Mangel bei Gebrauchtautokauf beim Händler

VW Golf

Hallo,

am Donnerstag habe ich mir einen Golf beim Händler gekauft (Erstzulassung 2019). Er meinte mit dem Wagen ist alles in Ordnung. Nun habe ich bereits 2 Mängel festgestellt:
1. die Winterreifen (waren im Kofferraum, daher nicht vorher gesehen) sind in einem sehr schlechtem Zustand und in einem ist Ein Nagel drin, der auch farbig umrandet ist. Also musste es zumindest vorm Vorbesitzer bekannt gewesen sein.
2. Die Klimaanlage scheint nicht richtig zu funktionieren. Also Heizung geht, aber sie kühlt nicht vernünftig.

Nun werde ich morgen anrufen und Behebung der Mängel fordern. Meine Frage, wie stehen da die Chancen, dass es auch passiert? Habe ich bei beiden Mängeln Anspruch drauf? Und da ich das Auto auch benötige, wie lange darf das Ganze dauern? Was würdet ihr tun?

Danke für eure Erfahrungen.

70 Antworten

Warum wurden die Winterreifen bei Übergabe nicht begutachtet, waren Reifen in einem bestimmten Zustand, Alter, Profiltiefe vereinbart? Gut den einen offensichtlich defekten könnte man sicher versuchen zu reklamieren, aber war es kein Blick in den Kofferraum würdig?

Auch eine Klimaanlage, speziell der Kondensator, kann erst nach der Übergabe kaputt gegangen sein. Das geht sogar mit einem niegel nagel neuen Kondensator. Ein Steinschlag reicht. Wenn der Kompressor hinüber ist sieht die Sache schon wieder anders aus. Wann war die letzte (turnusgemäße) Wartung? Wann ist sie fällig? Also auch nicht so eindeutig.

Was war denn genau schriftlich! nicht mündlich vereinbart?

Erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist.

Bevor ich ein Fass aufmache, würde ich erst einmal freundlich das Gespräch suchen, als gleich auf Krawall zu machen.

Zitat:

@ktown schrieb am 28. April 2024 um 22:36:17 Uhr:


Wenn die Winterreifen nicht Teil der Kaufsumme waren, dann kann man auch nichts bemängeln. Zur Klima nur soviel. Sowas ist kein versteckter Mangel. Die Funktionsfähigkeit lässt sich einfach prüfen und somit war der jetzige Zustand Teil des Kaufvertrages.

Beim Kauf vom Händler gilt in den ersten sechs Monaten, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe bestand. Wenn die Klimaanlage also eine kleine Leckage hat, die erst nach einiger Zeit zum Ausfall führt, muss der Händler nachbessern. Auch noch nach 5 1/2 Monaten. Ist hingegen ein dicker Stein in den Wärmetauscher geflogen der zu schlagartigem Kühlmittelverlust und sofortigem Ausfall geführt hat, kann der Händler durchaus glaubhaft behaupten, dass das erst nach dem Verkauf geschehen ist. Daas vom TE geschilderte Fehlerbild (laues Lüftchen) lässt aber eher auf einen schleichenden Kühlmittelverlust schließen.

Bei den Reifen kommt es halt drauf an, ob die Teil des Kaufvertrags waren oder ob sie der Händler als Zugabe in den Kofferraum gelegt hat. Aber auch wenn sie im Kaufvertrag standen: hier hätte der Händler einfacheres Spiel aus der Gewährleistung zu kommen. Da eine Schraube im Reifen auch für einen Laien einfach zu erkennen ist könnte er behaupten, dass diese bei der Übergabe noch nicht dort war. Und Verschleiß ist sowieso nicht in der Gewährleistung, zumal auch dieser sehr einfach zu erkennen ist.

Andererseits: den Reifen flicken kostet den Händler vermutlich 15 Minuten Arbeitsszeit und 5 Euro Material.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. April 2024 um 15:35:10 Uhr:


Beim Kauf vom Händler gilt in den ersten sechs Monaten, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe bestand. ...

12 Monate. Die Phase der Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers beträgt 12 Monate.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. April 2024 um 15:35:10 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 28. April 2024 um 22:36:17 Uhr:


Wenn die Winterreifen nicht Teil der Kaufsumme waren, dann kann man auch nichts bemängeln. Zur Klima nur soviel. Sowas ist kein versteckter Mangel. Die Funktionsfähigkeit lässt sich einfach prüfen und somit war der jetzige Zustand Teil des Kaufvertrages.

Beim Kauf vom Händler gilt in den ersten sechs Monaten, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe bestand.

1. 12 Monate

2. Wie kann was als Mangel angesehen werden, was offensichtlich beim Kauf vorhanden war und feststellbar war.

Alle für einen Laien sichtbar erkennbaren "Mängel" die der Käufer vor dem Kauf leicht feststellen könnte können nicht im Nachhinein als Sachmangel angemeldet werden.

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Das mit den Reifen kann ich nachvollziehen, aber wie soll man ne Mangelhafte Klimaanlage erkennen?

Ist es ratsam ne Art Checkliste mit Verkäufern durchzugehen oder reicht es drauf zu vertrauen das die wissen was sie einem Verkaufen?

Zitat:

Ist es ratsam ne Art Checkliste mit Verkäufern durchzugehen oder reicht es drauf zu vertrauen das die wissen was sie einem Verkaufen?

Bei gewerblichen Händlern kannst Du darauf vertrauen:
Der Kaufvertrag beinhaltet ja ein Produkt mit zugesicherten Eigenschaften.
Nur wenn der Mangel im Kaufvertrag oder so erwähnt wurde, dann gilt das nicht, da dwr Kaufvertrag über ein Produkt mit einer bestimmten Einschränkung / Mängel abgeschlossen wurde

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 29. April 2024 um 18:49:44 Uhr:


Das mit den Reifen kann ich nachvollziehen, aber wie soll man ne Mangelhafte Klimaanlage erkennen?

Regelung auf Low. Eine defekte Klima bläst max. da noch ein laues Lüftchen. Eine funktionierende Anlage bläst da absolut kalt.

Der Donnerstag letzter Woche war ziemlich kalt.

Steht die defekte Klimaanlage im Kaufvertrag? Nicht? Dann hat sie natürlich bei der Probefahrt funktioniert. Das Gegenteil kann der Händler nicht beweisen. Sonst würde er ja zugeben, daß Auto mit defekter Klimaanlage verkauft zu haben...

@ktown
Und nun?

Danke für eure zahlreichen Antworten. Der Händler meinte zu den Reifen , er hätte es erwähnt. Ich meine zwar nicht, aber es ist ok für mich, dass ich zumindest die Felgen habe.
Die Klima lässt er richten, er meinte es kann nach 5 Jahren schon mal sein, dass sie gewartet werden muss. Das finde ich fair und wenn es damit erledigt ist, dann passt es für mich.

Irgendwie wird mal wieder alles zerredet...

Edit - Gut dass es eine Lösung gibt.

Wenn die Reifen, abgesehen vom Nagel, noch in gutem Zustand sind... lass ihn fachgerecht flicken (sofern möglich). Kostet nicht sonderlich viel.

Guck lieber mal nach, ob die Felgen überhaupt für dein Auto sind. Wer weiß, was er da für Schlappen reingeschmissen hat, die irgendwo noch rum lagen.

Kleine Tipp: 3Loch 4x15 passt nicht, das ist für eine Ente. 😁

Zitat:

@ktown schrieb am 29. April 2024 um 18:25:32 Uhr:


Alle für einen Laien sichtbar erkennbaren "Mängel" die der Käufer vor dem Kauf leicht feststellen könnte können nicht im Nachhinein als Sachmangel angemeldet werden.

Eine defekte Klimaanlage fällt nicht unter die „offenen Mängel“.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. April 2024 um 08:37:58 Uhr:


Guck lieber mal nach, ob die Felgen überhaupt für dein Auto sind. Wer weiß, was er da für Schlappen reingeschmissen hat, die irgendwo noch rum lagen.

Kleine Tipp: 3Loch 4x15 passt nicht, das ist für eine Ente. 😁

Bestimmt waren es 3-Loch 4,5 x 14, dann war es Renault 16

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