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LPG anlage nicht eingetragen-Folgen bei Polizeikontrolle?

Hallo zusammen,

welche folgen kommen denn auf mich zu wenn ich mit nem auto rumfahre wo die Gasanlage nicht eingetragen ist? Also gehen wir davon aus es ist alles in Ordnung an dem Auto TÜV/AU usw. Nur die Anlage ist nicht eingetragen?

Gruß

61 Antworten

Genau das, was einem passiert, wenn man ohne Betriebserlaubnis fährt ;-)

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird geregelt im §19 Abs. 2 StVZO

Geldstrafe
Mängelkarte

ohne fristgerechte mangelfreie Wiedervorführung (nach 4 Wochen)

Geldstrafe
Punkte
Stilllegung des Fahrzeugs

Keine Gewähr auf Vollständigkeit!

kommt wohl auf den Zeitpunkt der TÜV-Abnahme an(ich hoffe die Gasanlage ist vom TÜV agbenommen,??). In den ersten 2 Wochen werden sicher noch beide Augen zugedrückt (wenn Du Glück hast), danach wird das Fahrzeug beschlagnahmt, weil es eben nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

Sollte der TÜV die Anlage nicht abgenommen haben... Sie oben!!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von xxlarge


kommt wohl auf den Zeitpunkt der TÜV-Abnahme an(ich hoffe die Gasanlage ist vom TÜV agbenommen,??). In den ersten 2 Wochen werden sicher noch beide Augen zugedrückt (wenn Du Glück hast), danach wird das Fahrzeug beschlagnahmt, weil es eben nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.


Sollte der TÜV die Anlage nicht abgenommen haben... Sie oben!!!


Gruß

Aha🙄

Kannst du das auch belegen?😁

Zitat:

Original geschrieben von xxlarge


kommt wohl auf den Zeitpunkt der TÜV-Abnahme an(ich hoffe die Gasanlage ist vom TÜV agbenommen,??). In den ersten 2 Wochen werden sicher noch beide Augen zugedrückt (wenn Du Glück hast), danach wird das Fahrzeug beschlagnahmt, weil es eben nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

Sollte der TÜV die Anlage nicht abgenommen haben... Sie oben!!!

Gruß

Nun mal ganz ruhig "Brauner"😁, so schnell wird nicht beschlagnahmt und es gibt auch keinen Grund dafür. Die Rennleitung kann den Wagen vor Ort stilllegen, sprich die Plakette abkratzen, sie kann ihn aber nicht beschlagnahmen.

Gruß

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seits mal ehrlich wenn ich weis ich war beiumrüster und fahr mit der anlage rum und die kontrolieren mich na was mach ich dann??

ganz einfach freundlich bleiben denen erzählen was sache ist zwecks abgasgutachten ect und das das nocch nicht da ist in der regel gibt es eine mängelkarte und du musst den wagen nochmals vorführen

solttest du an einem jungspundkommen da hilft nur ein auf verständns hoffen

und biste bei der obrigkeit bekannt würde ich die karre halt stehn lassen weil dan biste eh nicht vertrauens würdig
gruss Hannes

Hallo!

Die Anlage ist "umgehend" einzutragen ... das steht sogar auf dem Abgasgutachten, welches Dein Umrüster mitgeliefert hat - schon um die Redlichkeit seiner eigenen Arbeit zu belegen! Nun ist "umgehend" sicher dehnbar ... aber nicht auf Monate!

Ansonsten erlischt im Endeffekt die Betriebserlaubnis ... Stillegung! Im Falle eines Unfalls stehst Du ggf. nackt und bloß da ... und die Versicherung freut sich!

Also EINTRAGEN! SCHNELL!

Tschüss

Tach,

wir haben die Gasanlagen in unsere beiden Fahrzeugen gleich eingetragen. Da gibt es bei ner Kontrolle nix zu meckern.

Aber ein Freund lässt seine nicht eintragen weil er seinen alten Schein behalten will. Er sagt das es langt das TÜV Gutachten mitzuführen, weil ja da was draufsteht wie "Abnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis". Das war jetzt aber kein Zitat, nur Sinngemäß. Er sagt das das Gutachten die Erloscherne Betriebserlaubnis wieder gültig macht.

Was ist damit?

Gruß
Malfe

Davon mal ab: Hat defakto mal ein Polizist nach ner Eintragung einer Gasanlage verlangt? Ich werd aufgrund meiner Nachtschwärmerei und Kleinwagen und jung, männlich andauernd hopps genommen, aber es hat noch nie einer wegen der Gasanlage nachgefragt, immer höchstens mal Alus (original Seat...), Rückleuchten (original Seat.....) und Frontschürze (ratet....original Seat 😁). Hab meine allerdings auch direkt eingetragen (und tolle EU papiere bekommen -.-)

Hallo AutogasIbiza ,

hier am Niederrhein kannst du mit den Grünen auch schon mal Pech
haben . Einige von denen fahren wohl selbst damit .
Und wenn die im Kofferaum so einen Tank sehen , kontrollieren
die auch schon mal die Papiere . Passiert bestimmt nicht immer ,
aber wie das so ist ...
60.000 Mann sitzen im Stadion und einer bekommt den Ball ab .

Wenn du nach der Mängelkarte nicht in den 4 Wochen das Auto
TÜV - abgenommen bekommst und das einträgst , musst du zumindest
nachweisen , wie im Sommer bei Freunden passiert , das die Anlage
stillgelegt ist . Das hieß in dem konkreten Fall , Tank ausbauen .
Sicherung ziehen lassen die Jungs nicht gelten .

So kann es auch gehen .
Ist aber immer noch besser als nach einem eventuellen Unfall
sich der "Inquisition " von Polizei und Versicherung stellen zu müssen .

Meine Meinung .

Erst mal ein frohes Fest !

Zitat:

Original geschrieben von krebs306


so schnell wird nicht beschlagnahmt und es gibt auch keinen Grund dafür. Die Rennleitung kann den Wagen vor Ort stilllegen, sprich die Plakette abkratzen, sie kann ihn aber nicht beschlagnahmen.

es ist genau umgekehrt!

ERST wird beschlagnahmt (dann kommt der gutachter) und DANN stillgelegt....

dazwischen sind dann rd. 1000€ zu begleichen und 3 (bzw.6) punkte zu vergeben....

Nun mal ganz ruhig "Brauner"😁, so schnell wird nicht beschlagnahmt und es gibt auch keinen Grund dafür. Die Rennleitung kann den Wagen vor Ort stilllegen, sprich die Plakette abkratzen, sie kann ihn aber nicht beschlagnahmen.Nun, es ist eine Angelegenheit, die mit einem Ermessen verbunden ist. Das Fahrzeug kann meiner Ansicht nach sichergestellt und gutachterlich untersucht werden; nur so kann eindeutig festgestellt werden, in welchen Zustand sich der Wagen befand und ob die Betriebserlaubnis erloschen ist oder darüber hinaus sogar eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs vorgelegen hat. Klar, dies dürfte regemäßig nicht der Fall sein, jedoch ist ein Polizist kein amtlich anerkannter Sachverständiger und muss sich selbst auch absichern. Kommt es bei einer Kontrolle zu Ungereimtheiten in diesem Themenbereich, kann es durchaus dazu kommen, dass vor Ort das Fahrzeug aufgeladen wird. Dies stellt jedoh einen nicht unerheblichen Eingriff in die Rechte des Eigentümers und vor Ort erstmal des Fahrzeugführers dar; auch sind erhebliche Kosten damit verbunden, die die Behörde trägt, wenn sich der Verdacht NICHT bestätigen sollte und eine Gefährdung nicht vorlag. Dies zusammen ergibt, dass sorgsam geprüft wird, bevor eine Sicherstellung und bei entgegenstehendem Willen eine Beschlagnahme durchgeführt wird. Grudsätzlich stehe ich dem jedoch gelassen gegenüber, denn es fällt sicherlich leicht, eine erhebliches Spezialwissen und Können voraussetzende Umbaumaßnahme dieser Art zu bemängeln, wenn die erforderliche Abnahme fehlt.

Bußgeld und Punkte kommen natürlich auch noch hinzu, aber das wurde ja schon gesagt. 50 Euro (plus 17 - 22 Euro Verwaltungsgebühren) sowie mindetsens 3 Punkte.

Gruß, M.

Habe da auch mal eine frage

ist der Aufwand gross den Gastank komplett auszubauen.

Zitat:

Original geschrieben von Malfe


Tach, (...)
Aber ein Freund lässt seine nicht eintragen weil er seinen alten Schein behalten will. Er sagt das es langt das TÜV Gutachten mitzuführen, weil ja da was draufsteht wie "Abnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis". Das war jetzt aber kein Zitat, nur Sinngemäß. Er sagt das das Gutachten die Erloscherne Betriebserlaubnis wieder gültig macht.

Hallo!

Das kann ich irgendwie nicht glauben, denn mit dem Gutachten bekam ich z.B. einen Bogen, auf dem für die Zulassungsbehörde genau vermerkt war, was & wie es zu ändern ist! Das Auto ist mit der Anlage bivalent ... das gehört in den Schein! (LPG-Anlage ist eben kein Satz Alus!)

Generell: Das man eigentlich nie nach der Anlage gefragt wird ist klar ... die ist meist nicht zu sehen (nicht mal die Tankstutzen)! Viele Polizisten haben davon keine oder wenig Ahnung (so wie ich vor einem halben Jahr!)! ... Aber richtig ... "einen trifft der Ball!" Ich würde jeden Tag beten, dass ich keinen Unfall habe, wenn die Anlage nicht im Schein stünde! Echt!

Tschüss

Zitat:

Original geschrieben von Malfe


wir haben die Gasanlagen in unsere beiden Fahrzeugen gleich eingetragen. Da gibt es bei ner Kontrolle nix zu meckern.

Aber ein Freund lässt seine nicht eintragen weil er seinen alten Schein behalten will. Er sagt das es langt das TÜV Gutachten mitzuführen, weil ja da was draufsteht wie "Abnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis". Das war jetzt aber kein Zitat, nur Sinngemäß. Er sagt das das Gutachten die Erloscherne Betriebserlaubnis wieder gültig macht.

muss man erstmal unterscheiden, hier war ja eigentlich gefragt wenn die Anlage gar keine Tüv Abnahme hat. Bei dir ist es aber so dein Kollege hat die Gas Anlage vom Tüv abnhemen lassen und sie nur noch nicht bei der KFZ Zulassungstelle in die Papiere Eintragen lassen. Fährt also mit dem Tüv Zettel rum.

Ob jetzt dieser TÜV Zettel absolut in Ordnung ist oder ob zwingend der Tüv Zettel von der KFZ Zulassungstelle abgeschrieben werden muss und die dir einen neuen Fahrzeugschein ausdrucken um rechtlich 100% i.o. zu sein weiß ich nicht. Scheint aber keiner zu wissen. Im Internet bekomme ich mal die Antwort, "der Zettel vom TÜV ist in Ordnung muss man nur im Fahrzeug lassen um ihn bei einer Kontrolle zu zeigen aber dann passt das schon", der andere teil sagt "nein Tüv abnahme ist vollkommen egal nur wenns von der Zulassungstelle eingetragen ist zählts."

Meine Werkstatt hat mal den TÜV Menschen gefragt, der hat gesagt das das Mitführen des TÜV Zettels im Auto absolut in Ordnung ist.
Ein anderer Bekannter hat mir erzählt das er auch mal den TÜV gefragt hat, die haben aber zu ihm gesagt das er mit dem Zettel eigentlich nur bis zur Zulassungstelle Fahren darf um es dort in die Fahrzeugpapiere übernehmen zu lassen.

Also was jetzt wirklich in Ordnung ist keine Ahnung.

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