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LPG anlage nicht eingetragen-Folgen bei Polizeikontrolle?

Hallo zusammen,

welche folgen kommen denn auf mich zu wenn ich mit nem auto rumfahre wo die Gasanlage nicht eingetragen ist? Also gehen wir davon aus es ist alles in Ordnung an dem Auto TÜV/AU usw. Nur die Anlage ist nicht eingetragen?

Gruß

61 Antworten

Hi,

eine Sache wurde auch benannt, wenn das Auto eine Gefährdung darstellt!

Der Polizist, der dieses nicht 100%ig entscheiden kann, weil er nicht das nötige Wissen darüber hat, kann das Fahrzeug mit einzug des Fahrzeugscheins an Ort und Stelle Stilllegen.

Oder er kann mit dem Halter, bzw. Führer des KFZ, zu einer Anerkannten Sachverständigerstelle dieses überprüfen lassen.

Es ist also eine Einschätzung des Polizisten, genau wie bei abgelaufener AU/HU.
Er kann, muss aber nicht!

Die 30€ beziehen sich auf ein festgelegtes Bußgeld, der Polizist entscheidet dann in diesem Fall ob er das Auto weiterfahren läst.

Wie die Frist des Eintragens ist bei Gasanlagen weiß ich nicht, will also dazu nichts genaues sagen, ich könnte mir jedoch vorstellen das man ca. 1-2Wochen Zeitraum hat.

Richtig ist auf jedenfall das sofortige Eintragen, keine Frage.
Aber es gibt immer etwas wo was dazwischen kommt, jedoch sollten die Unterlagen mitgeführt werden.
Ein normales und Sachliches Gespräch mit dem Polizisten würde sicherlich nicht negativ ausgehen.

Ich wuste garnicht das die Betriebe es so unterschiedlich machen, wir rüsten auch um und führen das Auto dem TüV vor, nur das Eintragen beim Straßenverkehrsamt muss er machen.
Erst am Freitag war einer bei uns der ist aus Bremen zu uns gekommen, würde ja auch etwas unsinnig sein wenn wir das in Bremen machen lassen würden.

Aber wie hier schon viele sagen, lieber sofort Eintragen und ruhe im Karton!

Anders denke ich immer, wie soll ein Polizist dieses eigentlich rausfinden?
Bis her wenn ich angehalten wurde, hat der Polizist nicht gesagt Motorhaube los machen...

Das sollte jetzt aber auch nicht das nichteintragen unterstützen, war jetzt nur mal so ein Gedankengang!

MfG und bye

Hallo!
 
@DonC: Zitat: "Wenn ich z.B. verschiedene Reifengrößen in meinem alten Fahrzeugbrief eingetragen hatte (...) steht in meiner neuen Bescheinigung EINE Größe!!!!"
 
Stimmt ... das ist manchmal dumm, denn wer weiß schon aus dem Hut, welche Rad-Reifen-Kombi für dieses oder jenes Auto zugelassen ist? Antwort: die Zulassungsbehörde oder der Polizist, der Dich kontrolliert (oder Du, wenn Du z.B. im Netz suchst)! Keine Panik, der kann eine Abfrage machen ... alles was zulässig ist, wird dann auch nicht bemängelt!
 
@DonC: Zitat: "Wenn hier keine Gefahr im Verzug war, sollte ein guter Anwalt Schadenersatzforderungen durchbringen! Wie schon geschrieben wurde, die Polizei hat manchmal nicht den leisesten Schimmer ...!"
 
Stimmt wieder! Das Problem ist nur, wenn man keinerlei Papiere oder gar eine Eintragung vorweisen kann, dann ist entweder möglicherweise oder ganz sicher was faul! Da wird ein Rechtsverdreher vielleicht noch was draus machen können ... das kostet dann aber sicher mehr als eine Stunde auf dem Straßenverkehrsamt und 15€! ... und vielleicht verliert man ja auch (zu recht, wie ich meine!)?
 
@krebs306: Zitat: "Blödsinn, die Versicherung zahlt, denn dafür bist du versichert, sie holt es sich dann nur auf rechtlichem Weg von dir wieder."
 
Das kann schon sein! Aber auch bei uns gilt der Satz: Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe! Die Erfahrung zeigt doch immer wieder, dass Versicherungen sehr ungern zahlen ... warum sollten sie es gerne tun, wenn man selbst etwas vermasselt hat? Ich mag in dieser Hinsicht paranoid sein, aber da gehe ich auf Nummer sicher ... zu meiner Sicherheit & der Sicherheit derer, die ich evtl. schade!
 
@Kartakis: Zitat: "(...) das 6 von 7 Polizisten es von aussen nicht sehen konnten ob das Fahrzeug mit einer LPG Anlage ausgerüstet ist."
 
Warum ... ist die denn zu sehen? Bei mir nicht! Da muss schon jemand sehr genaue Kenntnis haben ... selbst auf Gas fahren, um evtl. das 2 x 2 cm große "Tankdisplay" auf der Mittelkonsole zu erkennen! ... 7 Kontrollen in einem Jahr? Womit fällst Du so extrem auf ... bzw. wo gibts die ganzen Polizisten? 😉
 
@BMW-RacerMH: Zitat: "Der Polizist, der dieses nicht 100%ig entscheiden kann, weil er nicht das nötige Wissen darüber hat, kann das Fahrzeug mit einzug des Fahrzeugscheins an Ort und Stelle stillegen."
 
Genau das sollte hier jedem klar sein! Und hier ist nicht von Dummheit des Polizisten die Rede ... wenn man keinerlei Papiere vorweisen kann, dann kann er nicht wissen, ob die Anlage keine Gefährdung darstellt!!! Selbst wenn er Euch glaubt!!!
 
Warum kann man nicht einfach jedem möglicherweise entstehendem Ärger aus dem Weg gehen, dem Gesetzestext genügen ... und die Anlage eintragen lassen? 😕
 
 
Tschüss

Hallo,

habe gerade hier mit gelesen, und frage mich was das ganze Diskussion soll, die Anlage MUSS eingetragen werden was auch richtig ist, aber wenn die Anlage vom TÜV abgenommen ist, sollte das Auto auch der StVO entsprechen, das eintragen ist also nur eine Formsache (die schreiben auch nur ab was der TÜV geschrieben hat), also bin ich der Meinung das es da eine gewisse frisst geben müsste bis alles eingetragen sein muss, man hat ja auch nicht immer Zeit um zu den Behörden zu rennen, mein Umrüster sagte mir das ich die Anlage binnen 6 Wochen eintragen lassen muss und bis dahin die TÜV Unterlagen mitführen soll, was sich für mich auch plausibel angehört hat, kann aber nicht sagen ob es rechtlich wirklich so ist, man hat es ja immerhin mit Behörden zu tun!!

wünsche noch einen schönen Abend

Zitat:

Original geschrieben von krebs306


Blödsinn, die Versicherung zahlt, denn dafür bist du versichert, sie holt es sich dann nur auf rechtlichem Weg von dir wieder.

Ja, da kommt's ja wohl im Endeffekt auf's Gleiche raus! In dem Fall kannst Du Dir dann auch 'ne Insolvenz stecken - die kriegst Du niemals durch.

Zitat:

Original geschrieben von usa2


Heute wurde bei einer Polizeikontrolle im Kreis Lippe (NRW) ein Audi A8 SICHERGESTELLT. Es wurde eine installierte Gasanlage festgestellt, für die keine Abnahmebescheinigung existierte. Angeblich aus Geldmangel, wurde dies nicht durchgeführt. Ob die Umrüstung eventuell im Ausland durchgeführt wurde, ist noch unbekannt.
Zur genauen Klärung, worum es sich handelt und ob eine Gefährdung im Betrieb des Pkw zu sehen ist, wird nun ein Gutachter hinzugezogen.

Und das wird für den Halter erst recht teuer, da er seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist, und nun sämtliche Verfahrenskosten und den Gutachter zu zahlen hat!

Und deswegen ist dies hier der allergrößte Blödsinn:

Zitat:

Original geschrieben von DonC


Wenn hier keine Gefahr im Verzug war, sollte ein guter Anwalt Schadenersatzforderungen durchbringen!

Du bzw. der A8-Fahrer hält sich nicht ans Gesetz und soll dann noch 'belohnt' werden? Oh Mann! Das glaubst Du doch nicht wirklich, oder?

Zitat:

Original geschrieben von DonC


Und genau das ist wohl nun nicht mehr so einfach möglich. Das war meine Aussage und bislang konnte mir hier noch keiner einen Bericht von seiner Polizeidienststelle darlegen.

Schön, dass Du so an die Polizei und deren Aussagen glaubst. Leider sind viele dieser Aussagen schlicht und ergreifend

falsch

! Glaub mal nicht, dass sich der Polizist Dir gegenüber 'ne Blöße geben wird - das könnte ja seine Autorität untergraben. Nee, nee, ich habe es jetzt schon mehrfach erlebt, dass man sich auf solche Aussagen nicht verlassen kann.

Was kostet eigentlich so ein Gutachter?
Nun, ich 'darf' in meinem selbständigen Beweisverfahren gegen meinen Umrüster erst einmal einen Vorschuss von 2.500,- Euro an die Gerichtskasse leisten. Das bedeutet nicht, das damit alles bezahlt ist, denn die Betonung liegt auf erst einmal!

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Hi,
man liest ja hier interessante Meinungen.

Man muss der ganzen Geschichte zwischen
Änderungsabnahme (§19.2 und 19.3 StVZO) und Einzelabnahme (§21 StVZO) unterscheiden.

Bei fast allen Gas-Anlagen ist eine Einzelabnahme nach §21 notwendig. Hier erlischt sofort die BE. Die Anlage muss bei einem aAS beim TÜV (westen) bzw. Dekra (osten) abgenommen werden.

Es gibt aber auch Anlagen, bei denen man nur eine Änderungsabnahme nach §19.3 machen muss. Die Anlagen sind für das jeweilige Fahrzeug homologiert (ECE R115). Hier wird im Prinzip nur der ordnungsgemäße Einbau bescheinigt. Die BE erlischt in diesem Fall nicht.

In beiden Fällen MUSS man aber unverzüglich zur Zulassungsstelle, da sich die Kraftstoffart ändert. Das unverzüglich heißt in der Regel nicht länger als 14 Tage.

Seinen Versicherungsschutz verliert man in der Regel auch nicht. Man bekommt eigentlich nur dann Probleme, wenn der Unfall durch das nicht eingetragene Bauteil verursacht wurde, bzw. die Folgen dadurch sich vergrößert haben...

Also die wenigsten Problem hat man mit homologisierten Anlagen (z.B. Vialle), da man hier nur den Einbau bestätigen lassen muss.
Bei allen anderen Einbauten darf man im Grunde nur die Wege zur Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle vornehmen. Wird man trotzdem bei anderen Fahrten erwischt, bekommt man ein Bußgeld.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von hlmd


Seinen Versicherungsschutz verliert man in der Regel auch nicht. Man bekommt eigentlich nur dann Probleme, wenn der Unfall durch das nicht eingetragene Bauteil verursacht wurde, bzw. die Folgen dadurch sich vergrößert haben...

Es sei denn, man handelt grob fahrlässig!

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis

ist

grob fahrlässig!

Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

(Verkehrsrecht online)

Hallo,

noch ein paar Worte aus der Praxis (wahrer Fall - meiner!):
Das Auto wurde umgerüstet und sofort vom TÜV abgenommen. Hierüber gab es ein Gutachten, das die Mängelfreiheit von Einbau und Anlage bestätigte. Es fehlte aber dieses sogenannte Abgasgutachten, weshalb ein Eintrag in die Papiere (noch) nicht möglich war.
Laut Auskunft der Zulassungsstelle war der Betrieb des Fahrzeugs so zulässig, die Betriebserlaubnis sei dank des Gutachtens weiterhin gültig. Das gilt eigentlich nur für einen kurzen Zeitraum - kurz ist jedoch relativ... Es ist (soll?) keine bestimmte Zeit definiert (sein), weshalb man im Prinzip auch Wochen oder Monate so fahren kann!
Nach einigen Monaten erhielt ich dann endlich vom Umrüster einen Beleg für die Eintragung: Das war nicht das Abgasgutachten (über den Einbau etc. gab es ja bereits ein Gutachten), sondern ein neues Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO. Der Gutachter des TÜV hat dieses anhand des Abgasgutachtens erstellt. Demnach hätte die alte Betriebserlaubnis aber erloschen gewesen sein müssen, was vorher von der Zulassungsstelle bestritten worden war.
Nachdem ich dieses Gutachten erst zwei Monate nach Ausstellung bekam (Verzögerung beim Umrüster), fragte ich nach der Gültigkeit. Seitens der Zulassungsstelle bekam ich die Auskunft, nach einem Monat sei eine neue Prüfung bzw. ein neues Gutachten fällig. Also gibt es doch eine Frist?!?
Der Prüfer des TÜV erklärte mir dagegen, daß das Gutachten unbegrenzt gültig sei.
Bei der Zulasssungsstelle wurde das Gutachten tatsächlich anerkannt. Für 15,10 € konnte ich den Eintrag vornehmen lassen.
Was bedeutet das nun?

Auch die Behörden wissen nur so ungefähr Bescheid, man bekommt bei drei Nachfragen vier unterschiedliche Antworten. Und schon deshalb begibt man sich auf seeeeehhhhr glattes Glatteis, wenn man darauf vertraut, nur eine klitzekleine Ordnungswidrigkeit zu begehen - evtl. ist es doch der strafbare Betrieb eines Kfz ohne Betriebserlaubis! Wer sagt einem das? Keiner!

Auch wenn ich laut den eingeholten Auskünfte von Zulassungsstelle und TÜV nichts falsch gemacht habe, bin ich trotzdem froh, daß als Kraftstoffart nun Benzin/Flüssiggas in den Papieren steht.

Gruß Michael

Andere Sache
Was wäre, wenn die Anlage vom Tüv abgenommen wurde, Abgasgutachten usw alles da ist, aber man das Ding nicht in den Papieren eintragen lässt?

Ein alter Thread aber egal, wich will ein Auto kaufen was die Prins Anlage letztes Jahr bekommen hatt und es nicht eingetragen lassen hatt, wenn ich den jetzt kaufe , kann ich es den Naträglich einbauen lassen. Es ist ein 530i E60 bj 2003, wurde in Moers eingebaut.

So hab nu nicht wirklich viel vom thread gelesen ( wegen smartphone ) aber. Wagen wurde Ende Januar umgebaut u hab auch alle Papiere u Gutachten. Ist das schlimm wenn ich es erst Mitte März in Kfzschein eintragen lasse? Hab vorher kein Urlaub um zum Bürgeramt gehen zu können, Auto wird ab 1.3 wieder bewegt.

Danke für Antworten

Eigentlich solltest es gleich beim Tüv abnehmen lassen. Mit dem übertrag in die Papiere durch das Landratsamt oder Bürgerbüro (Zulassungsstelle) kannst n paar Tage warten. Sollte aber auch zeitnah geschehen.
Die Polizisten können Dir ne Mängelkarte mit Vorfahrtschein ausstellen, was meist auch schon Punkte und Strafe zur folge hat. Können aber auch, vorausgesetzt das ein Verdacht auf Verkehrsuntauglichkeit nach StVZO nachweisbar vorliegt, das Fahrzeug sicherstellen.

Vor Ort wird Dir kein Polizist Deutschlands die Zulassungsstempel ziehen. Weil er es nämlich gar nicht darf!!!
Das ist eine Amtshandlung die die Zulassungsstelle macht, sonst niemand.

Er darf mit Dir (wenn das Tageszeit abhängig möglich ist) direkt zu ner Prüfstelle, um den Sachverhalt zu klären. Liegt eine VU vor kann er mit dem Bestätigungsschreiben vom Tüv die Zulassungsbehörde um Entstempelung der Schilder bitten.
Wirst Nachts oder Sonntags angehalten kommt das Auto bei Verdacht auf VU auf den Schlepper und in ne Verwahrhalle. Danach n Prüfer und das ganze wie bereits erklärt.

Bezahlen tust im Endeffekt alles Du. Mit Strafe, Schlepper, Verwahrung und sämtlichen Gebühren. Ach ja, und Punkten.

Mal davon abgesehen, 110000km und vier Jahre. Vielleicht vier Kontrollen, ohne jedliche Überprüfung von Anbauteilen. Seriöse Autos, Insassen im mittleren Alter und alles war gut.
Aber! Das Risko fährt immer mit und ist verdammt hoch.

Bei nem Freund sagte der Tüvler übrigens klipp und klar das keine VU vorliegt weil ne Änderung eingetragen und so für ihn auch in Ordnung war. Der Polizist wollte das aber so nicht hinnehmen und fuhr zur Zulassungsstelle ohne n Tüvbericht um entwerten zu lassen.
Der Leiter der Zulassungsstelle hörte sich meinen Freund an, telefonierte mit dem Prüfingeneur was das Auto für Verkehrstauglich befunden hatte und redete mit dem Polizisten unter vier Augen. Der zweite Polizist hielt sich bereits vorher schon im Hintergrund.
Nach dem Gespräch wurde mein Freund zu seinem Auto gefahren und bekam vom Stattsdiener persönlich die Schilder wieder dran geschraubt. Denn die hatte er bereits ohne jedliche rechtliche Handhabe selbst vom Auto montiert. Nachdem mein Freund sich geweigert hatte diese weg zu montieren, weil der Tüv ja grünes Licht gegeben hatte.

Zitat:

Original geschrieben von TurboTdi


Ein alter Thread aber egal, wich will ein Auto kaufen was die Prins Anlage letztes Jahr bekommen hatt und es nicht eingetragen lassen hatt, wenn ich den jetzt kaufe , kann ich es den Naträglich einbauen lassen. Es ist ein 530i E60 bj 2003, wurde in Moers eingebaut.

Die Frage ist auch hier : Wurde die Anlage bereits TÜV Abgenommen und nur nicht in die Papiere eingetragen ?

Oder wurde keine Tüvvorführung gemacht ?

Wenn kein TÜV muss dieses Natürlich Nachgeholt werden , wichtig ist das du das Abgasgutachten zu dem Fahrzeug hast , denn ohne kommen noch einige Kosten und Lauferei hinzu !

Wurde die Anlage Tüv Abgenommen und nur nicht eingetragen , könnte man es so versuchen das nachzuholen , der Sachbearbeiter könnte aber eine erneute Vorführung beim TÜV verlangen , wenn die letzte vorführung zu lange her ist !

mfg
Sidefinder

Zitat:

Original geschrieben von Sidefinder



Zitat:

Original geschrieben von TurboTdi


Ein alter Thread aber egal, wich will ein Auto kaufen was die Prins Anlage letztes Jahr bekommen hatt und es nicht eingetragen lassen hatt, wenn ich den jetzt kaufe , kann ich es den Naträglich einbauen lassen. Es ist ein 530i E60 bj 2003, wurde in Moers eingebaut.
Die Frage ist auch hier : Wurde die Anlage bereits TÜV Abgenommen und nur nicht in die Papiere eingetragen ?
Oder wurde keine Tüvvorführung gemacht ?

Wenn kein TÜV muss dieses Natürlich Nachgeholt werden , wichtig ist das du das Abgasgutachten zu dem Fahrzeug hast , denn ohne kommen noch einige Kosten und Lauferei hinzu !

Wurde die Anlage Tüv Abgenommen und nur nicht eingetragen , könnte man es so versuchen das nachzuholen , der Sachbearbeiter könnte aber eine erneute Vorführung beim TÜV verlangen , wenn die letzte vorführung zu lange her ist !

mfg
Sidefinder

Im Fahrzeugschein steht Benzin und flüssiggas also eingetragen, GSP auch vorhanden , Tüv und AU Bericht findet er nicht , ich habe ihn falsch verstanden oder der hatt keine Ahnung gehabt.kann ich den bevor ich ihn Ummelde auch en neuen Tüv machen lassen, der alter Besitzer steht ja noch im Fahrzeugschein.

Ja natürlich kannste dann Problemlos TÜV/ AU neu machen lassen , dazu ist der Eingetragene Fahrzeughalter unwichtig !

Aber Grundsätzlich haste da kein Problem , da die Anlage ja Ordnungsgemäß eingetragen ist ! Die GSP brauchste nicht mehr ( kann zu den Akten ) die brauchste nur einmal , nach dem Einbau .

Viel Spass mit dem Gaser
Sidefinder

Zitat:

Original geschrieben von Sidefinder


Ja natürlich kannste dann Problemlos TÜV/ AU neu machen lassen , dazu ist der Eingetragene Fahrzeughalter unwichtig !

Aber Grundsätzlich haste da kein Problem , da die Anlage ja Ordnungsgemäß eingetragen ist ! Die GSP brauchste nicht mehr ( kann zu den Akten ) die brauchste nur einmal , nach dem Einbau .

Viel Spass mit dem Gaser
Sidefinder

Nächste Tüv ist 9.2013, dann lasse ich es morgen neu machen , ich muss den aber vorher auf mein Namen Melden ,dann tüv oder erst Tüv dann ummelden.

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