M Performance Power & Sound Kit (MPPSK)

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Hi Leute,

bin bald auch stolzer Besitzer eines 440i GC und bin echt am überlegen mir das MPPSK zu verbauen. Kurz zur Info:

"Für BMW 340i und 340i xDrive ab 07/15 und für BMW 440i und 440i xDrive ab 03/16. Leistungssteigerung von 240 kW auf 265 kW. Drehmomentsteigerung von 450 Nm auf 500 Nm bei Automatikgetriebe bzw. 480 Nm bei Schaltgetriebe (das maximale Drehmoment ist abhängig vom eingelegten Gang). Modifizierte Motorelektronik und Klappenschalldämpfer-System.
Nur in Verbindung mit BMW M Performance Endrohrblenden Carbon oder BMW M Performance Endrohrblenden Chrom." für 2665 €

1. Ich würde gerne mal in die Runde fragen, wer sich den alles schon das MPPSK verbaut hat?
2. Was habt ihr dafür bezahlt letztendlich?
3. Waren die Endrohrblenden bei euch schon mit inbegriffen (Verhandlungsgeschick) oder musstet ihr die extra bezahlen?

Sobald ich mal von meinem 🙂 einen Preis höre poste ich dies zur Info.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Ich liebe es in der Fußgängerzone mal so richtig den Auspuff knallen zu lassen. Stop war nur ein Scherz !!!! Aber so wird man hier von manchen Leuten hingestellt. Wenn ich an der Eisdiele sitze mit meinem Frauchen und könnte eine Strichliste machen dann hätte ich auf meinem Zettel . 10 x Motorrad was mit 7000 Umdrehungen im ersten Gang Losfährt, 5x Golf 7R die es richtig knallen und schießen lassen und ganz zu schweigen von Audi RS 3 und RS6 mit RS Auspuff. Danach starte ich meinen 4er und höre mit offenen Fenstern dem Tollen schönen und wirklich nicht ÜBERTRIEBENEN Klang meines Wägelchens zu und fahre schön gemütlich davon. Hey Leute was ist mit euch los ??? Warum muß mann hier in diesen Fred kommen und andere Leute die sich Informationen austauschen belästigen. Geht doch lieber mit eurer Familie in den Zoo oder ins Kino. Sorry muß jetzt leider schluß machen sonst wird das Öl von meinem Coupe kalt und kann nicht mit 6500 Umdrehungen durchs Ort Fahren. Servus.

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Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 20. September 2021 um 03:05:09 Uhr:



Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. Februar 2021 um 17:51:48 Uhr:


Formal gesehen, glaube ich schon... Trotz ECE Zulassung.
(Mein Fahrzeug ist im Ausland angemeldet...)

Das ist den geschulten Cops EGAL, die legen ihn trotzdem still wegen erhöhter Emissionswerte (Geräusch) durch illegale Veränderung am Fahrzeug über § 23 StVO möglich auf für ausländische Fahrzeuge. Kannst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung (bei nicht deutschem Wohnort) den auf dem Anhänger abholen. Kein Witz.. schon passiert.

Nö, das ist Schwachsinn - woher soll ein deutscher Polizist wissen was im Ausland legal oder illegal ist!? Illegale Veränderung muss erst mal festgestellt werden und dafür sind die deutsche Behörden weder zuständig noch kompetent! Im Ausland gelten teilweise ganz andere Regel (Glücklicherweise). Die enstpr. Fahrzeugpapiere sind zwar standardisiert aber auch nur auf Lokalsprache. Im Extremfall wären entspr. Zulassungen auf Kyrillisch oder Griechisch - viel Erfolg!

Wo steht es im deutschen Gesetz dass nur Fahrzeuge die in Deutschland "zulassbar" sind auf deutsche Strassen (Transit oder als Tourist) fahren dürfen!?

Ausser es steht eine direkte Gefährdung, dürfen die deutsche Polizisten NICHT stilllegen. Die können gerne ermitteln ob man fest in Deutschland wohnt und evtl. illegal mit ausländischen Kennzeichen fährt. Das schon. Dann dürfen die ggf. auch stilllegen. Aber sonst.... nicht.

Entspr. muss auch nicht alles was in Deutschland zugelassen ist auch im Ausland zugelassen sein. Heisst nicht aber dass Deutsche Fahrzeuge in, sagen wir, Portugal oder Griechenland stillgelegt werden dürfen 🙂

Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. Sept. 2021 um 09:35:17 Uhr:


Nö, das ist Schwachsinn - woher soll ein deutscher Polizist wissen was im Ausland legal oder illegal ist!?

Harte Ansprache.... 🙁

Wenn ich mit 3mm legalem Winterreifen-Profil aus Deutschland nach Österreich fahre, werden dort für mich als Ausländer durch die DORTIGEN Gesetze meine Reifen bei WR-Pflicht ILLEGAL.

Es interessiert mithin den dortigen Polizisten gar nicht, was im Ausland legal ist ... 😉

Zitat:

@moonwalk schrieb am 20. September 2021 um 14:28:03 Uhr:



Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. Sept. 2021 um 09:35:17 Uhr:


Nö, das ist Schwachsinn - woher soll ein deutscher Polizist wissen was im Ausland legal oder illegal ist!?

Harte Ansprache.... 🙁
Wenn ich mit 3mm legalem Winterreifen-Profil aus Deutschland nach Österreich fahre, werden dort für mich als Ausländer durch die DORTIGEN Gesetze meine Reifen bei WR-Pflicht ILLEGAL.
Es interessiert mithin den dortigen Polizisten gar nicht, was im Ausland legal ist ... 😉

Es gibt EU-Regelungen, die verkehrsrechtlich in jedem EU-Land angewandt werden können, z. B. einheitliche Reifenprofiltiefe, Zustand von LTE (lichttechnischer Einrichtungen), Folierung von Scheiben.. aber auch Veränderung der Lautstärke durch Einbau von illegalen Teilen zur Erhöhung der Emission (Lautstärke)... diese werden dann durch deutsche Cops über den Auffangtatbestand der StVO abgehandelt. Dieser regelt das Führen eines Kfz. (egal woher) auf deutschen Straßen, obwohl die Verkehrssicherheit durch Veränderungen am Fahrzeug leidet. Das ist hier der Fall und wird somit sanktioniert, da interessieren ausländische Vorschriften NICHT, es geht einzig alleine nach der deutschen StVO!!!!

Wenn z. B. ein ausl. Kfz. mit folierten Seitenscheiben auf deutschen Straßen fährt wird er angezeigt und stillgelegt, bis der verkehrswidrige Zustand (Beseitigung der Folien) wiederhergestellt ist und er zahlt eine Sicherheitsleistung!!!! Er fährt auf deutschen Straßen, obwohl das Fahrzeug in einem Zustand ist, der die Verkehrssicherheit beeinträchtig.. gem. § 23 StVO!!! SO IST ES!!! ... so verhält es sich auch bei überlauten Kfz.!!!!

Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. September 2021 um 09:35:17 Uhr:



Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 20. September 2021 um 03:05:09 Uhr:


Das ist den geschulten Cops EGAL, die legen ihn trotzdem still wegen erhöhter Emissionswerte (Geräusch) durch illegale Veränderung am Fahrzeug über § 23 StVO möglich auf für ausländische Fahrzeuge. Kannst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung (bei nicht deutschem Wohnort) den auf dem Anhänger abholen. Kein Witz.. schon passiert.

Nö, das ist Schwachsinn - woher soll ein deutscher Polizist wissen was im Ausland legal oder illegal ist!? Illegale Veränderung muss erst mal festgestellt werden und dafür sind die deutsche Behörden weder zuständig noch kompetent! Im Ausland gelten teilweise ganz andere Regel (Glücklicherweise). Die enstpr. Fahrzeugpapiere sind zwar standardisiert aber auch nur auf Lokalsprache. Im Extremfall wären entspr. Zulassungen auf Kyrillisch oder Griechisch - viel Erfolg!

Wo steht es im deutschen Gesetz dass nur Fahrzeuge die in Deutschland "zulassbar" sind auf deutsche Strassen (Transit oder als Tourist) fahren dürfen!?

Ausser es steht eine direkte Gefährdung, dürfen die deutsche Polizisten NICHT stilllegen. Die können gerne ermitteln ob man fest in Deutschland wohnt und evtl. illegal mit ausländischen Kennzeichen fährt. Das schon. Dann dürfen die ggf. auch stilllegen. Aber sonst.... nicht.

Entspr. muss auch nicht alles was in Deutschland zugelassen ist auch im Ausland zugelassen sein. Heisst nicht aber dass Deutsche Fahrzeuge in, sagen wir, Portugal oder Griechenland stillgelegt werden dürfen 🙂

Natürlich werden auch AUSLÄNDISCHE Fahrzeuge durch deutsche Behörden stillgelegt und die Kennzeichen und Fahrzeugdokumente werden im Rahmen einer Betriebsuntersagung einbehalten und den ausländischen Zulassungsstellen zugesandt.. DAS IST VOLLKOMMEN NORMAL!!!! Z. B. bei verkehrsunsicheren Schwerfahrzeugen die nicht mehr auf öffentlichen Straßen geführt werden dürfen und nur aufgeladen ins Ausland transportiert werden könnten. Die werden durch die Polizei stillgelegt um zu verhindern, dass dieses Fahrzeug auf deutschen Straßen noch rumfahren kann und zur Überwachung, dass das Fahrzeug nur aufgeladen weitertransportiert wird. Die Dokumente und Kennzeichen sieht der Halter erst wieder, wenn er in seinem Heimatland ist und dort zur Zulassungsstelle geht ... Wie die Mängelbeseitigung dort dann überwacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Generell wäre eine Betriebsuntersagung bei einem überlauten und mit nicht zugelassenen Teilen auch denkbar!!!! Nur zur Info!!!! Begründen kann man alles, wenn man fachkundig argumentiert.

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Zitat:

@heinho schrieb am 20. September 2021 um 06:53:07 Uhr:


Darf in Deutschland die Polizei stillegen? Meines Wissens nach kann sie die Weiterfahrt untersagen. Stilllegen bzw. Außerbetriebsetzen nur die Straßenverkehrsbehörde. Jedenfalls sind im Falle einer negativ beschiedenen Lautstärkemessung alle Varianten großer mist und können viel Ärger nach sich ziehen. Das mit den Lautstärkemessungen scheint alles noch ein einer großen Grauzone zu liegen.

Stilllegen ist ein komisches Wort..... eine Betriebsuntersagung ausländischer Kfz. kann nur die deutsche Kfz.-Zulassungsbehörde auf Antrag der Polizei und evtl. einer TÜV-Vorführung aussprechen. Das geht nicht nur bei Lkw, auch bei Pkw. Die Unterbindung der Weiterfahrt regelt sich dann nach den polizeilichen Gefahrenabwehr, somit muss die Polizei sicherstellen, dass dieses Fahrzeug NICHT mehr am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnimmt durch Wegnahme Kfz.-Schlüssel, Frachtdokumente, Fahrzeugdokumente ect. Erst nachdem der gesetzlich geforderte Zustand wiederhergestellt wird, wird die Weiterfahrt erfolgen.

Und noch mal - woher soll der Polizist bitte wissen was bereits eingetragen, nicht eingetragen, Eintragungs-pflichtig, nicht- Eintragungs-pflichtig im Ausland ist?

Die entspr. Fahrzeuge sind und werden im Ausland zugelassen und kontrolliert. Die entsprechende Unterlagen werden auch nicht auf Deutsch ausgestellt. Meine MPPSK Zulassung werden eher wenige in Deutschland verstehen können. Und nun? Bin ich nur deswegen illegal unterwegs weil meine Fahrzeugpapiere nicht auf Deutsch sind?

Also so einfach ist eine Stilllegung doch nicht. Besonderes oder konkret wenn es NICHT um Sicherheit geht. Und Lärm, sowie Abgase sind nicht Sicherheit. Also Beispiele mit Reifen, Bremsen, Folie etc. sind hier irrelevant.

Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. September 2021 um 15:35:43 Uhr:


Und noch mal - woher soll der Polizist bitte wissen was bereits eingetragen, nicht eingetragen, Eintragungs-pflichtig, nicht- Eintragungs-pflichtig im Ausland ist?

Die entspr. Fahrzeuge sind und werden im Ausland zugelassen und kontrolliert. Die entsprechende Unterlagen werden auch nicht auf Deutsch ausgestellt. Meine MPPSK Zulassung werden eher wenige in Deutschland verstehen können. Und nun? Bin ich nur deswegen illegal unterwegs weil meine Fahrzeugpapiere nicht auf Deutsch sind?

Also so einfach ist eine Stilllegung doch nicht. Besonderes oder konkret wenn es NICHT um Sicherheit geht. Und Lärm, sowie Abgase sind nicht Sicherheit.

Sie schädigen das Gehör der deutschen Bürger und sind somit sicherheitsrelevant! LACH LACH LACH

Wenn du hier in Deutschland eine amtliche Anmeldung der Wohnung hast und ein ausl. Fahrzeug fährst, wirst du sofort wegen einer Steuerhinterziehung angezeigt beim HZA, gleich wohl noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung gem. FZV und noch eine Meldung an deine Wohnort-Zulassungstelle.. damit sie überwacht, dass das FAhrzeug auch ordnungsgemäß deutsch zugelassen wird... SO läuft das! LACH.. das HZA (Hauptzollamt) fordert dann seit Anmeldung deiner Wohnung die ausgefallenen Kfz.-Steuern nach!!! ....... Das ist halt so!!! ... wieso lässt du Auto nicht hier zu::: hat ja Gründe.. ich kenn sie! lach

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 20. September 2021 um 15:42:38 Uhr:


Wenn du hier in Deutschland eine amtliche Anmeldung der Wohnung hast und ein ausl. Fahrzeug fährst, wirst du sofort wegen einer Steuerhinterziehung angezeigt beim HZA, gleich wohl noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung gem. FZV und noch eine Meldung an deine Wohnort-Zulassungstelle.. damit sie überwacht, dass das FAhrzeug auch ordnungsgemäß deutsch zugelassen wird... SO läuft das! LACH.. das HZA (Hauptzollamt) fordert dann seit Anmeldung deiner Wohnung die ausgefallenen Kfz.-Steuern nach!!! ....... Das ist halt so!!! ... wieso lässt du Auto nicht hier zu::: hat ja Gründe.. ich kenn sie! lach

Hallo? Dazu habe ich bereits was geschrieben, s. oben. Steuerhinterziehung hat jetzt absolut nichts mit dem Thema zu tun. Es ging um Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind und ganz legal durch Deutschland fahren dürfen (Transit, zu Besuch, Touristen, usw.). Hat 0,nichts mit Steuerhinterziehung zu tun.

Ich denke wir sind bereits sehr OffTopic.

Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. September 2021 um 15:47:41 Uhr:



Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 20. September 2021 um 15:42:38 Uhr:


Wenn du hier in Deutschland eine amtliche Anmeldung der Wohnung hast und ein ausl. Fahrzeug fährst, wirst du sofort wegen einer Steuerhinterziehung angezeigt beim HZA, gleich wohl noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung gem. FZV und noch eine Meldung an deine Wohnort-Zulassungstelle.. damit sie überwacht, dass das FAhrzeug auch ordnungsgemäß deutsch zugelassen wird... SO läuft das! LACH.. das HZA (Hauptzollamt) fordert dann seit Anmeldung deiner Wohnung die ausgefallenen Kfz.-Steuern nach!!! ....... Das ist halt so!!! ... wieso lässt du Auto nicht hier zu::: hat ja Gründe.. ich kenn sie! lach

Hallo? Dazu habe ich bereits was geschrieben, s. oben. Steuerhinterziehung hat jetzt absolut nichts mit dem Thema zu tun. Es ging um Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind und ganz legal durch Deutschland fahren dürfen (Transit, zu Besuch, Touristen, usw.). Hat 0,nichts mit Steuerhinterziehung zu tun.

RICHTIG da gebe ich dir RECHT aber sofern der Fahrer einen festen Wohnsitz im Bundesgebiet begründet beginnt die STeuerpflicht auch des ausländischen Fahrzeuges. Touristische Fahrten oder Transit sind da nicht davon betroffen oder auch Kurzaufenthalte zu Besuchszwecken o. Ä. !!!

Absolut OK so

Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. Sept. 2021 um 15:35:43 Uhr:


Und noch mal - woher soll der Polizist bitte wissen was bereits eingetragen, nicht eingetragen, Eintragungs-pflichtig, nicht- Eintragungs-pflichtig im Ausland ist?

Du magst es kaum glauben: selbst wenn Du in Deutschland alles korrekt eingetragen und abgenommen bekommen hast, kann Dein Fahrzeug aufgrund einer Schallmessung vor Ort direkt aus dem Verkehr gezogen werden.... 😉

Zitat:

@moonwalk schrieb am 20. September 2021 um 16:06:35 Uhr:



Zitat:

@ShinyMoon schrieb am 20. Sept. 2021 um 15:35:43 Uhr:


Und noch mal - woher soll der Polizist bitte wissen was bereits eingetragen, nicht eingetragen, Eintragungs-pflichtig, nicht- Eintragungs-pflichtig im Ausland ist?

Du magst es kaum glauben: selbst wenn Du in Deutschland alles korrekt eingetragen und abgenommen bekommen hast, kann Dein Fahrzeug aufgrund einer Schallmessung vor Ort direkt aus dem Verkehr gezogen werden.... 😉

Da hast Du einen wahren Satz äußerst gelassen niedergeschrieben. Aus dem Verkehr gezogen, aber keinesfalls Stillgelegt.

Also mein 1Pfirsich mit Hjs DP wurde 2018 in Berlin " aus dem Verkehr gezogen " und dann 3 Monate einbehalten und " untersucht". Käme für mich einer Stilllegung gleich.

Und am Ende?

Ja,...fühlt sich bestimmt so an, da sollte sicherlich auch ein Exempel statuiert werden. Die Begrifflichkeiten sind hierzulande, also in D, allerdings klar definiert. Es gibt eigentlich nur noch zwei Szenarien:
1. Endgültige Stilllegung (Verschrottung mit Nachweis)
2. Außerbetriebnahme (früher vorrüberhehende Stillegung) wenn das Auto aus anderen Gründen abgemeldet wird
Beides läuft über den Tisch der Zulassungsstelle.
Die Polizei kann aus dem Verkehr ziehen, Beschlagnahmen, Weiterfahrt untersagen, etc.
Was TÜV und Werkstatt dürfen bin ich mir nicht sicher.

Moin,

habe versucht über die letzten 10 Seiten herauszufinden ob das MPPSK noch möglich ist aber leider gescheitert.

Habe mir einen BMW 440i, Zulassung 04/2018 gekauft. Ist es bei dem Fahrzeug noch möglich das MPPSK einzubauen und einzutragen? Oder ist der Zug gänzlich abgefahren und eine Neueintragung vom MPPSK nicht mehr möglich?

lG

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