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LKW zulassung für Kleinbusse

Themenstarteram 8. Juli 2006 um 6:15

Moin!

Ich überlege mir einen T4( Bj. 97 Multivan 2,5 Tdi) zuzulegen und ihn als LKW zuzulassen.

Mir wurde gesagt, das man die Sitzbänke entfernen mus und die Anschnallgurte. Eine Abtrennung zwischen Fahrerkabiene und laderaum ist auch von nöten!

weiß jemand ob die infos richtig sind oder ob ich was vergessen habe und hat sowas schon jemand gemacht und erfahrung sammeln dürfen!

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22 Antworten

Dies wird leider von den Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt. Am besten erkundigst Du Dich direkt bei Deinem zuständigen Finanzamt, was die unter einem LKW verstehen.

Bedenke auch folgende Nachteile der LKW-Zulassung:

-evtl. höhrere Versicherungsprämien

-Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

 

Ciao,

Sven

am 9. Juli 2006 um 6:54

Dann kauf doch gleich einen Transporter der kostet fast die Hälfte von dem was man für einen MV hinlegen muss

Kannst den ja optisch noch etwas verfeinern

Befestigungspunkte für Sitze und Gurte müssen verschweisst werden, so das die nicht mehr benutzbar gemacht werden können

am 9. Juli 2006 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Strolchenmann

Dann kauf doch gleich einen Transporter der kostet fast die Hälfte von dem was man für einen MV hinlegen muss

Kannst den ja optisch noch etwas verfeinern

[...]

Da müßte mit dem Gesparten ja noch Einiges machbar sein...

Ich habe auch mal gehört, man müßte für die LKW-Zulassung auch die hinteren Seitenfenster dichtmachen. Inwieweit da was dran ist, vermag ich nicht zu sagen.

Die mittlere Sitzreihe kann evtl. bleiben, da muß man mal nachmessen. Von der Länge von Gaspedal bis zum hinteren Ende des Laderaums muß mindestens die Hälfte Laderaum sein.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Da müßte mit dem Gesparten ja noch Einiges machbar sein...

Ich habe auch mal gehört, man müßte für die LKW-Zulassung auch die hinteren Seitenfenster dichtmachen. Inwieweit da was dran ist, vermag ich nicht zu sagen.

Die mittlere Sitzreihe kann evtl. bleiben, da muß man mal nachmessen. Von der Länge von Gaspedal bis zum hinteren Ende des Laderaums muß mindestens die Hälfte Laderaum sein.

MfG Meehster

Genau so wars bei unserm Ducato-Bus auch. Die Seitenscheiben waren eh schon abgedunkelt, es ist ein mit nur mit 4 Schrauben befestigtes "Trenngitter" drin (Gitter nur oberhalb der Rückenlehne der hinteren Sitzbank) und die Finanzbeamten haben von Vorderkante Gaspedal bis Hinterkante Trenngitter gemessen. War bei uns aber sehr knapp und das Amt war gar nicht begeistert dass das knapp gepasst hat. ;)

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 18:42

Danke erst mal für die antworten, aber ich habe mit dem Finanzamt in kiel telefoniert und mir wurde gesagt das

1. Eine Trennwand eingezogen werden muss und das kein durchgang bleiben darf!

2. Die gurtsysteme mussen ausgebaut werden und so bearbeitet werden das mann sie nie wieder nutzen kann!

3. Alle sitzte bis auf Fahrer und beifahrersizt müssen entfernt und wieder die Halterungen unbrauchbar gemacht werden!

4. Das zulässige gesammtgewicht muss über 2,8 t liegen!

Das wars!

Mir wurde gesagt das es keine LKW zulassung gibt wenn mehr als 2 sitze eingetragen sind!

Hat jemand so eine zulassung? Würde mich interressieren wo und wie er sie bekommen hat!

Vieleicht ist das ja auch vom finanzamt zu finanzamt unterschiedlich oder sogar von sachbearbeiter zu sachbearbeiter!

am 19. Juli 2006 um 20:13

Lese dir mal den Tread von mir durch

http://www.motor-talk.de/t1060164/f193/s/thread.html

Es ist schwachsinn das eine auflastung gemacht werden muss, das sagt dir das FA wahrscheinlich nur damit sie 36,-€ mehr steuern/Jahr von dir verlangen können.

LKW´s werden nacht dem zGG besteuert, mein L300 hat 2275kg zGG und ich zahle 136,-€ pro Jahr, wenn deiner die Geforderten 2810kg haben soll müsstest du 172,-€/ Jahr bezahlen.

Die sache mit den Scheiben ist auch Quatsch, weil in keiner Zulassungsverordnung oder StVO irgendetwas steht das ein LKW keine scheiben haben darf, die Story mit dem Verschweissen erzählen sie nur damit nicht so viele aus ihren "kleinen" einen "großen" machen wollen, Ausschlag gebend ist das Gutachten von TÜV/Dekra, wenn die dir bescheinigen das Du einen LKW mit 3 Sitzplätzen inkl. Notsitz(was ja der mittlere Sitz vorne ist) hast und du mehr Ladefläche als Fahrgastraum hast dann ist das meistens Amtlich.

Und das mit der Trennwand:

Es muss ein Trennwand von min.50cm Höhe vorhanden sein, für den Fall das du mal voll in die Eisen gehen musst dir keine Teile von hinten in die Pedalerie "schiessen" können.

es ist fast richtig,

was jack schreibt,

nur ist das FA nicht daran gebunden,

was der tüv einträgt,leider.

besser mit beiden absprechen,

es gibt keine gewichts.vorschrift,siehe caddy+ dergleichen

bei transporter-busse muß nicht verblecht werden,

bei kleineren fhrz,zb golf oder omega ja,

aber man kann mit zb sikaflex alu-bleche dauerhaft

kleben!

sinn ist,es muß ein nutzfahrzeug-karakter erkennbar sein.

so die informationen meines FA.

gruß transe 79

am 22. Juli 2006 um 19:32

Ich würde die Frage ans FA umgehen, weil die dann nur hellhörig werden, wenn der TÜV ein Gutachten erstellt, indem ein T4 als LKW anerkannt ist, dann verlassen die sich meist darauf ohne eine Nachkontrolle zu machen, weil der Aufwand und der nutzen nicht im verhältnis stehen.

jack

da bist du leider im irrglauben

wenn du per tüv einen lkw gemacht hast,

dann bei der zul-stelle papiere ändern,

diese melden zwecks steuer-änderung ans FA,

+dann mußt du dort antreten,solange bleibt deine steuer beim alten.

schon zwei mal durchgemacht!

gruß transe 79

am 24. Juli 2006 um 18:41

Ich war ja bei der Zulassungsstelle, die haben sich das gutachten angesehen, die änderungen in den Papieren vorgenommen, aber zum FA musste ich nicht, weil wiegesagt der aufwand zu groß wäre, zumindestens in berlin, da verlassen die sich da voll und ganz auf den TÜV bzw. DEKRA.

3 wochen später hatte ich den Brief vom FA mit dem Scheck über die Steuergutschrift

am 25. Juli 2006 um 14:43

Warum kauft Ihr Euch nicht ein Fahrzeug, was von "Geburt" an eine LKW-Zulassung hatte. Damit gibt es keinerlei Probleme.

Wer eine solche Umrüstung nur wg. der Steuer macht, sollte sich vorher unbedingt die schweineteuren Tarife der Nutzfahrzeugversicherungen anschauen.

Gruß ... Andi

am 25. Juli 2006 um 17:51

Ich hatte mit meinem eigentlich was anderes vor, als er noch ein PKW war, doch dann kam der "Versicherungshammer"

die wollten knapp 2000€/ Jahr haben und das auf einen Schlag, als LKW zahle ich "nur" 1500€/ Jahr und die kann ich aufteilen. Und ich muss keine 245% löhnen.

Das ich weniger Steuern zahl ist für mich nur nen kleiner Bonus.

am 25. Juli 2006 um 18:00

1500 EUR im Jahr? Das ist aber wirklich ne Stange Geld!

Und warum wollten die für nen PKW noch mehr? Ist doch meist andersrum.

Andi

am 25. Juli 2006 um 19:04

PKW = 245% = 2000€

LKW = 100% = 1500€

Wobei die 2000€ nur auf ein 3/4 Jahr gerechnet sind.

Der andere Vorteil ist der das ich ab nächsten Jahr beim LKW gleich auf 85% gestuft werde und nicht wie beim PKW erst auf 230% also rechnet sich das für mich besser. Und wenn ich mal in Urlaub fahre kann ich mir immer noch ne Matraze und nen schrank einbauen.

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