LKW-Zulassung mit Sitzen???
Ein huhuuuu an alle...
Werde meinen Bulli jetzt bald auf die LKW Zulassung vorbereiten und weiss eigentlich auch was zu tun ist. Hab da aber noch ne Frage:
Welche Folgen hat es wenn ich, nachdem die Zulassung durch ist, bei Bedarf die Sitzbänke wieder montier und mit Leuten an Board einen Unfall bau bzw. in eine Kontrolle komm...
Ach ja,welches Salätöl nehm ich am Besten um es mit dem Diesel zu mischen? Sonnenblumenöl vom Aldi...?Die ESP haben wir letztens noch komplett neu abgedichtet.
Vielen Dank für Antworten,
der Phille
44 Antworten
und vor allem, welche werte müssen eingehalten werden?? Immer die der jeweiligen "Euro x" einstufung? kann man sich also freuen, wenn man eine möglichst schlechte Einstufung hat, um möglichst "lockere" Vorgaben zu haben??
Das kann ich dir nicht sagen, denke mal den wert der für den T3 Motor "xy" zulässig war.
Ähnliche Themen
wie isses eigentlich, wenn ich nen wagen mit LKW Zulassung kaufe... der hat aber jetzt zB hinten Seitenscheiben (gibbes ja bei mobile so einige). Oder ich nutze ihn nicht als LKW, sondern nur privat... Kann mir dann diese LKW-Zulassung irgendwie "entzogen" werden o.ä.??
Bei nem LKW ist es ja "eigentlich" nur wichtig das die Ladefläche größer ist wie die fahrgast fläche. Ob fenster oder Private oder geschäftlich ist wumpe auch privatleute dürfen lkw fahren 😉
AU ist eig. eine gute Sache...weil wenn das Abgasverhalten schlecht ist, ist oft was mit dem Motor/Abgasanlage nicht in Ordnung, das kann heißen mehr Verbrauch weniger Leistung oder ähnliches
aber dann kann ich die immernoch freiwillig und ohne "Druck" machen... ohne dass ich mein TöffTöff danach nicht mehr fahren darf :-o
Mahlzeit!
Erinnert mich jetzt ein bißchen an meine kleine Tochter " ich will aber nicht, warum denn, warum immer ich".
Obwohl ich das meiner Tochter jetzt nur andichte. Erwachsene verhalten sich wohl so.
Und ob es Dir paßt oder nicht: Auch für Fahrzeuge ohne irgendeine Euro-Einstufung gelten für den CO-Gehalt der Abgase Grenzwerte.
Die Euro-Einstufungen sind halt für Fahrzeuge, welchen diesen Standard übertreffen. Dieser Grenzwert liegt bei 3,5 oder 4,5%. Ich tendiere gerade zu 4,5.
Dann ist schluß. Solltest Du noch eine Frage haben: Nein, ich kenne die Nummer des Gesetzblattes nicht. Doch, das gibt es schon länger.
Fahrzeuge welche diesen Grenzwert nicht erfüllen dürfen seit 07/1971 nicht mehr in Deutschland als Neufahrzeug in Betrieb genommen werden ( mit Übergangsfristen natürlich auch länger).
Ach so: NEIN! So etwas funktioniert weder hier in Deutschland noch sonstwo ( vielleicht in der Schweiz?) freiwillig. Leider bedarf der gemeine Bürger der Kontrolle. Selbst wenn, wie schon hier erwähnt wurde, ihn die falsch eingestellte Karre teuer zu stehen kommt.
bis neulich
dirch
Wie isn das jetzt eigentlich mit dieser Auflastungsgeschichte? sollte das nicht abgeschafft werden?
Habe nochmal ne Frage... Wenn der T3 als Geschlossener Kasten (mit Trennwand) zugelassen wurde, ist es schlimm, wenn man die rausflext? bzw. zum Teil rausflext?
Hab mir nämlich heute gerade einen angeschaut, bei dem das so ist....(Die Zwischenwand besteht nur noch hinterm Fahrersitz, der Rest ist weggeflext) da ist auch noch ne ziemlich scharfe Kante, die man sowieso noch abrunden muss....
Außerdem hat der hinten die original Klappsitzbank drin, aber ohne Gurte o.ä., also nur zum schlafen... und nen kleinen Schrank mit Gaskocher.
schreibe mal so auf, was mir heute aufgefallen ist...könnt mir ja mal was dazu sagen?! :-)
Bj 1990
79.000km ATM (insg. 279.000)
1.7D (mein favorisierter Motor)
LKW-zulassung
bisschen Rost (am Tankeinfüllstutzen, und am linken Schweller... aber nicht durch; außerdem leichter Fugenrost)
Motor sah oben rum recht verölt aus, und ich glaube unten hing ein kleiner Tropfen an der Ablassschraube...
Sprang aber gut an, Kupplung auch i.o..
Zahnriemen lt. Verkäufer bei 70.000 gemacht
Foto hab ich leider nicht gemacht...
soll 1600 kosten...
Wie hört sich das an?
könnte ich Probleme bekommen wegen der Sitzbank und der Ausgeflexten Zwischenwand wegen der LKW-ZUlassung?
Zitat:
Original geschrieben von Gibbel1
Wie isn das jetzt eigentlich mit dieser Auflastungsgeschichte? sollte das nicht abgeschafft werden?
Nein. Eine Abschaffung der Möglichkeit zur Auflastung stand nie zu Diskussion.
naja, meinte natürlich die damit verbundene Steuerersparnis!
Habe übrigens zu meiner Anfrage wegen dem Bs ein neues Thema erstellt!