Mängelkarte wegen LED Abblendlicht

Hallo, ich weiß nicht ob, dass der richtige unterforum ist bitte um Entschuldigung falls es falsch hier ist.

Meine Schwiegersohn aus Österreich war mit meinem Auto unterwegs. Er ist wohl in eine Polizeikontrolle geraten und er hat eine Mängelkarte bekommen wegen LED Abblendlicht und LED Standlicht. Sie meinten das es andere gefährdet aber warum durfte er dann weiter fahren? Er hat keine Strafe bekommen nur die Mängelkarte und ich muss das Auto in 3 Wochen bei einer TÜV stelle vorzeigen.

Meine frage ist wenn ich dass Auto vorzeige und die Mängeln beseitige kommt eine Strafe auf mich zu ? Falls ja wie hoch und gibt es auch Punkte für mich als Halter?

Würde Antworten wäre ich sehr dankbar

Liebe Grüße

60 Antworten

Zitat:

@ME1200 schrieb am 23. Februar 2021 um 14:13:23 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 23. Februar 2021 um 14:04:09 Uhr:


Und Glück gehabt, dass die Beamten ihren ruhigen Tag hatten. Die Steuerhinterziehung hätte teuer kommen können... .

Steuerhinterziehung ?

Vermutlich wegen dem österreichischern Fahrer. Aber Steuerhinterziehung kann ich da keine erkennen. Das wäre es, wenn ein Österreicher mit Wohnsitz in Österreich sein Auto in D zulassen würde (auf Schwiegervater oder auf Briefkastenadresse). Da hätte er aber in Österreich angehalten werden müssen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Februar 2021 um 06:11:14 Uhr:


Und es kommt nix weiter nach. Du wirst nur noch den Sachverständigen bzw. Gutachter bezahlen müssen, welcher dir nach Bereinigung die Karte abstempelt.

Was für ein Gutachten? Man(n) muss lediglich zur nächsten Polizeidienststelle fahren und das Fahrzeug vorführen. Ein Beamte kommt raus, man schaltet das Licht an, der Beamte sieht das Halogen Glühobstlicht und die Sache ist erledigt.

Habe ich schon zwei mal hinter mir mit Xenon Bling Bling. Mit verschiedenen Autos auf verschiedenen Dienststellen in verschiedenen Städten/Bundesländern.

Zitat:

@TC-V8 schrieb am 23. Februar 2021 um 00:12:28 Uhr:


Ja hier in Deutschland. Das nicht erlaubte LED Abblendlicht und LED Standlicht verbaut sind und diese den Verkehr blenden bzw. Gefährden. Aber auf der Mängelkarte steht “nur” Nicht zulässige LED Leuchtmittel Abblendlicht und Standlicht dort steht nichts von Gefährdung oder sonstiges

Ich habe das Fahrzeug selbst vor ein paar Monaten gebraucht gekauft ich denke aber mal, dass es selbst getrickste Birnen sind. Es handelt sich hier um einen MB C-Klasse Baujahr 2007

Wie wäre es mit einem Foto von der Mängelkarte? (mit geschwärzten persönlichen Daten)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Februar 2021 um 10:44:16 Uhr:


Auf der Mängelkarte wird immer angekreuzt, ob eine Verwarnung oder Anzeige in Form einer Owi gemacht wird.

In NRW gibt es diese Felder aber nur auf dem Blatt für die Zulassungsbehörde, die Ausfertigung für den Halter/Fahrer hat diese Informationen nicht.

Zitat:

Wenn der TE Pech hat, bekommt es die Owi mit Betriebserlaubnis erloschen.

Das einfache Erlöschen der BE kostet laut Tatbestandskatalog 50 Euro für den Fahrer und 50 Euro für den Halter.

Sollte die "wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" vorgeworfen werden (eine direkte Gefährdung ist dafür nicht notwendig) kostet der Spaß 90 Euro für den Fahrer und 135 Euro für den Halter. Dazu gibt es dann jeweils einen Punkt, und dazu kommen jeweils die üblichen 27,50 EUR Kostenersatz.

Wer damit ein Problem (und bestenfalls eine RSV) hat, kann natürlich über den Punkt "wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" und vor allem über das Verschulden (sprich: ob bei Einhaltung der für Fahrer und Halter erforderlichen Sorgfalt die unzulässigen Leuchtmittel hätten erkannt werden müssen) mit der Behörde bzw. später dem Richter streiten. Denn ohne wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit keine Punkte, und ohne Verschulden überhaupt keine Bestrafung.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Februar 2021 um 11:05:49 Uhr:


Hallo, MZ-ES-Freak,

in aller Regel kommt keine Verwarnung oder Bußgeld nach einem Mängelbericht, wenn auf diesem ein "nein" im betreffenden Feld angekreuzt wurde.

Nur mal ein Beispiel: Der Termin der HU wurde um 2 Monate überschritten. Mängelbericht ja, Verwarnung nein.

Viele Grüße,

Uhu110

Für "der Termin der HU wurde um 2 Monate überschritten", gibt es ja auch keinen Tatbestand im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, da kann gar keine nachträgliche OWI-Verwarnung kommen.

Ob das bei vorhandenen Tatbeständen, z.b.:

TB 329113
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

passieren kann, weiß ich allerdings nicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. Februar 2021 um 21:25:23 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Februar 2021 um 10:44:16 Uhr:


Auf der Mängelkarte wird immer angekreuzt, ob eine Verwarnung oder Anzeige in Form einer Owi gemacht wird.

In NRW gibt es diese Felder aber nur auf dem Blatt für die Zulassungsbehörde, die Ausfertigung für den Halter/Fahrer hat diese Informationen nicht.

.............

In BW sind die Exemplare für die Zulassungsbehörde und den Halter/Fahrer gleich, d. h. sie sehen, ob eine Verwarnung oder eine Anzeige ausgestellt wurde.

Genau wie Andreas.Weber schreibt.
Mach dir also keine Sorgen.
Es hätte aber auch anders kommen können mit sofortiger Stilllegung, da die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 23. Februar 2021 um 15:25:35 Uhr:


Was für ein Gutachten? Man(n) muss lediglich zur nächsten Polizeidienststelle fahren und das Fahrzeug vorführen. Ein Beamte kommt raus, man schaltet das Licht an, der Beamte sieht das Halogen Glühobstlicht und die Sache ist erledigt.

Habe ich schon zwei mal hinter mir mit Xenon Bling Bling. Mit verschiedenen Autos auf verschiedenen Dienststellen in verschiedenen Städten/Bundesländern.

Nicht in Dresden/Radebeul. Hier musst das Fahrzeug in einer Werkstatt vorstellen, wo entweder ein Gutachter oder eben Sachverständiger arbeitet. Auf der Mängelkarte ist auch gleichzeitig eine Adresse aufgedruckt, an welche dann die Karte abgestempelt und unterschrieben gesendet werden soll.
Allerdings ist das schon ein Weilchen her. Jahrtausendwende rum, glaub ich.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. Februar 2021 um 23:17:04 Uhr:


Für "der Termin der HU wurde um 2 Monate überschritten", gibt es ja auch keinen Tatbestand im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, da kann gar keine nachträgliche OWI-Verwarnung kommen.

Das ist übrigens so pauschal nicht richtig:

"Der Tatbestandskatalog enthält die überwiegende Anzahl der im Massenverfahren auftretenden Tatbestände. Nur in seltenen Ausnahmen kann eine Lücke bestehen. Für diesen Fall ist die nachfolgende TBNR als Auffangtatbestand geschaffen." (Nummer 4.1.2)

Es können also durchaus auch OWis geahndet werden, die dort nicht aufgelistet werden.

Machs nicht so kompliziert (geschwärzte Mängelkarte, Gutachter, Owi, ...).
Meist steht unten drauf, wer den Nachweis der Beseitigung erbringen darf und welche Frist es gibt.

Bei einem kaputten Bremslicht vielleicht die nächste Polizeistation, bei einem manipulierten Scheinwerfer eher eine anerkannte Prüfstelle.

Bring die Lampen in Ordnung, fahr zum TÜV / DEKRA / KÜS.
Die werden das Licht anschalten, kurz nicken, einen Bericht aus dem PC lassen, ein paar € kassieren und der Fall ist erledigt.

Beispiel: https://www.tuningblog.eu/.../

Hier die Mängelkarte:

Würde ich als Halter einen Punkt bekommen? Der Fahrer hat gar nichts bekommen kein Bußgeld oder Verwarnung. Also nur eine Mündliche Belehrung das es gefährlich ist etc..

LG

Asset.JPG
Asset.HEIC.jpg

Das ist das NRW-Modell der Mängelkarte, da kann man auf dem Exemplar für den Halter nicht erkennen was in Sachen OWi veranlasst wurde/wird.

Aber grundsätzlich würde ich sagen:
Wenn die Beamten eine OWi-Anzeige vorlegen wollen, sagen sie normalerweise "Sie bekommen Post von der Bußgeldstelle!". Wenn sie das nicht getan haben würde ich eher annehmen, dass man es bei der Ermahnung belässt.

Betriebserlaubnis ist erloschen, nun liegt es an dir diese wieder zu erlangen.
Neu (so der formale Akt) beantragt wird diese bei der Zulassungsstelle, diese verlangt als Nachweis dafür eben jenes Gutachten nach §21 StVZo, das in der Karte aufgeführt ist.

Also Lampen in Ordnung bringen, Termin bei einer Prüfstelle machen.
Durfte bis 2019 n den alten BuLä nur der TÜV, jetzt ist dieses Monopol meine ich aber gefallen.
Kosten je nach Umfang, bei einer Einzelmaßnahme würde ich von 50€ für das Gutachten ausgehen + das, was die ZuLa verlangt.

Ob was von der Bußgeldstelle kommt wirst Du merken. In den finanziellen Notstand wirds dich als Halter in diesem Fall nicht bringen.
Vielleicht belässt man es auch bei einem "Mach das nie wieder"

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Feb. 2021 um 10:44:16 Uhr:


mit Betriebserlaubnis erloschen.

Wie ich schon schrieb. 🙁

Unabhängig vom reinen Wortlaut der StVZO wird hier aber wohl niemand ernsthaft die formale "Neuerteilung der BE" fordern, sondern man geht doch wie üblich davon aus, dass die BE nach der Behebung der Mängel von selbst wieder auflebt.

Deswegen ja auch das erste Kreuz auf der Rückseite (das zweite halte ich für schlichtweg falsch):
Gutachten nach §5 FZV machen lassen, Mängelkarte abstempeln lassen, Karte an die Zulassungsstelle schicken, fertig. Kosten nur für das Gutachten, nicht für die Zulassungsstelle. Das Gutachten kann auch jeder Prüfingenieur machen.

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