Mängel am Jahreswagen
Guten Tag Zusammen,
ich habe mir vor einer Woche einen Jahreswagen gekauft.(Audi A4 8K 1.8 TFSI) Im Verkaufsgespräch hat der Verkäufter mich auf einen Steinschlag an der Motorhaube hingewiesen, der mit einem Lackstift nachgearbeitet wurde. Auf meine Frage nach sonstigen Mängeln sagte er das keine weiteren Bekannt sind.
Ich habe den Wagen jetzt seid einigen Tagen und mir fallen immer mehr Mängel auf. (Diverse Lackschäden die mit dem Lackstift nachgearbeitet wurden, Diverse Schäden an der Innenverkleidung, eine Beule am Heck, ein fehlender Schalter für die ZV)
Im Kaufvertrag steht bei Unfällen/Mängel : Keine Bekannt.
Was mich interessiert ist wie hier die Rechtslage ist. Habe ich hier die Möglichkeit diese Mängel von Händler nacharbeiten zu lassen oder mir eine bestimmte Summe erstatten zu lassen?
Das war das einzigste was ich im Netz gefunden habe :
Tritt in den ersten sechs Monaten seit Fahrzeugübergabe ein Mangel auf, wird das Bestehen dieses Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe vermutet. Der Verkäufer muss für diesen Mangel Gewähr leisten, es sei denn, er kann die Fehlerfreiheit des Fahrzeuges bei Fahrzeugübergabe beweisen.
Schon mal vielen Dank im Vorraus.
Gruß
OberHirsch
Beste Antwort im Thema
Ansichtsache!
Ich finde es einfach nur dämlich hier über irgendwelche Lackkratzer rum zu philosphieren.
Noch lächerlich ist es den Verkäufer die Schuld geben zu wollen, weil man zu doof ist die Augen aufzumachen.
Technische Mängel sind ja eine Sache, aber sowas offensichtliches.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Die Schäden sind ja mal richtig schlecht ausgebessert... Ob der Händler für die Delle auch noch zuständig ist? Hmm... Theoretisch kann das doch auch nach der Übergabe passiert sein. Wegen solchen Macken macht man doch ne Abnahme? Wenn er sich hier querstellt, dann hast du in meinen Augen schlechte Karten...
Theoretisch kann das nach der Übergabe passiert sein. Aber wie ich den Gesetzestext verstanden habe gilt bei Neu- und Jahreswagen, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Mängel vor der Übergabe schon gewesen sind und somit der Verkäufter in den ersten 6 Monaten in der Beweißpflicht steht.
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Dir ist schon klar das Du einen GEBRAUCHTwagen gekauft hast, oder?Lächerlicher Thread!
Lächerliches Posting!
Ansichtsache!
Ich finde es einfach nur dämlich hier über irgendwelche Lackkratzer rum zu philosphieren.
Noch lächerlich ist es den Verkäufer die Schuld geben zu wollen, weil man zu doof ist die Augen aufzumachen.
Technische Mängel sind ja eine Sache, aber sowas offensichtliches.
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Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Ansichtsache!Ich finde es einfach nur dämlich hier über irgendwelche Lackkratzer rum zu philosphieren.
Noch lächerlich ist es den Verkäufer die Schuld geben zu wollen, weil man zu doof ist die Augen aufzumachen.
Technische Mängel sind ja eine Sache, aber sowas offensichtliches.
Ich glaube, du bist hier falsch. Gibt es nicht irgendeinen Meckertread, wo du Gleichgesinnte beleidigen kannst? Heir ist wohl nicht nur die Marke frei.
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Noch lächerlich ist es den Verkäufer die Schuld geben zu wollen, weil man zu doof ist die Augen aufzumachen.
Wieso ist es lächerlich dem Verkäufer die Schuld zu geben? Laut
GESETZ!!!!ist er verpflichtet mich über alle bekannten Mängel zu informieren. Da die Hausinterne Werkstatt vor Auslieferung eine komplett Abnahme des Fzgs gemacht hat müssen die Mängel bekannt gewesen sein.
Und zu blöd die Augen auf zu machen ..... wenn ich einen Wagen kaufe der 9 Monate alt ist und keine 15000 km runterhat ... gehe ich davon aus, das alles i.O. ist.
Sorry aber, wer hier lächerlicht ist .......
Hallo,
dann ist die Frage, was ist ein "Mangel"? Ist ein ausgebesserter Lackschaden ein Mangel? Das halte ich nicht für selbstverständlich, denn dann wären ja alle korrigierten Mängel immer noch Mängel und ein Fahrzeug niemals mangelfrei. Es kommt also wohl auf die Art der Beseitigung des Lackschadens an: Ist die standesgemäß oder unzureichend? Ich glaube kaum, dass ein Kratzer eine Neulackierung rechtfertigt.
Fakt ist: In Übergabeprotokollen - und davon wirst du eines unterschrieben haben - steht drin, dass du das Fahrzeug "so wie es liegt und steht" übernommen und akzeptiert hast. Dazu gehört vornehmlich die optische Inspektion. Dabei ist dann völlig egal, wovon du ausgegangen bist.
So oder so stehst du auf dünnem Eis.
Zitat:
Original geschrieben von frank_m
Hallo,dann ist die Frage, was ist ein "Mangel"? Ist ein ausgebesserter Lackschaden ein Mangel? Das halte ich nicht für selbstverständlich, denn dann wären ja alle korrigierten Mängel immer noch Mängel und ein Fahrzeug niemals mangelfrei. Es kommt also wohl auf die Art der Beseitigung des Lackschadens an: Ist die standesgemäß oder unzureichend? Ich glaube kaum, dass ein Kratzer eine Neulackierung rechtfertigt.
Fakt ist: In Übergabeprotokollen - und davon wirst du eines unterschrieben haben - steht drin, dass du das Fahrzeug "so wie es liegt und steht" übernommen und akzeptiert hast. Dazu gehört vornehmlich die optische Inspektion. Dabei ist dann völlig egal, wovon du ausgegangen bist.
So oder so stehst du auf dünnem Eis.
Danke, das ist doch mal eine Antwort womit ich was anfangen kann.
Zitat:
Original geschrieben von OberHirsch
Und zu blöd die Augen auf zu machen ..... wenn ich einen Wagen kaufe der 9 Monate alt ist und keine 15000 km runterhat ... gehe ich davon aus, das alles i.O. ist.
Sorry aber, wer hier lächerlicht ist .......
Na klar, Du bezahlt zig Tausend Euro für ein GEBRAUCHTES Produkt ohne es Dir vorher mal anzuschauen?
Zitat:
Original geschrieben von OberHirsch
Theoretisch kann das nach der Übergabe passiert sein. Aber wie ich den Gesetzestext verstanden habe gilt bei Neu- und Jahreswagen, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Mängel vor der Übergabe schon gewesen sind und somit der Verkäufter in den ersten 6 Monaten in der Beweißpflicht steht.
Nicht bei Dellen und Kratzern. Dafür macht man ja ne Übergabe. Ich kann doch auch nicht zu Audi gehen, weil ich mir das Heck angeschrammt habe und einfach mal behaupten, dass die mich über den Mangel hätten aufklären müssen und nun mein Heck neu lackieren sollen... 😉 Das ist zu weit hergeholt. Selbst wenn die Delle bei der Übergabe vorhanden war, dann hättest du die sehen müssen. Mit etwas Glück handelt Audi kulant, weil im Zusammenhang mit den Lackierungen sowas einfach über die Bühne geht, rechtlich stehst du nicht sehr sicher da.
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Selbst wenn die Delle bei der Übergabe vorhanden war, dann hättest du die sehen müssen.
Wenn es bspw. regnet, sieht man sowas nicht so einfach...
Ich musste mich auch spontan entscheiden (wegen des guten Kurses) und hatte keine Möglichkeit, auf eine andere Gelegenheit zu warten.
Naja, mit "schnell entscheiden" kann man sich in meinen Augen da schlecht rausreden. Selbst wenn der Vertrag unterzeichnet ist, kann man nen ordentlichen Rundgang ums Auto machen. Wenn das Wetter schlecht ist oder es schon dunkel ist, sollte man vielleicht die Übergabe im Showroom oder der Werkstatt machen und das Auto abtrocknen lassen. Oder auf den nächsten Tag ausweichen. (Auch wenns vielleicht nicht die praktikabelste Lösung ist mit dem nächsten Tag)
Ich habs mir auf jeden Fall angewöhnt, ganz genau hinzusehen. Beim nagelneuen Polo meiner Freundin gab es an der Motorhaubenkante leichte Lackschäden. Nicht sofort sichtbar, bei genauer Inspektion aber zu finden. Ich meine, dafür gab es am Ende recht problemlos nochmal 500,- DM Nachlass (oder alternativ nachlackiert).
Bei meinem 6 Monate alten Werksdienstwagen war die Felge vom Parken beschädigt. Das wurde im Protokoll aufgenommen und später kostenlos behoben. Bei 2 oder 3 kleinen Steinschlägen im Frontbereich war ich großzügig und auch bei ner minimalen Abplatzung auf der Scheibe hab ich ein Auge zugedrückt. Ich hoffe mal, dass sich daraus nix entwickelt. Aussehen tuts harmlos, fast unsichtbar.
Ich finde schon, dass man auch bei nem Gebrauchtwagen (vom Händler) genau hinsehen darf. Welche "Macken" man dann aufgrund des Fahrzeugalters und üblichen Gebrauchs akzeptieren muss oder wird, ist ja nochmal was anderes. Aber auch die Händler sehen nach 2 oder 3 Jahren bei ner Leasingrückgabe ganz genau hin... 😉
So, hab mich gestern mal ne 1/2 Std. mit meinem Rechtsanwalt zusammengesetzt. Laut Rechtslage kann man bei Kratzern, Lackschäden und kleineren Beulen nicht viel Ausrichten. Allerdings werden solche "Schönheitsfehler" oft aus kulanz vom Händler nachgebessert.
Was den fehlenden Schalter (siehe Seite 1 und Bild im Anhang) angeht, wird so ein Fehlen als Mängel angesehen und kann somit beanstandet werden. Fehlende Teile müssen bei Neu- und Jahreswagen schriftlich festgehalten werden.
Naja ich werde heute mal beim Händler anrufen um zu sehen wie kulant er ist. 🙂
Danke noch mal an (fast) alle für die guten Tip´s und Ratschläge... werde beim nächsten Autokauf wohl bei Sonnenschein und mit ner Lupe losfahren. 🙂
Gruß
Hirsch
P.s.: Weiß jemand zufällig was so ein Schalter für die ZV als Neuteil kostet? Hab im Netz bislang noch nichts gefunden