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Maximale Achslasten Vito Tourer Kompakt 119 4Matic MOPF 2019 im Anhängerbetrieb

Mercedes Vito W447
Themenstarteram 21. Juni 2019 um 16:46

Liebes Forum,

in Kürze wird unser neuer Vito Tourer Kompakt 119 4Matic MOPF 2019 mit ab Werk fest verbauter Anhängerkupplung geliefert. Von den ab Werk verfügbaren 18" Alufelgen hat uns leider keine wirklich gefallen, weswegen wir gerne die Felge eines Fremdherstellers verbauen würden. Im ABE Gutachten der Felgen unserer Wahl findet sich folgender Hinweis:

Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

Wird die zulässige Achslast bei serienmäßig verbauter Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren erhöht? Oder ist es so, dass durch die zusätzliche Stützlast die erlaubte Zuladung entsprechend reduziert wird und die zulässigen Achslasten unverändert mit 1550 kg eingetragen werden? Müsste für den Fall, dass die Achslasten erhöht werden nicht eigentlich auch das zulässige Gesamtgewicht (2 x 1550 = 3100) erhöht werden? In der Bestellung ist das Gesamtgewicht mit 3,1 t angegeben.

Im offiziellen Dokument von Mercedes zu kompatiblen Felgen und Reifen (siehe Anhang) ist leider nichts über die maximalen Achslasten im Anhängerbetrieb zu finden. Falls jemand Antworten zu meinen Fragen hat würde ich mich darüber also sehr freuen - unser Händler sagt man müsse warten bis die CoC Papiere vorliegen, um eine zuverlässige Aussage zu den Achslasten zu bekommen.

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

 

Beste Antwort im Thema

Das CAC in Maastricht hatte da Unsinn geschrieben, genau den Fall habe ICH denen dann mal korrigiert, bis es dann mal richtig beim Kunden ankam. Wenn du maximal 3.100kg und PKW Zulassung hast, passt alles und du kannst die Brock Felgen montieren. Es hat sich ja außer dem Motor/Getriebe nichts geändert am Fahrzeug.

 

Gruß

Befner

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Die AHK erhöht NICHT die zulässige Achslast.

 

Gruß

Befner

Themenstarteram 22. Juni 2019 um 10:09

Hallo Befner,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur um ganz sicher zu gehen: Im Fahrzeugschein ist also in den Feldern 7.1, 7.2, 8.1 & 8.2 jeweils 1550 kg eingetragen und im Feld 22 befindet sich kein Hinweis, dass im Anhängerbetrieb die zulässige Achslast erhöht ist. Korrekt?

Die Fahrzeuge der Vito Modellpflege sind ja leider noch nicht in den Stammdaten der Felgenshops angelegt. Deswegen im Anhang noch das ABE Gutachten - die gewünschte Kombination habe ich markiert. Wenn sie mir kurz bestätigen könnten, dass aus ihrer Sicht nichts dagegen spricht dieses Rad am neuen Vito Tourer 119 4Matic zu verbauen, wäre ich dafür sehr sehr dankbar. Mein Händler sagt nämlich nun es wäre definitiv nicht möglich.

Vielen Dank schon mal!

Themenstarteram 22. Juni 2019 um 18:35

Es scheint dann leider doch nicht so klar zu sein. In einer früheren Diskussion finden sich widersprüchliche Aussagen zum gleichen Thema:

Zitat:

@ambachtal schrieb am 19. Juli 2016 um 17:21:46 Uhr:

 

Im VW T6 Kfz Schein steht unter 22 im Text: "F.1/F.2: +100 u. 7.2/8.2:+115 b. Anhängerbetrieb" - also wird bei mir mit Wohnwagen die Achslast hinten angehoben (1630kg) und ebenso die Gesamtmasse auf 3180 kg) - also wird die Stützlast nicht von der Zuladung abgezogen, sondern egalisiert und man trägt hier auch dem Anhängerbetrieb mit einer Achslast Erhöhung Rechnung.

Bei der V-Klasse vermisse ich die Anhebung der Achslasten und damit hat die V-Klasse einen gravierenden Nachteil für Familien die mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren wollen. Denn hierbei wird im Gegensatz zum T6 die Stützlast von der schon knappen Zuladung noch abgezogen, da keine Erhöhung der Achslasten wie beim T6 stattfindet.

In einer späteren Aussage zitiert ambachtal das Mercedes Benz Customer Center in Maastricht dann jedoch wie folgt:

Zitat:

In Verbindung mit einem Anhängerbetrieb am Fahrzeug erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs um die maximal mögliche Stützlast des Anhängers (100 kg), also von 3100 kg auf 3200 kg. Dies ist in der EG-Übereinstimmungserklärung unter dem Punkt "Anmerkungen 16.1" zu finden.

Die Achslasten des Fahrzeug sind für den Betrieb ohne Anhänger mit 1550 kg vorne und 1550 kg hinten definiert. Die maximal möglichen Achslasten des Fahrzeugs sind jedoch höher. Dies finden Sie unter dem Punkt "Anmerkungen zu 30" in den Fahrzeugpapieren. Dort steht beschrieben, dass die maximal mögliche Achslast vorne 1670 kg und hinten 1650 kg beträgt. Somit sind die Achsen so dimensioniert das der Erhöhung des zulässigen Fahrzeuggesamtgewicht um 100 Kg beim Anhängerbetrieb Rechnung getragen wird.

Was stimmt den wohl nun? Hat vielleicht jemand Zugang zu den Zulassungspapieren eines Vito Tourer 119 CDI 4Matic mit AHK ab Werk und könnte vielleicht ein Bild von den relevanten Stellen machen?

Das CAC in Maastricht hatte da Unsinn geschrieben, genau den Fall habe ICH denen dann mal korrigiert, bis es dann mal richtig beim Kunden ankam. Wenn du maximal 3.100kg und PKW Zulassung hast, passt alles und du kannst die Brock Felgen montieren. Es hat sich ja außer dem Motor/Getriebe nichts geändert am Fahrzeug.

 

Gruß

Befner

Themenstarteram 23. Juni 2019 um 9:32

Hallo Befner,

das ist doch mal eine recht eindeutige Aussage. Vielen Dank dafür! Ich habe die Felgen nun bestellt, so dass sie hoffentlich direkt montiert werden können, wenn das Fahrzeug Ende nächster Woche ausgeliefert wird.

Der Vollständigkeit halber werde ich dann noch den Fahrzeugschein fotografieren und hier posten so bald die Zulassungspapiere vorliegen.

Grüße... .

Themenstarteram 24. Juni 2019 um 17:52

Hallo,

die Aussage von Befner oben ist leider definitiv falsch. Siehe entsprechender Hinweis in den original Papieren im Anhang. 16.1 ist die maximal zulässige Achslast und diese ist wie dort ganz klar steht im Anhängerbetrieb um 100kg erhöht. Was er da mit dem CAC in Maastricht geklärt haben will bleibt wohl sein Geheimnis.

Der Verbau der BROCK B32 ist somit NICHT für den Anhängerbetrieb zugelassen.

Zitat:

@vito_119_4matic_2019 schrieb am 24. Juni 2019 um 19:52:53 Uhr:

Hallo,

die Aussage von Befner oben ist leider definitiv falsch. Siehe entsprechender Hinweis in den original Papieren im Anhang. 16.1 ist die maximal zulässige Achslast und diese ist wie dort ganz klar steht im Anhängerbetrieb um 100kg erhöht. Was er da mit dem CAC in Maastricht geklärt haben will bleibt wohl sein Geheimnis.

Der Verbau der BROCK B32 ist somit NICHT für den Anhängerbetrieb zugelassen.

Wo hast du denn plötzlich die "Originalpapiere" her? Gestern hast du noch geschrieben, dass dein Auto erst Ende nächster Woche kommt? Gehört das gezeigte Dokument überhaupt zu DEINEM Fahrzeug?

Und dann: bevor du hier @befner angehst frag dich doch mal, ob es nicht besser gewesen wäre, den Erhalt deiner Originalpapiere abzuwarten, bevor du die Felgen bestellst. Bei dem heutigen Vorschriftenwahnsinn kann doch kaum einer das, was gestern noch richtig war, mit absoluter Sicherheit auch für heute als gesichert ansehen! Wobei ich die Sach- und Fachkenntnisse von @befner nicht in Frage stellen will.

Was genau hat die 16.1 für einen Einfluß auf die Tragfähigkeit der einzelnen Felge?Welche Werte stehen bei 16.2, DIE sind entscheidend und dürfen auch nicht durch den Anhängerbetrieb überschritten werden. Ansonsten dürften im gleichen Abschnitt ja keine 18“ Reifen mit nur 100er Traglast freigegeben werden. Und vielen Dank für den „netten“ Hinweis nochmal über eine private Nachricht.

 

Gruß

Befner

@ vito 119! Du benimmst Dich wie ein Kind. Ohne Papiere Details abklären, wofür, das Auto kommt sicher mit Rädern. Dann wirst Du undankbar und persönlich angreifend! Herzlichen Dank

Übrigens ist der Hinweis mit dem +100kg fürs Gesamtgewicht (was nach wie vor keinen Sinn macht wegen der maximalen Achslasten) wieder mit dem neuen Motor/Modellpflege hinzugekommen. Ist also NEU in den COC Papieren, ändert aber nichts an der Tatsache.

 

Gruß

Befner

Themenstarteram 24. Juni 2019 um 19:01

Ok. Asche auf mein Haupt.

Ich habe tatsächlich keinerlei Ahnung von der Thematik. Der Händler hat mir heute eine Mail geschrieben, dass die Felgen, die ich gestern spontan noch bestellt hatte - ich gebe zu voreilig und in wahrscheinlich kindischer Vorfreude - nicht verbaut werden können. Das ganze mit Hinweis auf die Fahrzeugpapiere die heute wohl gekommen sind - er hat auf den oben geposteten Abschnitt verwiesen. Das fand ich dann natürlich doof, da die Felgen heute versendet wurden. Ich wollte aber niemand angreifen, schon gar nicht persönlich.

Ich halte mich jetzt einfach raus. Entweder der Händler oder Befner haben sich wohl geirrt, ist ja aber auch kein Drama. Tatsächlich hat mir die Niederlassung ein Komplettrad mit Reifen 100 (800kg Tragfähigkeit) angeboten - die Antwort vom Händler wieso dieses dann passen sollen steht allerdings noch aus... .

Und ja 16.1 ist tatsächlich die Gesamtmasse. 16.2 die Achslasten und dazu steht in den Hinweisen nichts. Der Widerspruch zur zulässigen Gesamtmasse hat mich wohl verwirrt und ich habe nicht genau hingesehen.

Wenn das Auto Ende dieser Woche kommt lasse ich es dann einfach selber zu und Frage den TÜV nochmal.

@Befner: Sorry für meinen Kommentar oben.

Schönen Abend noch!

Alles gut, das Thema ist in der Tat maximal kompliziert und ärgerlicherweise auch sehr unsinnig und verwirrend seitens des Herstellers. Der 100kg Hinweis war am Anfang in den Papieren (2014/2015) und ist dann zum Glück verschwunden. Warum der jetzt wieder drin ist - keine Ahnung.

 

Das steht übrigens auch noch in der Betriebsanleitung:

 

Anhängelasten

 

Im Anhängerbetrieb erhöht sich bei Fahrzeugen mit Pkw-Zulassung die zulässige Gesamtmasse um 100 kg. Die maximal zulässige Hinterachslast muss eingehalten werden.

 

Und jetzt erstmal viel Spaß mit dem neuen Auto Ende der Woche ;)

 

Gruß

Befner

Themenstarteram 24. Juni 2019 um 20:00

Vielen Dank noch für den Hinweis mit der Bedienungsanleitung. Zusammen mit den eingetragenen 100er Reifen sollte es eigentlich eine klare Sache sein. Alle anderen Angaben in den Hinweisen beziehen sich eindeutig auf andere Ziffern wie Spurweite etc. eine Änderung der zulässigen Achslast ist somit nirgendwo angezeigt.

Vielleicht ist die Eintragung ein Relikt aus Zeiten in denen die Kombination auftreten konnte bei der die zulässige Achslast 100 kg über der zulässigen Fahrzeug Gesamtmasse liegt. Wer weiß?

Themenstarteram 25. Juni 2019 um 5:23

Ein Blick in das Dokument von Mercedes zu den offiziell freigegebenen Reifen und Felgen Kombinationen bestätigt meine Vermutung: Bei Variante 4, 5 und 6, die auch als PKW zugelassen werden können (M1), liegt die zulässige Achslast über der zulässigen Gesamtmasse. Für diese Varianten macht die Eintragung und der Hinweis in der Betriebsanleitung also durchaus Sinn.

Im Anhang noch der entsprechende Ausschnitt, das komplette Dokument findet sich in meinem ersten Post oben. Damit sollte das Thema abschließend geklärt sein... .

Vielen Dank für eure Mithilfe!

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