LPG Einbau am Montag

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Gemeinde,

so ich habe mich nun doch dazu entschlossen,eine Gasanlage in meinem E 320 Kombi einbauen zu lassen🙂 Habe mich für die V.Generation entschieden, Flüssiggaseinspritzung von icom. Vorteile : Einspritzung im flüssigen Zustand vor das Einlassventil, optimale Zylinder und Ventilkühlung, vollgasfest, Regelung durch das originale Motorsteuergerät, alle 40.000km Filterwechsel und 3 % mehr Leistung 😉😉🙄

Umbauzeit 3 Tage

Beste Antwort im Thema

Habe heute von meiner PWI (arbeite beim Benz in Stuggi) ein Angebot bekommen zwecks Umbau auf LPG für
meinen S211 mit 320 Benziner.
Der Hersteller MTM srl BRC wird im Angebot erwähnt und wird beim Benz von der Firma GasDrive umgebaut.
Diese ist auch im Werk mit einem Firmenstand vertreten in der PWI.
Es werden einige Anpassungen gemacht sowie Anzeige im Kombiinstrument.
Kosten
A-Klasse BR 168 Motor 266 Zylinderkopftausch ja 3750.- Eur
B-Klasse BR 245 Motor 266 Zylinderkopftausch ja 3750.- Eur
C-Klasse BR 204 Motor 271+272 Zylinderkopftausch ja+nein 3750.- Eur 3280.- Eur
E-Klasse BR 211 Motor 271 Zylinderkopftausch ja 3750.- Eur
E-Klasse BR 211 Motor 272 Zylinderkopftausch Nein 3280.- Eur
E-Klasse BR 211 Motor 273 Zylinderkopftausch Nein 3700.- Eur
E-Klasse BR 212 Motor 273 Zylinderkopftausch Nein 3700.- Eur
 
greetz sven

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Für alle unter uns, die eine Mercedes Europa-Garantie (bereitgestellt durch die CG) haben, ist ein Gasumbau indiskutabel, außer er wird direkt von Mercedes mit Original-Teilen angeboten. So steht in den Garantiebedingungen, dass die komplette Garantie entfällt, wenn ein Gasumbau erfolgt ist, ohne das die Anlage ursächlich für den Schaden gewesen sein müsste. Einzige Ausnahme: Die Anlage stammt von Mercedes mit Originalteilen.

Insofern sind alle Lösungen außer der von Mercedes für mich uninteressant. Wer verzichtet schon freiwillig auf 8 Jahre Garantieschutz?

durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;

Gääähhnnnn, hoffe du hast alles an deinem Auto von Mercedes und z.B keine Scheibenwischer von ebay oder😁😉😎

Außerdem sagt mein MB Händler es ist alles, eine Auslegungssache😉
Wenn z.B. der Fensterheber oder ähnliches nicht mehr funktioniert, hat das wenig mit einer Gasanlage zu tun, meine ich😎
Wenn es hart auf hart kommen würde, müsste es Mercedes eh bezahlen.
Sagt doch schon einiges aus, oder ?
Ganz wichtig, die Empfehlung für den Umbau bzw. wer es machen soll, habe wir von Mercedes😉

nichts für ungut🙂

Zitat:

Original geschrieben von winsfalke


Gääähhnnnn, hoffe du hast alles an deinem Auto von Mercedes und z.B keine Scheibenwischer von ebay oder😁😉😎

Ähm, ja! Hallo, ich fahre da nen M273 durch die Gegend. Wenn der Hops geht, kann ich mir wahrscheinlich direkt nen E500 MJ2003 / 2004 kaufen, für die Kosten!

Zitat:

Außerdem sagt mein MB Händler es ist alles, eine Auslegungssache😉

Genau...nur das die Teile eingeschickt werden müssen, gerade bei einem Motorschaden.

Zitat:

Wenn z.B. der Fensterheber oder ähnliches nicht mehr funktioniert, hat das wenig mit einer Gasanlage zu tun, meine ich😎
Wenn es hart auf hart kommen würde, müsste es Mercedes eh bezahlen.

Erster Teil richtig. Bei einer Gasanlage fehlt die Kausalität, wenn ein Fensterheber hops geht. Diese Kausalität ist aber eben genau durch die Bedingung in der Anschlussgarantie NICHT gefordert! d.h.: Mercedes (= CG) zahlt KEINEN CENT!

Was Du machst birgt ein enormes finanzielles Risiko! Du bist in einem absoluten Irrglauben, wer was im Schadensfall zu leisten hat. Dein Mercedes-Händler berät Dich zudem denkbar schlecht! Meine Niederlassung bietet übrigens Umrüstung auf ICOM an, weist jedoch darauf hin, dass man dann die CG-Garantien (Mercedes Gebrauchtwagengarantie und Mercedes Europagarantie) in der Pfeife rauchen kann.

@J.M.G:

Ich hoffe, daß Du Unrecht hast, aber ich fürchte...

Ich habe ja im November meinen A6 4,2 Avant bei Audi gekauft, auch mit Garantie.
Ich habe dann im Dezember die Vialle-Gasanlage einbauen lassen.

Bei Audi ist es so, daß nur die Garantie auf den Motor erlischt, was ich ja auch einigermaßen nachvollziehen kann.

Wenn Mercedes die Garantie komplett ausschließt, dann fände ich das schon sehr enttäuschend.

Ich habe deshalb Dein Posting sinngemäß bei der Mercedes-Hotline vorgetragen und soll Montag schriftlich Antwort dazu bekommen.

Wenn die Garantie wirklich komplett ausgeschlossen wird, würde das meine Überlegungen für den Kauf meines nächsten Fahrzeuges (gebrauchter Mercedes vom Mercedes-Händler und Umrüstung auf Vialle) natürlich stark beeinflussen.

lg Rüdiger:-)

Ähnliche Themen

Tag,

Motorschäden, Folgekosten liegt die Garantie beim Umbauer, so steht es dort.

Andere Sachen die defenitiv nichts mit dem Umbau auf Gas zu tun haben,
kommt Mercedes nicht drum rum, dies zu bezahlen. Klar wird dann die ganze Sache vor Gericht gehen, aber es bleibt dabei. Kannst mir glauben, mein Schwager ist Anwalt. Der hat des öfteren gegen Mercedes geklagt, für Kunden und Garantiefällen und 2mal wegen Gasanlagen.
Bis jetzt haben sie immer noch gezahlt.

Wollen aber natürlich hoffen, dass es nie soweit kommt🙂

Schönes Wochenende

Zitat:

Original geschrieben von winsfalke


Hallo Rüdiger,

sorry Filterwechsel hatte ich mich vertan. Vor lauter Beratung und Angebote🙄

Also ich bin jetzt der 4 von meiner Firma, der es dort umbauen lässt.
Einige sind weit über 30.000 km gefahren, ohne auch das kleinste Problem🙂
Wegen Vollgasfest kann ich dir nur sagen, dass es so in der Beschreibung und Rechnung steht. Es ändern sich ja nun auch mal die
Sachen😉 Wenn nicht, auch kein Problem, wo kann man heute noch längere Abschnitte vollgas fahren !!!!!!!! Außerdem ist mein Junior Chef der Heizer vor dem Herren. Der kenn nur vollgas😁😎

Der Preis, vielleicht liegt es am Verhandlungsgeschick😎😎
In Düsseldorf wollten sie 2950 € haben, ohne Verhandlung. Wie war das immer, teuer muss nicht immer gut sein.

Zum Thema Vollgasfestigkeit:

Ich war im November 2008 mit meinem A6 4,2 beim Icom-Importeur, dort kamen wir auf das Thema Vollgasfestigkeit. Ich habe das Schreiben von Icom noch vorliegen, in dem steht, daß ich darüber aufgeklärt wurd, daß die Anlage nicht vollgasfest ist, was ich hätte unterschreiben sollen.

Das Problem ist, daß die Icom im gegensatz zur Vialle nicht über ein eigenes Steuergerät verfügt, was zu Abmagerungen bei Voll-Last führt.
Das war einer der Gründe, daß ich mich gegen die Icom entschieden habe. Denn die Vialle ist vollgasfest.

Das solltest Du wissen, besonders, wenn Du keine Garantie hast.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von winsfalke


Tag,

Motorschäden, Folgekosten liegt die Garantie beim Umbauer, so steht es dort.

Auch das ist falsch. Motorschäden, die durch die Gasanlage verursacht wurden, werden durch die Sachmängelhaftung abgedeckt. Dabei liegt aber die Beweispflicht nach sechs Monaten beim Kunden. Heißt: Du musst nachweisen, dass ein Mangel an der Gasanlage ursächlich für den Motorschaden war.

Hat man jedoch einen Motorschaden aus Gründen, die der Umrüster nicht zu vertreten hat (z.B. Steuerkettenriss), so hat man keine Ansprüche gegen den Umrüster. Hier würde eine bestehende Garantie von Mercedes greifen.

Fall 1: Der Wagen ist noch in der Werksgarantie. Hier bestehen keine Probleme mit der Gasanlage, da die Mercedes-Benz Werksgarantie (Stand 06/2007) KAUSALITÄT zwischen baulicher Änderung und Schadensereignis fordert, damit die Leistung verweigert wird.

Fall 2: Der Wagen ist in der Anschlussgarantie (Mercedes Gebrauchtwagen- oder Europagarantie). Hier wird diese Kausalität eben nicht gefordert. Es wird nicht gezahlt.

Zitat:

Andere Sachen die defenitiv nichts mit dem Umbau auf Gas zu tun haben,
kommt Mercedes nicht drum rum, dies zu bezahlen.

Siehe oben: In der Werksgarantie richtig (wenn nachweisbar - kommt ein Sachverständiger zu dem Schluss, dass die Gasanlage wenn auch mit noch so geringer Wahrscheinlichkeit kausal sein könnte, verschiebt sich die Lage massiv!). In der Anschlussgarantie grundlegend falsch.

Zitat:

Klar wird dann die ganze Sache vor Gericht gehen, aber es bleibt dabei. Kannst mir glauben, mein Schwager ist Anwalt. Der hat des öfteren gegen Mercedes geklagt, für Kunden und Garantiefällen und 2mal wegen Gasanlagen.
Bis jetzt haben sie immer noch gezahlt.

Gib mir bitte mal die Aktenzeichen. Ich glaube das so nicht, beschäftige mich auch beruflich sehr stark mit dem Thema Rechtsfolgen baulicher Änderungen an KFZ.

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Bei Audi ist es so, daß nur die Garantie auf den Motor erlischt, was ich ja auch einigermaßen nachvollziehen kann.

Da ist Mercedes aber kulanter.

Bei Mercedes bleibt die komplette Garantie erhalten, außer die bauliche Änderung ist kausal für den Schaden. Heißt: Kann Mercedes nachweisen, dass der Schaden durch die Gasanlage entstanden ist, ist man von der Garantieleistung befreit.

Anders sieht es aber bei den durch die CG angebotenen Anschlussgarantien aus (vertrieben durch Mercedes).

Zitat:

Ich habe deshalb Dein Posting sinngemäß bei der Mercedes-Hotline vorgetragen und soll Montag schriftlich Antwort dazu bekommen.

Die Hotline kannst Du in der Pfeife rauchen. Den Richter interessieren nicht irgendwelche Aussagen ausgelagerter Hotlines, sondern die Vertragsmodalitäten.

I. Zur Haftungsfrage in der Werksgarantie
"Mängel an nachträglichen An-, Auf-, Ein- und Umbauten sowie an Zubehör sind von der Garantie ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel am Fahrzeug, die durch diese Maßnahmen verursacht wurden." (Serviceheft 219 584 87 93, S. 25)

II. Zur Haftungsfrage in der Mercedes-Europagarantie
"§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
...
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;"

So und nicht anders ist die Rechtslage - und wird auch so abgeurteilt werden.

@J.M.G.:

Beim Audi habe ich keine Anschlußgarantie, sondern die normale Gebrauchtwagengarantie.

Ich interessiere mich ja für einen 211er VorMopf mit Garantie von einem Händler, eigentlich am liebsten von Mercedes.
Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte ich dann auf keinen Fall bei Mercedes kaufen, da deren Garantie komplett erlischt, sobald ich die geplante Gasanlage einbaue?

Oder bietet Mercedes auch eine andere Garantie an?
Sonst könnte ich besser z. B. bei Audi schauen, die bieten Mercedes auch mit Garantie an.

Kenne mich leider in Garantiefragen nicht so aus, da alle meine bisherigen Mercedes keine hatten.

Ist zwar leicht OT, andererseits paßt es ja doch zum Thread.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


@J.M.G.:

Beim Audi habe ich keine Anschlußgarantie, sondern die normale Gebrauchtwagengarantie.

Auch bei der Carlife Plus wäre ich vorsichtig. Hier gibt es ein Urteil, wonach der Garantiegeber nicht leisten musste, nachdem die Verwendung von Flüssiggas unter III. 4. g. subsumiert wurde. Dort heißt es:

"Die Garantieversicherung leistet nicht:
4. ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
g. die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstehen."

Richtig ist jedoch in jedem Fall: Die Formulierung bei Mercedes ist schärfer!

Zitat:

Ich interessiere mich ja für einen 211er VorMopf mit Garantie von einem Händler, eigentlich am liebsten von Mercedes.
Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte ich dann auf keinen Fall bei Mercedes kaufen, da deren Garantie komplett erlischt, sobald ich die geplante Gasanlage einbaue?

Ich würde anders herangehen. Garantiebedingungen sind im Rahmen der Privatautonomie verhandelbar. Einfach bei der CG anrufen und maßgeschneiderte Garantiebedingungen aushandeln. Sicher, das kostet einen Aufpreis, aber dafür ist der Hobel versichert.

Zitat:

Sonst könnte ich besser z. B. bei Audi schauen, die bieten Mercedes auch mit Garantie an.

Immer VORSICHT! Garantiebedingungen sind nicht GLEICH! z.B. ist die Europagarantie erheblich umfangreicher als die normale Gebrauchtwagengarantie bei Mercedes. Immer genau lesen (vor allem das Kleingedruckte). Bezüglich Gasanlagen hilft nur NACHVERHANDELN!

@J.M.G.:

Danke, werde Deine Ratschläge berücksichtigen!

lg Rüdiger:-)

Hallo,

hört sich Interessant an, wenn der Umbau bei dir erfolgreich beendet wurde, schreib mal was dazu. Spiele auch mit dem Gedanken und den Preis finde ich echt fair.🙂 Besser als eine Verdampferanlage auf jeden Fall, wie ich schon in anderen Foren gelesen habe. Anlage läuft seit 2006-07 wohl problemlos. Anfangs hatten sie Probleme mit der Pumpe, soll aber wohl der Vergangenheit angehören.🙂

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.



Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Bei Audi ist es so, daß nur die Garantie auf den Motor erlischt, was ich ja auch einigermaßen nachvollziehen kann.
Da ist Mercedes aber kulanter.

Bei Mercedes bleibt die komplette Garantie erhalten, außer die bauliche Änderung ist kausal für den Schaden. Heißt: Kann Mercedes nachweisen, dass der Schaden durch die Gasanlage entstanden ist, ist man von der Garantieleistung befreit.

Anders sieht es aber bei den durch die CG angebotenen Anschlussgarantien aus (vertrieben durch Mercedes).

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.



Zitat:

Ich habe deshalb Dein Posting sinngemäß bei der Mercedes-Hotline vorgetragen und soll Montag schriftlich Antwort dazu bekommen.

Die Hotline kannst Du in der Pfeife rauchen. Den Richter interessieren nicht irgendwelche Aussagen ausgelagerter Hotlines, sondern die Vertragsmodalitäten.

I. Zur Haftungsfrage in der Werksgarantie
"Mängel an nachträglichen An-, Auf-, Ein- und Umbauten sowie an Zubehör sind von der Garantie ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel am Fahrzeug, die durch diese Maßnahmen verursacht wurden." (Serviceheft 219 584 87 93, S. 25)

II. Zur Haftungsfrage in der Mercedes-Europagarantie
"§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
...
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;"

So und nicht anders ist die Rechtslage - und wird auch so abgeurteilt werden.

Hi,

es hat zwar etwas länger gedauert, aber heute bekam ich schriftlich Anwort von Mercedes:

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Ihre E-Mail vom 13 Februar 2009.

Mit Bezug auf die Neuwagengarantie gilt aber auch für die Gebrauchtwagengarantie:

"Nach dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat ein Kunde nur Sachmängelansprüche an die Daimler AG für bei Übergabe des Fahrzeugs herstellerseitig vorhandene Mängel. Mängel, die erst später durch Gebrauch oder Veränderungen (z.B. Aus- und Umbauten) am Fahrzeug entstanden sind, werden nicht durch die Hersteller-Gewährleistung abgedeckt. Dies bedeutet, bei Aus- und Umbauten bleibt die Herstellergewährleistung grundsätzlich erhalten. Entstehen aber Defekte die ursächlich mit einem Umbau in Zusammenhang stehen, haftet die Daimler AG nicht."

Ergo haften wir nur für die Schäden nicht, die ursächlich mit der Installation und dem Betrieb der Gasanlage zusammenhängen, bzw. natürlich den Schäden, die per Garantiebestimmungen sowieso ausgeschlossen sind.

Wir hoffen, unsere Information hilft Ihnen weiter. Bei weiteren fragen scheuen Sie sich bitte nicht uns wieder zu schreiben oder einfach anzurufen."

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Hi,

es hat zwar etwas länger gedauert, aber heute bekam ich schriftlich Anwort von Mercedes:

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Ihre E-Mail vom 13 Februar 2009.

Mit Bezug auf die Neuwagengarantie gilt aber auch für die Gebrauchtwagengarantie:

"Nach dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat ein Kunde nur Sachmängelansprüche an die Daimler AG für bei Übergabe des Fahrzeugs herstellerseitig vorhandene Mängel. Mängel, die erst später durch Gebrauch oder Veränderungen (z.B. Aus- und Umbauten) am Fahrzeug entstanden sind, werden nicht durch die Hersteller-Gewährleistung abgedeckt. Dies bedeutet, bei Aus- und Umbauten bleibt die Herstellergewährleistung grundsätzlich erhalten. Entstehen aber Defekte die ursächlich mit einem Umbau in Zusammenhang stehen, haftet die Daimler AG nicht."

Man hat Dir gar nicht geantwortet!

Du hast nach der Garantie gefragt, die haben Dir nach den Ansprüchen aus dem Kaufrecht geantwortet - ein völlig anderer Anspruch, der NEBEN der Garantie gegenüber Deinem VERKÄUFER nicht aber gegenüber Mercedes (außer Mercedes ist Dein Verkäufer) besteht.

Insofern kannst Du die Anwort, wie alle Antworten der Hotline, nehmen und in die Tonne treten.

P.S.: Meine Niederlassung hat mir gestern auf erneute Nachfrage bestätigt, dass eine Gasanlage werkseitig kommen wird. Für die 4-Zylinder in A, B und C-Klasse steht die Markteinführung wohl unmittelbar bevor.

Zitat:

P.S.: Meine Niederlassung hat mir gestern auf erneute Nachfrage bestätigt, dass eine Gasanlage werkseitig kommen wird. Für die 4-Zylinder in A, B und C-Klasse steht die Markteinführung wohl unmittelbar bevor.

Gibt es auch irgendwelche Anzeichen, dass es einen Umbau für die 8-Zylinder (M273) geben wird?

Gruß,

Markus

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