LKW zulassung für Kleinbusse
Moin!
Ich überlege mir einen T4( Bj. 97 Multivan 2,5 Tdi) zuzulegen und ihn als LKW zuzulassen.
Mir wurde gesagt, das man die Sitzbänke entfernen mus und die Anschnallgurte. Eine Abtrennung zwischen Fahrerkabiene und laderaum ist auch von nöten!
weiß jemand ob die infos richtig sind oder ob ich was vergessen habe und hat sowas schon jemand gemacht und erfahrung sammeln dürfen!
22 Antworten
Ähm, wie kommt man auf 245%? Muss man dafür 10 selbstverschuldete Unfälle bauen? Oder kapier ich was nicht?
Andi
Nö 10 müssen es nicht sein, 3 reichen auch schon, und wenn man ne scheiß versicherung hat, dann bestehen die auf sowas auch wenn es schon 2 jahre zurückliegt.
- ja, 2,8 to sind in dieser Hinsicht keine Grenze nach oben oder unten.
Gruß Reinhard
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Das Gewicht ist für die LKW-Zulassung unwichtig. Schließlich sind ja auch VW Caddy, Citroen Berlingo usw. als LKW-Zulassung zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von meister191279
Danke erst mal für die antworten, aber ich habe mit dem Finanzamt in kiel telefoniert und mir wurde gesagt das
1. Eine Trennwand eingezogen werden muss und das kein durchgang bleiben darf!
2. Die gurtsysteme mussen ausgebaut werden und so bearbeitet werden das mann sie nie wieder nutzen kann!
3. Alle sitzte bis auf Fahrer und beifahrersizt müssen entfernt und wieder die Halterungen unbrauchbar gemacht werden!
4. Das zulässige gesammtgewicht muss über 2,8 t liegen!Das wars!
Mir wurde gesagt das es keine LKW zulassung gibt wenn mehr als 2 sitze eingetragen sind!
Hat jemand so eine zulassung? Würde mich interressieren wo und wie er sie bekommen hat!
Vieleicht ist das ja auch vom finanzamt zu finanzamt unterschiedlich oder sogar von sachbearbeiter zu sachbearbeiter!
Diese Thematik hatte ich schon mal in einem anderen Thread abgehandelt (es ging um Geländewagen) und hier muss ich erkennen, dass meine ehemaligen Kollegen das Klischee, sie hätten keine Ahnung, vollkommen erfüllen.
Wir müssen hier zwischen Zulassungs- (StVZO) und Steuerrecht (KrStG) unterscheiden. Die Zulassung hat für das Steuerrecht - anders als manche hier annehmen - nicht zwingend eine Bedeutung.
Für die Besteuerung als LKW spielen weder die Anzahl der Bestuhlung (Es gibt auch LKW mit zwei oder drei Bestuhlungsreihen - oder sind LKW's mit Mannschaftsführerhäusern keine LKW's?) noch das zulässige Gesamtgewicht eine Rolle. Grundsätzlich gilt die zulassungsrechtliche Einstufung als LKW (EU-Recht: Klasseneinstufung), andernfalls muss mindestens 50 % der Bodenfläche für Frachten genutzt werden und für diesen Zweck auch eingerichtet sein. Sofern Verankerungen im Ladeflächenbereich existieren, müssen diese unwiderbringlich unbrauchbar gemacht worden sein. Eine konkrete Regelung für die verbauten Gurte kenne ich nicht. Sofern der Sitz gar nicht mehr eingebaut sind diese praktisch unbrauchbar. Warum sollte man die extra ausbauen müssen?
Ich kenne keine Vorschrift und kein Urteil, welche eine Trennwand vorschreibt. Durch die Einrichtung für die Ladung ergibt sich die Nutzung automatisch. Transporter - auch LKW's - werden sehr häufig mit einem Durchgang in der Trennwand ausgestattet. Gerade im Verteilerbereich reduziert das maßgeblich die Handlingzeit. Oder sind die Transporter der Deutschen Post keine LKW's?
Auch hier noch einmal: Bei einem Finanzamt gibt es nicht wirklich jemand, den man an die Strippe bekommen kann, der sich mit dem Kraftsteuerrecht wirklich auskennt. Regelmäßig werden dort nur die Angaben der Zulassungsbehörde umgesetzt und dafür braucht man kein Fachwissen. Das ist auch einer der Gründe, warum auf solchen Stellen immer noch Angestellte und keine Beamten anzutreffen sind.
www.proallrad.com/womo.phpZitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Auch hier noch einmal: Bei einem Finanzamt gibt es nicht wirklich jemand, den man an die Strippe bekommen kann, der sich mit dem Kraftsteuerrecht wirklich auskennt. Regelmäßig werden dort nur die Angaben der Zulassungsbehörde umgesetzt und dafür braucht man kein Fachwissen. Das ist auch einer der Gründe, warum auf solchen Stellen immer noch Angestellte und keine Beamten anzutreffen sind.
da findest man Beispiel für Finanzämter die Angaben der Zulassungbehörde angezweifelt haben.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
www.proallrad.com/womo.php
da findest man Beispiel für Finanzämter die Angaben der Zulassungbehörde angezweifelt haben.
Das Finanzamt hat durchaus das Recht, eine Besteuerungsgrundlage anzuzweifeln, was immer mal wieder bei Vans und Geländewagen der Fall ist. Regelmäßig bedeutet, dass meist dies getan wird, es aber durchaus Ausnahmen gibt. Die bearbeiten auch immer wieder sog. Prüfungsfälle, bei denen die genauer hinschauen. Ein Großteil der Modifikation der Besteuerungsgrundlagen ist aber auf die Steuerpflichtigen selbst zurück zu führen oder die politische Situation.
In den genannten Fällen sind schon die wesentlichsten Merkmale abgehandelt, die ein Fahrzeug braucht, um als LKW kraftfahrtsteuerrechtlich behandelt werden zu können. Der wichtigste ist die Verfügbarkeit der Bodenfläche für den Personentransport und der zweitwichtigste - zur Abgrenzung Wohnmobil oder anderes Fahrzeug - die tatsächliche Stehhöhe.
Man muss auch bedenken, dass es unter den Finanzbeamten durchaus auch welche gibt, die sich profilieren wollen. Das können sogar "hohe Tiere" wie Sachgebietsleiter sein. Gerade wenn sie jung sind und keinen guten Abschluss gemacht haben, "dürfen" sie solche "wichtigen" Aufgabengebiete übernehmen.
Betroffene können ja dann das Recht auf Vorführung nutzen. Dann muss ein Niederschrift über die tatsächlichen Verhältnisse angefertigt werden, welcher dann der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wichtig ist aber auch hier, dass man erst mal fristgerecht Einspruch gegen die unrichtige Besteuerung eingelegt hat, sonst kann die ja nicht mehr geändert werden.