Mal eine "doofe" Frage bzgl. Gewährleistung
Hallo in die Runde,
als ich am Samstag am Audi die Räder wechseln wollte bin ich am letzten Rad an einer Schraube gescheitert, dem Radschloss gescheitert. Diese sitzt dermaßen fest, dass ich sie trotz Drehmomentschlüssel und Rostlöser nicht losbekommen habe. Auch der 🙂 hat sich gestern vergeblich die Zähne daran ausgebissen. Folge ist, dass die Schraube aufgebohrt werden muss.
Jetzt habe ich mich gefragt, ob dies unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Ist die Schraube doch ein Bestandteil des erworbenen Fahrzeuges und augenscheinlich defekt bzw. in ihrer Funktion gestört. Anfangs habe ich gedacht, es ist nicht in der Gewährleistung eingeschlossen, jedoch ist die Schraube weder ein Verschleißteil, noch ist eine Radschraube, die aufgebohrt werden muss Usus.
Da mich die Fragestellung nicht mehr loslässt und ich als "Teilzeitjurist" zu keiner Lösung komme, frage ich die Juristen hier im Forum, ob die gesetzliche Gewährleistung diesen Fall einschließt oder nicht.
Viele Grüße
Simon
Beste Antwort im Thema
Hallo A-g-O!
Prinzipiell würde ich schon zum verkaufenden Händler fahren. Nur ist der fast 700 km weit von mir weg.
Leider wird es hier nicht bei 10 Euro bleiben, da auch der Adapter vom Radschloss hinüber ist, die Schraube an sich ist an der Aufnahme voll intakt, nur das Gewinde will nicht mehr.
Das gute aber ist, dass der Händler mitspielt. Gestern angerufen und direkt gesagt bekommen machen lassen, er bezahlt. Hat sich noch entschuldigt, dass der Audi momentan nur auf drei Winterrädern steht. Solche 🙂 müsste es viel häufiger geben. 🙂
Dies bezüglich kann ich nochmal den "Carpark" vom Audi Zentrum Hamburg lobend erwähnen. 😉
Gruß
Simon
12 Antworten
dazu müsste man erstmal wissen wie lange der kauf her ist.
wenn du den wagen vor 3 wochen gekauft hast, kann man es sicherlich dem händler auf´s auge drücken...sonst eher nicht.
verrottung, nenne ich einfach mal so, ist kein typischer fall für ne gewährleistung.
Dann müsste der Händler beweisen, dass es vor 6 Wochen noch nicht so war. Also Gewährleistungsfall.
Das es über die Beweistlastumkehr gehen würde, ist mir klar. Nur die Sache mit der "Verrotung" wie heltino schrieb, ist in meinen Augen der Knackpunkt. Je nach Definition könnte man es auch als Verschleiß oder Lauf der Dinge betrachten. Wie abgefahrene Reifen oder verschließene Bremsen. Auf der anderen Seite war der Mangel sehr wahrscheinlich schon beim Kauf vorhanden, also ein verdeckter Mangel.
So viel ist klar, ich werde auf jeden Fall mal versuchen den Händler zahlen zu lassen, bisher war der Händler auch sehr entgegenkommend und hatte alle Nachbesserungen ohne Murren bezahlt.
Gruß
Simon
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Hallo swallerius,
ein Mangel ist eine Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit.
Soll: soll sich schrauben lassen
Ist: weigert sich
Also: Mangel
Wenn Du jetzt noch "Verbraucher" bist, und nicht unwahrscheinlicherweise
einen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast, müsste der
Freundliche beweisen, dass sich die widerspenstige Schraube
vor 6 Wochen noch gedreht hat. Da er das nicht ernsthaft kann,
würde ich mir einen Cappuchino bestellen und auf die Fertigstellung
der kostenfreien Reparatur warten.
MfG tinchen
P.S. Das sind originale Aussagen meiner Anwältin natürlich ohne
Gewährleistung 😉
P.P.S. Sorry, aber wie machen das die IPad-Fuzzies mit dem Beiträge
schreiben? Ich lieg hier mit dem Eierföhn am Pool 🙂 und tue mich echt schwer! Schöne Grüße aus der Türkei!
Alles klar, Tinchen!
Dann werde ich dem 🙂 sagen, er soll die Rechnung zum verkaufenden 🙂 schicken. Danke!
Grüß mir deine Anwältin und den Pool! 😁
Gruß
Simon
Zitat:
Original geschrieben von swallerius
Dann werde ich dem 🙂 sagen, er soll die Rechnung zum verkaufenden 🙂 schicken.
Ich bin kein Jurist und hab auch von diesem Thema nicht zuviel Ahnung, aber genau das wird nicht klappen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du das Auto von Händler X gekauft und willst es jetzt von Händler Y reparieren lassen. Du musst schon X die Chance geben, das Problem zu beseitigen.
Zitat:
Original geschrieben von Hooch
Ich bin kein Jurist und hab auch von diesem Thema nicht zuviel Ahnung, aber genau das wird nicht klappen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du das Auto von Händler X gekauft und willst es jetzt von Händler Y reparieren lassen. Du musst schon X die Chance geben, das Problem zu beseitigen.Zitat:
Original geschrieben von swallerius
Dann werde ich dem 🙂 sagen, er soll die Rechnung zum verkaufenden 🙂 schicken.
Hallo swallerius (schön, sich mal wieder zu treffen 😉
Ich bin auch eher der Meinung von Hooch.
Da kommt noch was hinzu! Die Radschraube war ja nicht immer "festgegammelt" Durch das Ausbohren ist auch eine andere Situation entstanden. Offenbar hast du (angenommen Laie) versucht die Schraube rauszudrehen und dabei die Schlüsselaufnahme "gerundet" Der Händler kann jetzt auch (zu Recht, wie ich meine) die Gewährleistung wegen unsachgemäßer Reparatur bzw. Verwendung ungeeigneter Werkzeuge (Schlagschrauber) die Regulierung ablehnen. Im Augenblick zwei gute Grunde gegen dich. Wenn der Radbolzen beim Wechsel abgeschert worden wäre, dann wäre es was anderes. Dann läge ein Mangel vor (Materialfehler). Aber dann muß auch das der Händler begutachten und nachbessern können, soweit es zumutbar ist.
Zumutbar: Hier zu verstehen als: wenn der Schaden in "Reichweite" des Händlers passiert. Ein Transport des Autos zum Händler (z.B. Abschlepper über 50km) wäre z.B. zu Schaden unangemessen, ein Telefonat vor der Reparatur aber das Mindeste.
Abgesehen davon, hab ich für sowas (ist mir selber oft genug passiert, schmiere daher eine Kupferpaste beim Radwechsel) nicht mehr als 10,-€ bezahlt, also eher eine Bagatelle. Deswegen würde ich mich nicht mit dem Händler auf eine am Ende sinnfreie und x-mal teurere Debatte einlassen.
Also, eine schöne "Driftsaison"
Hallo A-g-O!
Prinzipiell würde ich schon zum verkaufenden Händler fahren. Nur ist der fast 700 km weit von mir weg.
Leider wird es hier nicht bei 10 Euro bleiben, da auch der Adapter vom Radschloss hinüber ist, die Schraube an sich ist an der Aufnahme voll intakt, nur das Gewinde will nicht mehr.
Das gute aber ist, dass der Händler mitspielt. Gestern angerufen und direkt gesagt bekommen machen lassen, er bezahlt. Hat sich noch entschuldigt, dass der Audi momentan nur auf drei Winterrädern steht. Solche 🙂 müsste es viel häufiger geben. 🙂
Dies bezüglich kann ich nochmal den "Carpark" vom Audi Zentrum Hamburg lobend erwähnen. 😉
Gruß
Simon
Zitat:
Original geschrieben von swallerius
Alles klar, Tinchen!Dann werde ich dem 🙂 sagen, er soll die Rechnung zum verkaufenden 🙂 schicken. Danke!
Grüß mir deine Anwältin und den Pool! 😁
Gruß
Simon
Hallo swallerius,
meine Holde meint, dass Du den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern musst. Dabei ist es egal, wie weit weg der 🙂 ist. Der muss dann einen 🙂 vor Ort beauftragen oder das Auto auf eigene Kosten abholen.
MfG Tinchen
Wie gesagt, der Verkäufer ist bereits involviert. Er regelt das Finanzielle jetzt mit dem Audi Zentrum, wo das Auto repariert wird.
Übrigens, die Geschichte kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten. So kann die Felge dabei irreparabel beschädigt werden. Glück dass das so kurz nach dem Kauf passiert ist.
Gruß
Simon
Zitat:
Original geschrieben von swallerius
Wie gesagt, der Verkäufer ist bereits involviert. Er regelt das Finanzielle jetzt mit dem Audi Zentrum, wo das Auto repariert wird.Übrigens, die Geschichte kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten. So kann die Felge dabei irreparabel beschädigt werden. Glück dass das so kurz nach dem Kauf passiert ist.
Gruß
Simon
...ich hatte auch mal so ein ähnliches Problem. Habe mir im Frühjahr einen nagelneuen Sommerreifen an einem Stein aufgeschlitzt. Als der Audi-Service kam, stellte ich fest, dass der Reifenfuzzi die Nuss vom Radschloss irgendwie versaubeutelt hatte. "Gottseidank" stellte sich nach einigem Probieren heraus, dass der Bolzen sowieso nicht fest angezogen war!!! 😠
MfG Tinchen