Massive Angriffe der Regierung auf Motorradfahrer geplant

Harley-Davidson FXS Softail

Jetzt geht ja wohl die Post ab. Es liegen Vorschläge aus dem BL Nordrhein- Westphalen vor, alle Veränderungen am Motorrad hinsichtlich des Geräuschverhaltens in nie dagewesener Art und Weise einzuschränken. Dieses soll dann nachfolgend der EU Kommission zur Abstimmung übergeben werden. Klappenauspüffe sollen nicht mehr genehmigungfähig sein. Die Kontrolldichte soll erheblich verschärft werden und kleinste Abweichungen sollen zur Stilllegung führen können.
Ein Wert von 80db soll in allen Fahrzuständen eingehalten werden, das heisst eine Harley klingt dann wie ein Haarföhn.
Ich hoffe doch sehr ihr wisst was ihr demnächst nicht mehr wählen werdet.

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=125-1-20

https://www.harleysite.de/der-kampf-gegen-zu-laute-motorraeder/

Beste Antwort im Thema

Es war schon immer verboten mit einem manipuliertem Auspuff rumzufahren!
Wer laut unterwegs war und ist sollte schon wissen das er anderen Leuten auf den Zeiger geht!
Ich halte Klappenauspuffanlagen schon von jeher für einen Witz für Bubbies ohne Coronas.
Vor Mamies Haustür und in der eigenen Wohnsiedlung schön leise fahren damits keinen Ärger gibt, und dann bei anderen Leuten den Outlaw machen!
Entweder stehe ich zu meinem Auspuff oder ich lasse es!

525 weitere Antworten
525 Antworten

Da hilft nur: "Laaangsam anblasen!"

Gruß SCOPE

Was für ein Stammtischgelaber.
Packt den Gröfaz wieder ein.

Da hier ech nix Gescheites mehr kommt bin ich mal weg.

... komm zurück, hier gibt es was Gescheites:

Probefahrt mit ganz leiser Harley

Wer mit so einer Harley rum fährt, schaut nur in fröhliche Gesichter.
Ganz ohne Lärmdiskussion. 🙂

Ähnliche Themen

Nix für mich, dafür das andere fröhlich sind, vergeht mir dieselbe !
Schaut aus wie ein besseres Mountainbike.

Umweltverschmutzung, dieser Elektroschrott...

Bei den Temperaturen so ne dünne Ausrüstung? Na ja, der Reich"weite" angepasst....

re

Zitat:

Die Haftung des Halters könnte auf eine Kostentragungspflicht beschränkt werden. [...] Halterinnen und Halter müssten demnach auch bei Verstößen im fließenden Verkehr zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Somit werden die Halterin oder der Halter nicht bestraft, sind aber verpflichtet, die Verwaltungsgebühren für die Erstellung des Bußgeldbescheides zu tragen.

Versteht einer das Politsprech? Wenn das keine Bestrafung ist, was ist es dann?

Gruß
D.Mon

Zitat:

@D.Mon schrieb am 18. Juli 2020 um 22:28:42 Uhr:



Zitat:

Die Haftung des Halters könnte auf eine Kostentragungspflicht beschränkt werden. [...] Halterinnen und Halter müssten demnach auch bei Verstößen im fließenden Verkehr zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Somit werden die Halterin oder der Halter nicht bestraft, sind aber verpflichtet, die Verwaltungsgebühren für die Erstellung des Bußgeldbescheides zu tragen.

Versteht einer das Politsprech? Wenn das keine Bestrafung ist, was ist es dann?

Gruß
D.Mon

Tja, d.mon., leider "verstehe" ich das..... So ein bisschen verkürzt übersetzt: du wurdest zu "unrecht" zu einem Bußgeld verdonnert, musst aber trotzdem die Kosten des Verfahrens tragen.
Sowas geht, für den Normalbürger, schon in Richtung schwachsinnigkeit, ist aber ein rechtsgrundsatz.
Ähnlich der Grundsatz :" Geld hat man zu haben". Jemand hat dich durch seine Handlung/verhalten in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht, du musstest z.b. Kredit aufnehmen, und klagst auf Erstattung der dabei entstandenen Kosten: aussichtslos! "Geld hat man zu haben"......

Der Grundsatz "Geld hat man zu haben" ist mit geläufig, allerdings nicht in dem von Dir geschilderten Zusammenhang.
Ich wollte aber auf etwas anderes hinaus. Wenn jemand Kosten tragen muss, egal ob nun ein Bußgeld oder Verfahrenskosten, ist dieser jemand nach meinem Verständnis - das durchaus von dem der Jurisprudenz abweichen kann - bestraft. Demnach wäre die oben zitierte Rechtsauffassung widersprüchlich.

Sei´s drum. Ich komme gerade gut gelaunt von einem schönen Motorradausflug. Jemand anderen lasse ich mit meinem Bike nicht fahren. Von daher wird mich das - so oder so - nicht betreffen.

Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag Nachmittag.
Gruß
D.Mon

Zitat:

@tw125 schrieb am 19. Juli 2020 um 00:32:50 Uhr:



Zitat:

@D.Mon schrieb am 18. Juli 2020 um 22:28:42 Uhr:


Versteht einer das Politsprech? Wenn das keine Bestrafung ist, was ist es dann?

Gruß
D.Mon

Tja, d.mon., leider "verstehe" ich das..... So ein bisschen verkürzt übersetzt: du wurdest zu "unrecht" zu einem Bußgeld verdonnert, musst aber trotzdem die Kosten des Verfahrens tragen.
Sowas geht, für den Normalbürger, schon in Richtung schwachsinnigkeit, ist aber ein rechtsgrundsatz.
Ähnlich der Grundsatz :" Geld hat man zu haben". Jemand hat dich durch seine Handlung/verhalten in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht, du musstest z.b. Kredit aufnehmen, und klagst auf Erstattung der dabei entstandenen Kosten: aussichtslos! "Geld hat man zu haben"......

Sicher? M. E. geht es darum, dass ein (Hunde-, Pferde-, Fahrzeug-) Halter für die Verfahrenskosten aufkommen soll für ein Verfahren gegen einen nicht zu ermittelnden Dritten und der Dritte mit einem Gegenstand des Halters einen ahndungswürdigen Mist gebaut hat. Bin allerdings weder Polizist noch Jurist.

Gruß Thomas

@mk302
Hallo Thomas, lä uft ja im Prinzip auf das gleiche hinaus. Meine Darstellung war halt stark verkürzt. Letztenendes vermutlich eine Antwort des Gesetzgebers auf die (schon weiter oben angesprochenen) umgehungsstrategien mancher Mitbürger bzw. Deren rechtsvertretern.

Massive Angriffe der Regierung auf Motorradfahrer geplant

Zitat:

@FeuerzangeBF schrieb am 21. Dezember 2020 um 18:44:15 Uhr:


Massive Angriffe der Regierung auf Motorradfahrer geplant

Und was willst du uns jetzt damit sagen, wenn du die Überschrift vom Thread nochmal schreibst😕😕😕

Zitat:

@jbbreakout schrieb am 12. Mai 2020 um 05:47:26 Uhr:


Jetzt geht ja wohl die Post ab. Es liegen Vorschläge aus dem BL Nordrhein- Westphalen vor, alle Veränderungen am Motorrad hinsichtlich des Geräuschverhaltens in nie dagewesener Art und Weise einzuschränken. Dieses soll dann nachfolgend der EU Kommission zur Abstimmung übergeben werden. Klappenauspüffe sollen nicht mehr genehmigungfähig sein. Die Kontrolldichte soll erheblich verschärft werden und kleinste Abweichungen sollen zur Stilllegung führen können.
Ein Wert von 80db soll in allen Fahrzuständen eingehalten werden, das heisst eine Harley klingt dann wie ein Haarföhn.
Ich hoffe doch sehr ihr wisst was ihr demnächst nicht mehr wählen werdet.

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=125-1-20

https://www.harleysite.de/der-kampf-gegen-zu-laute-motorraeder/

Man sieht doch immer wieder was gewählt wird!!
Wenn die 18 jährigen Pickelgesichter die bei Mutti wohnen alle die Grünen u das links versiffte Pack wählen, dann geht das immer so weiter.

Ähnliche Themen