M6 Zusatzrückleuchten einbauen

Mazda 6 GG/GG1; GY/GY1

Moin zusammen!
Ich habe schon mal beim M6 gesehen, das anstatt 2 Rückleuchten 4 leuchteten. Habt ihr auch schon mal sowas gesehen?Sieht richtig schick aus! Nun Meine Fragen: gibt es Ärger mit dem TÜV bei solchen Baumaßnahmen? und wer hat das schon mal selbst gewagt zu "instalieren"? Bilder wären gut angebracht! Da sind ja die 2 Außenlämpchen ganz normal am leuchten, und wo die Nebelschlußleuchte (näher zum Kennzeichen) sitzt, ist auf der anderen seite nix drin. da könnte man dan diese Zusatzlampe rein bauen, und in die nebelschlußleuchte eine andere. Dann würden 4 anstatt 2 leuchten. hoffe ihr könnt mir folgen und helfen...

Gruß Eugen

20 Antworten

Ist leider definitiv verboten, da zwischen den 2 Rückleuchten zwei andere Leuchten sind (Blinker und Rückfahrscheinwerfer). Ist nur erlaubt wenn sie direkt nebeneinander sind. Es ändert auch nichts daran, daß die Nebelschlusslichtkammer sogar ein Zulassungszeichen als Rücklicht hat.

Grüße
Steffen

P.S.: Es ist IMHO allerdings erlaubt eine Nebelschlussleuchte in die leere Kammer einzubauen.

Nicht streiten; Wuuusa! Also ich habe mich auch etwas informiert: Wichtig bei den Hinteren Leuchten ist: Das der genormte Abstand zu den Äußersten Lichtern eingehalten wird. die zusätzlichen sind nicht genau geregelt. Also wer will, der mache. Bei meinem Freundlichen fahren fast alle MA mit den Doppellichtern und hatten bis lang keine probleme mit der Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von ao_vivo


Also ich habe mich auch etwas informiert

quellangabe?

Ich habe doch geschrieben das ich mit meiner Fachwerkstatt telefoniert habe. Dazu noch mit dem TüV. Wie `1Herbert´ schon geschrieben hat, es ist rechtlich in einer "Grauzone"- die einen lassen es durch- die anderen nicht. Wenn du willst dann kannst ja noch in Leverkusen anrufen. es ist jedem selbst überlassen ob er es macht oder nicht- Einverstanden?

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Zitat:

Original geschrieben von ao_vivo


Ich habe doch geschrieben das ich mit meiner Fachwerkstatt telefoniert habe. Dazu noch mit dem TüV.

rede mal mit dem kba!

die werden deine umbaulaune schnell verstummen lassen! ferner steht in der stvzo ziemlich genau drinn, wozu eine leuchte verwendet werden darf und wozu nicht.....

Jo, alles klar!🙂

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