LZA-Phasen gerecht verteilt?
Ich verstehe es nicht, warum Fußgänger und Radfahrer an einer Vielzahl an LZA geregelten Kreuzungen gegenüber dem Kfz-Verkehr benachteiligt werden.
Als Fußgänger kann ich eine Straße bei Grün nicht in einem Zug überqueren und als Radfahrer habe ich teilweise Rot, während der Kfz-Verkehr noch weitere 30 Sekunden Grün hat.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Die Welt ist schlecht und oft ungerecht.
99 Antworten
@Nabendynamo:
Ich finde es als Autofahrer (wenn ich gerade nicht selber mit dem Rad unterwegs bin) absolut nervtötend, wenn ich an der roten Ampel VOR meiner KFZ-Haltelinie einen bevorzugten Fahrradaufstellbereich sehe, in dem sich Fahrradfahrer sammeln und bei Grün als erste losradeln dürfen. Die sind so langsam, dass sie mindestens 10 PKW die Ampelphase kosten.
Ich denke, jede Seite hat genug zu schimpfen, wenn sie nur sucht.
Ich meine aber auch, dass es keine "Freie Fahrt für freie Radler" geben muss, ebensowenig, wie dem Autofahrer die so oft polemisierte "Freie Fahrt für freie Bürger" zugestanden wird.
Immer wieder herrlich, wenn ein offensichtlicher Fahrradfahrer und Autogegner einen provokanten Thread eröffnet und wieder alls über das Stöckchen springen. Irgendwie denke ich, solche Threads wären in einem Fahrradforum deutlich besser aufgehoben als in einem PKW-Forum.
Aber gut.
Spielen wir doch mal durch, dass die LZA-Schaltungen auf Fahrräder abgestimmt werden. Dann brauchen wir eine eindeutig definierte Geschwindigkeit für Fahrräder, welche diese auch einzuhalten haben. Diese existiert nicht in der StVO. Also schaffen wir eine, nehmen wir doch mal 20km/h. Dann haben Radfahrer diese Geschwindigkeit auch zu fahren, da unbegründetes langsamfahren auch für den PKW verboten ist. Also ist anstregen angesagt. Oh, 20km/h zu hoch. also nehmen wir 10km/h... und jeder Radler hat sich daran zu halten... -> geeichten Geschwindigkeitsmesser vorschreiben. Ach was, wir prüfen alle 2 Jahre gleich das ganze Fahrrad und verteilen Plaketten. Nicht, dass die Bremsen vielleicht defekt sind.
Was ich damit sagen möchte: Es ist planerisch fast unmöglich eine LZA auf Radfahrer abzustimmen da Radfahrer keine definierte Geschwindigkeit haben. Eine LZA, die für einen Radfaher optimal abgestimmt ist, führt dazu, dass der nächste Radler meckert, die LZA sei unangepasst. Bei PKW wird die zHG angenommen...diese gibt es nicht für Radfahrer.
Für Fußgänger gilt es analog.
Wer sich darüber aufregt, dass die Ampel während der Überquerung rot werden:
a) Die Ampel signalisiert, dass die Haltelinie ab "rot" nicht mehr überquert werden darf
b) Ein Fahrrad oder Fußgänger darf bis zum nächsten sicheren Haltepunkt weitergehen, wenn die Ampelphase wechselt.
c) ist dies eine Insel, so war der VT recht langsam, ich kenne keine Ampel, bei der ich alsa Fußgänger nicht komplett rüber komme. Das passiert nur, wenn ich nicht vorher bereits an der Haltelinie gestanden habe...also aus größerer Entfernung an die Ampel kam.
d) Für Radfahrer schaltet die Ampel vor den Autos auf Rot, damit dem Radfahrer genügend Raum zu stoppen gegeben wird. Die Bremsleistung eines Rades ist schlechter als bei KfZ. Es wird damit vermieden, dass sich der Radfahrer bei einer Vollbremsung auf die Nase legt. Würde der Radfahrer zum gleichen Zeitpunkt "rot sehen", so müsste er eine Vollbremsung hinlegen, da er die Haltelinie nicht mehr überfahren darf... der Querverkehr würde ihn mitnehmen, da diese dann bereits grün bekommen (kurze Räumungsphase für die KfZ-LZA)
Die Radfahrer, welche hier eine Benachteiligung sehen sollten mal darüber nachdenken, ob diese Schaltungen nicht zu ihrem Schutz sind. Ich erwarte, dass ein Radfaher bei Rot anhält... früh genug sieht man das rote Signal.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 10:11:47 Uhr:
... Ich erwarte, dass ein Radfaher bei Rot anhält... früh genug sieht man das rote Signal.
Interessant...
Wofür braucht der motorisierte Verkehr dann das gelbe Lichtzeichen?
😕
Zitat:
@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:34:09 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 10:11:47 Uhr:
... Ich erwarte, dass ein Radfaher bei Rot anhält... früh genug sieht man das rote Signal.
Interessant...
Wofür braucht der motorisierte Verkehr dann das gelbe Lichtzeichen?
😕
Ist doch klar... damit du bei Rot noch quer duchfahren darfst. ;-) Wissen wir doch...
Ähnliche Themen
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 10:11:47 Uhr:
Spielen wir doch mal durch, dass die LZA-Schaltungen auf Fahrräder abgestimmt werden. Dann brauchen wir eine eindeutig definierte Geschwindigkeit für Fahrräder, welche diese auch einzuhalten haben. Diese existiert nicht in der StVO. Also schaffen wir eine, nehmen wir doch mal 20km/h. Dann haben Radfahrer diese Geschwindigkeit auch zu fahren, da unbegründetes langsamfahren auch für den PKW verboten ist. Also ist anstregen angesagt. Oh, 20km/h zu hoch. also nehmen wir 10km/h... und jeder Radler hat sich daran zu halten... -> geeichten Geschwindigkeitsmesser vorschreiben. Ach was, wir prüfen alle 2 Jahre gleich das ganze Fahrrad und verteilen Plaketten. Nicht, dass die Bremsen vielleicht defekt sind.
Was ich damit sagen möchte: Es ist planerisch fast unmöglich eine LZA auf Radfahrer abzustimmen da Radfahrer keine definierte Geschwindigkeit haben. Eine LZA, die für einen Radfaher optimal abgestimmt ist, führt dazu, dass der nächste Radler meckert, die LZA sei unangepasst. Bei PKW wird die zHG angenommen...diese gibt es nicht für Radfahrer.
Das gibt es schon längst in Ländern wie Holland oder Dänemark. Da sind die Ampelphasen für die Radfahrer auf 20km/h ausgelegt.
Einfach mal über den Tellerrand gucken. Soll ab und an helfen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. November 2020 um 10:35:29 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:34:09 Uhr:
Interessant...
Wofür braucht der motorisierte Verkehr dann das gelbe Lichtzeichen?
😕Ist doch klar... damit du bei Rot noch quer duchfahren darfst. ;-) Wissen wir doch...
Abgesehen davon, dass ich kein Bedürfnis habe bei Rot quer durch zu fahren, kannst du für diese Gelbsituation mal den Konfliktpunkt mit einem "Noch Rot Radler" erläutern? Mir fehlt da gerade die Fantasie.
Und wer sind "wir", die etwas wissen?
Zitat:
@augenauf schrieb am 27. November 2020 um 10:42:35 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 10:11:47 Uhr:
Spielen wir doch mal durch, dass die LZA-Schaltungen auf Fahrräder abgestimmt werden. Dann brauchen wir eine eindeutig definierte Geschwindigkeit für Fahrräder, welche diese auch einzuhalten haben. Diese existiert nicht in der StVO. Also schaffen wir eine, nehmen wir doch mal 20km/h. Dann haben Radfahrer diese Geschwindigkeit auch zu fahren, da unbegründetes langsamfahren auch für den PKW verboten ist. Also ist anstregen angesagt. Oh, 20km/h zu hoch. also nehmen wir 10km/h... und jeder Radler hat sich daran zu halten... -> geeichten Geschwindigkeitsmesser vorschreiben. Ach was, wir prüfen alle 2 Jahre gleich das ganze Fahrrad und verteilen Plaketten. Nicht, dass die Bremsen vielleicht defekt sind.
Was ich damit sagen möchte: Es ist planerisch fast unmöglich eine LZA auf Radfahrer abzustimmen da Radfahrer keine definierte Geschwindigkeit haben. Eine LZA, die für einen Radfaher optimal abgestimmt ist, führt dazu, dass der nächste Radler meckert, die LZA sei unangepasst. Bei PKW wird die zHG angenommen...diese gibt es nicht für Radfahrer.Das gibt es schon längst in Ländern wie Holland oder Dänemark. Da sind die Ampelphasen für die Radfahrer auf 20km/h ausgelegt.
Einfach mal über den Tellerrand gucken. Soll ab und an helfen.
Was interessieren andere Länder??? Ein Glück machen wir denen nicht jeden Müll nach. Bleiben wir lieber auf unserem Teller. Es gibt nunmal mehr Autos als Radfahrer und Fußgänger auf den Straßen. Ist doch logisch das man es auf die Autofahrer ausrichtet. Wer es nicht zeitig über die Ampel schafft, wird auch sicher nicht unter die Räder kommen.
Zitat:
@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:34:09 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 10:11:47 Uhr:
... Ich erwarte, dass ein Radfaher bei Rot anhält... früh genug sieht man das rote Signal.
Interessant...
Wofür braucht der motorisierte Verkehr dann das gelbe Lichtzeichen?
😕
Zusätzlicher Warnhinweis, aufgrund höherem Gefährdungspotential? Gut, bauen wir bei Radfahrampeln noch gelbe Lichtzeichen ein... kostet Geld, Strom und verursacht damit CO2 (ohh, das ist böse...ganz böses CO2).
Aber wofür wäre das "gelb" bei Radfahrern gut? Rot heißt "halt, warten". Gelb bedeutet: "Warten"...in beiden Fällen müssen PKW und Radfahrer anhalten... bei Gelb darf man tatsächlich nur dann noch drüber, wenn eine Voll-Bremsung eine erhöhte Gefahr darstellt.
Nehmen wir beim Autos mal das Gelb weg. Die Folge sind eine Menge Vollbremsungen an der LZA... mit entsprechend vielen Auffahrunfällen (Schuldfrage lassen wir ausser acht, betrachten nur das Risiko dieser Unfälle sich zu ereignen). Auffahrunfälle unter Radfahrern sind eher eine Seltenheit. Aber ja, ohne eine Gelbphase bei Radfahrampeln gibt es auch hier ein gewisses Risiko.
Betrachten wir den Bremsweg eines durchschnittlichen Radfahrers und leiten daraus die notwendige Länge der Gelbphase ab... mehr als ein kurzes Aufblitzen wird es nicht, worauf direkt "rot" folgen würde. Welcher Sinn stünde in dem Fall hinter der Gelbphase? Hätte es einen höheren Nutzen, als es Kosten verursachen würde? Eher nicht.
Einem Radfahrer wird keiner "ans Bein pinkeln", wenn die Ampel 1sec bevor er auf die Überquerung fährt auf rot springt; der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass eine Bremsung unverhältnismäßig wäre. Ein PKW-Fahrer bekommt da bereits Punkte... er hat das Gelb als Vorwarnung.
Bekommen Radfahrer nun als ein zusätzliches gelbes Lichtzeichen, so sollten diese ebenfalls sanktioniert werden, wenn sie die Fahrbahn bei rot befahren.... selbst dann, wenn die Ampel gerade in dem Moment umsprang (das gelbe Licht wäre ja da gewesen). Bei Radfahrern dann aber wie bei PKW natürlich ab 1sek. drüber ebenfalls Fahrverbot für 1Monat. Ein Punktekonto in Flensburg mit Entzug der Gehnemigung zum Führen eines Fahrrades inklusive bei 8 Punkten. Gleiche Rechte UND Strafen für beide Seiten; dann ist es endlich gerecht, wenn Fahrradfahrer ein gelbes Signal haben... und dafür auch die Erlaubnis zum Fahren verlieren können, wenn sie es ignorieren.
An die Fahrradfahrer: Bitte nicht immer nur nach Rechten und gegen Benachteiligungen schreien... dann aber bitte auch sämtliche Pflichten und Konsequenzen akzeptieren, die den Autofahrern drohen. Bei vielen Themen wollen die Kontrahenten immer nur die Vorteile des Anderen, die Pflichten will man nicht. Eine Steuer zur Instandhaltung der Fahrradinfrastruktur ist dann obligatorisch, irgendwer muss ja die Radwege bezahlen, wenn die Autofahrer als Sponsor ausgerottet wurden.
Ich würde mit meinem PKW ebenfalls gern das Recht haben auf Fahrradwegen zu fahren, wenn die Strasse "Schlaglöcher" hat. Autofahrstrassen, im Kontrast zu den vielerorts eingerichteten Fahrradstrassen wären auch schön...also Strassen, auf denen man mit dem PKW in die Innenstadt fahren darf, wo Fahrräder jedoch Fahrverbot haben. Ein Fahrradfahrverbot in Fußgängerzonen wäre auch ganz nett, wenn man in der Fußgängerzone unterwegs ist... dass dort Fahrräder fahren dürfen sollte verboten werden...Oh, moment, ist es ja.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 11:51:52 Uhr:
...
Ich würde mit meinem PKW ebenfalls gern das Recht haben auf Fahrradwegen zu fahren, wenn die Strasse "Schlaglöcher" hat. ...
Verständlich.
Aber nur wenn dein PKW über keinerlei Federung verfügt, also weder im Fahrwerk noch im Sitz.
😉
Zählt auch das M-Fahrwerk? Das ist dermaßen bretthart, als wären keine Federn drin ;-). Dazu die harten Sportsitze... Danke für deine Freigabe zur Nutzung der Radwege.
Daneben ist mein Fahrrad allerdings vollgefedert... Und man könnte ein Federungssystem an Fahrrädern ja zur Pflicht machen... natürlich nur zur Sicherheit der Radfaher.... vieles ist möglich, wenn man einfach mal darüber nachdenkt. Ich könnte mir viele Dinge vorstellen um Radfahrer besser zu schützen... die meisten davon werden die Fahrradfaher nicht wollen.... Airbagwesten (verpflichtend) wären doch ein guter Anfang.
Fahrradfahrr ließen sich hervorragend vor Unfällen schützen, wenn man wollte... ganz ohne die KfZ irgendwie einzuschränken. Hat irgendjemand behhauptet, es müsse Spass machen Rad zu fahren?
Ja und alle müssen ein Lappen machen + Kennzeichen an jedem Bike mit sie belangt werden können. Wenn sie die Straßen nutzen, dann auch richtig.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 19:05:39 Uhr:
Daneben ist mein Fahrrad allerdings vollgefedert... Und man könnte ein Federungssystem an Fahrrädern ja zur Pflicht machen... natürlich nur zur Sicherheit der Radfaher.... vieles ist möglich, wenn man einfach mal darüber nachdenkt. Ich könnte mir viele Dinge vorstellen um Radfahrer besser zu schützen... die meisten davon werden die Fahrradfaher nicht wollen.... Airbagwesten (verpflichtend) wären doch ein guter Anfang.Fahrradfahrr ließen sich hervorragend vor Unfällen schützen, wenn man wollte... ganz ohne die KfZ irgendwie einzuschränken. Hat irgendjemand behhauptet, es müsse Spass machen Rad zu fahren?
Das geht mir alles nicht weit genug. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sollte grundsätzlich nur noch im Kraftfahrzeug erlaubt sein. Die dadurch nicht mehr benötigten Radwege und Bürgersteige könnten in zusätzliche Fahrspuren bzw. Parkplätze umgewidmet werden.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: optimaler Verkehrsfluss, maximale Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer (die es dann ja einfach nicht mehr gibt).
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. November 2020 um 19:05:39 Uhr:
natürlich nur zur Sicherheit der Radfaher....
Natürlich.
Das ist endlich die Lösung. Wenn Fahrradfahren verboten wird, ist es praktisch unmöglich einen Fahrradfahrer zu verletzen. Auch müsste sich ein Fahrradfahrer nie wieder über zugeparkte Radwege beschweren... es gäbe ja gar keine mehr.
Warum ist die Politik bisher ncht darauf gekommen.
Nee, ernsthaft. Ich wage zu prophezeien, dass die Fahrradfahrer als nächstes an der Reihe sind, wenn es darum geht die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen. Sind die Autos erstmal aus dem Weg geräumt, gilt es die Fußgänger zu schützen.... und ich prophezeie, das wird kommen.
Und zusätzlich wid der Staat eine neue Einnahmequelle suchen, wenn die Autofahrer nicht mehr dafür herhalten (KfZ-Steuer, Mineralösteuer, Ökosteuer, etc) können.
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 28. Nov. 2020 um 17:3:24 Uhr:
Das geht mir alles nicht weit genug. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sollte grundsätzlich nur noch im Kraftfahrzeug erlaubt sein. Die dadurch nicht mehr benötigten Radwege und Bürgersteige könnten in zusätzliche Fahrspuren bzw. Parkplätze umgewidmet werden.
Selten so einen Unsinn gelesen.
Entweder da hast die Smileys vergessen, oder 😠