Maximaler Schalldruck im öffntl. Straßenverkehr??
Hey,
wie laut darf ein Auto bzw. Motorad nach außen hin in Dezibel sein??
Vielen Dank schonmal!!
Mfg Olaf
48 Antworten
Hi,
hatten mal ein gespräch auf einem Stadttreffen wo wir mal waren mit einem vom Ordnungsamt. Und demnach ist der Pegel solange sich das Auto bewegt egal. Nur im Stand (Ampel ect.) darf es nicht belästigent sein.
Also ich wurde nie mit 4 x 15" in ner 500liter Wall und "bisserl" Leistung dran angehalten 😉
Gruß Benny
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Und demnach ist der Pegel solange sich das Auto bewegt egal. Nur im Stand (Ampel ect.) darf es nicht belästigent sein.
Gruß Benny
Totaler Schwachsin...
Du musst das Martinshorn noch hören allerdings ist das wiederrum Auslegungssache... Zu Ruhestörzeiten ist das natürlich wieder etwas anders...
greetz
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Also ich wurde nie mit 4 x 15" in ner 500liter Wall und "bisserl" Leistung dran angehalten 😉
HÄÄÄ??? Hat da jemand was gesagt? Ich kann dich net hören! Und mach endlich ma dein nervendes Blaues blinklicht auf em Dach aus! Is ja mega uncool! 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
Totaler Schwachsin...
Du musst das Martinshorn noch hören allerdings ist das wiederrum Auslegungssache...
greetz
Also wenn ich in meinem Wagen (Vectra C GTS) oder anderen Mittelklassefahrzeugen oder Oberklassenfahrzeugen sitze, und die Musik aus ist, dann höre ich das Martinshorn erst wenn ich es sehe da sie so gedämmt und gekapselt sind mitlererweile. Und wenn dann noch das Serienradio an ist, dann ist es schon vorbei. Von dahher müsste man ja immer mit Fenster unten und Musik aus fahren?
Natürlich isset aus vernunftgründen nicht richtig so zu fahren. Aber man macht es ja auch nicht immer oder Stundenlang. In Verkehrsberuhigten, Geschwindigkeitsberuhigen bereichen, Spielstraßen, wenn ich an Kinderwagen oder Kleinkindern vorbeifahre, war die Musik immer auf ca. 10% vom Maximalen Pegel und scheiben oben. Wenn Omas und Opas am Rand sind bisserl lauter, sollen ja was davon haben 😁
Die Wall ist eh draußen und neues Auto da... alles wird anders... von dahher...
Und wer von uns dreht nicht mal gerne auf? Und egal ob nen Hertz HX, nen Eton Crag, nen Exact PSW oder SPL Pro 15", bei all den Woofern hört man bei bisserl pegel keine signale mehr.
Selbst bei gescheitem Frontsystem nimmer, also bitte 😉
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Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
Totaler Schwachsin...
Du musst das Martinshorn noch hören allerdings ist das wiederrum Auslegungssache...
Soso, totaler Schwachsinn also...dann hast du ja bestimmt ne gesetzliche Grundlage oder ein Urteil, die besagen, dass man das Martinshorn hören muss...
Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
Zu Ruhestörzeiten ist das natürlich wieder etwas anders...
Was bitte sind denn Ruhestörzeiten??? Darf ich da etwa extra Krach machen???
Fakt ist, einen konkreten Wert, wie laut ein Auto bzw. konkret gesagt die Musik ausserhalb der Fahrgastzelle sein darf, gibt es nicht. ABER: man darf dennoch nicht aufdrehen, wie man will. Denn man darf andere nicht belästigen, das Gehör darf nicht beeinträchtigt werden durch Geräte (also hier: die Anlage) und es ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Nachzulesen ist das alles in der StVO, hier insbesondere §1 Abs.2, §23 Abs. 1 und §30 Abs.1 S.1 Fakt ist auch, das sind alles nur Umschreibungen, über die Auslegung kann man immer dazu kommen, dass die Musik zu laut ist.
Allerdings sollte man im Rahmen seiner Eigenverantwortung und durch logisches Denken drauf kommen, wie Benny schon geschrieben hat, dass es eben in gewissen Situationen (und dazu gehört generell schon mal der Stadtverkehr), es einfach relativ kurz gedacht ist, die Anlage aufzudrehen bis zum "geht nicht mehr"...Ob das Auto dabei allerdings steht oder fährt, ist wirklich dann egal, das ist nicht entscheidend...
@Dr. dB: Ich gehe davon aus, dass deine Frage auf den Pegel der Anlage bezogen war, da du diese Frage hier gestellt hast. Ansonsten gelten grds. erstmal die Werte, die im Fahrzeugschein stehen. Bauliche Veränderungen am Fahrzeug, die eine Änderung dieser Werte nach sich ziehen, sind überprüfungs- und eintragungspflichtig durch den TÜV. Maximalpegel für zulassungspflichtige Fahrzeuge findest du hier.
Gruß Tecci
Wieso soll ich dir erklären wo das steht wenn dus dir selbst schon erklärst wo es steht dass man das Martinshorn hören muss...
Ruhestörzeiten ok evtl falsches Wort gewählt aber ich denke mal du weisst was ich mein (und um das gehts ja) kannste auch nicht aufdrehen wie du willst...
Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
Wieso soll ich dir erklären wo das steht wenn dus dir selbst schon erklärst wo es steht dass man das Martinshorn hören muss...
Das steht da nirgends explizit drin, dass man bestimmte Geräuschquellen wahrnehmen muss...es geht in den von mir erwähnten Passagen auch meistenteils um die Lärmvermeidung nach aussen hin...bleibt also immer noch die Frage: wo steht das, dass ich ein Martinshorn hören muss?? Nachprüfbares Urteil eines deutschen Gerichts zu dieser Aussage?
Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
Ruhestörzeiten ok evtl falsches Wort gewählt aber ich denke mal du weisst was ich mein (und um das gehts ja) kannste auch nicht aufdrehen wie du willst...
Nein, ich weiss nicht, was du meinst. Der Strassenverkehr kennt keine Zeiten, in denen ich weniger Lärm machen darf. Falls du Zonen mit zeitlich definierten Geschwindigkeitsbeschränkungen meinst, die den Lärmpegel fahrender Fahrzeuge senken sollen (z.B. an Straßen mit Wohnhäusern), so hat das nichts damit zu tun, wie laut ein Fahrzeug sein darf. Ich muss mich da lediglich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, alles andere ist wieder eine andere Baustelle...
strafe gibts nur wenn ein einsatzfahrzeug mit martinshorn auch wirklich behindert wurde.
in unserm rechtssystem is man unschuldig bis man die straftat bzw ordnungswidrigkeit auch wirklich begangen hat.
aber wie kommt ma auf so fragen?
willst du messen bei welchem lied du wie weit aufdrehen dürftest?!?!
ich versteh den sinn der frage net.
hier gilt wie immer das 11. gebot: net erwische lasse...
OG carauTCohanZZ
Also ich wurde bis jetzt noch nie von den Polizei angehalten, wenn die an mir vorbeifuhr und ich zu spät den "Begrenzer" gedrückt habe ^^ Die haben kurz geschaut und des wars...
Nur von anderen Leuten weiß ich, dass wenn man erwischt wird, aber man niemanden behindert hat, es einfach nur eine polizeiliche Belehrung gibt 😉 😉 Sprich: "Sie sollten ja wissen, dass das zu laut war und wenn, dann...und falls, dann. Und beim nächsten Mal, dann..." 😁 😁 Mehr kommt da nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
das Gehör darf nicht beeinträchtigt werden durch Geräte (also hier: die Anlage)
Gruß Tecci
Frage eins dürfte damit beantwortet sein.Ja es steht net explizit da Martinshorn aber genau das ist damit gemeint...
2. Wenn du um 3 Uhr Nachts in nem Wohngebiet mit voll aufgedrehter Anlage fährst... Anzeige
Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
2. Wenn du um 3 Uhr Nachts in nem Wohngebiet mit voll aufgedrehter Anlage fährst... Anzeige
Es ist vollkommen unerheblich, ob das nachts um 3 oder vormittags um 10Uhr ist, das hat absolut NICHTS mit der Zeit zu tun...Lärmbelästigung ist Lärmbelästigung, die Zeit spielt da nicht die entscheidende Rolle, sondern nur der Tatbestand an sich...
Eben...einziger Unterschied ist, dass um 3 Uhr Nachts eher Anzeige erstattet wird, als um 3 Uhr tagsüber 🙂
Zeitaghängige Ruhezeiten gibts nur in Mietverträgen und die gelten dann auch nur INNERHALB des Hauses.
Zitat:
Original geschrieben von RuffRyder
Eben...einziger Unterschied ist, dass um 3 Uhr Nachts eher Anzeige erstattet wird, als um 3 Uhr tagsüber 🙂
Zeitaghängige Ruhezeiten gibts nur in Mietverträgen und die gelten dann auch nur INNERHALB des Hauses.
Also kann ich wenn ich ein Haus besitze am Sonntagabend so lang und so laut Filmgucken wie ich will???