Medizinisches Fahrverbot hinfällig?
Hallo,
aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.
Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.
Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!
Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.
Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄
Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
209 Antworten
Zitat:
Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht.
Das Lustige ist, dass die Ärztin nach eigenen Angaben selbst nicht mal davon ausgeht dass sich so ein "Anfall", wenn er denn als solcher zu bezeichnen ist, wiederholen wird.
Sie tat es zu ihrer eigenen Sicherheit. Den Wisch sollte ich dann auch noch unterschreiben, der kam dann in die Behandlungsunterlagen. Eine Behörde wurde nicht informiert.
Die Ärztin.
Aus medizinischen Gründen.
Haben wir hier schon ein paarmal diskutiert.
Wenn Ärzte alles nach der Anlage 4 der FEV melden müßten (wäre das nicht schön?) dann hätten wir diese Diskussion jetzt nicht.
TE wäre dann wohl bei einem Amtsarzt der der Führerscheinstelle vielleicht nahegelegt hätte für 1 Jahr! dem TE keinen Führerschein mehr auszustellen.
Denn es geht um den Schutz von uns allen! Das ist nicht der Schaden des TE (na gut schon auch) sondern der Schutz von allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Hätte TE selber zahlen dürfen übrigens, diese Untersuchungen. 😉
Selbst wenn er jetzt wieder fahren dürfte und nicht 1 Jahr Anfallsfreiheit nachweisen müßte.
Zu unser aller Schutz würde ich das übrigens bevorzugen. Kein Witz.
Aber es ist leider nicht so, daher hat die Ärztin des TE ihm nahegelegt 3 Monate nicht zu fahren.
Kostenlos.
Sollte TE jetzt von der Ärztin fahrend gesehen werden können wir wieder darüber diskutieren ob sie das melden darf.
Blöd auch wenn sie es nicht meldet und TE überfährt jemand. (und jemand hat gesehen, daß sie gesehen hat...)
Die Ärztin hat sich abgesichert, indem sie ihre Empfehlung protokolliert hat. Für Dich ist das nicht verbindlich. Da die FSSt nicht informiert ist, kommt von dort auch nichts mehr. Du musst selbst verantworten, ob Du fährst.
Bei einer Kontrolle hast Du nichts zu fürchten. Nur sollte es zu einem Unfall kommen können die straf- und versicherungsrechtlichen Folgen natürlich erheblich sein.
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Abwarten ob sich ein Anfall wiederholt und Wagen stehenlassen. Inzwischen die med. Sachlage abklären lassen.
Denkt doch mal an eure Angehörigen und an sich selbst....und anderen VT"s.
😉
Hallo lieber TE!
Eine Arzt kann Dir kein Fahrverbot aussprechen, das kann nur die zuständige Behörde. Der Arzt kann seine persönliche Meinung über Deine Fahrtüchtigkeit formulieren, was für Dich aber nur den Charakter einer Empfehlung besitzt. Du kannst Dich daran halten, mußt es aber nicht.
Wenn Du nun die ärztliche Empfehlung mißachtest und im Anschluß daran in einen Unfall verwickelt werden solltest, dann gelten auch für Dich die gesetzlichen Bestimmungen. Die Schuldverteilung und die daraus resultierenden Haftungsansprüche ergeben sich aus dem tatsächlich zum Unfall geführten schuldhaften Handeln - die Dir gegenüber ausgesprochene Empfehlung ist dabei völlig ohne Relevanz.
Es sei denn, die Unfallursache ist nachweisbar durch Deinen Gesundheitszustand bedingt, dann wird es zu Problemen führen, bis hin zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung. Von daher solltest Du Dir genau überlegen, ob Du wirklich fahrtüchtig bist, oder nicht.
Grüsse,
nansenbach
Nachdem so mein Eindruck der TE den Rat des nicht mehr Fahrens als Schikane ansieht erübrigt sich doch jede weitere Diskusion.
Neue Aspekte werden wohl nicht mehr hinzu kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Die Ärztin hat sich abgesichert, indem sie ihre Empfehlung protokolliert hat. Für Dich ist das nicht verbindlich. Da die FSSt nicht informiert ist, kommt von dort auch nichts mehr. Du musst selbst verantworten, ob Du fährst.
Falsch. Er macht sich strafbar nach 315c Stgb.
Ob das am Ende durch einen Unfall oder einen Zufall rauskommt, ist egal.
Der TE ist laut Ärztin gesundheitlich nicht in der Lage am Strassenverkehr teilzunehmen. Das hat der TE mit seiner Unterschrift bestätigt.
Er darf nicht fahren. Da braucht es kein extra Fahrverbot, weil es bereits gesetzlich geregelt ist, dass man kein Fahrzeug führen darf wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
Schon erstaunlich, dass es immer die Fahrer einer gewissen Automarke sind, die hier durch ihre Uneinsichtigkeit, Besserwisserei und Sturrheit auffallen.
Die Diskussion hier greift zu kurz. Es geht nicht nur um die Frage ob eine Epilepsie vorliegt oder nicht. Allein die unzweifelhaft stattgehabte Gehirnerschütterung kann im Einzelfall zu Anfällen führen. Um Gefahren durch diese Möglichkeit auszuschließen ist eine dreimonatige Fahrunterbrechung sinnvoll und maßvoll. Diese Empfehlung würde kein Amtsarzt oder gerichtlich bestellter Gutachter in Frage stellen.
Ein Kollaps, der sich mit Übelkeit ankündigt könnte sich auch wiederholen. Allein deswegen wäre es fahrlässig von einer uneingeschränkten Kraftfahreignung in den nächsten Monaten auszugehen.
Drücke die Daumen, dass in den drei Monaten nichts weiter dazukommt. Du hast echt noch Glück, es hätten problemlos auch sechs oder zwölf Monate werden können.
Hallo TE,
zunächst, es tut mir Leid, dass Dir sowas überhaupt geschehen ist. Das Verbot seitens der Führerscheinstelle muss natürlich eingehalten werden. Die Leute dort haben aus medizinischer Sicht keine Ahnung und müssen sich auf die fundierten Aussagen der Ärzte verlassen.
Aufgrund deines Krankheitsbildes wird wohl keiner etwas aussprechen, was Dir im Moment weiterhelfen wird, denn keiner will ein Risiko eingehen.
Unter bestimmten Umständen ist das vielleicht auch die beste Lösung. Nutze die Zeit und lasse Dich, in Deinem eigenen Interesse, auf den Kopf stellen. Oftmals sind solche Ausfälle ein Zeichen, dass vielleicht etwas nicht stimmt.
Nur bedenke, dass das Wohlergehen aller Verkehrsteilnehmer zu beachten ist und nicht nur das Deine.
Ich wünsche Dir gute Besserung
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Das Verbot seitens der Führerscheinstelle muss natürlich eingehalten werden
wenn ich die Story richtig überblicke, dann gab es ein solches aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Falsch. Er macht sich strafbar nach 315c Stgb.Ob das am Ende durch einen Unfall oder einen Zufall rauskommt, ist egal.
Blödsinn. Voraussetzung für einen 315c wäre mindestens eine konkrete Gefährdung, d.h. ein Unfall, der sich beinahe oder tatsächlich ereignet hat. Ohne Unfall oder min.Verstoß im Verkehr, der auf die medizinische Untauglichkeit konkret zurückgeführt werden kann, ist es kein Delikt.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Falsch. Er macht sich strafbar nach 315c Stgb.Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Die Ärztin hat sich abgesichert, indem sie ihre Empfehlung protokolliert hat. Für Dich ist das nicht verbindlich. Da die FSSt nicht informiert ist, kommt von dort auch nichts mehr. Du musst selbst verantworten, ob Du fährst.Ob das am Ende durch einen Unfall oder einen Zufall rauskommt, ist egal.
Der TE ist laut Ärztin gesundheitlich nicht in der Lage am Strassenverkehr teilzunehmen. Das hat der TE mit seiner Unterschrift bestätigt.Er darf nicht fahren. Da braucht es kein extra Fahrverbot, weil es bereits gesetzlich geregelt ist, dass man kein Fahrzeug führen darf wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist.
Ich sehe das nicht so klar. Wann ist man gesundheitlich eingeschränkt, dass §315c STgb. greift?
Bei einem (Heu-)Schnupfen? Da tränen die Äuglein schon mal kräftig...
Bei einem gebrochenen kleinen Finger? Schmerzen lenken schon sehr vom Straßenverkehr ab...
Bei wiederkehrender Migräne? Tritt oft unvermittelt auf und kann sehr heftig sein...
usw.
Gilt das nur, wenn es dir ein Arzt sagt? Muss man das selbst einschätzen können?
Klar, hier hat die Ärztin ihren Rat eindeutig ausgesprochen und der TE hat das mit seiner Unterschrift bestätigt. Aber ganz so klar, wie du das siehst, sehe ich das nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
wenn ich die Story richtig überblicke, dann gab es ein solches aber nicht.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Das Verbot seitens der Führerscheinstelle muss natürlich eingehalten werden
@Brunolp12, nasenbach und alle Anderen, die die ärztliche Empfehlung für unverbindlich halten:
Werft einfach mal einen Blick in die Fahrerlaubnisverordnung (FEV), Anlage 4
Unter 6.5.1 könnt ihr direkt nachlesen dass im Falle des Themenstarters eine dreimonatige Fahruntauglichkeit vorliegt.