max. Achslast BMW 530i G30 AHK
Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach Winterfelgen. Da ich den Fahrzeugschein noch nicht habe, ist es schwierig die max. Achslasten bei Anhängerbetrieb zu bekommen (AHK). Im Netz habe ich nichts gefunden.
Kann mir einer aus seinem Fahrzeugschein die max. Achslast seines 530i G30 bei Anhängerbetrieb durchgeben? Danke im Voraus. Die Felgen können maximal 1450 kg Achslast tragen.
"Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten."
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27 Antworten
Jep. G31 340d xdrive....
Zitat:
@325ia-Touring schrieb am 21. September 2018 um 13:30:46 Uhr:
Jep. G31 340d xdrive....
540d 😉
Zitat:
@325ia-Touring schrieb am 21. September 2018 um 13:30:46 Uhr:
Jep. G31 340d xdrive....
Willst du da nochmal drüber nachdenken? 😉
Upps. G31 540d xdrive. Jetzt aber....
Nach drei Wochen konnte mir BMW nun auch endlich die HA-Last des 530i im Anhängerbetrieb nennen.
G30 530i HA-Last im AHK-Betrieb: 1420kg
Nach langer Frustration bei der Felgensuche für einen g31 540ix Touring:
In der ZulaBesch. I steht bei mir: 8.2: 1430 kg
Der Hinweis unter 22: "+130 b. AHK Betrieb" führte (nach meiner bisherigen Rechnung) zur Traglast von 780 kg pro Felge, die kaum ein "interessantes" Felgenmodell erreicht!
Nach einem 10 minütigen Telefonat mit dem TÜV, inkl. Abgleich aller Fahrzeugdaten, kam die Aussage:
"Die 1430 kg max. Achslast hinten gelten auch bei AHK Betrieb und damit sind Felgen mit einer Traglast von 715 kg ausreichend!"
Zitat:
@Vollhonk99 schrieb am 20. September 2018 um 12:15:18 Uhr:
Hast Recht, so genau hatte ich mich dann doch nicht damit beschäftigt. Beim Touring mit orig. AHK steht unten für den Anhängerbetrieb +150. Sprich dann 1455kg +150kg.
EDIT: Ein anderer TÜV sagt leider: 1430 +130 =1560 kg! --> 780 kg pro Rad :/
Zitat:
@User567 schrieb am 20. Januar 2020 um 20:11:29 Uhr:
Nach langer Frustration bei der Felgensuche für einen g31 540ix Touring:
In der ZulaBesch. I steht bei mir: 8.2: 1430 kgDer Hinweis unter 22: "+130 b. AHK Betrieb" führte (nach meiner bisherigen Rechnung) zur Traglast von 780 kg pro Felge, die kaum ein "interessantes" Felgenmodell erreicht!
Nach einem 10 minütigen Telefonat mit dem TÜV, inkl. Abgleich aller Fahrzeugdaten, kam die Aussage:
"Die 1430 kg max. Achslast hinten gelten auch bei AHK Betrieb und damit sind Felgen mit einer Traglast von 715 kg ausreichend!"
Zitat:
@User567 schrieb am 20. Januar 2020 um 20:11:29 Uhr:
Zitat:
@Vollhonk99 schrieb am 20. September 2018 um 12:15:18 Uhr:
Hast Recht, so genau hatte ich mich dann doch nicht damit beschäftigt. Beim Touring mit orig. AHK steht unten für den Anhängerbetrieb +150. Sprich dann 1455kg +150kg.
Der erste TÜV hat keine Ahnung und schwätzt einen Scheiß raus. Kommt öfter vor.
Wenn da "+130kg" steht, heisst das +130kg.
So viel einfachste Mathematik sollte jeder können.
Sogar ohne irgendeinen (oder zwei) TÜV zu fragen.
Ja, dann danke ich dir für deine tolerante und freundliche Reaktion! 🙂
Spaß beiseite: Wenn ich ne (rechts-)verbindliche Auskunft haben will, ist mir eine Aussage von fachkundiger Seite lieber. (Dass die dann auch wieder falsch sein kann, ist klar, aber deswegen hab ich ja zwei gefragt. ;-) )
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 21. Januar 2020 um 12:39:20 Uhr:
Der erste TÜV hat keine Ahnung und schwätzt einen Scheiß raus. Kommt öfter vor.
Wenn da "+130kg" steht, heisst das +130kg.
So viel einfachste Mathematik sollte jeder können.
Sogar ohne irgendeinen (oder zwei) TÜV zu fragen.
Zitat:
@User567 schrieb am 21. Januar 2020 um 13:09:01 Uhr:
Ja, dann danke ich dir für deine tolerante und freundliche Reaktion! 🙂
Gibts bei mir ausschliesslich. 😉
Zitat:
@User567 schrieb am 21. Januar 2020 um 13:09:01 Uhr:
Spaß beiseite: Wenn ich ne (rechts-)verbindliche Auskunft haben will, ist mir eine Aussage von fachkundiger Seite lieber. (Dass die dann auch wieder falsch sein kann, ist klar, aber deswegen hab ich ja zwei gefragt. ;-) )
Probleme dabei:
1. Du kannst dir jetzt aussuchen, welchem der zwei du glauben willst. Und bist letztlich genau so weit wie vorher- musst selber überlegen.
2. Verbindlich oder gar rechtsverbindlich ist das alles nicht was irgendwer am Telefon o.ä.erzählt.
Und selbst wenn es schwarz auf weiß in Fahrzeugpapiere eingetragen wäre (das wäre ja schon mal eine Hürde), so kann es immer noch ungültig sein, wenn es den Vorschriften widerspricht.
Der Irrglauben, dass irgendwas Gültigkeit erlangt, nur weil ein Prüfingenieur beteiligt ist, ist ja verbreitet
Zitat:
@User567 schrieb am 21. Januar 2020 um 13:09:01 Uhr:
Ja, dann danke ich dir für deine tolerante und freundliche Reaktion! 🙂Spaß beiseite: Wenn ich ne (rechts-)verbindliche Auskunft haben will, ist mir eine Aussage von fachkundiger Seite lieber. (Dass die dann auch wieder falsch sein kann, ist klar, aber deswegen hab ich ja zwei gefragt. ;-) )
Zitat:
@User567 schrieb am 21. Januar 2020 um 13:09:01 Uhr:
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 21. Januar 2020 um 12:39:20 Uhr:
Der erste TÜV hat keine Ahnung und schwätzt einen Scheiß raus. Kommt öfter vor.
Wenn da "+130kg" steht, heisst das +130kg.
So viel einfachste Mathematik sollte jeder können.
Sogar ohne irgendeinen (oder zwei) TÜV zu fragen.
Du hast zwei gefragt und wie weit (rechtsverbindlich) bist du jetzt? 🙄
Die um 130 kg erhöhte zulässige Achslast müssen die Räder (Felgen und Reifen) schon abkönnen. Steht ja wohl so in der Zulassung.
Bernd.
Angeblich schaffen halt die originalen BMW Felgen, speziell für den g30/g31 angeboten, auch nicht alle die 780 kg!
Diese hier hat z. B. 750 kg Traglast: leebmann24.de/bmw-alufelge-vielspeiche-633-reflexsilber-8j-x-19-et-30-vorderachse-hinterachse-36116863419.html
Hier ist es aber anscheinend egal, da die Felgen über dieses Homologationsverfahren alle für die g31 Baureihe zugelassen sind?
Das kann doch alles ned sein?!