mal wieder ne winterräder frage

BMW 3er E46

mahlzeit

ich möchte für meine 330i limo winterräder kaufen und habe folgendes angebot:
rial giro 7,5x17 et 35 mit 225/45 r17.

passen die auf mein auto? der typ hatte sie auf nem kombi.

folgendes steht für diese größenkombination in der abe:

k42 an achse 2 ist durch nacharbeiten der radhausschnittkanten eine ausreichende freigängigkeit der rad-reifenkombination
herzustellen

k49 eine vorschriftsmäßige radabdeckung an achse 1 ist durch anbau von teilen oder sonstige geeignete maßnahmen herzustellen

k50 eine vorschriftsmäßige radabdeckung an achse 2 ist durch anbau von teilen oder sonstige geeignete maßnahmen herzustellen

das kann ich mir aber alles garnich vorstellen weil ich doch an achse 2 im moment originale 18 zoll mit 255er reifen fahre.
bördeln will ich eigentlich nicht.

bitte um eure hilfe.
danke im vorraus

18 Antworten

Wenn die Felgen auf einen e46 Kombi drauf waren, dann passen sie auch auf eine Limo. Nacharbeiten am Kotflügel braucht man nicht machen. Du musst sie nur noch eintragen lassen.

Mfg

ET35 ist für eine 7.5J breite Zubehör-Felge normal. Aufstecken, eintragen, alles gut!
Die zu erfüllenden Auflagen sind Standart-Formulierungen, falls du die Räder in Verbindung mit Spurverbreiterung, Sportfahrwerk, oder sonstigem Krempel verbaust...

danke danke
aber muss man die denn eintragen lassen wenn eine abe dabei ist?
und spurverbreiterung und sportfahrwerk hab ich nich, nur vom werk dieses m fahrwerk, macht das was?

Das M Fahrwerk macht nichts, aber eintragen mußt Du sie schon, wenn alles korrekt laufen soll..!!!
Eine Abe ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die für jedes Fahrzeug bestätigt bzw eingetragen werden muß..

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Nein, das M-Fahrwerk ändert nichts daran das es problemlos passt. Wenn da wirklich eine ABE dabei ist (was ich nicht glaube😮), braucht man keine Eintragung.Ich kenne aber keine Felge außer die Orginalen die nicht eingetragen werden müssen. Lass mich aber gerne eines besseren belehren.😁

Mfg

Edit: zu langsam

also ich glaube nich das ich hier irgendjemanden belehren kann, wird wohl eher andersrum sein.
dann lass ich sie eintragen das ist ja nicht das problem.

mein ihr nicht das durch die kleinere et vorne die räder zu weit raus stehen könnten? das hat mir jemand in einem anderen forum gesagt.

Ohne Abe darfst Du sie gar nicht fahren, das ist ja eben das Problem bei vielen Sachen.. man braucht die ABE, zur Vorlage beim Tüv... und dann hast Du auch keine Probleme..😉

Zu deinen Vorderrädern, glaube ich nicht..kann ich aber nicht wirklich beurteilen, müßte jemand machen, der die ET schon gefahren hat... der Tüvprüfer macht einmal einen vollen Lenkeinschlag, und wenn da nichts schleift war es das..

Matze..

Hier, der Kay Alex, der weiß das..😉

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


Ohne Abe darfst Du sie gar nicht fahren, das ist ja eben das Problem bei vielen Sachen.. man braucht die ABE, zur Vorlage beim Tüv... und dann hast Du auch keine Probleme..😉

Verwechselt du nicht ABE mit einem Teilegutachten 😕

Eine ABE ist doch meistens bei Scheinwerferblenden, Sportspiegel, usw dabei. Heißt Eintragungsfrei. Die ABE muss nur mitgeführt werden-Man muss nicht zum TÜV

Wenn man ein Teilegutachten hat. Bei Felgen, Fahrwerk usw muss man mit dem Zettel zum Tüv und der trägt das dann ein.

Lass mich aber auch hier gerne eines besseren Belehren🙂

Yo, lass mich auch gerne belehren, weiß ich nicht.. mag sein das ich falsch liege, aber eine Tieferlegung oder Felgen nur mit ABE...😕 Weiß ich nicht, muß doch abgenommen werden oder???

Naja, klärt sich bestimmt.. abwarten, schreibt schon jemand..🙂😉

Grüße Matze..

Ja gut so einfach ist das nicht mehr. Als Beispiel: Früher musste man ein Fahrwerk immer eintragen lassen. Bei meinem H&R cup kit 35/20 war aber eine ABE dabei. Heißt ich hätt es gar nicht eintragen müssen, wenn ich eine orginale Bereifung drauf hätte. Es kann natürlich gut sein das es mitlerweile auch Felgen gibt die mit ABE geliefert werden. Normal ist bei solchen sachen ein Teilegutachten dabei. Aber wer blickt da noch durch😁

Mfg

aaaalso mein fehler es liegt ein teilegutachten bei, mit dem kann ich die räder eintragen lassen.

Ja gut dann ist alles klar. Also Räder drauf, Eintragen lassen. Fahren 😉

Allzeit knitterfrei Fahrt

läuft..🙂
Interessieren würde mich das jedoch trotzdem, wie das mit der Eintragerei ist, bzw Teilegutachten und ABE, wo der Unterschied liegt, also wenn jemand Klarheit hat, nur zu..!!
Ich erinnere mich nämlich, das ich schon einmal Felgen eintragen mußte, erinnere aber auch, das ich schon mal Zubehörfelgen gefahren bin ohne Eintragen, weiß auch nicht wieso...😁😁
Liegt das an dem Format, ob das im Fahrzeugschein steht, oder nicht..🙄

Kein Plan, los laßt was hören..😉

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