Mängelkarte
hi leute
ich habe von der polizei bei einer allgemeinen verkehrskontrolle eine mägelkarte erhalten mit welcher ich am daraufvolgentag zum tüv und anschliessend zum strassenverkehrsamt fuhr
2 monate später bekahm ich einen bußgeldbescheid über 103 euro und 3 punkte
die sachen wie domstrebe
luftfilter
distanzscheiben
sind vom tüv rheinland abgenommen und im schein eingetragen worden
was ist nun los ich dachte wenn ich die mängelkarte vom tüv rheinland abzeichnen lassen und zum strassenverkehrsamt bringe sei die sache erledigt oder liege ich dort falsch
mfg
Beste Antwort im Thema
WAS STEHT AUF DEM ANHÖRUNGSBOGEN????
dort steht klipp und klar UNTER den § -> sie fuhren die falschen felgen. es kann doch nicht so schwer sein diese frage zu beantworten?!
btw was jetzt? du postest in jedem posting was anderes. zuerst warens spurplatten, jetzt sinds felgen....willst du hier nur n spass machen oder wirklich ne zufriedenstellende antwort?
47 Antworten
Ich erinner mich an einen Beitrag....
Ist ja unglaublich, hast du das geld bezahlt??
wenn nein wart erstmal damit ab, bis du sicher sein kannst, dass das hand und fuß hat, was ich sehr bezweifel..
für was ne strafe, wenn alles eingetragen ist??
Geh erst einmal schriftlich per Einschreiben in Widerspruch oder direkt zum Sachbearbeiter.
Wenn das alles vor der Kontrolle ordnungsgemäß eingetragen war, dann ist der Bußgeldbescheid rechtswidrig.
Gruß Hans
PS: Hast du den grünen Trachtenpfeifen denn nicht die Eintragungen gezeigt?
Zitat:
Original geschrieben von underground1617
2 monate später bekahm ich einen bußgeldbescheid über 103 euro und 3 punkte
Wie lautet der Tatvorwurf?
Abend,..
hast du deine Eintragungen dann der Polizei gezeigt , weil das müssen die sehen .. und nur dann ist die Sache erledigt .
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als erstes bemängelten sie die domstrebe (ohne e-nummer kein bezug zum farzeugschein)
dann k&n luftfilter kit ohne e-nummer (kein bezug zu farzeugschein herstellbar)
dann distanzscheiben waren eingetragen aber mit 6,5J/15 195x55/r15 montiert waren jedoch 7j/16 205x45/r16
so steht es in der erläuterung
1. domstrebe ist eintragungsfrei soweit ich weiss
2. ich habe meine karre gebaut und dann mit ihr zum tüv gefahren habe anschliessend nichts daran verändert
3. nachdem ich die mängelkarte erhalten habe bin ich einen tag später damit zum tüv als ich nach ca. einer stunde den wagen wieder abgeholt habe sagte der zu mir es sei alles in ordnung und gab mir die mängelkarte abgestempelt und unterschrieben zurück und sagte ich soll sie so schnell wie möglich zum strassenverkehrsamt bringen was ich auch am gleichen tag noch tat.
ich habe mir die mängelkarte kopieren lassen und bin gefahren
nun bekomme ich den brief wo die oben aufgeführten dinge drinstehen sowie strafe, bearbeitungsgebühr (103,50€) und 3 punkte
ich will den grünen helfern ja nicht unhöflich erscheinen aber meiner meihnung ist das die absolut ka hatten was die da überhaupt erzählen und was die da mit den felgen (maße) aufgeschrieben haben ist der größte schwachsinn.
meine meinung ist das die einfach nichts zu tuen hatten an diesem tag und einfach nur einen idioten (an dem tag war ich es) rausgeholt haben um überhaupt einen bricht am tag schreiben zu können.
aber was soll ich nun machen zum anwalt, einspruch, den mittelfinger zeigen???
es ist einfach unglaublich das wegen so unqualifizierte personen ich so einen heckmeck habe erst zum tüv dann strassenverkehrsamt jetzt kosten für spritt und einschreiben dann anwalt hin und herlauferei und kosten alles nur weil die so ....... sind.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie lautet der Tatvorwurf?Zitat:
Original geschrieben von underground1617
2 monate später bekahm ich einen bußgeldbescheid über 103 euro und 3 punkte
Beantworte bitte zunächst einmal diese Frage. Vorher kann man da wenig zu sagen.
Domstrebe eintragungsfrei wenn geschraubt. Geschweisst müsste sie abgenommen werden. Identisch mit Querlenkerstrebe Marke Eigenbau, wenn geschraubt.
Pilz gibt Mangel wenn nicht eingetragen oder Chinamodell Quai Gong.
Spurplatten geben halt Stress da diese mit den Felgen hätten abgenommen werden müssen.
Hallo,
auf der Mängelkarte ist hinten angegeben wo du die Karte ausgefüllt hinzuschicken hast.
Meistens die Dienststelle die dich angehalten hat.
Du hast 2 Wochen Zeit.
Liegt das Schreiben nicht nach 2 Wochen bei denen auf dem Tisch ,wird es wie bei dir geschehen teuer ohne ankündigung.
Hallo
Kenne das auch so, das man mit der Mängelkarte zu einer Polizeidienstelle fahren muß, dann nehmen die das aus dem System raus.
Hatte das auch schon, meißt wegen abgelaufener Verbandskästen und Kleinkrem ...
Gruß Ronny
also die spurplatten waren mit den felgen welche auf dem schein eingetragen auch auf dem auto die haben falsche felgengröße auf dem schein geschrieben
die polizei sagte zu mir ich kann die mängelkarte an die adrese schicken oder beim strassenverkehrsamt abgeben! was ein einen tag später gemacht habe.
tatvorwurf:
sehr geehreter herr ..........
ihnen wird zur last gelegt am 16.06.2009 16:10 Uhr als führer des wagens mit dem amtl.
kennzeichen .......
auf der roermonderstrasse folgende ordnungswidrigkeit nach §24 stvg beganngen zu haben.
sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges siehe sachverhalt Fahrzeug,
wodurch die verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
§23 Abs.1, §49 stvo; §24 stvg; 108 Bkat
also das typische "erlöschen der be"...als erstes soltlest du morgen beim straßenverkehrsamt anrufen und denen schildern das du die mängelkarte abgeschickt hast! auf dem schrieb den du bekommen hast, müsste ja ein sachbearbeiter draufstehen........
Zitat:
dann distanzscheiben waren eingetragen aber mit 6,5J/15 195x55/r15 montiert waren jedoch 7j/16 205x45/r16
alleine daduch war die be erloschen... die spurplatten MÜSSEN IMMER IN VERBINDUNG MIT DER GEFARENEN RAD/REIFEN KOMBINATION EINGETRAGEN SEIN!!!da hast eher keine chance ohne zu zahlen raus zu kommen! zu dem luftfilter ohne e-nummer will ich mich hier mal nicht äussern! war das ein offener oder ein original filter?!? wer so draussen rumfährt soll schon zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von stefan-pirna
alleine daduch war die be erloschen... die spurplatten MÜSSEN IMMER IN VERBINDUNG MIT DER GEFARENEN RAD/REIFEN KOMBINATION EINGETRAGEN SEIN!!!da hast eher keine chance ohne zu zahlen raus zu kommen! zu dem luftfilter ohne e-nummer will ich mich hier mal nicht äussern! war das ein offener oder ein original filter?!? wer so draussen rumfährt soll schon zahlen!Zitat:
dann distanzscheiben waren eingetragen aber mit 6,5J/15 195x55/r15 montiert waren jedoch 7j/16 205x45/r16
den luftfilter hat der tüv rheinlang abgenommen und eingetragen
und die felgen und räder waren mit den maßen 6,5j/15 195x55r15 eingetragen und auch so bei der kontrolle montiert
warum andere eingetragen worden weiss ich nicht!