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materialgutachten / einzelabnahme

VW Golf 4 (1J)

hallo...
ich möchte mir eine jubi lippe kaufen, bekomme dazu leider nur ein materialgutachten....die lippe ist aus gfk.
wie läuft das mit der eintragung oder anders gefragt ist das so wild die einfach anzubauen?
mfg

Beste Antwort im Thema

ich Kollege von mir fährt eine Mopped etwas umgebaut, er wurde mal angehalten, die Jungs meinte, wir fahren nun zum TÜV der soll sich das anschauen!

Er ok, machen wir^^

dort angekommen, ist er ins Büro gegangen hat sich seinen Kittel`geschnappt ist raus zu den Beamten und meinte:"so, also was stimmt den an dem Motorrad nicht?" Damit war die Geschichte beendet. So in der Art habe ich das auch mal gemacht aber mein Kittel liegt im Kofferraum und immer auf eine nette Art, damit sie sich nicht veräppelt fühlen!

Wenn du keine Ahnung davon hast wie die StVZO funktioniert, dann laß es einfach, wenn SRS-Tec ein TGA erstellen lässt, ist das ok, damit verkaufen die die Teile durchaus besser, vielleicht an so Leute wie dich, ist ja auch gut, davon leben ja auch andere wenn Eintragungen getätigt werde. Und es kann bestimmt nicht jeder selbst dies entscheiden, ich für mich selber und andere kann dies, das hat mir das BMVBS bescheinigt nach dem KfSachvG und dem §2 des KfSachvV

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gegen eine dezente Lippe spricht nicht viel! Ich schätze die Gefährdung für andere auch eher klein ein, also mich würde die nicht stören. Eintragen wird sie dir kaum einer, da kein Gutachten dabei ist und kaum jmd übernimmt dafür die Haftung wenn doch mal etwas passieren sollte.

was mir mal neuerdings aufgefallen ist, sind Materialgutachten, wo drin steht, dass dieses Gutachten dazu dient ein Teilegutachten zu erstellen, viele denken, dass die dadurch die Teile eingetragen bekommen, dies ist nicht der Fall, meiner Meinung reine Verarschung den unwissenden Kunden gegenüber, der Wisch ist genau so wenig brauchbar wie das normale GA, also besser Finger weg!

nimm doch eine Lippe aus dem VW Regal!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


kene eine dezente Lippe spricht nicht viel! Ich schätze die Gefährdung für andere auch eher klein ein, also mich würde die nicht stören. Eintragen wird sie dir kaum einer, da kein Gutachten dabei ist und kaum jmd übernimmt dafür die Haftung wenn doch mal etwas passieren sollte.

Ohne Eintragung, also ohne Betriebserlaubnis, rumfahren kann ne teure Alternative werden.

Zitat:

Original geschrieben von Blackdiamond


Ohne Eintragung, also ohne Betriebserlaubnis, rumfahren kann ne teure Alternative werden.

hast du dir mal Gedanken gemacht was eine BE zum Erliegen bringt? Nicht gleich jede technische Änderung ist fahren ohne BE! Oder fährst du auch gleich zur Eintragung wenn du ne Kurzstabantenne anstelle der langen Serienantenne montierst? Auch muss Vogelkacke nicht eingetragen werden, könnte doch bestimmt den cw-Wert verschlechtern und sich somit die Abgaswerte verschlechtern?!?!

Kann man eigentlich auch Lippen etc. per Einzelabnahme abnehmen lassen obwohl man gar keine Papiere dafür hat? Würde mich mal interessieren

Gruß Mille

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Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Zitat:

Original geschrieben von Blackdiamond


Ohne Eintragung, also ohne Betriebserlaubnis, rumfahren kann ne teure Alternative werden.
hast du dir mal Gedanken gemacht was eine BE zum Erliegen bringt? Nicht gleich jede technische Änderung ist fahren ohne BE! Oder fährst du auch gleich zur Eintragung wenn du ne Kurzstabantenne anstelle der langen Serienantenne montierst? Auch muss Vogelkacke nicht eingetragen werden, könnte doch bestimmt den cw-Wert verschlechtern und sich somit die Abgaswerte verschlechtern?!?!

Hast du dir mal Gedanken gemacht warum in JEDEM TÜV Gutachten steht unverzüglich vorführen sonst Verlust der BE? Das das Teil vermutlich nicht lebensgefährlich ist, ist mir schon klar. Trotzdem ist die Gesetzeslage so, wenn es dir und/oder dem TE egal ist, ist das doch ok, muss ja jeder selber wissen was er tut.

Desweiteren halte ich von so Billignachbauten ohne richtiges Teilegutachten generell gar nix!

aha in jedem TÜV Gutachten, was ist denn das? Ich denke mal du meinst eine Teilegutachten oder? Also dann fangen wir mal an, der StVZO §19 beinhaltet der erlöschen bzw. das erteilen der BE, da ist im Absatz 2 auch beschrieben was zum erlöschen der BE führt, wenn du dir mal diese drei Punkte durchliest und dann mal auf eine Spoilerlippe anwendest, solltest du und jeder andere Mensch zum eindeutigen Ergebnis kommen das die BE weiterhin bestehen bleibt. Ich gehe mal davon aus, dass das Teil ordnungsgemäß befestigt ist und nicht scharfkantig ist oder dergleichen, wenn nicht sofort abbauen den Schrott!

Wenn du dir mal die großen Hersteller wie ABT z.B. anschaust oder auch andere Karoserieanbauteilefritzen, sich viele Bauteile wie Heckschürzen und Spoilerlippen garnicht mit einem TGA ausgeliefert, hatte letzte Woche erst den Fall bei nem schönen S-Line A3, rundherum verspoilert mit ABT-Teilen, teilweise eingetragen über ein Teilegutachten, Frontspoiler, Schwellerleisten wenn ich das noch recht im Kopf habe, Spoilerlippe lag nur eine Gutachterliche Stellungnahme bei, welche für mich uninteressant ist, da ich das selber beurteilen kann und auch darf, das Teil war fest, nicht scharfkantig und somit keine Grundlage für mich die HU nicht positiv abzuschließen, abgesehen von der 20mm Spurplatten, welche nicht eingetragen waren und deshalb erheblich abgeschlossen wurde^^

vielleicht mal was anderes, Motorräder haben oft die großen Bikes hydraulische Kupplungen, es gibt für Bremsleitungen Stahlflexleitungen mit ABE, KBA Nummer usw. leider sind die meisten Leitungen nicht für einen Verwendungsbereich der Kupplung vorgesehen, also kann man das Gutachten dafür nicht nutzen, aber was passiert wenn die Kupplung mal versagt oder besser die Betättigung dafür? Der Fahrer kann bremsen, lenken und gut ist, er bringt das Fahrzeug sicher zum stehen, ist mir früher auch mit Serienteilen passiert, also für mich auch kein Grund auf erloschene BE zu pledieren und das Fz. aus dem Verkehr zubringen.

Sicherlich gibt es einige Grenzfälle, aber man muss sich jeden Einzelfall genauer anschauen bevor man brüllt, die BE ist erloschen!

und von dem Schrott aus GFK halte ich genau sowenig, aber die Jungs haben halt keine Kohle und wollen die Automobil verschandeln, so sieht es halt aus, da passt was von Jubi halt nicht in ihr Budge!

Dann frage ich mich natürlich warum Hersteller für ihre Teile Gutachten anfertigen (lassen) wenn es jeder selber entscheiden kann.

Komische ich finde zu jedem Teil auf der ABT-Page ein Gutachen - und überraschenderweise wird in jedem die Betriebserlaubnis erwähnt. Seltsam?!

Hier mal für die Spoilerlippe das Gutachten:

Gutachten A3 Spoilerlippe

Ließ da mal den oberen Teil der Seite 3

du schreibst Spoilerlippe in der ABE steht Frontspoiler, das ist nicht das gleiche Bauteilgröße ist total verschieden!

versuche mal dieses Bauteil^^ auch Heckschürze genannt!

diese sind oft frei von Gutachten, da es nicht direkt im Wind liegt, meinte mal einer von Abt zu mir^^ So sehen das auch viele bei Umbauten von Moppeds Rahmenkürzungen usw. Verkleidungen von Streetfightern vorne no go, alles hinten wird eingetragen^^

und jeder Prüfer entscheidet selber, ihm ist ein gewissen Sachverstand bescheinig worden, wie er diesen auslegt oder dies garnicht tut, ist ihm überlassen, ich kenne Prüfer welche nicht eine Eintragung tätigen, weil sie Angst haben, einen Fehler zu machen! Andere haben Angst wenn ein getunter Wagen auf den Hof vorfährt, weil es ihnen anscheinend nicht so liegt oder sie negative erfahrungen damit gemacht haben! Ich entscheide in dem ich den Sachverhalt einzeln beurteile, wer das Teil z.B. einfach nur anklebt, das reicht mir nicht aus!

Wir reden doch hier von einer Frontlippe, dementsprechend sind Seitenschweller und Heckschürzen nicht relevant. Trotzdem benötigt man für alle Veränderungen ein Gutachten zur Eintragung (nur Materialgutachten reicht nicht) oder eine ABE.
Warum hat ABT wohl das gepostete Dokument erstellen lassen? Richtig, weil folgendes drin steht: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 StVZO nicht zu erwarten ist.

Beides besitzt das Teil des TEs nicht -> bei Anbau ist eine Eintragung kaum bis nicht möglich -> Fahren ohne BE.

Jung natürlich trägt ihm den Scheiß niemand ein, aber es muss nicht, wenn die Gefährung ausgeschlossen ist, das entscheide ich dann vor Ort!!!

ich rede nicht von Eintragungsfähigkeit, sonder ob dies überhaupt nötig ist!!! Die dem Fall wenn korrekt angebaut ist der §19 nicht betroffen, die BE besteht weiterhin!

mal Bsp. für BE erloschen, geä. Rad-Reifenkombination, geä. Abgasanlage, Chiptuning, Veränderungen an der Bremsanlage oder an den LTE (Xenonumbauten von eBay) usw. das sind Gefährungen für einen selber und andere Verkehrsteilnehmer!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


Jung natürlich trägt ihm den Scheiß niemand ein, aber es muss nicht, wenn die Gefährung ausgeschlossen ist, das entscheide ich dann vor Ort!!!

ich rede nicht von Eintragungsfähigkeit, sonder ob dies überhaupt nötig ist!!! Die dem Fall wenn korrekt angebaut ist der §19 nicht betroffen, die BE besteht weiterhin!

mal Bsp. für BE erloschen, geä. Rad-Reifenkombination, geä. Abgasanlage, Chiptuning, Veränderungen an der Bremsanlage oder an den LTE (Xenonumbauten von eBay) usw. das sind Gefährungen für einen selber und andere Verkehrsteilnehmer!

Ok, hast recht ob Teile eingetragen werden müssen kann natürlich jeder selbst entscheiden. Das andere Hersteller Gutachten für ihre Frontlippen erstellen, z.b. SRS-Tec für die Jubi-Nachbauten ist natürlich totaler Mumpitz.

Viel Spass bei ner Kontrolle, wenn du der Rennleitung erklärst das du es nicht nötig hälst die Sachen einzutragen.

ich Kollege von mir fährt eine Mopped etwas umgebaut, er wurde mal angehalten, die Jungs meinte, wir fahren nun zum TÜV der soll sich das anschauen!

Er ok, machen wir^^

dort angekommen, ist er ins Büro gegangen hat sich seinen Kittel`geschnappt ist raus zu den Beamten und meinte:"so, also was stimmt den an dem Motorrad nicht?" Damit war die Geschichte beendet. So in der Art habe ich das auch mal gemacht aber mein Kittel liegt im Kofferraum und immer auf eine nette Art, damit sie sich nicht veräppelt fühlen!

Wenn du keine Ahnung davon hast wie die StVZO funktioniert, dann laß es einfach, wenn SRS-Tec ein TGA erstellen lässt, ist das ok, damit verkaufen die die Teile durchaus besser, vielleicht an so Leute wie dich, ist ja auch gut, davon leben ja auch andere wenn Eintragungen getätigt werde. Und es kann bestimmt nicht jeder selbst dies entscheiden, ich für mich selber und andere kann dies, das hat mir das BMVBS bescheinigt nach dem KfSachvG und dem §2 des KfSachvV

Ach Schyschka nur weil das bei dir und nem Kumpel gut ging, heißt das nicht das es immer so läuft. Dann schreib halt hin scheiß auf die Eintragung und fahr so rum ist zwar nicht erlaubt aber machen viele, dann weiß der TE wo er dran ist.

Deine Formulierungen lassen darauf schließen das es legal ist, was es definitiv nicht ist und man bei Kontrollen, TÜV, Fahrzeuguntersuchen z.B. nach einem Unfall schön eine reingewürgt bekommen KANN. Auf sowas habe ich keine Lust, das kannst du jetzt doof finden, ist aber so zumal 99% der Teile ohne Gutachten ramsch sind.

Teile sind Ramsch da stimme ich dir zu, aber ohne BE fahren ist es nicht und es passiert nichts auch bei ner Kontrolle nicht oder bei nem Unfall oder dergleichen was ich keinem wünsche.

Es ist kein Fall des §19 und fertig, die Gefährung ist nicht vorhanden und somit kein Fahren ohne BE absolut Wasserdicht.

Ich bin eh für originalteile aus dem VAG Konzern, so ein GFK-Schrott kommt mir nicht an den Wagen!

vielleicht mal für alle als Infoblatt

Punkt 1.6 wo die Punkte der BE erlöschens angesprochen werden!

Es mag immer Prüfer geben, welche sagen das muss abgenommen werden oder eher demontiert, da es ja nicht eintragungsfähig ist, aber ich sehe darin keinen Punkt bei ner Spoilerlippe welcher zutrifft. Und so sehen es die meisten welche den Sachverstand walten lassen!

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