Mängel am 5F
Hallo zusammen,
bisher gab es nur Kleinigkeiten die durch den Händler zügig behoben wurden.
Nun habe ich Feuchtigkeit in der rechten Rückleuchte entdeckt und heute reklamiert. Der machte Fotos und will dann eine Antwort von SEAT abwarten, ob komplett ausgetauscht oder nur abgedichtet werden darf
. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass an den LED Leuchten etwas abgedichtet werden kann/darf.
Außerdem habe ich heute noch einen Wassereinbruch an der Beifahrertür beanstandet. Tritt immer mal wieder nach ergiebigen Regenfällen auf, obwohl das Fahrzeug auf einer ebenen Fläche abgestellt wurde. Das Wasser leckt dann zwischen Tür und Türverkleidung auf die Dichtung und von dort läuft es dann innen über den Schweller auf die Fußmatte. Merkwürdig ist nur, durch kräftiges Waschen mit dem Gartenschlauch lässt sich die Undichtigkeit nicht simulieren.
Am 29.1. hat mein X-Perience nun einen Werkstatttermin, mal sehen was dabei rumkommt.
Handelt es sich bei den Problemen um "bedauerliche Einzelfälle", oder sind das bekannte "Leiden" des 5F?
Gruß Oxebo
Beste Antwort im Thema
Saudy du läufst zuviel ums Auto. Du musst endlich fahren dann sieht man sowas nicht mehr.
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Zitat:
@Lalelubär schrieb am 15. März 2019 um 07:13:17 Uhr:
Seat ist in seiner Bewältigung von Kundenproblemen allerdings sehr, sehe träge, gerade wenn es evtl. mal etwas ausserhalb der Norm läuft.
Das ist doch ein generelles VW-Problem, um nicht zu sagen ein grundsätzliches Problem bei den meisten Herstellern. Gibt es eine TPI (oder etwas Vergleichbares), die auf die Fehlerbeschreibung des Kunden anwendbar ist, wird relativ schnell gehandelt. Wenn das aber nicht hilft oder keine konkreten Reparaturanweisungen verfügbar sind, sieht's schlecht aus.
Zitat:
@CatchyTune schrieb am 14. März 2019 um 17:07:05 Uhr:
Auf den Hinweis das ich von soetwas schon gehört habe (golf, oktavia sowie A4) und das dort das "Comfortsteuergerät" getauscht worden ist, sagte der Meister nur: ähm, ein Comfortsteuergerät? sowas hat der Leon nicht.
Der Leon hat genauso wenig mehr ein Komfortsteuergerät wie seine technisch identischen Konzernbrüder Golf und Octavia.
PS: Sorry für den Doppelpost, wollte eigentlich meinen vorherigen Beitrag bearbeiten.
Du hast gelesen was ich geschrieben habe?
Nein, ehrlich gesagte habe ich das überlesen. Natürlich hätte ich mir meinen Hinweis dann sparen können. Sorry, das waren jetzt ein paar Böcke zu viel, die ich da geschossen habe.
Wie auch immer, was bringts wenn der Händler sagt es ist nix hinterlegt im Fehlerspeicher.
Der wagen is jetzt wieder trocken.
Aber die art und weise ist ein unding. Mein anwalt sagt gutachten einholen und klagen.
Kostet ja nix... Bei sowas bekomm ich echt puls.
Ich bräuchte irgendwas internes von seat bzw vom vag dann können wir die auf Nachbesserung verdonnern.
Mal angenommen der 1te s schlüssel hat irgend ne problem, warum tauchen die das ding nich einfach. Kann doch nicht all so viel kosten.
Also ich bin Installateur, wenn ich zu nem kunden komme weil die heizung defekt ist, sag ich ja auch nicht :die muss ausgeschaltet werden dann tritt das problem nicht auf.
Irgend wie und irgendwo muss man doch anfangen was zu erneuern. gerade im gewährleistungsfall. da reis ich mir doch den A.... auf um den kunden bestmöglich zu versorgen.
Da braucht man nichts internes. Das hört sich nach einem Mangel an und der Wagen ist in der Garantiezeit. Unter Fristsetzung zur Behebung des Mangels auffordern. Funktionen nicht zu nutzen ist der falsche Weg und darauf sollte es nicht hinauslaufen.
Zitat:
@weisserFR schrieb am 15. März 2019 um 07:39:24 Uhr:
Da braucht man nichts internes. Das hört sich nach einem Mangel an und der Wagen ist in der Garantiezeit. Unter Fristsetzung zur Behebung des Mangels auffordern. Funktionen nicht zu nutzen ist der falsche Weg und darauf sollte es nicht hinauslaufen.
Also ich hab mich da bei meinem Anwalt rückversichert. Da das AH dem Anwalt auch geschrieben hat, ist die sache eindeutig.
Der Anwalt sagt: Comfort funktion wieder einschalten mund Schlüssel wieder in Betrieb nehmen.
Das werd ich auch machen... vieleicht geht der ja noch mal auf... (und ich bekomm dan den 1,5 TGI

)
Ich bin da nur sehr verärgert drüber, wenn ich so mit nem kunden umgehe darf ich mir n neuen job suchen.

Mir fällt sonst nichts mehr ein was ich noch machen könnte


Zitat:
@weisserFR schrieb am 15. März 2019 um 07:39:24 Uhr:
Da braucht man nichts internes. Das hört sich nach einem Mangel an und der Wagen ist in der Garantiezeit. Unter Fristsetzung zur Behebung des Mangels auffordern. Funktionen nicht zu nutzen ist der falsche Weg und darauf sollte es nicht hinauslaufen.
Wie will man zur Behebung eines Mangels auffordern, der nicht vorführbar ist? Wenn sich der Verkäufer oder der Hersteller auf den Standpunkt stellt, dass die Fenster durch einen Bedienfehler geöffnet worden sind, wie will man das Gegenteil beweisen? Auch ist das Fahrzeug älter als sechs Monate, sodass bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr eingetreten ist.
Sicher wird sich der allgemeine Zustand des Fahrzeugs auch nicht bessern, wenn das Interieur regelmäßig eine Dusche bekommt. Die Situation ist ganz offen gesagt beschissen.
Das Problem ist der Nachweis. Der Fehlerspeicher wäre zu schön. Und wie so oft gibt es natürlich den Vorführeffekt: Der Fehler tritt nicht auf. Also keine Reproduzierbarkeit. Fehlersuche und -behebung erfolglos. Es ist in elektronisches Problem und kann vielfache Ursachen,auch einmalige, haben. Da hilft auch der beste Anwalt nichts.
Für den Kunden mehr als schlecht.
Das genannte Poltern ist da etwas anderes. Es ist in mechanisches Problem, kann reproduziert werden und so hoffentlich/vielleicht gefunden werden.
Irgend wie muss das Problem ja eingegrenzt werden, ich hätte beide Schlüssel nach dem abstellen des Fahrzeuges in eine Blechdose, fahren die Fenster und das Dach wieder auf können es die Schlüssel nicht sein.
Zitat:
Das ist doch ein generelles VW-Problem, um nicht zu sagen ein grundsätzliches Problem bei den meisten Herstellern. Gibt es eine TPI (oder etwas Vergleichbares), die auf die Fehlerbeschreibung des Kunden anwendbar ist, wird relativ schnell gehandelt. Wenn das aber nicht hilft oder keine konkreten Reparaturanweisungen verfügbar sind, sieht's schlecht aus.
Ja klar, nur ist nicht jeder Fehler mit einer TPI abzudecken/abzugrenzen, denn ab und zu muss man dann auch mal Eigeninitiative bei einer Fehlersuche zeigen und gerade wenn die TPI nichts bringt.
TPI mögen ja gut sein um ein Fehler Systematisch einzugrenzen und irgendwo muss man ja auch anfangen, nur wenn das nichts hilft, dann sollte man den Kunden nicht im Regen stehen lassen.
Vielleicht ist man da anderswo kompetenter, als hier bei mir.
PS: Der Leon wird aber mit Sicherheit eine Steuereinheit eben für die Steuerung des Pano. und der Fenster haben, ob das jetzt Allg. Sprachlich "Komfortsteuergerät/Modul" ect. heißt oder anderswo mit integriert ist, dürfte dabei ja egal sein. Denn scheinbar liegt hier ein generelles Problem mit der Steuerung vor und das kennen viele unter dem Begriff "Komfortsteuergerät". Zumal es ja scheinbar wohl kein Einzelproblem bei VAG darstellt.
Zitat:
@CatchyTune schrieb am 15. März 2019 um 07:31:52 Uhr:
Mal angenommen der 1te s schlüssel hat irgend ne problem, warum tauchen die das ding nich einfach. Kann doch nicht all so viel kosten.
Kostet nichts?
Also bei mir genau €313,84 also wenn das nichts ist
Ist das ganze ein Garantiefall (so wie bei mir mit dem Schlüssel) ist die Sache klar und eindeutig.Allerdings muss man dafür erstmal einen Fehler vorweisen.
Zitat:
Das genannte Poltern ist da etwas anderes. Es ist in mechanisches Problem, kann reproduziert werden und so hoffentlich/vielleicht gefunden werden.
Oder auch nicht gefunden werden, denn selbst das reproduzieren brachte hier nichts.
PS: Das Problem scheint aber beim Threadsteller nicht nur einmal aufgetreten zu sein (siehe Eingangstext) nur beim letzten mal mit erheblichen Folgen durch ein nassen Innenraum - mehr als Unschön.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 15. März 2019 um 07:46:12 Uhr:
Zitat:
@weisserFR schrieb am 15. März 2019 um 07:39:24 Uhr:
Da braucht man nichts internes. Das hört sich nach einem Mangel an und der Wagen ist in der Garantiezeit. Unter Fristsetzung zur Behebung des Mangels auffordern. Funktionen nicht zu nutzen ist der falsche Weg und darauf sollte es nicht hinauslaufen.
Wie will man zur Behebung eines Mangels auffordern, der nicht vorführbar ist? Wenn sich der Verkäufer oder der Hersteller auf den Standpunkt stellt, dass die Fenster durch einen Bedienfehler geöffnet worden sind, wie will man das Gegenteil beweisen? Auch ist das Fahrzeug älter als sechs Monate, sodass bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr eingetreten ist.
Sicher wird sich der allgemeine Zustand des Fahrzeugs auch nicht bessern, wenn das Interieur regelmäßig eine Dusche bekommt. Die Situation ist ganz offen gesagt beschissen.
Selbstverständlich ist die Situation beschissen. Jedoch muss man sich die Frage stellen, welche Alternativen man denn hat. Eine schriftliche Anzeige des Mangels zum Zweck der Dokumentation dürfte sicherlich nicht schaden und mittlerweile anwaltliche Begleitung besteht, dürfte dies auch der Weg sein, den der Anwalt einschlagen wird. Oder?

Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Bedienfehler, wovon ich zunächst mal ausgehe, liegt ein sich wiederholendes Problem vor. Dies sollte dann auch rekonstruierbar sein. Zu diesem Zweck sollte man natürlich das Fahrzeug beim Händler lassen. Auch da setze ich erst einmal voraus, dass der Händler ein Interesse daran hat, seinen Kunden nicht sprichwörtlich im Regen stehen zu lassen.
Zitat:
@Lalelubär schrieb am 15. März 2019 um 12:54:21 Uhr:
Zitat:
@CatchyTune schrieb am 15. März 2019 um 07:31:52 Uhr:
Mal angenommen der 1te s schlüssel hat irgend ne problem, warum tauchen die das ding nich einfach. Kann doch nicht all so viel kosten.
Kostet nichts?
Also bei mir genau €313,84 also wenn das nichts ist![]()
Ist das ganze ein Garantiefall (so wie bei mir mit dem Schlüssel) ist die Sache klar und eindeutig.Allerdings muss man dafür erstmal einen Fehler vorweisen.
Kostet nichts war bezogen auf den EK des Händlers. So n Schlüssel kann den Konzern nicht viel kosten.
Aber das soll nicht mein Problem sein. Mal sehn was passiert wenn ich die Comfort öffnen Funktion wieder aktiviere.
Ich bin in meiner Verzweiflung einfach mal direkt ne nem VW Dealer und fragte ob die nicht auch an nem Seat drangehn. Die gute Dame an der Info schickte mich zum Werkstattleiter.
Ein Sehr interessantes Gespräch hatte ich mit ihm.
Ich hab ihm den Fall geschildert und mein Herz ausgeschüttet. Er wurde verdächtig still und meinte: " Haben die den Wagen nicht ausgelesen und das Steuergerät geprüft bzw ausgetauscht?
Ich habe darauf natürlich mit Nein geantwortet, desweiteren sagte ich das im Inet diverse berichte zu finden sind das so etwas auftaucht bei VW und Co... Antwort: " da darf ich mich nicht zu äußern"
Meine gegenfrage ob der Fehler denn bekannt ist, Antwort:" Auch da darf ich keine aussage zu tätigen."
Für mich ist das eine ganz klare aussage! Aber was willste jetzt machen auser abwarten.