Mängel am Jahreswagen

Audi A4 B8/8K

Guten Tag Zusammen,

ich habe mir vor einer Woche einen Jahreswagen gekauft.(Audi A4 8K 1.8 TFSI) Im Verkaufsgespräch hat der Verkäufter mich auf einen Steinschlag an der Motorhaube hingewiesen, der mit einem Lackstift nachgearbeitet wurde. Auf meine Frage nach sonstigen Mängeln sagte er das keine weiteren Bekannt sind.

Ich habe den Wagen jetzt seid einigen Tagen und mir fallen immer mehr Mängel auf. (Diverse Lackschäden die mit dem Lackstift nachgearbeitet wurden, Diverse Schäden an der Innenverkleidung, eine Beule am Heck, ein fehlender Schalter für die ZV)

Im Kaufvertrag steht bei Unfällen/Mängel : Keine Bekannt.

Was mich interessiert ist wie hier die Rechtslage ist. Habe ich hier die Möglichkeit diese Mängel von Händler nacharbeiten zu lassen oder mir eine bestimmte Summe erstatten zu lassen?

Das war das einzigste was ich im Netz gefunden habe :

Tritt in den ersten sechs Monaten seit Fahrzeugübergabe ein Mangel auf, wird das Bestehen dieses Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe vermutet. Der Verkäufer muss für diesen Mangel Gewähr leisten, es sei denn, er kann die Fehlerfreiheit des Fahrzeuges bei Fahrzeugübergabe beweisen.

Schon mal vielen Dank im Vorraus.

Gruß
OberHirsch

Beste Antwort im Thema

Ansichtsache!

Ich finde es einfach nur dämlich hier über irgendwelche Lackkratzer rum zu philosphieren.

Noch lächerlich ist es den Verkäufer die Schuld geben zu wollen, weil man zu doof ist die Augen aufzumachen.

Technische Mängel sind ja eine Sache, aber sowas offensichtliches.

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Dein gefundener Satz bedeutet, dass im ersten halben Jahr dein Händler in der Beweislast ist.
Rechtlich darf dieser bis zu 2 mal nachbessern (wenn möglich). Erst dann kannst du Mindern oder Wandeln.

Sprich dein Freundlichen darauf an. Wenn der nicht in deinem Sinne reagiert nimm Dir nen Anwalt.

PS: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG!!!

Bei meinem Vorführwagen habe ich auch im Nachhinein festgestellt, dass der re. Kotflügle nachlackiert wurde. Offensichtlich auch mit Blecharbeiten weil die Bündigkeit zur Haube nicht gegeben ist (nicht einstellbar). Aber als "Unfall" war wohl nicht meldepflichtig für den Vetrag.

BTW: Das Wort "einzigste" gibt es nicht! 😉

Wandlung setzt drei Verbesserungsversuche voraus.

Ja Ja , einzige 😉 😉

Und was hat das im Endeffect bei deinem Wagen ergeben ? Wurde der Kotflügel von Händler nachgearbeitet oder wie ?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von OberHirsch


Und was hat das im Endeffect bei deinem Wagen ergeben ? Wurde der Kotflügel von Händler nachgearbeitet oder wie ?
Gruß

Der Wagen geht erst Ende Sept. (wenn ich Urlaub habe) in die Werkstatt wegen div., kleinerer Mängel:

1.) Verschmutzung des Motorraumes bzw. Radhausverkleidungen

2.) Tankklappe im unteren Drittel unbündig

3.) TFL-LEDs der Xenon-Scheinwerfer li./re. nterschiedliche Lichtfarbe

4.) Radio „concert“ (VF-Lautstärke,Entertainm.-Absenkung,Lied-Neustart n. Abbruch VF-Durchsage)

5.) Schwache Klimaleistung

6.) Vibrationen bei 120-140km/h sporadisch (gering)

7.) Flackern/Zittern des Xenon-Lichts bei geringen Unebenheiten

8.) Unbündigkeit Motorhaube/re. Kotflügel.

Bisher hatte ich nur Lackspuren im Radkasten gefunden und daraufhin die Auskunft bekommen, es wäre nachlackiert worden (Grund unbekannt). Die Unbündigkeit habe ich erst später festgestellt und noch nicht gemeldet.

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Bauks, wegen deinem 3. Punkt brauchste nicht Fragen, bzw es zu bemängeln.

Meiner hat mir Heute erst gesagt dass er sich bei Audi Informiert hatte und die gesagt haben dass es bei der Herstellung nunmal vorkommen kann und es in der Toleranz liegt. Da wird nichts dran gemacht.

Diese Vibration bei 120 spüre ich selber komischerweise nicht, der Meister [ist mitgefahren] hat es aber bemerkt?

Punkt 5: Kann er durch Umstellen auf USA/Japan einfach ändern..aber nur wenn er das auch Peilt 😉

Punkt 7: Ist eig. bei fast allen die Xenon haben, selbst ein Werkstattmitarbeiter [Bekannter] hat das an seinem A4 und die machen nichts...

Punkt 8: Also bitte...das kannste ja wohl auch selber einstellen, einfach an den Nippeln drehen und fertig...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von DreamCarDesigner


Punkt 5: Kann er durch Umstellen auf USA/Japan einfach ändern..aber nur wenn er das auch Peilt 😉
Punkt 8: Also bitte...das kannste ja wohl auch selber einstellen, einfach an den Nippeln drehen und fertig...

Danke.

Punkt 8: Nein, denn dann ist der Spalt zw. Haube und SW+SF-Grill viel zu groß. Alles schon probiert. Ich vermute, es hängt mit der Neulackierung des Kotflügels zusammen (deren Grund unbekannt ist).

Punkt 5: Mit der Umkodierung änderst du nicht die Leistung, nur die Umverteilung.

Rest: Habe ich mir schon gedacht, ich halte es dennoch nicht für falsch, dies schriftl. aufnehmen zu lassen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von bauks



Zitat:

Original geschrieben von OberHirsch


Und was hat das im Endeffect bei deinem Wagen ergeben ? Wurde der Kotflügel von Händler nachgearbeitet oder wie ?
Gruß
Der Wagen geht erst Ende Sept. (wenn ich Urlaub habe) in die Werkstatt wegen div., kleinerer Mängel:
1.) Verschmutzung des Motorraumes bzw. Radhausverkleidungen
2.) Tankklappe im unteren Drittel unbündig
3.) TFL-LEDs der Xenon-Scheinwerfer li./re. nterschiedliche Lichtfarbe
4.) Radio „concert“ (VF-Lautstärke,Entertainm.-Absenkung,Lied-Neustart n. Abbruch VF-Durchsage)
5.) Schwache Klimaleistung
6.) Vibrationen bei 120-140km/h sporadisch (gering)
7.) Flackern/Zittern des Xenon-Lichts bei geringen Unebenheiten
8.) Unbündigkeit Motorhaube/re. Kotflügel.

Bisher hatte ich nur Lackspuren im Radkasten gefunden und daraufhin die Auskunft bekommen, es wäre nachlackiert worden (Grund unbekannt). Die Unbündigkeit habe ich erst später festgestellt und noch nicht gemeldet.

Ich habe auch 1.), 3.) und 7.) reklamiert ....  wurde bei mir nicht gemacht 🙄

Ic h habe alles mal vorab per Fax an Audi gesendet - rein prophilaktisch! 😎

Wo genau muss man für Punkt 5 umstellen? Steuergerät Nr.?

Zitat:
Original geschrieben von DreamCarDesigner
Punkt 5: Kann er durch Umstellen auf USA/Japan einfach ändern..aber nur wenn er das auch Peilt

DAS würde mich auch mal interessieren?! Welches Steuergerät und was geändert werden muß...

Schon mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen. Da der Verkäufer mich nicht auf die Lackschäden usw. hingewiesen hat, ist er verpflichtet diese Auszubessern/Nachzuarbeiten? (Ein Ja oder Nein reicht mir für diese Frage 🙂 )

Ich stelle diese Frage noch mal, weil die "Mängel" ja eigendlich nachgearbeitet worden sind. Nur ich bin 1. nicht drauf hingewiesen worden, und 2. bin ich mit der Nacharbeit alles andere als zufrieden.

Wenn er dazu verpflichtet ist, darf ich im dann eine Frist für die Nacharbeit setzen? (2-3Wochen?)

(Im Anhang mal ein Beispiel für so einen "nachgearbeiteten" Lackschaden.

edit.

Hier noch mal 2 Bilder von div. Lackschäden.

Zitat:

Original geschrieben von schneidfried


Zitat:
Original geschrieben von DreamCarDesigner
Punkt 5: Kann er durch Umstellen auf USA/Japan einfach ändern..aber nur wenn er das auch Peilt

DAS würde mich auch mal interessieren?! Welches Steuergerät und was geändert werden muß...

Ich habe auch Interesse an den Infos.

Danke. Sky

Die Schäden sind ja mal richtig schlecht ausgebessert... Ob der Händler für die Delle auch noch zuständig ist? Hmm... Theoretisch kann das doch auch nach der Übergabe passiert sein. Wegen solchen Macken macht man doch ne Abnahme? Wenn er sich hier querstellt, dann hast du in meinen Augen schlechte Karten...

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