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lupo airbagsteuergeräte anpassen???

Themenstarteram 20. April 2009 um 8:23

hi war eben bei vw und wollt mein airbagsteuergeräte anpassen...

das fahrzeug hat 2 neue airbags und ein gebrauchtes airbagsteuergeräte rein bekommen...

hat keine seitenairbags!!!

und die meinten es lässt sich nur einmal anpassen und daher müsste ich mir doch ein neues airbagsteuergeräte kaufen und das heißt mal wieder über 300euro ausgeben...

oder hat wer noch eine andere möglichkeit...

bj ist 2000

ich würde mich freun wenn ihr mir helfen könnt ich werd nun erst mal den tacho umbaun damit die leuchte erst mal aus ist... da ich mittwoch zum tüv kann

ich weiß das die leuchte bei einschalten der zündung leuchten muss!!! darum werd der tacho erst mal umgelötet da mit das so auch geht xD

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2009 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von achim1981

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wenn dem so wäre, hätten sich die "neuen" Airbags in Sondermüll verwandelt.

Ob die Airbags noch 10 Jahre in Lupo A oder in Lupo B fahren, wo ist da der Unterschied?

Es soll noch Autos geben, die fahren ganz ohne Airbag :eek:

Lese die Altfahrzeugverordnung und erkenne, warum solche Dinge Sondermüll sind.

Aber der TE sollte die offenen Fragen evtl. erstmal beantworten.

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Und du meinst, der Aufwand mit dem tacho lohnt sich? Vorrausgesetzt das klappt überhaupt, dann hast du dein eigentliches Problem immer noch nicht gelöst. => Schwachsinn!

am 20. April 2009 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von lupo_kueck

ich weiß das die leuchte bei einschalten der zündung leuchten muss!!! darum werd der tacho erst mal umgelötet da mit das so auch geht xD

An sich ne clevere Idee… Der TÜV überprüft zwar den Fehlerspeicher (und verweigert die Plakette) aber das nur bei Fahrzeugen mit Zulassungsdatum größer 1. April 2006.

Du hast da aber nur augenscheinlich ne clevere Idee… Wie heißt es noch so schön: Don't mess with the Airbags. Warn mal deine Mitfahrer vor damit die sich ne Mitfahrt gut überlegen können. Mir persönlich wäre das Risiko zu groß.

 

Aber was genau willst du denn jetzt anpassen? Musst du das Airbagsteuergerät zurücksetzen weil es immer noch denkt du hättest 2 alte (ausgelöste??) Airbags drin? :)

Themenstarteram 20. April 2009 um 12:55

ich hab ein ggebrauchtes airbag steuergeräte gekauft !!! und vw kann das auf mein fahrzeug nicht neu anpassen da die mein das lässt sich nur einmal codieren...

am 20. April 2009 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von lupo_kueck

ich hab ein ggebrauchtes airbag steuergeräte gekauft !!! und vw kann das auf mein fahrzeug nicht neu anpassen da die mein das lässt sich nur einmal codieren...

Es macht auch Sinn, Gebrauchtteile zu verbauen.

Um genau zu sein, den Sinn, daß man zweimal die Arbeit hat !

Neben der Tatsache, daß da wieder Laien am Insassenschutzsystem rumfingern, und Dinge tun, von denen sie nicht wirklich Plan haben, ist es völlig unsinnig, ein gebrauchtes Steuergerät zu verwenden.

Sei froh, daß die neuen Airbags nicht bereits wieder ausgelöst sind.

 

Wende Dich zur Insatnadsetzung bitte an eine Fachwerkstatt.

Den Unfug mit dem Kombi lässt Du besser ebenfalls sein, denn der Unfug verhilft auch nicht zur ersehnten Plakette !

 

Interessant wäre hier auch, woher die "neuen" Airbags stammen ?

am 20. April 2009 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Neben der Tatsache, daß da wieder Laien am Insassenschutzsystem rumfingern, und Dinge tun, von denen sie nicht wirklich Plan haben, ist es völlig unsinnig, ein gebrauchtes Steuergerät zu verwenden.

Sei froh, daß die neuen Airbags nicht bereits wieder ausgelöst sind.

Hi hurz,

 

wie der TE geschrieben hat, war er in einer Fachwerkstatt und wollte die Profis eine entsprechende Codierung vornehmen lassen. Ich sehe in diesem Fall keine Gefahr, dass einem die Airbags um die Ohren fliegen;)

 

MfG

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Interessant wäre hier auch, woher die "neuen" Airbags stammen ?

Gib mal bei ebay "Lupo Lenkrad" ein.

am 20. April 2009 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Neben der Tatsache, daß da wieder Laien am Insassenschutzsystem rumfingern, und Dinge tun, von denen sie nicht wirklich Plan haben, ist es völlig unsinnig, ein gebrauchtes Steuergerät zu verwenden.

Sei froh, daß die neuen Airbags nicht bereits wieder ausgelöst sind.

Hi hurz,

 

wie der TE geschrieben hat, war er in einer Fachwerkstatt und wollte die Profis eine entsprechende Codierung vornehmen lassen. Ich sehe in diesem Fall keine Gefahr, dass einem die Airbags um die Ohren fliegen;)

 

MfG

globalwalker

Wäre interessant, was im Fehlerspeicher des gebrauchten Steuergerätes abgelegt ist .

Wäre interessant, woher die "neuen" Airbags stammen ?

Wäre interessant, ob der Einbauende weiß, womit er da hantiert ?

Wäre interessant, welcher Sachkundige die Airbags ausgehändigt bekam und ein gebrauchtes Steuergerät verwendet ?

Wäre interessant, ob das Steuergerät überhaupt passend zum Fahrzeug (Softwaredatenstand und TeileNr. / Farbindex) ist.

Es bleiben viele Fragen und bezüglich des Gebrauchtteiles gewisse Zweifel an fachgerechter Instandsetzung.

am 20. April 2009 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von achim1981

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Interessant wäre hier auch, woher die "neuen" Airbags stammen ?

Gib mal bei ebay "Lupo Lenkrad" ein.

Wenn dem so wäre, hätten sich die "neuen" Airbags in Sondermüll verwandelt.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wenn dem so wäre, hätten sich die "neuen" Airbags in Sondermüll verwandelt.

Ob die Airbags noch 10 Jahre in Lupo A oder in Lupo B fahren, wo ist da der Unterschied?

Es soll noch Autos geben, die fahren ganz ohne Airbag :eek:

am 20. April 2009 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von achim1981

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wenn dem so wäre, hätten sich die "neuen" Airbags in Sondermüll verwandelt.

Ob die Airbags noch 10 Jahre in Lupo A oder in Lupo B fahren, wo ist da der Unterschied?

Es soll noch Autos geben, die fahren ganz ohne Airbag :eek:

Lese die Altfahrzeugverordnung und erkenne, warum solche Dinge Sondermüll sind.

Aber der TE sollte die offenen Fragen evtl. erstmal beantworten.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Lese die Altfahrzeugverordnung und erkenne, warum solche Dinge Sondermüll sind.

Wo steht da, dass eine Privatperson nicht sein Airbaglenkrad verkaufen darf?

am 20. April 2009 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von achim1981

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Lese die Altfahrzeugverordnung und erkenne, warum solche Dinge Sondermüll sind.

Wo steht da, dass eine Privatperson nicht sein Airbaglenkrad verkaufen darf?

Verkaufen / käuflich erwerben darf man viel, nur verwenden darf man vieles eben nach kauf nicht.

Und Airbageinheiten darf man eben als Gebrauchtteile so NICHT verwenden.

Da i.A. Airbageinheiten als Neuteile von den Händlern NICHT an Endverbraucher ausgehändigt werden dürfen, sind viele Teile, die dort als "Neuteile" ausgewiesen werden tatsächlich keine Neuteile !

Airbageinheiten sind übrigens bei Originalteilen NICHT Bestandteil von Lenkrädern.

Neuteile (Airbags / Gurtstraffer) können übrigens NUR mit Angabe der FIN bestellt werden.

Entsprechend den Bestimmungen sind bei Airbagersatz die SerienNr. der Airbageinheit mit der FIN des Fahrzeuges, in das diese verbaut werden soll, beim Hersteller zu registrieren.

Abweichungen an der Stelle führen i.A. zu gewissen Problemen mit Judikative / Exekutive und Legislative in DE.

 

am 22. April 2009 um 16:35

Dann muss also die Seriennummer des alten Airbags mit der des neu erworbenen getauscht werden, damit alles legal ist :)

Desweiteren haben Leute eben Probleme etwas als Sondermüll zu sehen, nur weil es ein Blatt Papier so entschieden hat.

am 22. April 2009 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Dann muss also die Seriennummer des alten Airbags mit der des neu erworbenen getauscht werden, damit alles legal ist :)

Desweiteren haben Leute eben Probleme etwas als Sondermüll zu sehen, nur weil es ein Blatt Papier so entschieden hat.

Jemand der weiß. daß er nix weiß, weiß mehr, als jemand der nicht weiß, daß er nix weiß.

Wenn man keinen Durchblick hat, besser nicht solchen Unsinn posten.

Abgesehen davon sieht der Gesetzgeber das so.

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