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LPG anlage nicht eingetragen-Folgen bei Polizeikontrolle?

Hallo zusammen,

welche folgen kommen denn auf mich zu wenn ich mit nem auto rumfahre wo die Gasanlage nicht eingetragen ist? Also gehen wir davon aus es ist alles in Ordnung an dem Auto TÜV/AU usw. Nur die Anlage ist nicht eingetragen?

Gruß

61 Antworten

Sooo...ich komme grad von der Polizei (wegen Ebay-Betrüger) und dort war grad eine grosse Disskussionsrunde über die EU-Novellen 🙂

Angefangen bei nichteingetragenen Reifen im neuen Schein bis über nichteingetragene Bauteile von Tunig bis Gasanlage.

Das sind die Neuerungen:

Es kostet definitiv 30 Euro Strafe. Kein Verlust der ABE, keine Punkte, gar nix.

Das Fahrzeug wird nur bei offensichtlicher Gefährdung aus dem Verkehr gezogen und das ist bei einer fachmännisch eingebauten Gasanlage (welcher Polizist mag das beurteilen?) nunmal nicht gegeben.

Auf gut Deutsch: Wenn nicht der Gastank im Kofferraum umherfällt oder Gas austritt, wird es kaum interessieren...30 Euro halt 🙂

Wenn ich nun mal hochreche:

TÜV+Gaseintragung+Abgasgutachten = 10 mal Strafe zahlen = (von mir ausgehend) 20 Jahre fahren

Zitat:

Original geschrieben von DonC


Es kostet definitiv 30 Euro Strafe.

tatbestandsnummer?

Zitat:

Original geschrieben von DonC


TÜV+Gaseintragung+Abgasgutachten = 10 mal Strafe zahlen = (von mir ausgehend) 20 Jahre fahren

So kannst dus nicht rechnen. Nach zwei oder max. drei Jahren musst du eh wegen HU und AU zum Tüv. Glaube nicht das dich irgend nen Tüv durchkommen läßt wenn da nicht die Gasanlage eingetragen wird.

Dann die andere Frage, bezieht sich die Eintragung jetzt darauf das du gar nichts hast. Also Händler eingebaut und du ohne Abgasgutachen vom Tüv oder ähnliches dastehst?

Oder bezieht es sich darauf, du hast den TÜV Zettel aber diesen nur noch nicht von der KFZ Zulassungstelle in deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen?

Hallo nochmal!

Donc: "Es kostet definitiv 30 Euro Strafe. Kein Verlust der ABE, keine Punkte, gar nix."

"Definitv" ist immer gut, besonders dann, wenn man es nicht genau weiß! ;-) Also, nochmal um es richtig verstanden zu haben, stelle auch ich die gleiche Frage wie hommer1964!

Es gibt genau genommen drei Varianten:

1. Wenn du Tüvabnahmepapiere hast, in denen steht, dass bei nächster Gelegenheit die Änderung im Schein vermerkt werden sollte, ist es nicht schlimm, wenn dies nicht gemacht worden ist, da stimme ich zu.

2. Wenn im Abnahmebescheid steht, dass zum Erhalt der BE umgehend der Fahrzeugschein zu aktualisieren ist (also keine kann sondern eine bzw. somit muss-Formulierung) kommt es auf den Einzelfall an. Hier würde ich 14 Tage bis drei Wochen als ausrichende Zeit ansehen, in der die Eintragung vorgenommen werden kann. Da aber immernoch keine Gefährdung vorliegt wird es sich in diesem Fall ggf. um ein Verwarngeld drehen, wenn geahndet werden soll. Dies müsste meines Erachtens 25Euro betragen (TbNr folgt), da die BE erloschen ist (siehe Formulierung "...zum Erhalt der BE umgehend usw..."😉.

3. Solltest du für die Gasanlage keine Abnahmebescheinigung vorweisen können, sprich im Fahrzeug eine Gasanlage verbaut haben, die dem Tüv oder bei einer sonstigen Stelle einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (AaSoP) nicht zur Abnahme vorgeführt worden ist, könnte (könnte deshalb, weil es lediglich eine Owi ist, wobei Maßnahmen mit Ermessen verbunden sind) folgendes passieren: Kannst du die Papiere nicht beibringen bzw. musst du einräumen, eine nicht Tüv-geprüfte Anlage zu nutzen, wird dein Auto sichergestellt. Eine mildere Maßnahe dazu wäre das Verbot der Weiterfahrt sowie die Erlaubnis, das Fahrzeug per Anhänger o.ä. von der Stelle weg zum Tüv zu verbringen. Hierbei wäre jedoch die Beweismöglichkeit der Polizei genommen, wofür der Wagen einem Gutachter vorgeführt werden muss... also doch sichergestellt wird! Dann kann eben DOCH die ANZEIGE kommen, wenn die Anlage nicht korrekt verbaut worden ist, oder sogar dann, wenn letztlich ein Richter die Ansicht vertritt, dass es nicht ningenommen werden kann, eine solche Umbaumaßnahme ohne das OK eines Sachverständigen zu betreiben.

Dazu muss der Beamte vor Ort eben NICHT die große Ahnung von Gasanlagen haben, wird er meistens auch nicht! Eben weil er diese nicht hat, muss er anhand von Abnahmebescheinigungen, Eintragungsbelegen etc. vor Ort die Entscheidung treffen, was von dem Kontrollierten zu halten ist! Hop oder Top also.

Es kann natürlich auch bei einem "du du du" mit gehobenem Zeigefinger bleiben... KANN wäre mir aber zu unsicher, wobei mir ein heftiger Verstoß wie unter 3tens persönlich nicht passieren könnte.

Gruß, Michel

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Auch wenn man an jemand "Nettes" gerät und nur 30 Euro zahlen muss, so wird aber sicher noch eine Mängelkarte dazu kommen. Dies bedeutet dann, man hat max. vier Wochen Zeit, um den Wagen wieder vorzuführen ...

Sollte dann bei der Überprüfung ein erheblicher Mangel festgestellt werden (auch wenn Du nichts davon wusstest), möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Legend


Auch wenn man an jemand "Nettes" gerät und nur 30 Euro zahlen muss, so wird aber sicher noch eine Mängelkarte dazu kommen. Dies bedeutet dann, man hat max. vier Wochen Zeit, um den Wagen wieder vorzuführen ...

Sollte dann bei der Überprüfung ein erheblicher Mangel festgestellt werden (auch wenn Du nichts davon wusstest), möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

eben nicht.

Bevor ihr hier alle grosse Reden schwingt, hockt euch ins Auto und fahrt zu einer grösseren Polizeidienststelle und lasst es euch erklären. Ich hab auch blöd geschaut, aber es ist wohl so.

Wieso auch einfach alles einfach eintragen und und von vornherein vernünftig machen, fertig ist die Sache.

1. sinnlose Diskussionen entstehen garnicht erst
2. sone verpopelte Kiste kaufen nur doofe

mfg Stephan

Das Dumme ist doch, dass eben nicht mehr alles (z.B. Reifengrössen) in die Papiere eingetragen wird, sondern du sollst einen Stapel an TÜV Gutachten ständig im Fahrzeug mitführen. Kopien gelten ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von DonC


Das Dumme ist doch, dass eben nicht mehr alles (z.B. Reifengrössen) in die Papiere eingetragen wird, sondern du sollst einen Stapel an TÜV Gutachten ständig im Fahrzeug mitführen. Kopien gelten ja nicht.

 Entschuldige bitte, aber hier schreibst Du Unsinn. Die von Dir angesprochenen Reifengrößen sind in der Fahrzeugzulassung (

ABE

) bereits enthalten. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind eben nur nicht mehr alle zugelassenen Größen notiert, weil es nicht mehr notwendig ist. Wenn man eine zugelassene Reifengröße auf Herstellerfelgen fährt, die hier nicht eingetragen ist, dann kann der Polizist mit der " Nummer der EG - Typgenehmigung (Feld

K

) " über Funk die Rechtmäßigkeit überprüfen.

Bei den billigen Zubehörfelgen muß ja sowieso immer die ABE mitgeführt werden.

Die Gasanlage muß TÜV abgenommen werden. Aber ich verstehe nicht, warum es immer wieder Diskussionen gibt??? 

Ich habe mein Fahrzeug zum Umbau abgegeben, als die Gasanlage

mit den notwendigen Papieren / Abgasgutachten 

in der Werkstatt vorlag. Die Vertragsbedingungen sind doch auch ganz einfach

:

Anlage einbauen, danach TÜV - Abnahme und erst dann bekommt der Umrüster sein Geld. Ich hatte keine Lust, evtl mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durch die Gegend zu fahren und auf einen Postboten zu warten......

Also weiterhin viel Spaß Horst

Hallo!

Einen langen Text mit Gesetzespassagen scheinen hier einige nicht lesen zu wollen! Daher versuche ich es mit einem Link zu § 13 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung): KLICK!!!

Wichtig: - was muss "unverzüglich" gemeldet werden (Absatz 1, Satz 3) und die Ausführungen am Ende von Absatz 1! Dort wird erwähnt was die Behörde darf, wenn man seiner Pflicht nicht nachkommt!

Tschüss
Ps.: Wenn manch einer seinen Versicherungsschutz und die BE seines PKW ... etc. aufs Spiel setzen will, so soll er es tun! Aber denkt daran, dass im Falle eines Falles (Unfall - den ich niemandem wünsche!!!) nicht nur derjenige mit der nicht eingetragenen LPG-Anlage ggf. auf seinen Kosten sitzen bleibt ... der jeweilige Unfallgegner würde von der gegnerischen Versicherung auch kein Geld sehen! GLÜCKWUNSCH!!!

Zitat:

Original geschrieben von HorstBenz

Zitat:

Original geschrieben von HorstBenz



Zitat:

Original geschrieben von DonC


Das Dumme ist doch, dass eben nicht mehr alles (z.B. Reifengrössen) in die Papiere eingetragen wird, sondern du sollst einen Stapel an TÜV Gutachten ständig im Fahrzeug mitführen. Kopien gelten ja nicht.
Entschuldige bitte, aber hier schreibst Du Unsinn. Die von Dir angesprochenen Reifengrößen sind in der Fahrzeugzulassung ( ABE ) bereits enthalten. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind eben nur nicht mehr alle zugelassenen Größen notiert, weil es nicht mehr notwendig ist. Wenn man eine zugelassene Reifengröße auf Herstellerfelgen fährt, die hier nicht eingetragen ist, dann kann der Polizist mit der " Nummer der EG - Typgenehmigung (Feld K ) " über Funk die Rechtmäßigkeit überprüfen.
Bei den billigen Zubehörfelgen muß ja sowieso immer die ABE mitgeführt werden.

Aber hallo jetzt schreibst du Quatsch hoch 10!

Wenn ich z.B. 8 verschiedene Reifengrössen in meinem alten Fahrzeugbrief eingetragen hatte (4 bereits vom Werk!!!) steht in der neuen Bescheinigung EINE Grösse !!!!

Wenn diese Grösse jetzt aber genau die ist, die sowieso original ist, aber von mir niemals gefahren wird, woher soll dann einer wissen, dass die anderen Grössen auch ursprünglich eingetragen waren (nicht alle haben eine ABE!)? z.B. Winterreifen sind oft andere Grössen als Sommerreifen

Und ausserdem heisst das Topic nicht:

Welche Diskussion ob Eintrag oder nicht, sondern:

Folgen bei Polizeikontrolle !
und die sind momentan 30 Euro und wer was anderes bei der Polizei hört, solls hier mal schreiben, denn ich bin wohl der Einzige hier, der sich die Mühe gemacht hat und nachgefragt hat!

Zitat:

Original geschrieben von Lybrageschädigt


Ps.: Wenn manch einer seinen Versicherungsschutz und die BE seines PKW ... etc. aufs Spiel setzen will, so soll er es tun! Aber denkt daran, dass im Falle eines Falles (Unfall - den ich niemandem wünsche!!!) nicht nur derjenige mit der nicht eingetragenen LPG-Anlage ggf. auf seinen Kosten sitzen bleibt ... der jeweilige Unfallgegner würde von der gegnerischen Versicherung auch kein Geld sehen! GLÜCKWUNSCH!!!

Blödsinn, die Versicherung zahlt, denn dafür bist du versichert, sie holt es sich dann nur auf rechtlichem Weg von dir wieder.

Moin Moin !

Ich bin im letzten Jahr exakt 7x in eine Verkehrkontrolle gekommen und das an den verschiedensten Punkten Deutschlands ,das sollte dann aber auch bis zum Rentenalter nunmal langsam reichen .... ,jedenfalls wurde ich 6x gefragt ... waaaas Sie haben eine Gasanlage im Fahrzeug etc.... ja können Sie mir die mal zeigen ... denn soetwas haben wir nun ja auch noch nicht gesehen !!!
Meinem Gesichtsausdruck konnte der Wachmann nun nichts entnehmen außer vielleicht das Fragezeichen was auf meiner Stirn Stand ... denn auf so eine Aussage seitens der Polizei war ich nicht vorbereitet ... ich zeigte den Grünen bzw. Schwarzen die Gasanlage und meinen Riesentank der übrigens jedesmal mit sehr viel Respekt betrachtet wurde .... nun was will ich damit sagen ,in meinen Fall das 6 von 7 Polizisten es von aussen nicht sehen konnten ob das Fahrzeug mit einer LPG Anlage ausgerüstet ist .
Das soll nun nicht heißen das keine Anlage mehr eingetragen werden sollen ... aber man kommt bei dieser Betrachtungsweise der Dinge dann vielleicht doch schon ins Grübeln ....

Tschau Kartakis

Zitat:

Donc schrieb:

Welche Diskussion ob Eintrag oder nicht, sondern:
Folgen bei Polizeikontrolle !
und die sind momentan 30 Euro und wer was anderes bei der Polizei hört, solls hier mal schreiben, denn ich bin wohl der Einzige hier, der sich die Mühe gemacht hat und nachgefragt hat!

Bezüglich des 25 (nicht 30) Euro Verstoßes, verweise ich auf die Tatbestandsnummer 330 000 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog!

Da immer noch nicht auf meine Frage eingegangen wurde, was genau mit "nicht eingetragen" gemeint ist, setze ich jetzt voraus, dass damit eine ohne TÜV-Abnahme im öffentlichen Straßenverkehr betriebene Gasanlage in einem Kfz zu sehen ist! Diesbezüglich bleibe ich hinsichtlich der polizeilichen Maßnahmen bei meinem obigen Beitrag.

Lybra verweist richtiger Weise auf die FzV, einfach mal reinschauen! Der Versicherungsschutz erlischt jedoch nicht, alles wird ersetzt, aber die Versicherung klagt das Geld ggf. vom Versicherungsnehmer wieder ein, wenn die erloschene BE mit zu dem Unfall oder dessen Ausmaß beigetragen hat.

So, nun eine besonders interessante Info, die zeitlich für diesen Thread besser nicht kommen könnte:

Heute wurde bei einer Polizeikontrolle im Kreis Lippe (NRW) ein Audi A8 SICHERGESTELLT. Es wurde eine installierte Gasanlage festgestellt, für die keine Abnahmebescheinigung existierte. Angeblich aus Geldmangel, wurde dies nicht durchgeführt. Ob die Umrüstung eventuell im Ausland durchgeführt wurde, ist noch unbekannt.
Zur genauen Klärung, worum es sich handelt und ob eine Gefährdung im Betrieb des Pkw zu sehen ist, wird nun ein Gutachter hinzugezogen.

Die Info ist zu 100% korrekt.

Gruß, Michel

Zitat:

Original geschrieben von usa2



Zitat:

Donc schrieb:

Welche Diskussion ob Eintrag oder nicht, sondern:
Folgen bei Polizeikontrolle !
und die sind momentan 30 Euro und wer was anderes bei der Polizei hört, solls hier mal schreiben, denn ich bin wohl der Einzige hier, der sich die Mühe gemacht hat und nachgefragt hat!

Bezüglich des 25 (nicht 30) Euro Verstoßes, verweise ich auf die Tatbestandsnummer 330 000 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog!

Da immer noch nicht auf meine Frage eingegangen wurde, was genau mit "nicht eingetragen" gemeint ist, setze ich jetzt voraus, dass damit eine ohne TÜV-Abnahme im öffentlichen Straßenverkehr betriebene Gasanlage in einem Kfz zu sehen ist! Diesbezüglich bleibe ich hinsichtlich der polizeilichen Maßnahmen bei meinem obigen Beitrag.

Lybra verweist richtiger Weise auf die FzV, einfach mal reinschauen! Der Versicherungsschutz erlischt jedoch nicht, alles wird ersetzt, aber die Versicherung klagt das Geld ggf. vom Versicherungsnehmer wieder ein, wenn die erloschene BE mit zu dem Unfall oder dessen Ausmaß beigetragen hat.

So, nun eine besonders interessante Info, die zeitlich für diesen Thread besser nicht kommen könnte:

Heute wurde bei einer Polizeikontrolle im Kreis Lippe (NRW) ein Audi A8 SICHERGESTELLT. Es wurde eine installierte Gasanlage festgestellt, für die keine Abnahmebescheinigung existierte. Angeblich aus Geldmangel, wurde dies nicht durchgeführt. Ob die Umrüstung eventuell im Ausland durchgeführt wurde, ist noch unbekannt.
Zur genauen Klärung, worum es sich handelt und ob eine Gefährdung im Betrieb des Pkw zu sehen ist, wird nun ein Gutachter hinzugezogen.

Die Info ist zu 100% korrekt.

Gruß, Michel

Wenn hier keine Gefahr im Verzug war, sollte ein guter Anwalt Schadenersatzforderungen durchbringen!

Wie schon geschrieben wurde, die Polizei hat manchmal nicht den leisesten Schimmer....daher war auch gerade die Diskussionsrunde als ich dort war. Denn die guten Staatsdiener hatten die Bekanntschaft eines sehr guten Juristen gemacht, der das EU-Recht wohl auswendig kannte und klagte UND GEWANN !

Allerdings ging es um eine Tieferlegung des Fahrzeuges, die nicht eingetragen war, auch nicht TÜV abgenommen. Das hatten sie auch sichergestellt.

Und genau das ist wohl nun nicht mehr so einfach möglich. Das war meine Aussage und bislang konnte mir hier noch keiner einen Bericht von seiner Polizeidienststelle darlegen.

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