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M6 Zusatzrückleuchten einbauen

Themenstarteram 17. November 2007 um 4:33

Moin zusammen!

Ich habe schon mal beim M6 gesehen, das anstatt 2 Rückleuchten 4 leuchteten. Habt ihr auch schon mal sowas gesehen?Sieht richtig schick aus! Nun Meine Fragen: gibt es Ärger mit dem TÜV bei solchen Baumaßnahmen? und wer hat das schon mal selbst gewagt zu "instalieren"? Bilder wären gut angebracht! Da sind ja die 2 Außenlämpchen ganz normal am leuchten, und wo die Nebelschlußleuchte (näher zum Kennzeichen) sitzt, ist auf der anderen seite nix drin. da könnte man dan diese Zusatzlampe rein bauen, und in die nebelschlußleuchte eine andere. Dann würden 4 anstatt 2 leuchten. hoffe ihr könnt mir folgen und helfen...

Gruß Eugen

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20 Antworten

Hallo,

Du brauchst eigentlich nur die Fassungen und ein wenig Geschick, das Loch dafür richtig auszuschneiden/schnitzen. Dann schließt Du das Ganze an und fertig.

Der TüV wird wohl nicht begeistert sein, wenn er es merkt. Alternativ kannst Du auch die Lichter abklemmen für den Tüv-Termin.

Themenstarteram 17. November 2007 um 16:17

wenn du bilder hast würde ich sie gerne sehen! Ich hole mir den Saft aus der Kennzeichenbeleuchtung da ich ein Kombi habe. Baue mir einen schalter dann ein- für den TüV ;). Wie siehts den mit der Polizei und Strafen aus? Ich meine das blendet keinen und man wird eher gesehen. Viele Autos haben die doppellichter schon vom Werk aus eingebaut.

Bilder habe ich selber keine, aber ich habe mal welche gesehen in der mazda-community. Dort hat das jemand gemacht, sieht echt gut aus.

Ob die Polizei das merkt ist die Frage. Bei uns in der Gegend könnte es u. U. einer merken, da hier ein paar Polizisten Mazda6 fahren. ;) Ich glaube aber, es juckt keinen, außer man sieht schon von weitem, daß die Birnen schief drinhängen und da was gemacht wurde.

Wenn Du den Umbau machst könntest Du auch gleich die Nebelschlußleuchte verdoppeln, also rechts auch eine Zweifaden-Birne verbauen.

unzulässig!

das lässt die be des fahrzeuges erlöschen und somit auch den kaskoschutz sowie die haftpflicht bis zur regressgrenze.....

wird nebenbei mit 3punkten und im idealfall mit ~1000€ auslagen belangt.....

den umbau habe ich schon vor über zwei jahren durchgeführt, in der usa und japan fahren alle mazda6 serienmässig mit 4 rückleuchten, die haben aber keine nebelleuchte drinn, du musst dir die fassung für die zweifadenbirne aus brems-rückleuchte beim freundlichen besorgen das du auch die nebelleuchte anschliessen kannst, mit rennleitung hatte ich bisher keine probleme

http://www.j-wessel.com/.../db_113_1342n2.jpg

Themenstarteram 19. November 2007 um 7:00

@ Agent1:

Sieht echt hammer aus! Ich will mich mal beim TüV und bei meinem freundlichen informieren, ob das doch geht. Also mir ist in den letzten Tagen aufgefallen das folgende Wagen mit Doppellichtern serienmäßig ausgerüstet sind: Der Touran und sein großer Bruder Tuareg, dann der Passat von Bj.00-05, alter 5er BMW Kombi und der 7er, Pontiac, Audi A4 und A6 und bestimmt noch einige mehr. und beim Mazda sieht das aus wie beim Pontiac- Stark!

eins vorweg, legal ist es nicht, das informieren kannst du dir sparen, entweder du machst es, oder lass es

 

http://www.j-wessel.com/.../db_115_1594n2.jpg

Ja, informieren bringt nix. Mach es und freu Dich drüber.

Aber nochmal: Legal ist es nicht.

Wenn ich einen 6er hätte, würde ich es auch machen. Bei mir ist immer alles eingetragen, aber so ein Umbau schadet ja keinem, also blendet oder so, deshalb hätte ich da keine Bedenken. Ich werde bei meinem aktuellen Auto auch sowas machen.

Hallo,habe mit TÜV und DEKRA gesprochen normalerweise keine bedenken rechtlich, gesehen noch eine grauzone

aber da es bei Mazda schon Autos mit 4 Schlußleuchten Birnen gegeben hat scheiß drauf

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von 1Herbert

rechtlich gesehen noch eine grauzone

es gibt KEINE "grauzone"

entweder etwas IST zulässig oder etwas ist NICHT zulässig....

etwas dazwischen gibt es nicht....

und jegliche veränderung einer bauartgeprüften leuchte führt zum erlöschen der be dieses bauteiles, woraufhin ein lichttechnisches gutachten erstellt werden muss wozu der tüv aber keine berechtigung hat...

Themenstarteram 22. November 2007 um 12:30

@ MagirusDeutzUlm:

Mir ist auch aufgefallen das die ADAC- Autos mit extra Blinklichtern ausgerüstet sind. Brauchen die keine extra erlaubnis dafür? Es ist doch nur zum Vorteil für andere Verkehrsteilnehmer mit meinen Lichtern. Da kommt der Spruch doch richtig: "nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden". Ich meine es schadet echt keinem. aber trotzdem danke an alle die hier was zu geschrieben haben!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von 1Herbert

rechtlich gesehen noch eine grauzone

es gibt KEINE "grauzone"

entweder etwas IST zulässig oder etwas ist NICHT zulässig....

etwas dazwischen gibt es nicht....

und jegliche veränderung einer bauartgeprüften leuchte führt zum erlöschen der be dieses bauteiles, woraufhin ein lichttechnisches gutachten erstellt werden muss wozu der tüv aber keine berechtigung hat...

Hallo, kleiner Scherzkeks wa ,schau mal bei Wikipedia unter Grauzone

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von 1Herbert

Hallo, kleiner Scherzkeks wa ,schau mal bei Wikipedia unter Grauzone

was willst du mir jetzt damit sagen?

schau DU lieber mal in die zulassungsrichtlinien!

da ist die zulässigkeit der leuchten ziemlich eindeutig geregelt....OHNE irgendwelchen "spielraum" (grauzone)...

Habt euch wieder lieb. :D

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