Mangel während Werksgarantie angezeigt - nach deren Ablauf Kostenübernahme verweigert?
Hallo,
ich hatte bereits vor über einem Jahr hier auch im Forum meine leider nervige Distronic+ moniert.
Seither sind etliche Monate und diverse Mangelbeseitigungsversuche seitens der NL vergangen, bis diese nun endlich auch eingesehen hat, dass die xx. Justierung/Softwareaktualisierung nix bringt und der Sensor schlußendlich getauscht werden soll - so, wie ich es von Anfang an immer wieder verlangt hatte.
Stattdessen hieß es aber immer wieder, man müsse nach Werksvorgaben Reparaturversuche vornehmen und diese würden einen Sensortausch (noch) nicht genehmigen.
Nun wurde aber vom Werk die Kostenübernahme für den fälligen Sensortausch abgelehnt. Begründung: Außerhalb der Werksgarantie, keine Kulanz.
Wie ist hier eigentlich die Rechtslage? Wenn ich einen Mangel während der bestehenden Werksgarantie anzeige und lange Geduld mit erfolglosen Reparaturversuchen zeige, so kann ich doch nicht für diese Geduld bestraft werden, wenn sich nun nach Ablauf der Werksgarantie MB hinstellt und einfach sagt: Ällebätsch, Pech gehabt, jetzt mußt du selbst zahlen.
Nach Masstricht hab ich heute geschrieben, aber ich bin schwer irritiert...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
wenn man denn den Abstand nicht auf so utopische Werte, die vermutlich in den 50ger Jahren normiert wurden, einstellen müßte.
Schon mal über den "halben Tachoabstand" nachgedacht? Meinst Du, Mercedes setzt sich da ne Laus (Haftung) in den Pelz?
Schuld sind die, die strafbewehrt -aber ungestraft- in Deinen Sicherheitsabstand hineinfahren. Und bei der herrschenden Telefonitis reicht der im Einzelfall nicht einmal aus!
16 Antworten
Zitat:
@manatee schrieb am 9. August 2016 um 12:39:42 Uhr:
"Halber Tachowert" ist jedoch a) nirgendwo gesetzlich verankert
Und was machst Du, wenn die Kostennote ins Haus fliegt, weil Du halt nur nen Viertel Tachowert hattest?