Schutz von uns allen - je nachdem wie sich bei der Unterschriftverweigerung jemand aufführt und evtl. gleich danach mit quietschenden Reifen vom Parkplatz fährt) das doch der Fahrerlaubnisbehörde melden...
(Ob sie es tut ist immer Abwägung. Sie könnte auf jeden Fall verklagt werden)
Dann würde wohl ein ärztliches Gutachten gefordert. Zahlen wird das der Unterschriftverweigerer.
Evtl. wird sein Führerschein auch bis dahin oder danach entzogen.
Wie gesagt es geht um den Schutz von uns allen.
Und dann noch die Frage ob 3 Monate reichen. Oder ob zum Schutz von uns allen... nicht doch auf Epilepsie gegangen wird. Das wäre dann 1 Jahr.
Selbst wenn der Unterschriftverweigerer da gut rauskommt hat er die Kosten für ein ärztliches Gutachten zu tragen. Und zwar selbst.
Das ist das Minimum was passiert. Und selbst das ist schon nen gewisser Ärger und Aufwand.
Wieviel einfacher dagegen sich an die Empfehlung zu halten und froh sein, daß in Deutschland die Anlage 4 nicht gemeldet werden muß. 😉
Gibt andere Länder, da wird sowas pauschal gemeldet.
In Deutschland noch nicht. Aber vielleicht wäre es notwendig wenn ich mir das Thema so ansehe.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und sollte die Ärztin (zum Schutz von uns allen - je nachdem wie sich bei der Unterschriftverweigerung jemand aufführt und evtl. gleich danach mit quietschenden Reifen vom Parkplatz fährt) das doch der Fahrerlaubnisbehörde melden...
(Ob sie es tut ist immer Abwägung. Sie könnte auf jeden Fall verklagt werden)
Ein Arzt kann einzig und allein dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn er/sie eine Meldung machen würde (§203 StGB, §9 BO)
Einfach mal sich über "ärztliche Schweigepflicht" und "meldepflichtige Krankheiten" schlau machen. Da die meldepflichtigen Krankheiten im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, sollte schon etwas die Richtung aufzeigen, um was es sich handelt und um was nicht.
Einziger "Angriffspunkt" bei einem Arzt ist seine eventuelle Haftung, wenn hier nicht gewisse Problematiken und deutliche, eindeutige und unmissverständliche Nutzungs- und Verhaltenshinweise im Rahmen einer Patientenaufklärung gegeben wurden.
Das wird mit diesem Zettel durch den Arzt dokumentiert und ob der nun vom Patienten unterschrieben wurde oder mit dem Vermerk des Arztes "Unterschrift verweigert" versehen wurde, ist dabei für die Nachweis- wie auch Dokumentationspflicht durch den Arzt unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Der Arzt hat die Fahruntauglichkeit gemäß FEV festgestellt.
das kann der Arzt gar nicht. Das könnte nur im Rahmen eines von der FSSt anzuordnenden äG durch eine zertifizierte Begutachtungsstelle festgestellt werden
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Ohne Unterschrift des TE hätte er die Fahrerlaubnisbehörde informiert.
das ist eine reine Annahme Deinerseits. Der Arzt hat sich nur die Patientenaufklärung bescheinigen lassen. Damit ist der Arzt raus und die Verantwortung beim Patient. Von der FSSt ist keine Rede.
Das mit "gegen die Ärztin vorzugehen" war natürlich viel zu hart und nicht so gemeint, sorry dafür.
Ich meinte viel mehr: "Einspruch gegen den Befund einlegen und evtl. einen Arzt finden, der einem bescheinigt, dass man geeignet ist ein Auto zu fahren." Mir ging es hier keineswegs darum der Ärztin juristisch oder anders ans Bein zu pinkeln!
Wenn mein Arzt mir sagt ich darf nicht mehr fahren und ich verstehe nicht warum nicht, dann frag ich nach. Wenn ich das nicht einsehe, dann muss ich ihm widersprechen. Ich würde aber nicht auf die Idee kommen irgendwas zu unterschreiben (wie der TE) mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin und dann danach dagegen vorzugehen. Wenn die Chance auf Erfolg vor der Unterschrift schon sehr gering war, dann ist sie nach der Unterschrift noch viel geringer! Also war es mMn ein Fehler zu unterschreiben (aus der Sicht des TE).
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
"Einspruch gegen den Befund einlegen und evtl. einen Arzt finden, der einem bescheinigt, dass man geeignet ist ein Auto zu fahren."
Für was?
Das "ärztliche Fahrverbot" ist keine amtliche Anordnung, sondern nur der haftungsrechtliche Schutz des Arztes. Es ist weiterhin uneingeschränkt Deine Entscheidung, ob Du nun (trotzdem) fährst oder es bleiben lässt.
So wie ein Arzt Dir irgendwelche Medikamenten vorschreibt (Vorschrift = muss), Du aber auch nicht bestraft wirst, wenn Du das Zeugs nicht nimmst - jedenfalls nicht durch Ordnungsamt oder Staatsanwaltschaft.
Zitat:
Wenn mein Arzt mir sagt ich darf nicht mehr fahren und ich verstehe nicht warum nicht, dann frag ich nach. Wenn ich das nicht einsehe, dann muss ich ihm widersprechen.
Kannst Du gerne, nur mit welcher Zielrichtung?
Zitat:
Ich würde aber nicht auf die Idee kommen irgendwas zu unterschreiben (wie der TE) mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin ...
Dann macht der Arzt einen Vermerk, dass Du zwar informiert wurdest, aber nicht unterschrieben hast, ist im Ergebnis das Selbe.