Mängelkarte wegen LED Abblendlicht

Hallo, ich weiß nicht ob, dass der richtige unterforum ist bitte um Entschuldigung falls es falsch hier ist.

Meine Schwiegersohn aus Österreich war mit meinem Auto unterwegs. Er ist wohl in eine Polizeikontrolle geraten und er hat eine Mängelkarte bekommen wegen LED Abblendlicht und LED Standlicht. Sie meinten das es andere gefährdet aber warum durfte er dann weiter fahren? Er hat keine Strafe bekommen nur die Mängelkarte und ich muss das Auto in 3 Wochen bei einer TÜV stelle vorzeigen.

Meine frage ist wenn ich dass Auto vorzeige und die Mängeln beseitige kommt eine Strafe auf mich zu ? Falls ja wie hoch und gibt es auch Punkte für mich als Halter?

Würde Antworten wäre ich sehr dankbar

Liebe Grüße

60 Antworten

Das zu erkennen ist ganz simpel. Fahrzeug anhalten und auf die Prüfnummer des Scheinwerfers schauen. Dort steht (codiert) drin ob da LED, Halogen oder Xenon reingehört.
Ein TüVler sollte das auf den ersten Blick erkennen.

Die LED-Leiste sollte eine E-Nummer gehabt haben. War für den TüV wohl zu neue Technik, dass er das nicht kannte.

Stimmt nicht. LED und Halogen haben die gleiche Kennung und das war für den TÜV auch nicht nachvollziehbar. Dann habe ich meinen Kühlergrill ausgeschnitten und die Leiste darin verbaut, so dass die ganzen Daten nur mit Spiegel und Lupe lesbar sind.

Die Kennung enthält immer einen Hinweis darauf, welches Leuchtmittel da drin zu sein hat. Bei festinstallierten Leuchtmitteln, halte ich es für möglich, dass die Angabe entfällt. Sobald ein Sockel im Spiel ist, ist auch auf dem Scheinwerfer angegeben, welches Leuchtmittel da rein gehört und als einziges zulässig ist.

Es gibt nur ein einziges zugelassenes LED-Leuchtmittel mit H-Sockel... und dies ist nur für bestimmte Fahrzeuge mittels ABE zugelassen.
Mir ist kein Scheinwerfer bekannt, der eine Zulassung für den Betrieb mit Halogen UND Led besitzt. (Die Sonderzulassung für die Osram-LED hat nicht der Scheinwerfer, die Scheinwerfer sind dort nur mit H7 zugelassen).

Deine LED-Leiste wird nach EC-R112 zugelassen sein, da man die LED nicht austauschen kann, ist das so richtig.

Du kannst meine Ausführungen sehr einfach entkräften:
Gib mir einen Link...ein einziger reicht... zu einem Halogenscheinwerfer, der eine Zulassung für LED Abblendlicht MIT H-Sockel hat... und dann auch bitte das zugelassene H-SockelLED-Leuchtmittel (von denen es in der EU kein einziges gibt) für genau diesen Scheinwerfer.

Zitat:

@FTCK schrieb am 28. Februar 2021 um 00:59:46 Uhr:


2x Abblend und 2x Fernlicht Halogen. Und dazu eine legale LED-Leiste mit 6000K. Selbst der TÜV hielt das zunächst für illegal, weil nur eine einzelne LED verbaut ist.

Da gibt es aber eigentlich nur eine Möglichkeit, wie das legal sein kann:

In der Lightbar sind (zulassungsrechtlich) zwei Fernlichtscheinwerfer im selben Gehäuse und ohne Abstand verbaut. Dann darf natürlich noch die Summe der Kennzahlen 100 nicht überschreiten...

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Genau so ist. Ich komme jetzt vermutlich auf die 90.

@WeissNicht
Es ging nur um deine Behauptung, dass es für Halogen, LED und Xenon seperate Kennungen gibt. Das stimmt eben nicht. Ich habe die Kennung HR und das steht eigentlich für Halogen Fernlicht, aber ich habe LED‘s. D steht für Xenon und LED wird gar nicht separat aufgeführt, vermutlich weil niemand es für möglich gehalten hat, dass die mal legalisiert werden.

Naja ist nun auch nix weltbewegendes, ein Blick ins Buch schlüsselt doch alles auf.

H - Scheinwerfer mit Halogenglühlampe oder LED-Lichtquelle
R - Scheinwerfer für Fernlicht
= HR Scheinwerfer für Fernlicht mit Halo oder LED

DR = Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle Scheinwerfer für Fernlicht

Und ja, es ist so, man hat einfach das "oder LED-Lichtquelle" dazu "gemogelt".
Das H gab es schon immer.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 27. Februar 2021 um 23:13:18 Uhr:


LED und Xenon ist teilweise etwas schwieriger zu unterscheiden... aber wer baut sich in seinen Xenon-Scheinwerfer LED ein?

Ich z.B. 😁

Hallo,

Ich habe die Fehler beseitigen lassen und war heute bei der KÜS und die meinten das kann nur Tüv Nord machen. Meinen Schwiegersohn meinten die Beamten das wir 3 Wochen Zeit haben und auf der Mängelkarte steht unverzüglich der Prüfer meinte das es eventuell zu spät ist. Hat das seine Richtigkeit ? Ein Begutachtung kostet wohl über 100€ Aussage vom Küs Prüfer

Liebe Grüße

Zitat:

@TC-V8 schrieb am 5. März 2021 um 16:51:12 Uhr:


Hallo,

Ich habe die Fehler beseitigen lassen und war heute bei der KÜS und die meinten das kann nur Tüv Nord machen. Meinen Schwiegersohn meinten die Beamten das wir 3 Wochen Zeit haben und auf der Mängelkarte steht unverzüglich der Prüfer meinte das es eventuell zu spät ist. Hat das seine Richtigkeit ? Ein Begutachtung kostet wohl über 100€ Aussage vom Küs Prüfer

Liebe Grüße

Ja für manche Tätigkeiten hat der Tüv noch das Monopol.

Normal hat man 10 Tage, würde es jetzt so schnell wie nur irgendwie möglich begutachten lassen und dann der Polizei vorlegen, vielleicht akzeptieren die das es wegen Corona länger gedauert hat.

Schnell mal gucken ob die richtigen LEuchtmittel drin sind sollte eigentlich keine 100€ kosten, kann aber sein das die nen festen Kostensatz für die Begutachtung haben. Ne Wahl hast du eh nicht also nix wie zum Tüv.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. März 2021 um 17:20:28 Uhr:


Schnell mal gucken ob die richtigen LEuchtmittel drin sind sollte eigentlich keine 100€ kosten, kann aber sein das die nen festen Kostensatz für die Begutachtung haben. Ne Wahl hast du eh nicht also nix wie zum Tüv.

Hier wird sicher nicht nur geschaut, ob da die richtige/zugelassene Glühlampe verbaut ist. Man wird hier auch drauf schauen, ob die Leuchtweite korrekt eingestellt ist bzw. ob der Scheinwerfer insgesamt noch der Serie entspricht.

Eine "einfache Begutachtung nach §5 FZV" kostet bei mir 30 Euro. Und ich glaube, bei der vorliegenden Fragestellung sollte die einfache Begutachtung reichen. Gutachten nach §5 FZV darf jeder Prüfingenieur machen.

Das Licht mal ein- und ausschalten um zu sehen, dass es wirklich wieder Halogen-Lichtquellen sind. Dann einmal die Scheinwerfereinstellung prüfen, Fotos machen, fertig. Wenn die Lichtfarbe irgendwie auffällig ist wird man wohl ein Leuchtmittel rausnehmen und auf Zulässigkeit prüfen wollen. Dann würde ich aber schon eher 60 als 30 Euro nehmen.

Offensichtlich ging der KÜS-Kollege davon aus, dass ein Gutachten nach §21 StVZO gefordert wäre. Also hat er entweder die Mängelkarte nicht richtig gelesen oder aber ist dem gleichen Irrtum wie @Matsches unterlegen. Dabei steht doch extra im Kleingedruckten der Mängelkarte, dass bei mehreren Kreuzen der Verantwortliche die Wahl hat 😉

@hk-do

Hast du Zugang zu einer Liste mit den Referenzwerten fürs Fernlicht?

Eine Liste, in der für jeden Scheinwerfer der zugehörige Referenzwert steht?

Nein, ich wüsste nicht, dass es so eine Liste geben würde.

Mir reicht ja auch der Wert für mein Auto. Müsste doch irgendwo bei der Typprüfung hinterlegt sein. Jedenfalls ist Ford seit fast 3 Monaten trotz mehrmaliger Nachfrage nicht in der Lage mir den Wert für den Transit Custom Bj. 2014 mitzuteilen.

warum schaust du nicht einfach auf die Scheinwerfer?

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