Medizinisches Fahrverbot hinfällig?

Hallo,

aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.

Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.

Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!

Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄

Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

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Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011


Hallo,

aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.

Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.

Führend in diesem Fall ist die Anamnese - dein Vater hat ein Zucken des Armes beschrieben - dies kann einen Petit-Mal-Anfall bedeuten. gerade die Kombination Antibiotikum (z.Bsp. Gyrasehemmer können auslösend sein) und Schlafentzug (typ. Risikofaktor für epilept. Anfälle) stützen die Verdachtsdiagnose.

Zitat:

Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!

Schön, dass Dir der Arsch der Ärzte und der anderen Verkehrsteilnehmer egal ist 🙄 . Die Möglichkeit ist durchaus real, dass es ein epilept. Anfall war. Die Ärzte haben daher die PFLICHT, Dich auf die fehlende Fahrtauglichkeit hinzuweisen - ob es Dir nun in den Kram passt der nicht. Erleidet ein nicht aufgeklärter Verkehrsteilnehmer nämlich einen neuerlichen Anfall und verursacht einen Unfall, ist das Gezeter über die faulen, unfähigen und desinteressierten Quacksalber auch wieder groß - die hätten es wissen und warnen müssen. Selbstverständlich und zweifellos hätte sich der verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer an den ärztlichen Rat gehalten.

Zitat:

Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?

nein

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Weshalb so ein Theater? Man hat nur eine Gesundheit...mir wäre die/ist sie so wichtig, dass ich erst mal auf die Fachleute hören würde.
Abwarten ob sich ein Anfall wiederholt und Wagen stehenlassen. Inzwischen die med. Sachlage abklären lassen.
Denkt doch mal an eure Angehörigen und an sich selbst....und anderen VT"s.

😉

Ich nehm mal an du hast irgendeine andere Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten deine Arbeitsstelle zu erreichen ohne das dein Leben nur noch aus Arbeit und dem Problem dorthin zu gelangen besteht. Dann würd es der TE sicherlich auch so locker sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Unter 6.5.1 könnt ihr direkt nachlesen dass im Falle des Themenstarters eine dreimonatige Fahruntauglichkeit vorliegt.

Die aber erst einmal amtlicherseits festgestellt sein müsste, bevor die FSSt die Fahrerlaubnis entzieht. Im Fall des TE ist das nicht relevant.

Es ist doch nachvollziehbar, dass sich die Ärztin absichert. Eine rechtliche Bindung des Fahrverbots ist damit aber nicht gegeben. Vor möglichen straf- und versicherungsrechtlichen Folgen wurde der TE gewarnt - wenn doch etwas passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Falsch. Er macht sich strafbar nach 315c Stgb.

Ob das am Ende durch einen Unfall oder einen Zufall rauskommt, ist egal.

Blödsinn. Voraussetzung für einen 315c wäre mindestens eine konkrete Gefährdung, d.h. ein Unfall, der sich beinahe oder tatsächlich ereignet hat. Ohne Unfall oder min.Verstoß im Verkehr, der auf die medizinische Untauglichkeit konkret zurückgeführt werden kann, ist es kein Delikt.

Danke. Wenigstens einer der gegen das laienjuristische Blabla hier drin ankämpft.

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Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Das Verbot seitens der Führerscheinstelle muss natürlich eingehalten werden
wenn ich die Story richtig überblicke, dann gab es ein solches aber nicht.

Tja, wenn 😉

Wer kann denn in solchen Fällen so ein Verbot wohl aussprechen ? Dein Onkel Doktor ? Hast dennoch von mir ein Plus bekommen !

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81



Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Weshalb so ein Theater? Man hat nur eine Gesundheit...mir wäre die/ist sie so wichtig, dass ich erst mal auf die Fachleute hören würde.
Abwarten ob sich ein Anfall wiederholt und Wagen stehenlassen. Inzwischen die med. Sachlage abklären lassen.
Denkt doch mal an eure Angehörigen und an sich selbst....und anderen VT"s.

😉

Ich nehm mal an du hast irgendeine andere Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten deine Arbeitsstelle zu erreichen ohne das dein Leben nur noch aus Arbeit und dem Problem dorthin zu gelangen besteht. Dann würd es der TE sicherlich auch so locker sehen.

Was hat das damit zu tun ?

Wenn eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, ist die Entscheidung der Führerscheinstelle vollkommen richtig, oder würdest Du an deren Stelle die Verantwortung übernehmen ???

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Unter 6.5.1 könnt ihr direkt nachlesen dass im Falle des Themenstarters eine dreimonatige Fahruntauglichkeit vorliegt.
Die aber erst einmal amtlicherseits festgestellt sein müsste, bevor die FSSt die Fahrerlaubnis entzieht. Im Fall des TE ist das nicht relevant.

Es ist doch nachvollziehbar, dass sich die Ärztin absichert. Eine rechtliche Bindung des Fahrverbots ist damit aber nicht gegeben. Vor möglichen straf- und versicherungsrechtlichen Folgen wurde der TE gewarnt - wenn doch etwas passiert.

Hallo, der TE sprach bereits Eingangs von einem Fahrverbot, die kann nur durch die Führerscheinstelle erfolgen, oder höherer Stelle.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


wenn ich die Story richtig überblicke, dann gab es ein solches aber nicht.
Tja, wenn 😉
Wer kann denn in solchen Fällen so ein Verbot wohl aussprechen ? Dein Onkel Doktor ? Hast dennoch von mir ein Plus bekommen !

Der Punkt ist, daß es das nicht gab. Aber wahrscheinlich war es das, was du uns eigentlich mitteilen wolltest...

@derbeste44:
Und hier schreibt der TE eindeutig, dass keine Behörde informiert wurde. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011


Das Lustige ist, dass die Ärztin nach eigenen Angaben selbst nicht mal davon ausgeht dass sich so ein "Anfall", wenn er denn als solcher zu bezeichnen ist, wiederholen wird.

Sie tat es zu ihrer eigenen Sicherheit. Den Wisch sollte ich dann auch noch unterschreiben, der kam dann in die Behandlungsunterlagen. Eine Behörde wurde nicht informiert.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Tja, wenn 😉
Wer kann denn in solchen Fällen so ein Verbot wohl aussprechen ? Dein Onkel Doktor ? Hast dennoch von mir ein Plus bekommen !
Der Punkt ist, daß es das nicht gab. Aber wahrscheinlich war es das, was du uns eigentlich mitteilen wolltest...

Jepp 😉

Leider werden hier Sachstände etwas unglücklich dargestellt. 😁 Sorry an Dich.

Tja, wer lesen kann............ aber Fehler einsehen muss man auch können. Eine Klatsche für mich.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Das Lustige ist, dass die Ärztin nach eigenen Angaben selbst nicht mal davon ausgeht dass sich so ein "Anfall", wenn er denn als solcher zu bezeichnen ist, wiederholen wird.

Sie tat es zu ihrer eigenen Sicherheit. Den Wisch sollte ich dann auch noch unterschreiben, der kam dann in die Behandlungsunterlagen. Eine Behörde wurde nicht informiert.

Wenn keine Behörde informiert wurde, ist es auch kein Fahrverbot, sondern nur die Empfehlung des Arztes, kein Kraftfahrzeug bis zur endgültigen Klärung zu führen.

Man sollte allerdings im eigenen Interesse der Empfehlung des Arztes Folge leisten, auch, wenn man dazu nicht verpflichtet ist. Kommt es nämlich zu einem Unfall, steckt man in so einem Fall ziemlich tief im Schlamassel.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Die Ärztin hat sich abgesichert, indem sie ihre Empfehlung protokolliert hat. Für Dich ist das nicht verbindlich. Da die FSSt nicht informiert ist, kommt von dort auch nichts mehr. Du musst selbst verantworten, ob Du fährst.
Falsch. Er macht sich strafbar nach 315c Stgb.

Du weißt aber schon, dass der 315c zumindest eine Gefährdung voraussetzt. Wenn der TE ganz normal am Straßenverkehr teilnimmt macht er gar nichts, ausser Autofahren.

Edit: Uups. Habe gerade gemerkt, dass schon jemand unseren Laienjuristen aufgeklärt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Das Lustige ist, dass die Ärztin nach eigenen Angaben selbst nicht mal davon ausgeht dass sich so ein "Anfall", wenn er denn als solcher zu bezeichnen ist, wiederholen wird.

Sie tat es zu ihrer eigenen Sicherheit. Den Wisch sollte ich dann auch noch unterschreiben, der kam dann in die Behandlungsunterlagen. Eine Behörde wurde nicht informiert.

Wenn keine Behörde informiert wurde, ist es auch kein Fahrverbot, sondern nur die Empfehlung des Arztes, kein Kraftfahrzeug bis zur endgültigen Klärung zu führen.
Man sollte allerdings im eigenen Interesse der Empfehlung des Arztes Folge leisten, auch, wenn man dazu nicht verpflichtet ist. Kommt es nämlich zu einem Unfall, steckt man in so einem Fall ziemlich tief im Schlamassel.

Natürlich ist es kein Fahrverbot, das kann nämlich nur behördlich angeordnet werden und wird mit Einzug der Fahrerlaubnis umgesetzt.

Die Diskussion hier könnte fruchtvoller sein, wenn ihr zwischen Fahrverbot und Fahruntüchtigkeit unterscheiden würdet.

Wie weiter oben ausgeführt wurde die Fahruntüchtigkeit des Themenstarters ärztlich festgestellt. Damit darf er kein Kfz mehr führen. Die Fahrerlaubnis kann nicht eingezogen werden, weil es dafür keinen Tatbestand gibt, der das hergeben würde.
Wenn ihr euch am Vatertag die Kante gegeben habt, seid ihr auch fahruntauglich gewesen, aber keiner hat euch die Pappe abgenommen, solange ihr nicht gefahren seid.
Und nochmal: Die Fahruntüchtigkeit wurde nicht wegen des Anfalles als vermeintliche Epilepsie, sondern wegen der Gehirnerschütterung festgestellt. Ansonsten wären es mindestens 12 Monate zu Fuß.
In der Rechtsprechung wird von einem verantwortungsvollen KfZ-Lenker ausgegangen, der nicht Kfz fährt unter dem Einfluß von Alkohol, Medikamenten, wenn er 40 Fieber hat und eben auch wenn der Arzt die Fahruntauglichkeit festgestellt hat. Ein Amtsarzt muss das nicht sein.
Wer trotz Belehrung trotzdem fährt riskiert übrigens die Pappe, weil er behördlich oder ärztlich als ungeeignet zum führen eines Kfz befunden werden könnte, da er wieder besseren Wissens, also vorsätzlich unterwegs war.

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann



Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



wenn ich die Story richtig überblicke, dann gab es ein solches aber nicht.
@Brunolp12, nasenbach und alle Anderen, die die ärztliche Empfehlung für unverbindlich halten:
Werft einfach mal einen Blick in die Fahrerlaubnisverordnung (FEV), Anlage 4
Unter 6.5.1 könnt ihr direkt nachlesen dass im Falle des Themenstarters eine dreimonatige Fahruntauglichkeit vorliegt.

alternativ falls doch epileptischer Anfall:

6.5.6 nennt bei Epilepsie als Beispiel 1 Jahr Anfallsfreiheit für eine bedingte Eignung. 😉

Also, wer will, daß das "richtig" geregelt ist? Und nicht nur ne popelige Ärztin sich da irgendwie absichern will und da doch sicher noch ne Drittmeinung gut wäre...

Dann muß TE nur der Fahrerlaubnisbehörde Bescheid geben. 😁

Der Amtsarzt wird dann empfehlen. Ob fahrtüchtig oder 3 Monate oder 1 Jahr...

Und diese Untersuchungskosten trägt wer? - der TE.
Denn der will was von der Behörde - er will seinen Führerschein behalten oder wiederbekommen oder nicht entzogen bekommen.

Auch wenn ich es - für uns alle! - immer noch besser finden würde wenn die Ärztin die FEB informieren müßte ist es - aus Sicht des einzelnen PKWfahrenwollers - nicht besser sich an die kostenlos empfohlenen 3 Monate zu halten? 🙄
Keinerlei Entzug, kein Amtsarzt, keine Kosten weder für extra ärztliches Gutachten noch für Ämter, einfach mal an die Empfehlungen des Arztes halten...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


- nicht besser sich an die kostenlos empfohlenen 3 Monate zu halten? 🙄
Keinerlei Entzug, kein Amtsarzt, keine Kosten weder für extra ärztliches Gutachten noch für Ämter, einfach mal an die Empfehlungen des Arztes halten...

Genau so seh ich es auch. Man erspart sich sehr viel Ärger.

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